felgen nicht eingetragen und unfall
Ich denke auch, daß sich für die Felgen keiner interessiert. Ich hatte vor nem Jahr nen unverschuldeten Unfall mit zwei Totalschäden i.H.v. 25.000 Euro. Drei Feuerwehren und 4 Rettungswagen waren da, aber kein Mensch hat sich für Details an meinem Auto oder an dem des Unfallverursachers interessiert.
Meins wurde geschätzt von nem Kumpel und fertig, hat ca. 40 Minuten insgesamt gedauert. Profiltiefe wurde gemessen, aber auch nicht Art und Größe der Bereifung. Wirklich nur Profil kurz und fertig.
Das Auto des Unfallverursachers hat kein Mensch angeschaut. Seine Versicherung hat bezahlt (auch wenn ich zuerst Klage androhen musste), Sache erledigt.
Bearbeitet von: Stefan177 am 14.05.2011 um 06:51:04Bearbeitet von: Stefan177 am 14.05.2011 um 06:51:24
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied: seit 2005
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Hallo Stefan177,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "felgen nicht eingetragen und unfall"!
Gruß
Zitat:
Zitat:
Zitat:
ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..
is doch nicht so schwierig oder?
(Zitat von: plop)
Is dennoch ne Milchmädchenrechnung. Angenommen, die Felgen wären zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß eingetragen gewesen: dann wäre der Unfall ebenfalls genau so passiert. Nur halt mit eingetragenen Felgen.
(Zitat von: mb100)
sachverhaltsquetsche... ;P
(Zitat von: plop)
Nö, Anwendung einfachster Kausalitätsregeln. Also die Frage, ob das Hinzudenken des Erforderlichen (= das Eintragen der Felgen) was am Sachverhalt geändert hätte.
Was Du munter durcheinander schmeißt, ist öffentliches Recht und Zivilrecht. Klar, öffentlich-rechtlich hat der TE nen Verstoß begangen. Keine Frage. Nur wäre halt der Unfall genau so passiert, wenn der TE auch mit eingetragenen Felgen durch die Gegend gefahren wäre. Ergo is der ö-rechtliche Verstoß nicht kausal für den Unfall. Und somit für die Frage des Mitverschuldens ohne Belang.
Zu sagen: "Wenn der TE wegen eingetragener Felgen mit dem Auto daheim stehen würde" is Sachverhaltsquetscherei. Dann könnt ich allerdings genauso gut quetschen und sagen: "Dann wär er mit nem anderen Auto (dem der Freundin, Eltern, Mietauto, ...) gefahren und der Unfall wäre dennoch passiert."
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
klar ist zivilrechtlich ne andere geschichte...allein schon weil die relevanten sachen alle selbst beigebracht werden müssen..
trotzdem sollte man sich mal gedanken machen ob man die gefahr auf sich nehmen möchte, im fall der fälle den stress mit der versicherung einzugehen...
mag in diesem fall unproblematisch sein aber um auch mal hätte, wäre, könnte, wenn aufzugreifen...
wäre das jetzt keine tür gewesen, sondern ein kind das zwischen den autos vorgelaufen wäre, wäre das auto auf jeden fall unter die lupe genommen worden und der te hätte ein verdammt grosses problem..
daher sollte man die sache nicht bagatelliesieren denke ich..auch wenn es in diesem konkreten fall eher uninteressant ist..
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
ohne eintragung -> keine betriebserlaubnis und kein versicherungsschutz
ohne betriebserlaubnis und versicherungsschutz -> keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr
keine teilnahme am öffentlichen strassenverkehr -> kein unfall..
is doch nicht so schwierig oder?
(Zitat von: plop)
der unfall würde auch mit eingetragenen felgen passieren, ich bitte dich!
Na klar wäre der Unfall auch mit eingetragenen Felgen passiert aber das tut doch hier garnichts zu Sache.
Es geht darum das dass Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert wenn vom Tüv nicht abgenommene Teile am Fahrzeug verbaut sind.
Ob in diesem Fall danach gefragt wird oder nicht bleibt mal in den Raum gestellt aber rein rechtlich gesehen müsste es auch Konsequenzen für ihn geben da er eben mit nicht eingetragenen Felgen = erlöschen der BE = kein Versicherungsschutz unterwegs war, wenn sich jemand mal die Mühe machen würde und den Versicherungsvertrag lesen würde... da steht sogar drin das das Fahrzeug nur dann unter Versicherungsschutz bewegt wird wenn vom TÜV ALLES abgenommen, bestätigt oder freigegeben wurde.
