Ebay Probleme Iphone 4 verkauft...
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Käufer fordert geld zurück und droht mit Anwalt Iphone verkauft.Hallo, habe vor längerer zeit ein iphone 4 verkauft.
Artikelnummer: 270718358645
verkauft am 13.märz
käuferin fragte direkt nach der auktion ob das handy ein unlock hat was ich aber nich wusste da ich es mit einer tmobiel sim betrieben habe.
Beschreibung war :Apple iPhone 432GB Schwarz
Deutsches Handy stammt aus dem T-mobile vertrag
mit Rest Garantie von über 20 Monaten
(Im Dezember bei itunes freigeschaltet)
wurde immer mit schutzhülle benutzt.
Das iPhone ist am 2.12.2010 gekauft worden. Es stammt aus einer Vertragsverlängerung bei T-Mobile. Das Handy ist voll funktionsfähig, hat auch keine Softwarefehler. Auf der Rückseite befindet sich eine schutz Hülle, diese ist seit dem kauf auf dem IPhone. Das Handy ist in einem Top Zustand. Leider komme ich persönlich mit dem Touchpad nicht klar, deswegen will ich wieder auf ein Tastenhandy umsteigen.
Firmware :
ios 4.1 02.10.04
auf wunsch wird ein update auf die aktuellste version 4.3 gemacht.
Nunja wurde in der kategorie handy ohne vertrag angegeben ,, sie schaltete den ebay küuferschutz ein und paypal zog das geld ein da laut ihren angaben die kategorie falsch gewählt wurde und damit gemeint war das händy ist nich unlocked.. und somit vertrags gebunden ich hätte es bei handys mit vertrag einstellen sollen .. 2tage später entschied ebay und paypal zu meinen gunsten. nun bekomme ich lange zeit später diese mail :
habe Handy bekommen unabhängig davon habe ich gestern die Sache mit meinem Anwalt besprochen.
Zitat:
Deutsches Handy stammt aus dem T-mobile vertrag
(Im Dezember bei itunes freigeschaltet)
1.was hier in klammern steht bezieht sich auf den Satz davor! wozu sonst klammern?!
2 bei itunes kann man das Handy simlock freischalten, das geht indem man bei t-mobile das Handy freikauft und über itunes dann freischaltet.
3. über itunes kann man ein iphone Handy aktivieren, das haben sie gemacht.
ACHTUNG: sie haben das Handy bei itunes AKTIVIERT und nicht freigeschaltet!!!!
Anwalt sagt hierbei Dummheit schützt vor strafe nicht. sie haben es falsch beschrieben!
möchte die Sache gerne friedlich und schnell klären damit ich mir, schnell mit dem Geld ein anderes Handy kaufen kann.
hiermit gebe ich ihnen noch mal bis zum Dienstag 03.05.2011 Zeit sollte ich von ihnen nichts hören bekommen sie eine schlechte Bewertung bei ebay und einen schreiben von meinem Anwalt, der Anwalt wird hierbei von meinem Rechtschutz übernommen es kostet mich also kein Geld aber Zeit.
So .. also wie sie hier angibt kann man kein iphone bei t-mobiel freikaufen und muss es vor benutzung ( aktivieren/freischalten) was ich auch gemacht habe und ab da fängt die garantie an... das hatte ich damit gemeint.. und nicht das es freigeschaltet wurde für alle netze .da ich eine tmobile karte benutze und keine andren habe konnte ich auch nicht testen ob es unlocked is und karten von freunden konnte ich auch nicht testen da iphone die micro sim benutzt.
was meint ihr sollte ich das geld zurück erstatten? oder bin ich im recht?
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Hallo frison,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Ebay Probleme Iphone 4 verkauft..."!
Gruß
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Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
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Auch wenns blöd is und du dich vllt nicht ganz eindeutig ausgedrückt hast.. nimms lieber zurück .. ich kann die Bedenken des Käufers teilen..
Es wird dich nicht umbringen das Handy erneut einzustellen .. viel schlimmer ist es wenn du dir jetzt noch nen Anwalt suchen (und bezahlen) musst.. Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei .. also riskiers lieber garnicht erst wegen den paar Euro für den Rückversand.
