Zitat:
Also ich fuhr mit 70km/h in einer 80er Zone hinter einem LKW.
wobei ich eine maximale Geschwindigkeit von 123km/h erreichte.
Nach dem Überholvorgang ging ich natürlich sofort vom Gas und reduzierte meine Geschwindigkeit auf 86km/h - ohne zu bremsen, ich lies mich ausrollen und fuhr Vorschriftsmäßig weiter.(Zitat von: life_is_pink)
Zitat:
Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.
Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?(Zitat von: life_is_pink)
Zitat:Zitat:
Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.
Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?(Zitat von: life_is_pink)
wenn das wirklich so ist - was ich mir nicht vorstellen kann -, dann gibts zumindest keinen punkt und keine nachschulung.(Zitat von: kerny0815)
Zitat:
Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.
Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?(Zitat von: life_is_pink)
Zitat:Zitat:
Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.
Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?(Zitat von: life_is_pink)
Ist korrekt so, wie lange sie messen müssen weiß ich nicht genau.
Aber wenn Du das Gefühl hast, dass der Abstand nicht gleichbleibend war, kannste dagegen angehen. Denn Vorraussetzung für eine verwertbare Messung ist, dass der Abstand ziemlich genau bleibt.
Und von der gemessenen Durchschnittsgeschwindigkeit geht ja auch noch 5% Messtolleranz ab. Das wären bei 100km/h dann also 5km/h.
Bei 101 wären es schon 6km/h, da sie aufrunden müssen.(Zitat von: kl wurm)
Zitat:
Also ich verstehe nicht, warum ich 123 km/h fahren muss , um einen LKW zu überholen, der nur 70 fährt?
Und wenn mir dann noch bewusst ist, dass Tempo 80 nur erlaubt war und ich auch weiss, dass ich noch in der Probezeit bin....also dann weiss ich nicht!
Auch dass Du dich bei einer Verlängerung der Probezeit als Verkehrshindernis fühlst, zeugt nicht davon, dass Du den Sinn einer solchen Probezeit überhaupt verstanden hast.
Probezeit wird offenbar nur als Wartezeit empfunden..
Jaja, Wartezeit.
Ich habe das Teil halt zügig überholt...
schaut ihr während der Überholvorgangs auf euren Tacho? