felgen nicht eingetragen und unfall
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.02.2009
Remscheid
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71 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 12.05.2011 um 17:28:51 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.hatte letzte woche auch ein Problem, Bin auf einer Einbahnstrasse gefahren und aufeinmal ging die Tür auf vor mir, habe voll bremsung gemacht aber zu spät,.......
Das junge Mädel hat Ihre schuld eingesehen und es dann auch gesagt bei dir Polizei....
Mein Problem ist das meine Felgen nicht eingetragen waren als der unfall sich ereignete. Jetzt war ich beim guten Kollegen der KFZ-Mechaniker ist und ne Werkstatt hat und zu ihm kommt jeden samstag ein Typ der TÜV macht. Mein Kollege sagte mir er macht mir auch mein Gutachten mit dem ich dann zum anwalt gehe.
wird der Prüfer mir was wegen felgen sagen??
wird das durch gehen??? oder wo mit muss ich rechnen????
Bearbeitet von: angry81 am 12.05.2011 um 17:28:51
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Russian323i,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "felgen nicht eingetragen und unfall"!
Gruß
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mit nicht eingetragenen felgen hättest gar nicht am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen dürfen
und somit wäre der unfall auch nicht passiert wenn du dich dran gehalten hättest
und urkundenmissbrauch ist kein kavaliersdelikt...
davon würd ich die finger lassen
würd entweder vernünftige felgen und reifen drauf machen oder abwarten und gucken was passiert...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Wieso eigentlich Anwalt? Hat die Polizei an Ort des Geschehens was wegen den Felgen gesagt? Wenn das Mädel ihre Schuld eingestand, gucken die Grünen doch nicht so doll auf den Wagen? Ok weiss nicht wie deiner aussieht ;-)
..:: Lieber Schamlippen küssen,als Schlamm schippen müssen ::..
Ich kenne das so, das der Gutachter sich eigentlich nur den Schaden anguckt.
Da würde ich mich jetzt nicht so verrückt machen
wenn die bullen keine bilder gemacht haben,schmeiss dann die originalen felgen drauf und basta...
mach dir keine sorgen dafür würd ich sagen...
Der Gutachter wird sich für die Felgen weniger interessieren. Außerdem kannst du oder deine Felgen nichts dafür wenn das Mädel die Tür aufmacht, das ist ein Fehldenken vieler Menschen. Mach dir keine Sorgen.
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Blöd ist es immer wenn man mit nicht Regelkonformen Sachen einen Unfall hat, egal ob selbst verschuldet oder fremd verschuldet.
Allerdings kann man dir da nur einen drehen wenn die Felgen dazu beigetragen haben das der Unfall passiert ist, oder er mit Serien oder zugelassener Rad Reifen Kombi hätte verhindert werden können.
So sollte im schlimmsten Fall das drohen was dir passiert wäre wenn du so in ne Kontrolle geraten wärst wo der Mangel festgestellt wurde.
Und das das Mädel die Schuld vor Ort zugegeben hat hat nix zu sagen, solche Aussaagen direkt nach nem Unfall kann man Problemlos zurückziehen.
...don´t care about tomorrow!
Wenn er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf wie kommt er dann zum TÜV?
Da passt was nicht in Deiner Formulierung. Er kann doch gerade auf dem Weg zur Prüfstelle gewesen sein (wenn es nicht gerade Frühmorgens oder Abends passiert ist).
Der Sachverständige/Gutachter schaut sich nicht nur den Schaden an sondern das ganze Fahrzeug um den Zustand dessen beurteilen zu können.
@Russian323i
Was möchtest Du denn mit dem Gutachten beim Anwalt? Soll das Gutachten Nachdatiert werden? Also dass die Eintragung vor dem Unfall stattgefunden hat? Damit macht er sich strafbar und Du auch.
Warte einfach ab was die gegenerische Versicherung sagt.
mfg
BMW ///M
Zitat:
Wenn er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf wie kommt er dann zum TÜV?
.... Er kann doch gerade auf dem Weg zur Prüfstelle gewesen sein
(Zitat von: der_Strolch)
Blöd nur, wenn der Ort des Unfalles nicht auf dem direkten Weg von Werkstatt/Wohnort zum TÜV ist...
Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.
Mitglied seit: 30.03.2007
Meldorf (Dithmarschen)
Deutschland
482 Beiträge
mein gutachter hat sich damals die felgen/ reifen ganz genau angesehen...hat sogar profil nachgemessen...
würde die winterreifen oder etwas original vom schrotti besorgen und dann kann auch nichts passieren ;)
Wenn die Eintragung nur Formsache ist, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Zitat:
mit nicht eingetragenen felgen hättest gar nicht am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen dürfen
und somit wäre der unfall auch nicht passiert wenn du dich dran gehalten hättest
und urkundenmissbrauch ist kein kavaliersdelikt...
davon würd ich die finger lassen
würd entweder vernünftige felgen und reifen drauf machen oder abwarten und gucken was passiert...
