Zitat:
hi leute !
ich wurde gestern abend von der polizei angehalten, leider habe ich es noch nicht geschafft meine 19"er eintragen zu lassen. Weiß jemand wie lange man rechtlich gesehen zeit hat um die eintragen zu lassen ?
Gruß,
Thomas
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(Zitat von: mcfly444)
Laut STVO musst du jede Veränderung am Fahrzeug die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt unverzüglich eintragen lassen. Unverzüglich heißt schnellst möglich und auf dem kürzesten Weg zum TÜV. Wenn du also nicht gerade auf dem Weg zum TÜV angehalten wurdest hast du schon gegen das Gesetz verstoßen!
Hilft nur eins, auf den netten Polizisten einreden und im erklären das die Reifen/Felgen eben erst montiert wurden und du erst in den folgenden Tagen einen Termin beim TÜV hast, Termin ist natürlich telefonisch ausgemacht worden!
Letztendlich muss der nette Polizist das ganze natürlich noch glauben!
mfg
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BMW :-)