Was Du tust musst Du selber wissen. Falls Du es nicht zurücknehmen willst, schreib Ihr zurück:
"Hallo (oder: Sehr geehrte Frau...). Tun sie, was sie für richtig halten. Nehmen sie aber zur Kenntnis, daß ich eine schlechte Bewertung ohne weitere Ankündigung ebenfalls rechtshängig machen werde."
Dann dürfte normalerweise Ruhe sein.
Ich seh das so, Du hast geschrieben, woher es stammt (Vertragsverlängerung T-Mobile), mehr musst Du nicht wissen. Viele Leute wissen garnicht, was ein Simlock ist, geschweigedenn ein Unlock oder Jailbreak. Und Du weist es eben auch nicht. Nicht jeder ist ein Handy Profi. Das wird auch das Gericht so sehen.
PayPal sieht es ja auch so.
Bearbeitet von: Stefan177 am 30.04.2011 um 13:58:50
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ich könnt mir gut vorstellen, dass das mit dem Anwalt ne Finte war. Die meisten Anwälte sagen den Mandanten, wenn das Mandat übertragen wurde, dass nun sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite nun vom Anwalt aus geht. Zum einen, damit man dann später nicht die Kohlen aus dem Feuer holen muss, die der Mandant reingeschmissen hat, und zum zweiten, weil ja jeder Brief Geld in die Kasse bringt (platt ausgedrückt).
Ich geh davon aus: wenn die Sache vor Gericht kommt, kann es so und so ausgehen. Allerdings erwarte ich, wenn ich ein Handy "mit Vertrag" kaufe, dass ich dann auch ne Mobilfunkkarte bekomme, in einen Vertrag einsteige usw. - und somit sofort lostelefonieren kann. Also nicht noch selbst nen Vertrag abschließen muss.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Zitat:
Ich könnt mir gut vorstellen, dass das mit dem Anwalt ne Finte war. Die meisten Anwälte sagen den Mandanten, wenn das Mandat übertragen wurde, dass nun sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite nun vom Anwalt aus geht. Zum einen, damit man dann später nicht die Kohlen aus dem Feuer holen muss, die der Mandant reingeschmissen hat, und zum zweiten, weil ja jeder Brief Geld in die Kasse bringt (platt ausgedrückt).
Ich geh davon aus: wenn die Sache vor Gericht kommt, kann es so und so ausgehen. Allerdings erwarte ich, wenn ich ein Handy "mit Vertrag" kaufe, dass ich dann auch ne Mobilfunkkarte bekomme, in einen Vertrag einsteige usw. - und somit sofort lostelefonieren kann. Also nicht noch selbst nen Vertrag abschließen muss.
(Zitat von: mb100)
es war ja auch in der kategorie Ohne vertrag und indem stand ja auch das ich ein handy aus einem t-mobile vertrag verkaufe.
wenn es in der kategorie mit handy vertrag wäre müsste ich ja ein handy mit vertrag verkaufen inkl karte. was ich ja nicht getan habe da ich meine tmobile karte selber benutze.
Und genau deswegen seh ich persönlich auch Dich im Recht bzw. kann keinen Fehler bei Deinem Vorgehen erkennen. Nur bin ich nicht der Richter, der im Zweifelsfall entscheidet.
Und lass nun nen Richter entscheiden, der 60+ ist, ein Uralt-Handy mit Prepaid-Karte hat und den Technik-Kram sowieso per se doof findet. Der wird dann wohl gegen Dich entscheiden - und die Heulerei is dann genauso groß wie derzeit in Berlin...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich verstehe das Problem noch nicht ganz:
Der Käufer hat jetzt dein iPhone4, kann es aber nicht nutzen, da Netlock. Der Käufer hat ausserdem deine Beschreibung so verstanden, dass das iPhone nicht vertragsgebunden ist.
Du hast das Geld vom Käufer und hast es in der Beschreibung versäumt explizit auf den Netlock hinzuweisen?
Wie auch immer ein Richter entscheiden würde. Wäre es nicht das einfachste den Kauf rückabzuwickeln, und das iPhone nochmal unter der korrekten Beschreibung zu verkaufen? Wo liegt da das Problem?
