Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.02.2008
Hannover
Deutschland
44 Beiträge
Hallo,
habe Heute meinen PKW von Privat an Privat verkauft. Der Wagen ist wirklich im guten Zustand und der Käufer war bereits zweimal da bzgl. Probefahrt etc. Hat alles ausprobiert usw.
Heute der große Tag wo er den Wagen abgeholt und bezahlt hat. Später rief er mich an und hat behauptet das die Heckklappe nicht öffnen würde (bei dem Fzg. elek. per Schalter innen, Schloß/Griffleiste gecleant).
Vorher ging jedoch alles und er hat dies auch vorher überprüft. Was soll ich jetzt machen?
Eigentlich schließt ein Privatverkauf jede Forum von Gewährleistung etc. aus!
Im Kaufvertrag wurden auch keine Mägel eingetragen o.ä. da ich das Kfz im guten Gewissen verkauft habe und auch vorher alles funktioniert hat. Nur nervt es einen natürlich wenn der Käufer andauernd anruft und einem mit Kostenrückerstattung o.ä. nervt bzw. mit Anwalt und Co. droht.
Hat damit schonmal jmd. Erfahrung gemacht?
MfG,
hav
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo hav,
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Gruß
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da hat er schlichtunergreifend pech gehabt von privat zu privat besteht keine garantie ! solange du keine unfallschäden verschweigst oder extreme mängel unterschlägst is es ´´gekauft wie gesehen ´´!
Bearbeitet von - elvis29m am 15.03.2008 19:40:13
kann ja sein das es an der batterie liegt ? würde ihn einfach mal zu dir kommen lassen und du guckst dir das mal an. bzw biete es ihm an. mehr kannst du auch nicht machen. es funktioniert wo er den wagen abgeholt hat..
und wie gesagt du stehst auf der sicheren seite..
Hat er halt pech gehabt.
wieviel will er den erstatet haben?
Manche machen das um bissel Geld zurück zu bekommen,kenne das auch schon:C
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Ich würde ihn auch fairerweise nochmal zu mir bitten und mir das ganze nochmal anschauen.
Erzählen kann er ja schließlich viel, wenn du es nicht mit deinen eigenen Augen siehst.
Und sollte die Verriegelung wirklich kaputt sein, dann werdet ihr schon einen Kompromiss finden.
Es ist nicht immer richtig zu sagen- er hat von Privat gekauft und nun hat er eben Pech gehabt...
Für den Käufer ist das sicherlich auch nicht angenehm.
Liebe Grüße
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
natürlich ist das scheisse aus der sicht des käufers. aber er steckt da doch nicht drin (falls es wirklich kaputt sein sollte) es ging bis zum verkauf. und was danach passiert ist halt nicht mehr sein ding. anschauen würde ich es mir aber vom preis runtergehen würde ich nit!!
Zitat:
da hat er schlichtunergreifend pech gehabt von privat zu privat besteht keine garantie ! solange du keine unfallschäden verschweigst oder extreme mängel unterschlägst is es ´´gekauft wie gesehen ´´!
Bearbeitet von - elvis29m am 15.03.2008 19:40:13
(Zitat von: elvis29m)
Na das wäre mir aber neu...
was soll daran neu sein? es ist ein gebrauchtwagen ohne jegliche garantie wann etwas danach kaputt geht kannst ja net ahnen wenn ich von dir einen gebrauchtwagen kaufe und der wagen super i. o ist ich ihn probefahre und mir 4 wochen später der motor um die ohren fliegt zahlste mir dann die reperatur als privatmann ich glaube nicht oder? ich schreibe in die kaufverträge immer den zusatz: gekauft wie gesehen alle fkt. überprüft und probegefahren ! dann bin ich ausm schneider von privat zu privat!
meinen m-technik 2 e30 hab ich an 2 letten verkauft dehnen hab ich ne mängelliste hoch 3 in den deutschen vertrag geschrieben die sich gewaschen hat mann sollte halt ehrlich und korrekt das fahrzeug beschreiben mehr kannst als privater nicht kfzmeister eh nich machen wenns der käufer noch sicherer haben will dann halt ab zur dekra !
Bearbeitet von - elvis29m am 15.03.2008 21:28:58
Ohman Leute, hört doch auf damit... sei ja nicht so bescheuert, und lass ihn zu dir kommen um dir das Ganze anzusehen!!
Der soll sich bloß verpissen...
Er will den Wagen günstiger haben, darum geht's ihm!
Fall ja nicht drauf rein!!!
Ich glaub ich mach das in Zukunft auch so... wenn ich wieder ein Auto zum weiterverkaufen kaufe, wende ich mich an den Verkäufer von dem ich es gekauft hab, und erfinde irgendwelche Mängel... scheint ja ganz gut zu funktionieren, wenn sich soviele darüber Gedanken machen ob es stimmt oder nicht!!
@elvis
Hab mir vertan, sorry.
Das gibt die ADAC Homepage her:
Zitat:
Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der ADAC-Vertrag, der unter Recht&Rat-Musterverträge abrufbar ist). Dieser Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (OLG Karlsruhe DAR 88, 162). Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden:
332i rechtgeb.
Ich bin noch nie auf die idee gekommen solch eine show abzuziehen. Selbst wenn mal was war, dachte ich mir eben... haste pech gehabt und nicht genau genug hingeschaut.
Wo kommen wir denn da hin? Ist ja kindergarten... wer keine ahnung hat, sollte kein gebrauchtes auto kaufen von privat oder mit den möglichen folgen leben.
Betrug und täuschung mal ausgenommen, aber darum gehts ja hier net.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Mitglied seit: 12.07.2006
Berlin-Karow
Deutschland
384 Beiträge
Sag ihm er soll dich in Ruhe lassen sonst gehste zum Anwalt, zieht immer. ;)
Weißt du ob der da nicht was gemacht hat, damit es jetzt nicht mehr funktioniert ???
Wenn er jetzt schon zweimal Probegefahren ist, hat er doch bestimmt auch mal die Heckklappe aufgemacht oder?
Sonst hätte er ja vom Händler kaufen können !
So´ne Typen kann ich ja leiden, dann wegen jedem Scheiß angerannt kommen !!!
Ein BMW ist auch im Sturme treu, die Frau nicht mal im Wind.