(Zitat von: plop)
und du machst die felgen dafür verantwortlich?
ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..
is doch nicht so schwierig oder?
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Tsunami, Nein Danke!
hatte bei nem unfall auch nicht eingetragene felgen drauf.
hat sich keiner für interessiert.
Zitat:
ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..
is doch nicht so schwierig oder?
(Zitat von: plop)
Is dennoch ne Milchmädchenrechnung. Angenommen, die Felgen wären zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß eingetragen gewesen: dann wäre der Unfall ebenfalls genau so passiert. Nur halt mit eingetragenen Felgen.
Im Allgemeinen wird afair (is auch scho a bisserl her...) gefragt, ob die nicht eingetragenen Anbauteile entweder den Unfall verursacht haben oder die Folgen des Unfalls verstärkt haben. Und danach bemisst sich dann die Schuld des Fahrers des Wagens mit den nicht eingetragenen Teilen.
Mich würds aber auch wundern, wenn der Gutachter auf die Felgen guckt. Abgesehen davon handelt der Gutachter zum einen im Interessenkreis des TE - und nicht gegen ihn. Und wird somit nicht nach Dingen suchen, die den TE (der ja im Endeffekt sein Auftraggeber ist) belasten. Und zum zweiten ist es ja ein Gutachter, der die Schadenshöhe feststellen soll - und nicht einer, der den Unfall rekonstruieren und die jeweiligen Schuld-Anteile der Unfallbeteiligten feststellen soll.
Und ja, ich würd auch mit dem Gutachten (also dem Schadensgutachten) zum Anwalt hüpfen. Schon allein weil die gegnerische Versicherung wieder munter Positionen kürzen wird...
Bearbeitet von: mb100 am 13.05.2011 um 16:51:26
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..
is doch nicht so schwierig oder?
(Zitat von: plop)
Ganz toll. Du scheinst ein Experte zu sein. Und wenn es ein Sonntag ist? Zur Wiedererlangung der ABE muß das Fahrzeug zur DEKRA, TÜV usw. wenn ein Teilegutachten vorliegt. Aber wie komme ich dahin? Auto tragen? Um natürlich korrekt zu handeln muss man es eintragen lassen. Gebe ich Dir auch recht.
Aber Du mußt ja auch irgendwie zur Prüfstelle da die Prüfstelle nicht zu Dir nach Hause kommt.
mfg
BMW ///M
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
Fahrten zur Prüfstelle sind auch erlaubt, allerdings nur dorthin und das auf direktem Wege!
Genauso darf man auch, wenn man es nicht abgenommen bekommt, auch noch auf direktem Wege nach Hause fahren.
...don´t care about tomorrow!
son bullshit
ich hab mir letztes jahr ein gewindefahrwerk eingebaut und der kfz-meister der mir geholfen hat sagte ich soll das noch 1 woche einfahren damit es sich setzt bevor ich die endgültige tiefe einstelle und zum tüv dackel
sollte ich also deiner meinung nach 1 woche nur zwischen tüv und zuhause pendeln damit sich das fahrwerk setzt? ha ha
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
1 woche stehen lassen.
was der in der werke sagt interessiert das Gesetz und die polizei nicht die bohne.
...don´t care about tomorrow!
was gutachter oder kfz-meister sagen interessiert die einschlägige norm wenig...
fakt ist, ohne betriebserlaubnis bzw versicherungsschutz keine teilnahme am öffentl. strassenverkehr..
was aus dem konkreten fall wird...wahrscheinlich nix..
weil wie mb100 schon schrieb...der gutachter handelt im interesse des auftraggebers...
und was die versicherung nicht weiss, ....
würd übrigens auch den fachmann in form eines anwalts konsultieren...und den schaden an eine bmw werkstatt abtreten zur instandsetzung...man erspart sich eine menge stress und schreiberei!!
trotzdem sollte der te sich mal gedanken darüber machen, warum es sinnvoll ist die verbauten teile abnehmen bzw eintragen zu lassen...
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Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
Zitat:
ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..
is doch nicht so schwierig oder?
(Zitat von: plop)
Is dennoch ne Milchmädchenrechnung. Angenommen, die Felgen wären zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß eingetragen gewesen: dann wäre der Unfall ebenfalls genau so passiert. Nur halt mit eingetragenen Felgen.
(Zitat von: mb100)
sachverhaltsquetsche... ;P
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