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Plessa
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Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage an euch:
Ich habe meinen BMW privat am 29.04.2011 verkauft. Ich habe ihn MIT Winterreifen für 11.300 euro inseriert.
Der Kauf ist aber für 10.300 Euro zustande gekommen allerdings OHNE winterreifen.
Am 14.05.2011 hat sich der Käufer bei mir gemeldet. Er wolle die Winterräder doch bitte dazu haben.
Ist er im Recht?
Ich bin der Meinung, dass ich ihm die Winterräder nicht schulde. Ich habe eine einseitige Willenserklärung abgegeben (über 11.300 Euro inkl. Winterräder).
Bei Kaufabschluss (also Unterzeichnung Kaufvertrag) ist eine neue zweiseitige Willenserklärung entstanden (10.300 Euro ohne Winterräder), oder täusche ich mich da?
Bin ich im Recht? Oder ist das nur Säbelrasseln seitens des Käufers?
Vielen Dank im Vorraus.
EE ----> ExtremEilig
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Hallo hotte89,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Plicht Privatverkauf"!
Gruß
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Olching bei München
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es kommt drauf an wie du den satz formuliert hast.
Wenn du geschrieben hast dass er die Winterreifen erst ab einem Kaufpreis von 11.XXX bekommt dann bist du im Recht!
Schreib mal wie du es formuliert hast!
Ich würd mal sagen der will hald nachträglich noch was rausholen .... leider ....
Hast du im Kaufvertrag was mit 8 fach bereift hineingeschrieben oder nur 4 fach bereift?
Ansonsten soll er dir 1000€ geben dann bekommt er die winterreifen dazu :-)
Wo hast du inseriert und hast du einen KV in 2 facher Ausfertigung für Kaüfer und Verkäufer?
Sind da Bedingungen, welche die Bereifung oder ähnliche Leistungen nach sich ziehen, enthalten?
Eine Verkaufsanzeige bei einem Portal,sei es mobile oder scout, ist ein unverbindliches Angebot welches nur dem Anbieten seiner Ware dient. Soll es hierauf bezogen sein, so muss darauf im Vertrag verwiesen sein. (z.B. Ausstattung,Zubehör und Extras lt. Anzeige).
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Es kommt drauf an wie man inseriert:
Wegen Reifen kann man sich nachträglich einigen.
Würdest du z. B. einen E46 330i in mobile inserieren mit:
- Sitzheizung
- Standheizung
- Ledersitze
- Navi
....
Jemand kauft das Auto und stellt z. B. nachträglich fest dass gar keine Sitzheizung verbaut ist. Da hast du dann schon sehr schlechte Karten. Ist das letzte mal auch bei Automobil glaub ich gekommen wo der Verkäufer es zurücknehmen musste -> Gerichtsurteil
Ist ja ne arglistige Täuschung. Wurde ja vorgegaukelt wo nicht vorhanden war.
Mfg.
Und er will die jetzt quasi "gratis" noch dazuhaben oder wie?
Nicht dass der gute Mensch sowieso meint, er bezahlt dir die dann und ihr habt aneinander vorbeigeredet :)
Also ich als Laie würde mir folgenden Gedanken machen:
Auf welchen Reifen steht das Auto im Moment, also wie hat der Käufer das Auto gesehen?
-Winterreifen und NICHT im Kaufvertrag vermerkt "ohne Winterreifen sondern mit xy Bereifung --> deine Schuld --> gekauft wie gesehen
-Sommer- oder sonstige Reifen --> da kein Vermerk "8fach bereift etc. --> seine Schuld --> ebenso gekauft wie gesehen, also nur die 4 Reifen aufm Auto, die bei Besichtigung dran waren, dabei.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist oder sonstiges, ist nur meine private Ansichtsweise.
Vielleicht kann sich mb100 hier mal dazu äußern, der kennt dann auch den rechtlichen Hintergrund :)
LG
So wie du schreibst kommt es für mich rüber als hätte er nochmal angerufen und drum gebeten die Winterreifen noch zusätzlich zu holen, weil er keine anderweitg beschaffen will.
Hat er die Forderung gestellt dass er jetzt noch die Winterreifen kostenlos haben will weils ja angeblich so ausgemacht war?
Dann ist er nicht im Recht, im Vertrag steht doch normalerweise alles, sofern nichts zusätzlich von den Winterreifen oder 8fach bereift drinsteht kann er dir da nichts.
Noch dazu würde ihm das ja recht früh auffallen dass die Winterreifen fehlen...
Also kurzum: Nehm doch nochmal Stellung dazu, wollte er vielleicht einfach nur seine Absicht deutlich machen dass er dir die Reifen noch abnehmen will (bezahlen natürlich) oder stellt er tatsächlich die Forderung dass du ihm die Reifen jetzt noch mitgeben sollst?
Bearbeitet von: andre83 am 16.05.2011 um 12:46:18
Zitat:
Ist er im Recht?
(Zitat von: hotte89)
Wenn sie im Kaufvertrag stehen -> Ja.
Wenn sie nicht im Kaufvertrag stehen -> Nein.
Wenn ihr keinen Kaufvertrag habt -> Ja.
Zu Punkt 3.) Du hast ein Angebot gemacht, er hats angenommen. Über den Preis habt Ihr euch geeinigt. Wenn Du das Angebot veränderst (= Ohne Winterreifen), musst Du das auch schriftlich neu festhalten -> im Kaufvertrag oder eine neue Anzeige schalten.