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Zitat:
Ich verstehe das Problem noch nicht ganz:
Der Käufer hat jetzt dein iPhone4, kann es aber nicht nutzen, da Netlock. Der Käufer hat ausserdem deine Beschreibung so verstanden, dass das iPhone nicht vertragsgebunden ist.
Du hast das Geld vom Käufer und hast es in der Beschreibung versäumt explizit auf den Netlock hinzuweisen?
Wie auch immer ein Richter entscheiden würde. Wäre es nicht das einfachste den Kauf rückabzuwickeln, und das iPhone nochmal unter der korrekten Beschreibung zu verkaufen? Wo liegt da das Problem?
(Zitat von: Donald Dark)
nein ich hatte das handy mit meinem handy vertrag bekommen ( t-mobile)
und dieses auch angegeben nun meint die käuferin ich hätte angegeben das es freigeschaltet sei für alle karten.. da ich aber nur meine tmobile karte als micro sim? habe kann ich nicht wissen ob es für alle geht oder auch nicht woher den auch?
daher hatte ich angegeben woher ich es habe..
das handy würde damals für 506 €? verkauft heute fast 2monate später werden sie günstiger gehandelt... +das handy hat 2moante weniger garantie . wieso sollte ich es nach dieser zeit noch zurücknehmen da mir selbst ebay recht gegeben hat. zugleich steht nicht in jeder auktion ob es frei für alle karten ist oder nicht woher sollte man es auch wissen .
Ich würd das Geld zurückgeben und das Iphone zurück nehmen...hab mir die Auktion grad angeschaut... Intelligente Menschen wissen das ein Handy aus ner Vertragsverlängerung immer Sinlock sind... das hätte zwar Der/Die Kaüfer wissen müssen aber Ich würde mir den ganzen Ärger ersparen... und einfach rückabwicklen... wobei vorher noch zu fragen wäre bei welchem Netzbetreiber das Telefon betrieben werden sollte... denn wenns auch T-Mobile ist dann muss das auch Funzen... Telefone sind nicht auf eine Karte geeicht sondern auf den Netzbetreiber.
Und Freikaufen geht auch... Jedoch Dürfte dann n Neues im Apple Store genauso Teuer sein...
Gruß Sasha
Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie gerne behalten, Ich hab die ja schon benutzt und brauch se deswegen nicht mehr:-)
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die sache is diese : sie fragte mich nachdem sie die auktion gewonnen hat ob es eine vertrags bindung hat und ich sagte zu ihr auch wurde mit tmobile karte getestet und hatte keine andere micro sim zur hand. darauf hin sie .. naja werd ich sehen da sie alditalk oder sowas benutzen wollte...
wenn die dame es gleich nicht genommen hätte könnte ich es den bieter vor ihr für ein euro weniger anbieten .. aber sie nimmt es an .. stellt eine woche später ebay problem da mein paypal geld wird eingezogen dann bekomme ich recht und nun wochen später meldet sie sich wieder und will ihr geld wieder .. handy wert sinkt .. wer weiß wie der zustand nun ist und 2monate garantie weniger das is beim iphone viel da es nur 12monate hat.
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die sache is diese : sie fragte mich nachdem sie die auktion gewonnen hat ob es eine vertrags bindung hat und ich sagte zu ihr auch wurde mit tmobile karte getestet und hatte keine andere micro sim zur hand. darauf hin sie .. naja werd ich sehen da sie alditalk oder sowas benutzen wollte...
wenn die dame es gleich nicht genommen hätte könnte ich es den bieter vor ihr für ein euro weniger anbieten .. aber sie nimmt es an .. stellt eine woche später ebay problem da mein paypal geld wird eingezogen dann bekomme ich recht und nun wochen später meldet sie sich wieder und will ihr geld wieder .. handy wert sinkt .. wer weiß wie der zustand nun ist und 2monate garantie weniger das is beim iphone viel da es nur 12monate hat.