Was glaubt ihr warum es Eintragungen, E-Prüfzeichen usw gibt ? Bestimmt nich weils toll aussieht und die Autofahrer geil drauf sind stapelweise Papier mit sich rumzutragen.
FAKT IST: KEINE BE = SCHULD/TEILSCHULD auch wenns in diesem Fall warscheinlich glimpflich ausgeht, wenn er der Person über den Fuss gefahren wäre (Personenschaden) würde die Geschichte ganz anderst aussehen, dann dürfte er unter umständen bei evtl bleibenden Schäden den Rest seines Lebens an die Person zahlen.
Also mir isses lieber 50€ für ne Eintragung oder im schlimmsten Fall n paar € mehr für ne Einzelabnahme liegen zu lassen als mein Leben lang wegen eines krummen Zeh´s zahlen zu müssen...
Dennoch hoffe ich für dich das du schuldfrei aus der Sache rauskommst ;-)
Greez Self
!!! BMW Edition BW !!!
Was fahren wir nie?? VW GTI !! Und was fahren wir immer?? BMW mit Fächerkrümmer !!
Was hat man von 4 Ringen, was soll mich ein Stern zieren ? Zum Leben gehör´n Organe, der Mensch braucht doch 2 Nieren
Zitat:
Na klar wäre der Unfall auch mit eingetragenen Felgen passiert aber das tut doch hier garnichts zu Sache.
Es geht darum das dass Fahrzeug die Betriebserlaubnis verliert wenn vom Tüv nicht abgenommene Teile am Fahrzeug verbaut sind.
Ob in diesem Fall danach gefragt wird oder nicht bleibt mal in den Raum gestellt aber rein rechtlich gesehen müsste es auch Konsequenzen für ihn geben da er eben mit nicht eingetragenen Felgen = erlöschen der BE = kein Versicherungsschutz unterwegs war, wenn sich jemand mal die Mühe machen würde und den Versicherungsvertrag lesen würde... da steht sogar drin das das Fahrzeug nur dann unter Versicherungsschutz bewegt wird wenn vom TÜV ALLES abgenommen, bestätigt oder freigegeben wurde.
Was glaubt ihr warum es Eintragungen, E-Prüfzeichen usw gibt ? Bestimmt nich weils toll aussieht und die Autofahrer geil drauf sind stapelweise Papier mit sich rumzutragen.
FAKT IST: KEINE BE = SCHULD/TEILSCHULD auch wenns in diesem Fall warscheinlich glimpflich ausgeht, wenn er der Person über den Fuss gefahren wäre (Personenschaden) würde die Geschichte ganz anderst aussehen, dann dürfte er unter umständen bei evtl bleibenden Schäden den Rest seines Lebens an die Person zahlen.
Also mir isses lieber 50€ für ne Eintragung oder im schlimmsten Fall n paar € mehr für ne Einzelabnahme liegen zu lassen als mein Leben lang wegen eines krummen Zeh´s zahlen zu müssen...
Dennoch hoffe ich für dich das du schuldfrei aus der Sache rauskommst ;-)
Greez Self
(Zitat von: Selfkyller)
genau auf den punkt wollte ich hinaus...
und wenn er nun mit dem auto seiner eltern, schwester, bruder,...gefahren wäre, dann hätte der te zumindest versicherungsschutz gehabt und die ausgangsfrage würde sich gar nicht stellen...
ebenso, wenn die räder eingetragen worden wären..
finde es erschreckend mit welcher selbstverständlichkeit so ein potentielles risiko auf sich genommen wird..
es kann hier schliesslich um 7stellige beträge gehen bei personenschäden... so viel verdienen manche hier nicht in ihrem ganzen leben...
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kurzer zwischenbericht,
war am samstag beim gutachter er hat sich den schaden aufgeschrieben,
ZU DEN FELGEN: wurde der zustand der felgen/reifen aufgenohmen. reifen neu DOT 11 und 8mm profil, ob diese eingetragen sind wurde nicht gefragt. hoffe da kommt nichts von an zweifel von der gegnerischen versicherung.
dann ist ja alles in butter...
würd das aber trotzdem so schnell wie möglich nachholen...
dann sparst dir das nächste mal die zitterpartie...