Bearbeitet von: Stefan177 am 16.05.2011 um 12:55:47
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
kurzform:
wenn ich das richtig verstanden habe, hast du dein auto incl winterreifen für 11300 inseriert... (invitatio) hat keine bindende wirkung..
der käufer hat dir den antrag gemacht, das auto ohne winterreifen für 10300 abzunehmen(145bgb)
du hast den antrag angenommen(146ff bgb)
2 deckungsgleiche we über austausch sache (auto ohne winterreifen) gegen geld (10300) rechtzeitig, dauerhaft und unter anwesenden
433, 929bgb
wenn du das ganze auch noch schriftlich (126) hast ist doch alles bestens
das inserat von dir über 11300 incl winterreifen ist ja nichts anderes als die werbung vom aldi im briefkasten
das ursprüngliche inserat hat nichts mit dem eigentlichen kaufvertrag zu tun..
erst wenn käufer und verkäufer sich zur gleichen zeit am gleichen ort oder durch vertretung, per telefon, etc gegenüberstehen und willenerklärungen abgeben, wird eine bindende sache draus...
hättest du den käufer auf der strasse direkt angesprochen " willst du mein auto für x€ mit winterreifen kaufen" hättest du einen bindenden antrag gemacht..
du hast allerdings eine announce o.ä. geschaltet und dein auto zum verkauf stehend inseriert..
daraufhin kam der käufer zu dir und hat dir einen antrag über den kauf zu preis x und folgenden konditionen gemacht den du angenommen hast und ihr habt euch vertraglich darüber geeinigt...
gründe für eine anfechtung sind nicht erkennbar..
ausserdem dürfte die frist hierfür auch schon abgelaufen sein...
Bearbeitet von: plop am 16.05.2011 um 14:02:35
Bearbeitet von: plop am 16.05.2011 um 14:05:09
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
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Plessa
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Vielen Dank erstmal für die Antworten,
ich sehe es ähnlich mit den Willenserklärungen.
Im schriftlich fixierten Kaufvertrag stehen keine Angaben zur Bereifung. Das Fahrzeug befand sich auf Sommerrädern.
Allerdings steht ja im vorgefertigten Kaufvertrag die Klausel "gekauft wie gesehen" (oder so ähnlich).
Auf diesen von beiden Seiten unterzeichneten Kaufvertrag würde ich mich berufen.
Ach ja, heute kam die Nachricht ich sollte doch einfach 300 Euro für die fehlenden Winterreifen überweisen... Soll ich da ne Antwort drauf geben?
Grüße
Bearbeitet von: hotte89 am 18.05.2011 um 16:03:25
EE ----> ExtremEilig
Ja du solltest eine Antwort drauf geben, einfach sagen was Sache ist und gut ist.
"nein, danke ich lehne ihr angebot, ihnen 300,-€ zu überweisen, dankend ab. MfG xxx"
evtl könntest noch den zusatz schreiben, dass du, bei interesse seinerseits, winterräder für 1000,- zu veräussern hättest (falls noch vorhanden)
achja...würd nochmal kurz erwähnen, was lt. absprache und vertrag verkaufsgegenstand war..
nämlich ein kfz
zusätzliche winterräder zu den montierten sommerrädern wurden mündl auf seinen wunsch gegen preisnachlass von 1000,- vom inserierten preis für das kfz ausgeschlossen.
Bearbeitet von: plop am 18.05.2011 um 16:39:07
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Plessa
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Der Käufer reagiert im Moment nicht auf meinen Anruf.
Habe als Kaufvertrag das Standardformular von mobile.de genutzt.
http://cms.mobile.de/content-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdfDarin habe ich keine Winterräder vermerkt. Nur das KFZ (so wie es da steht) ist Bestandteil des Vertrages.
Ich will ja nur keinen Stress haben, da ich im Moment andere Prioritäten habe (Studium, etc.) als über 4 Winterräder mich zu zerfetzen.
EE ----> ExtremEilig
Zitat:
"nein, danke ich lehne ihr angebot, ihnen 300,-€ zu überweisen, dankend ab. MfG xxx"
(Zitat von: plop)
Ich würde ihn nicht noch zusätzlich reizen. ;)
Ich würde mich eher entschuldigen und freundlich schreiben, daß die Winterräder nicht ausgemacht waren im Kaufpreis.
Bearbeitet von: Stefan177 am 18.05.2011 um 17:37:40
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Sachlich und formgerecht antworten. Nicht Teil des Verkaufs - steht weder im Kaufvertrag noch sonst wo. Vielleicht noch wie oben schon geschrieben ein Angebot stellen falls er sie noch zusätzlich Erwerben möchte. Du weißt nie welche Wege derjenige dann einleitet - was zwar sinnlos wäre für Ihn aber trotzdem. Falls er dann weiter rumnörgelt verweise ihn einfach an einen Anwalt, dann gibt er schon ruhe.
Viel Glück
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Plessa
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Ich danke euch allen für die Hinweise,
hatte heut das Telefonat mit dem Käufer geführt und ihn über ein paar Paragraphen des BGB informiert (§§121,145,150,433 BGB). Ich hoffe, dass das Eindruck geschindet hat.
Ich halte euch auf dem Laufenden :-)
Danke nochmal
EE ----> ExtremEilig