Ich würde es nicht zurück nehmen, das t-mobile keine freien Geräte verkauft ist weit bekannt, und jeder kann sich vorher selber schlau machen was er da überhaupt kauft, wer blind bietet und nicht lesen kann ist selber Schuld,
Sie hätte dir jederzeit fragen über den Artikel stellen können,
Desweiteren ist von privat an privat , dann muss sie es halt wieder verkaufen und sich eins bei Apple kaufen wenn sie ein freies Gerät haben will
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Zitat:
Ich würde es nicht zurück nehmen, das t-mobile keine freien Geräte verkauft ist weit bekannt, und jeder kann sich vorher selber schlau machen was er da überhaupt kauft, wer blind bietet und nicht lesen kann ist selber Schuld,
Sie hätte dir jederzeit fragen über den Artikel stellen können,
Desweiteren ist von privat an privat , dann muss sie es halt wieder verkaufen und sich eins bei Apple kaufen wenn sie ein freies Gerät haben will
(Zitat von: e46-fahrer)
so sehe ich das auch. naja ich lass es mal auf mich zukommen :)
aktuell gesperrt
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Also ich persönlich hüte mich, bei Ebay verkaufte Artikel zurückzunehmen, nur weil der Käufer beim Kauf sein Hirn nicht einschaltet.
Nur mal angenommen, du nimmst das iPhone zurück, merkst, dass es einen Kratzer hat. Weise jetzt das mal dem Käufer nach.
Keine Frage, wenn die Artikelbeschreibung eindeutig vom Artikel abweicht, ist die Rücknahme wohl unausweichlich und sicherlich angebracht. Nur bei deiner Schilderung erkenne ich ich keinen Fehler deinerseits.
Grüße, DerManager
Ich gebe auch mal meine Erfahrung bei Ebay weiter ... ;-)
Ich mache dort sehr viel und leider sind auch viele "Deppen" die nicht lesen können oder wollen.
Inzwischen ist es gang und gebe, dass Leute im nachhinein versuchen den Preis zu drücken oder den Artikel gerne umsonst haben möchten.
Könnte jetzt viele Beispiele nennen, wo ich ähnliche Emails bezüglich Anwalt und Anzeigen bekommen habe.
Fakt ist jedoch, ich beschreibe meine Artikel zu 100% wahrheitsgemäß und brauch mir keinerlei bedenken machen.
Genau so ist auch deine Artikelbeschreibung...
Die Verkaufskaterogie ist RICHTIG !!!
Denn du verkaufst das iPhone ohne Vertrag und somit ein Handy ohne Vertrag.
Wenn das Handy erst 4 Monate als ist und aus einem Vertrag stammt, ist es normal, dass ein Simlock drauf ist.
Das gibt es nicht erst seit dem iPhone und sollte vor Auktionsende vom Käufer geklärt werden.
Wenn er das vergessen hat und / oder einfach von einem "freien" iPhone ausgeht, ist er eben selber schuld.
Zitat aus ihrer Email:
hiermit gebe ich ihnen noch mal bis zum Dienstag 03.05.2011 Zeit sollte ich von ihnen nichts hören bekommen sie eine schlechte Bewertung bei ebay und einen schreiben von meinem Anwalt, der Anwalt wird hierbei von meinem Rechtschutz übernommen es kostet mich also kein Geld aber Zeit.
Der Text hört sich meiner Meinung nach nur nach einer leeren Drohung an.
-Sie bekommen eine schlechte Bewertung
- Sie bekommen Post vom Anwalt
- Kostet mich nichts da ich eine Rechtschutz habe
Ich habe die Erfahrung gemacht... Wer zum Anwalt geht, sagt es nicht vorher sondern macht es einfach ;-)
Gerade die Experten die ihre Rechtschutz groß ankündigen haben keine Ahnung und schreiben einfach irgend einen Schrott!
Unternimm einfach erstmal nichts und gehe davon aus das (außer einer negativen Bewertung) nichts passiert.
Gegen die Bewertung kannst du aber angehen über ebay...
Du hast geschrieben der Streitfall bei ebay ging zu deinen gunsten aus !?!?
Denn wenn das so ist, kann der käufer nurnoch positiv bewerten ;-)
Also immer locker bleiben und so vollidioten bloß nicht nachgeben!
Die müssen auch mal merken, dass es so nicht weiter gehen kann.
