Ausbildung Fahrtkosten absetztbar von Steuer?
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Also ich habe zum 1.8 meine Ausbildung angefangen und musste heute das erste mal zur Berufsschule. Da ich noch kein Auto habe mus ich einen Bus und die Bahn nehmen.
Das kostet mich pro Tag für Hin- und Rückfahrt 15€ Bahn und 4,40€ Bus. Ich muss 2 mal pro Woche zur Schule, also kommt da Monatlich doch schon einiges zusammen.
Verdienen tue ich um die 650€ Netto pro Monat. Davon wären dann schonmal ca. 150€ pro Monat weg, alleine für die Fahrtkosten (wenn keine Ferien sind)!
Könnten ich oder meine Eltern dieses Geld von den Steuern absetzen oder irgendwie anders zurück bekommen?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte, im Internet habe ich irgendwie nichts gefunden, da sagt auch jeder etwas anders.
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Hallo DavidE46Limo,
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Gruß
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Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
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Also ich zahle ca. 170€ aber ich weis jetzt nicht ob da Steuern mit dabei sind.
das geht (evtl. nach Bundesland), frag mal deinen Klassenlehrer, da gibt es irgend so ein Formular.
Und du musst die Fahrkarten aufheben.
Bearbeitet von: Benny am 25.08.2011 um 18:57:41
Normalerweise fragt man da den Steuerberater - und weniger den Ausbilder, Lehrer o.ä.. Und die Eltern sollten die Kosten für die Fahrschulausbildung der Kinder eigentlich nicht absetzen können.
Ich denk, man kann sie dann absetzen, wenn ein Führerschein für den Beruf erforderlich ist. Ansonsten würds mich wundern, wenns geht. Aber ein Versuch wärs natürlich wert.
Allerdings sollten bei 650 Euro pro Monat tatsächlich keine Einkommensteuern zusammenkommen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Das wäre ja super, weil jährlich kommt da ja ein sehr großer Betrag zusammen.
@ mb100: Da hast du dich verlesen, meinen Führerschein habe ich schon, bloß noch nicht das richtige Auto gefunden (denke mal es wird auch noch dauern).
Ich meinte die Fahrtkosten für die Bahn und den Bus.
Stimmt, sorry.
Ja, die kannst Du ansetzen - üblicherweise setzt man 30 ct. pro Kilometer an. Sollte eigentlich auch dann gehen, wenn man mit Bus und Bahn hin und her fährt. Musst mal gucken, was "mehr" bringt - und entsprechend errechnen lassen.
Zwar dürfte auch da weiterhin keine Steuer zustande kommen, aber evtl. können Verlustvorträge gebildet werden, die in der Zukunft verrechnet werden können. Is ja zur Zeit einiges in Bewegung bei dem Thema.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Wieso sollte da keine Steuer anfallen? Sobald man über 400€ verdient ist man doch steuerpflichtig, oder?
Er schreibt 650€ netto... das sollten dann so ca. 850€ brutto sein.
Also ich war in der Ausbildung auch steuerplichtig.
Fakt, die Berufsschule ist eine Dienstreise. Dein Arbeitgeber schickt dich ja quasi dorthin.
Also kannst Du das geltend machen, sogar mit dem Verpflegungsaufwand, wenn das ganze länger als 8 Stunden dauert.
Genauso hatte ich das auf meiner Steuererklärung eingetragen und hab meine Rückzahlung bekommen ohne dass ich nochmals kontaktiert wurde. Sollte also gepasst haben.
Die Info mit Dienstreise hatte ich von einem Lehrer.
Das ganze war für 2009 und 2010. Beides mal so eingetragen.
Wenn Du rumprobieren willst, lad dir einfach mal das ELSTER-Formular runter und füll das aus. Dann kannst wenn Du fertig bist ausrechnen lassen mit welcher Rückzahlung Du rechnen kannst. Fand das ganz praktisch. Hat bei mir auch zu ca. 90% gestimmt.
Ersetzt sicher keinen Steuerberater, trotzdem einfacher als die Massen an Papierseiten von denen man beim ersten mal überhaupt gar nichts rafft.
Grüße
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
wer hat den länger als 8stunden schule?
schule sind wenn 8x 45min...
steuern zahlen klar... aber es ist wichtig ob er einkommenssteuer zahlt...
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Na meine Schule ging von 7:45h bis 16:00h.
Pausen zählen da ja dazu. Also so wurde mir das halt gesagt und so hatte ich das eingetragen.
Aber stimmt, Du hast völlig Recht. Er zahlt keine Lohnsteuer.
Lonsteuer zahlt man glaub ich ab irgendwas um 890€ brutto. Und dann müsste er 700€ rum netto haben.
Mein Fehler!
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Mitglied seit: 30.10.2008
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Hast du eine eigene Wohnung? Wenn ja kannst du BAB beantragen. Ist ähnlich wie Bafög, nur gänzlich ohne Rückzahlung.
Wisst ihr überhaupt was "von der Steuer absetzen" bedeutet? Du gehst nicht einfach am Ende des Jahres her und sagst "Hey, ich bin drölf tausend Kilometer gefahren, bitte überweist mir doch mal Summe X". Das lohnt sich für dich nur, wenn dein Verdienst über 8004€ im Jahr liegt. Ist nun mal nicht der Fall.
"Die Werbungskosten drücken lediglich deinen Gesamt-Jahresverdienst", um eben unter diese Grenze zu kommen bzw. allgemein weniger Steuern zahlen zu müssen.
Wenn ich mich Irre, möge man mich mit dem Rohrstock schlagen.
Mitglied seit: 03.02.2004
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183 Beiträge
Fahrkosten zu Berufsschule kannst du ich glaube vom Landratsamt oder dem Träger beantragen. Weiß es nicht mehr genau, frag mal deinen BS Lehrer, der müsste sowas wissen.
Everything is possible
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
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18 Beiträge
Ich habe eben nochmal nachgeguckt, mein Arbeitgeber will von mir eine "Lohnsteuerkarte", also die neue Form davon, also muss ich ja was zahlen denke ich.
Bei mir dauert der Unterricht immer von 7:55 bis 15:00, also ist er unter den 8 Stunden. Und eine eigene Wohnung habe ich auch nich.
Im ersten Jahr bin ich noch knapp unter der 8.004€ Grenze (ein bisschen mehr als 50€ drunter) wenn ich keine Spät- oder Nachtschicht mache. Sonst würde ich einige Prozente mehr bekommen.
Ich frage morgen dann mal bei meinem Klassenlehrer nach.
Bearbeitet von: DavidE46Limo am 25.08.2011 um 22:35:46
Ich bin Steuerfachangestellter....! Also unter 8004€ im KJ zahlst du keine Lohnsteuer.
Deine Abzüge sind die SV Abgaben. Was verdienst du denn Brutto?
Zahlst du keine LSt, bekommst du auch keine Erstattung.