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ja wird ja jetzt auch gemacht. haben das so geklärt das es eingetragen wird bei der reparatur des schadens
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Leute, verabschiedet Euch mal von der Meinung "Erlöschen BE = kein Versicherungsschutz". Stimmt so nämlich nicht. Die HP darf gar nicht erlöschen, damit gesichert ist, dass der Geschädigte bei einem Unfall an sein Geld kommt. Eventuell holt sich die Versicherung dann vom Versicherungsnehmer Geld zurück.
Bei TK/VK ists was anderes.
@plop: Auch wenn ein Kind auf die Straße gelaufen wäre, wären die Felgen/Reifen in dem Fall nicht unfallursächlich.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Zitat:
Eventuell holt sich die Versicherung dann vom Versicherungsnehmer Geld zurück.
(Zitat von: Superstrose)
Ja so wars auch gemeint. Ob ich jetzt 10.000 Euro an den Geschädigten überweise, oder ob meine Versicherung ihm das Geld überweist und es sich anschließend von mir holt, ist mir eigentlich schnuppe. Fakt ist = Kein Versicherungsschutz = Zahlen.
Zitat:
Bei TK/VK ists was anderes.
(Zitat von: Superstrose)
Ja, da zahlt sie nämlich garnicht.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
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Ich meine auch mal gehört zu haben, dass es einen Maximal-Betrag gibt, den sich die Versicherung vom Versicherungsnehmer einfordern kann (5000€ oder so?)
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
Ist richtig. In bestimmten Fällen kann sich das aber addieren. Ich glaub wenn Du gleich mehrere Sachen anstellst.
Z.b. wenn Du betrunken mit den nicht eingetragenen Felgen ohne Führerschein unterwegs bist und hinterher Unfallflucht begehst, hast Du schlechte Karten. ^^
Bearbeitet von: Stefan177 am 16.05.2011 um 22:08:27
Bearbeitet von: Stefan177 am 16.05.2011 um 22:08:57
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Zitat:
Leute, verabschiedet Euch mal von der Meinung "Erlöschen BE = kein Versicherungsschutz". Stimmt so nämlich nicht. Die HP darf gar nicht erlöschen, damit gesichert ist, dass der Geschädigte bei einem Unfall an sein Geld kommt. Eventuell holt sich die Versicherung dann vom Versicherungsnehmer Geld zurück.
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@plop: Auch wenn ein Kind auf die Straße gelaufen wäre, wären die Felgen/Reifen in dem Fall nicht unfallursächlich.
(Zitat von: Superstrose)
ich bin mir fast sicher, dass die versicherung und der zuständige richter bzw die Polizei, die das Auto dann mitnimmt, das dann anders sieht...
Ein personenschaden löst ganz andere Mechanismen aus als so ein dusseliger blechschaden..
Bearbeitet von: plop am 17.05.2011 um 01:14:35
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es ist ja nichts willdes passiert nur meine front beschädigt und an dem anderem auto die Tür mit der A-Säule und der Kotflügel.
Zitat:
ich bin mir fast sicher, dass die versicherung und der zuständige richter bzw die Polizei, die das Auto dann mitnimmt, das dann anders sieht...
Ein personenschaden löst ganz andere Mechanismen aus als so ein dusseliger blechschaden..
(Zitat von: plop)
Richtig, weil wir dann im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung sind. Also des Strafrechts. Aber auch hier ist die Kausalität zwischen dem pflichtwidrigen Verhalten und dem "Erfolg" zu beachten: waren die Felgen zwar nicht eingetragen, aber diese Nicht-Eintragung auch nicht kausal für den Unfall (und hat der Fahrer auch sonst nix Schlimmes gemacht), dann geht der Fahrer mit den eingetragenen Felgen straffrei aus.
Bin irgendwo mal über ein Urteil gestolpert, wo das Gericht die fKV abgelehnt hat, obwohl der Fahrer afair weder nen Führerschein hatte noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hatte (also effektiv 60 statt 50). Grund war, dass der Unfall auch so passiert wäre, wenn der Fahrer 50 gefahren wäre.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"