Bearbeitet von: BMW318ti am 01.05.2011 um 09:33:12
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
Hab jetzt die Antworten nicht gelesen aber eines sollte klar sein.
Handy wurde in Kategorie ohne Vertrag eingestellt.
Der Vertrag (SIM-Karte) wurde ja nicht mitverkauft, sondern nur das Handy.
-> Von daher ok.
Handy wurde laut dem nächsten Satz "freigeschaltet".
-> Man geht natürlich von einem SIM-unlock aus, da man das nach
2 Jahren (Mindestvertragslaufzeit) kostenlos machen lassen kann.
Die Beschreibung ist also falsch.
Die Frage nach einem "unlock" konnte aus Unwissenheit nicht
beantwortet werden. Ist schonmal blöd denn sowas sollte man
als Verkäufer wissen.
Ich würde mich auch aufregen wenn ich ein solches Handy mit SIM-Lock
kaufen würde obwohl davon keine Rede ist!
Nimm es zurück und erstatte das Geld abzüglich der Versandkosten
um weiteren Ärger zu ersparen.
Fraglich ist, warum ebay zu Deinen Gunsten entschieden hat.
BMW Team Oberhavel
Hallo,
warum sollte es der TE zurücknehmen? Nur weil die Käuferin zu dämlich ist den Text richtig zu lesen?
Daß das iPhone 4 ohne Vertrag angeboten in seiner Auktion ist korrekt. Sonst müsste er ja eine SIM mitsenden.
Weiterhin schreibt er daß das Gerät freigeschaltet wurde. Ist auch richtig weil das iPhone, egal welcher Anbieter, nur über iTunes freigeschaltet werden kann. Hierzu hätte sich die Käuferin genauer informieren müssen.
Der Verkauf ist also völlig korrekt abgelaufen. Es wurde alles erwähnt (T-Mobile VVL, Gerät über iTunes freigeschaltet).
mfg
BMW ///M
Ich denke auch,dass das Problem einfach darin begründet liegt das die gute Frau merkt das sie einfach nur iPhone gelesen hat und in der Kategorie ohne Vertrag gesucht hat.
Daraus hat sie dann wahrscheinlich geschlussfolgert dass das iPhone Simlock-frei ist.
Und da ja grundsätzlich immer andere Schuld sind an der eigenen Dummheit, wird jetzt versucht mit allen Mitteln den Verkäufer dazu zu bringen das Gerät zurückzunehmen da dieser ja irgendwas falsch beschrieben haben muss. Dies versucht man durch verdrehen und zurechtbiegen der Inhalte der Verkaufsanzeige zu belegen.
Nach nichts anderem schaut es für mich aus.
Und das jemand schreibt das er es bei iTunes "freigeschaltet" hat muss noch lange nicht implizieren dass der Simlock freigeschaltet wurde. Das eine hat mit dem anderen nur durch passendes Hindrehen des Wortlauts was miteinander zu tun.
Und da ist auch ein Richter nicht blöd und wird sagen das für den einen das ganze "bei iTunes aktivieren" heißt und für nen unbedarften halt "freischalten bei iTunes".
Es gab sicher schon einige Urteile in denen es darum ging das Leuten nicht zu Last gelegt werden kann zu jedem Themengebiet die spezifischen Fachausdrücke zu kennen.
Wäre das der Fall hätten die Anwälte wahrscheinlich noch viel mehr zu tun.
Ganz krasse Situation wäre wenn sie versuchen würde die dann beim eventuellen Tausch ein anderes Gerät anzudrehen.
Solls ja, auch bei ebay, auch schon öfters gegeben haben.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Zitat:
Ich denke auch,dass das Problem einfach darin begründet liegt das die gute Frau merkt das sie einfach nur iPhone gelesen hat und in der Kategorie ohne Vertrag gesucht hat.
Daraus hat sie dann wahrscheinlich geschlussfolgert dass das iPhone Simlock-frei ist.
Und da ja grundsätzlich immer andere Schuld sind an der eigenen Dummheit, wird jetzt versucht mit allen Mitteln den Verkäufer dazu zu bringen das Gerät zurückzunehmen da dieser ja irgendwas falsch beschrieben haben muss. Dies versucht man durch verdrehen und zurechtbiegen der Inhalte der Verkaufsanzeige zu belegen.
