Privatverkauf / Rechtliches
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Hallo zusammen, ich hab da da mal eine ganz wichtige Frage.
Also, ich habe vor kurzem mein altes Auto verkauft, nun hab ich aber folgendes Problem und zwar hat der wagen der mittlerweile neuen besitzerin einen schaden, sprich: die Kupplung ist deefekt und muss getauscht werden.
meine Frage ist nun, kann ich für die reparaturkosten herangezogen werden??? die verkauf ist gerademal eine woche her außerdem hab ich in dem kaufvertrag die klausel "gekauft wie gesehen reinsetzten lassen.
Wäre nett wenn mir jemand eine art auszug aus einem gesetzestext schicken kann.
Vieln dank schonmal im vorraus
Wer langsam fährt wird länger gesehen
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Hallo delicious1983,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Privatverkauf / Rechtliches"!
Gruß
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 14.07.2006
Dortmund
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113 Beiträge
hoppla, sind irgendwie ein paar rechtschreib und grammatikfehler reingekommen. sorry
Wer langsam fährt wird länger gesehen
Hallo, ich gehe zunächst mal davon aus, dass Du Privatperson bist und nicht Händler. Als Privatperson kannst Du - auch nach neuem Schuldrecht - die gesetzliche Gewährleistung ausschliessen (der Händler kann dies nicht). Wichtig: im Kaufvertrag muss der Gewährleistungsausschluss schriftlich fixiert sein - hast Du das getan? Weiter: sollte der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden sein, hilft hier auch "gekauft wie gesehen" wenig, da Kupplungsschäden nicht gerade offenkundige Schäden sind (wie Beulen oder Rost). Wieviele km ist denn der neue Besitzer mit dem Fahrzeug gefahren, als es zum Schaden kam?
--> SYNDIKAT - REGION - LUXEMBURG <--
Alzen ist meine Putzfrau
Hallo, wenn du den Wagen als Privatperson verkauft hast und im (Standard-)Vertrag steht "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" dann ist die Sache für dich abgehackt. Nur Unfallschäden müssen mitgeteilt werden und können im Nachhinein reklamiert werden.
Bei defekten ist die Sachlage so, das wenn du den Mangel vorher nicht kanntest (die Kupplung funktionierte doch sicher vorher einwandfrei?!?!?!) dafür nicht Haftbar gemacht werden kannst. Also Haftung nur für Mängel die bekannt waren und arglistig verschwiegen wurden.
Über die Suche müßtest du hier evtl. auch noch einige Beiträge zu diesem Thema finden.
@ Emhelm
da hast du schneller als ich getippt!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 14.07.2006
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also das war so..ichhab einfach nen standardvordruck genommen, hab alle mir bekannten schäden aufgezählt, da ich aber nicht wusste ob noch etwas anderes an schaden da ist, hab ich die klausel "gekauft wie gesehen" reingesetzt.
ich hab den Gewährleistungsauschluss nicht extra benannt.
Wer langsam fährt wird länger gesehen
Reicht auch als Laie:("Gekauft wie gesehen")
Zitat:
Im vorliegenden Fall haben Verkäufer und Käufer eines Gebrauchtwagens einen Vertrag mit dieser Formulierung abgeschlossen. Als der Käufer später Mängel am Wagen bemerkte, wollte er den Verkäufer dafür haftbar machen. Dieser weigerte sich jedoch unter Hinweis auf den Vertrag.
Das Oberlandesgericht Bamberg (Aktenzeichen 6 U 46/97) entschied, dass selbstformulierte Verträge zwischen Laien nicht am gleichen Maßstab zu messen seien wie vorgedruckte Formularverträge im professionellen Kfz-Handel. Es müsse daher ermittelt werden, was die Parteien bei Vertragschluss mit dieser Formulierung beabsichtigt hatten. Dabei kamen die Richter zu dem Schluss, die Formulierung lasse den Willen beider Parteien erkennen, die Haftung für alle nicht sichtbaren Mängel auszuschließen. Deswegen müsse der Verkäufer nun auch nicht mehr für Mängel des verkauften Gebrauchtwagens haften.
Bearbeitet von - rsgra am 19.07.2006 16:32:55
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ich habe gerade mal ein bißechen im netz geguckt und hab gesehen das bei den vordrucken für den kaufvertrag die sache mit der Gewährleistung sowieso drin steht.
also " Das KFZ wird bla bla bla unter ausschluß jeglicher Gewährleistung zu dem bla bla bla preis an bla bla bla verkauft."
also bin ich doch eigentlich aus dem schneider, oder?
sie kann doch jetzt nicht verlangen das ich den wagen zurücknehme, oder?
Wer langsam fährt wird länger gesehen
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113 Beiträge
Zitat:
Reicht auch als Laie:("Gekauft wie gesehen")
Zitat:
Im vorliegenden Fall haben Verkäufer und Käufer eines Gebrauchtwagens einen Vertrag mit dieser Formulierung abgeschlossen. Als der Käufer später Mängel am Wagen bemerkte, wollte er den Verkäufer dafür haftbar machen. Dieser weigerte sich jedoch unter Hinweis auf den Vertrag.