(Zitat von: stefan323ti)
Mit deinen ganzen wahrscheinlichen Schlußfolgerungen liest es sich so als ob du dabei warst als die Käuferin das iphone entdeckt und drauf geboten hat?
Zitat:
Und da ist auch ein Richter nicht blöd und wird sagen das für den einen das ganze "bei iTunes aktivieren" heißt und für nen unbedarften halt "freischalten bei iTunes".
Es gab sicher schon einige Urteile in denen es darum ging das Leuten nicht zu Last gelegt werden kann zu jedem Themengebiet die spezifischen Fachausdrücke zu kennen.
(Zitat von: stefan323ti)
Kein Wunder dass Richter überfordert sind wenn sowas wirklich vor Gericht geht.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Zitat:
Und da ist auch ein Richter nicht blöd und wird sagen das für den einen das ganze "bei iTunes aktivieren" heißt und für nen unbedarften halt "freischalten bei iTunes".
Es gab sicher schon einige Urteile in denen es darum ging das Leuten nicht zu Last gelegt werden kann zu jedem Themengebiet die spezifischen Fachausdrücke zu kennen.
Wäre das der Fall hätten die Anwälte wahrscheinlich noch viel mehr zu tun.
(Zitat von: stefan323ti)
Ganz so einfach ist es dann doch nicht ;-)
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Demzufolge haftest du bei einer falschen beschreibung.
Dem "Richter" ist nämlich wurscht was du meintest!
Es zählt was du sagts bzw. schreibst.
In dem Fall hier liegt es jedoch auf der Hand, das mit "über iTunes Freischalten" garantiert nicht der Unlock gemeint ist.
Da sogar bei Apple steht, dass man das Gerät vor der ersten Benutznug aktivieren und freischalten muss.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
Zitat:
Zitat:
Und da ist auch ein Richter nicht blöd und wird sagen das für den einen das ganze "bei iTunes aktivieren" heißt und für nen unbedarften halt "freischalten bei iTunes".
Es gab sicher schon einige Urteile in denen es darum ging das Leuten nicht zu Last gelegt werden kann zu jedem Themengebiet die spezifischen Fachausdrücke zu kennen.
Wäre das der Fall hätten die Anwälte wahrscheinlich noch viel mehr zu tun.
(Zitat von: stefan323ti)
Ganz so einfach ist es dann doch nicht ;-)
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Demzufolge haftest du bei einer falschen beschreibung.
Dem "Richter" ist nämlich wurscht was du meintest!
Es zählt was du sagts bzw. schreibst.
In dem Fall hier liegt es jedoch auf der Hand, das mit "über iTunes Freischalten" garantiert nicht der Unlock gemeint ist.
Da sogar bei Apple steht, dass man das Gerät vor der ersten Benutznug aktivieren und freischalten muss.
(Zitat von: BMW318ti)
Du drehst mir da ein wenig die Worte im Mund herum.
Ich habe meine Aussage eben genau auf solche Fälle bezogen wo man getroffene Aussagen auch zb zum Nachteil des Verkäufers auslegen kann.
Ein Freischein für falsche Produktbeschreibungen darf und soll es dadurch nicht geben.
Und doch, in einem gewissen Rahmen gibt Unwissenheit schützt vor Strafe.
Zb wäre da das WLAN gemeint, es gibt mittlerweile Urteile das man nicht verpflichtet ist ein WLAN mit WPA2 oder ähnliches zu verschlüsseln, obwohl das weder besondern kompliziert ist noch man dafür ein Informatikstudium braucht.
Trotzdem wird davon ausgegangen das es nicht zum Grundwissen eines Menschen gehören muss, solch eine Verschlüsselung einzurichten.
Genauso wird es sich bei solchen Formulierungen verhalten.
Es kann von keinem Menschen verlangt werden, das er auf technischem Gebiet Fachmann ist und sich mit Fachwörtern auskennt.
Bei Verkehrssachen ist das was anderes, da man in der Führerscheinausbildung die meisten Dinge mal erklärt bekommt oder zumindest angesprochen werden.
Da muss einfach differenziert werden.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..