Das Oberlandesgericht Bamberg (Aktenzeichen 6 U 46/97) entschied, dass selbstformulierte Verträge zwischen Laien nicht am gleichen Maßstab zu messen seien wie vorgedruckte Formularverträge im professionellen Kfz-Handel. Es müsse daher ermittelt werden, was die Parteien bei Vertragschluss mit dieser Formulierung beabsichtigt hatten. Dabei kamen die Richter zu dem Schluss, die Formulierung lasse den Willen beider Parteien erkennen, die Haftung für alle nicht sichtbaren Mängel auszuschließen. Deswegen müsse der Verkäufer nun auch nicht mehr für Mängel des verkauften Gebrauchtwagens haften.
Bearbeitet von - rsgra am 19.07.2006 16:32:55
(Zitat von: rsgra)
ich danke dir ! du bist meine Rettung!
Wer langsam fährt wird länger gesehen
Rechtlich kann der dir nichts.
Sonst müßte der Käufer beweisen das du vorher wußtest das die Kupplung defekt war, und das verschwiegen hast.
Aber wie soll er das beweisen, wenn er bei der Probefahrt nichts gemerkt hat? Oder Du z.B. vom "Fach" bist und das hättest wissen müßen?
Auch eine (neue) Kupplung kann man zur Not in ein paar Minuten kaputt fahren...
Hallo Leute, nochmal, der Gewährleistungsausschluss muss rein, sonst bist Du auch als Privatperson in der Gewährleistung. Gekauft wie gesehen reicht u.U. nicht aus - es ist lediglich ein Urteil eines OLG, aber bei weitem nicht höchstrichterlich. Wenn Du den Standartvertrag mit Gewährleistungausschluss hast, sehe ich die Sache wie rsgra - dann müßte die Gegenseite den Beweis erbringen, dass Du arglistig gehandelt hast.
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Alzen ist meine Putzfrau
Also bei der Kupplung würde nichtmal ein händler haften müssen.
ist ein reines verschleißteil!!
da hilft mir selbst europlus nicht...
als gebrauchtwagenkäufer muss ich mir, egal wo ich kaufe , einen überblick über evtl anstehende dinge verschaffen.
fängt an mit sofort sichbaren dingen, wie reifen.
desweiteren bremsen und eben die kupplung, zahnriemem und vieles mehr.
wer nicht ein wenig kenntnis hat, sollte dann lieber einen sehr jungen gebrauchten kaufen, wo dann viele themen gar nicht anstehen.
.
so siehts aus. mein verredner hats gesagt... Aber es ist mit vorsicht zu genießen. Wenn der käufer nachweisen kann, dass er arglistig getäuscht wurde, was schwierig ist, dann wirst du von ihm was hören (falls du was verschwiegen hast).
Aber, ich denke einfach mal, als er den Wagen kaufte, hat er doch Probefahrt gemacht, hat der Käufer irgendwas bemängelt?? wenn ja, hast du es schön geredet?? waren weitere personen dabei???
Habt ihr sonstige mängel oder auffälligkeiten im Vertrag festgehalten??
wenn nicht, brauchst dir weniger sorgen zu machen.. Er wird jedoch sehr sauer sein. könnte sein dass er sich mit seinem anwalt in verbindung setzen wird um schlauer zu werden, was er geltend machen kann.. Ich würd einfach nichts tun. abwarten was die zeit mit sich bringt. aber ich glaube, da wird nichts.. einfach abwarten...
mfg
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Mitglied seit: 14.07.2006
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113 Beiträge
also ich hab alle mir bekannten schäden im vertag festgehalten. außerdem stehen im vertrag auch alle klauseln ( gewährleistung, gekauft wie gesehen) die für mich zum vorteil sind.
die frau kann mir im prinzip nix, hab ich mir übrigens auch von meiner versicherung bestätigen lassen.
da der schaden jedoch kurz nach dem kauf war ( noch nicht mal ne woche) hab ich mich mit ihr geeinigt und trage auch noch eine "bruchteil" vom betrag.
ich denke mal hiermit kann der thread auch geschlossen werden.
Ich danke euch allen für eure Hilfe, Tipps und Bemühungen.
Wer langsam fährt wird länger gesehen
Zitat:
also ich hab alle mir bekannten schäden im vertag festgehalten. außerdem stehen im vertrag auch alle klauseln ( gewährleistung, gekauft wie gesehen) die für mich zum vorteil sind.
die frau kann mir im prinzip nix, hab ich mir übrigens auch von meiner versicherung bestätigen lassen.
da der schaden jedoch kurz nach dem kauf war ( noch nicht mal ne woche) hab ich mich mit ihr geeinigt und trage auch noch eine "bruchteil" vom betrag.
ich denke mal hiermit kann der thread auch geschlossen werden.
Ich danke euch allen für eure Hilfe, Tipps und Bemühungen.
(Zitat von: delicious1983)
dann bist du DEFINITV aus dem schneider.. Er kann dir nichts anhaben ausser das er etwas sauer auf dich sein wird weil er sich, zu unrecht, verarscht vorkommt....
Aber das kann dir eh egal sein. von daher, keine sorgen machen
mfg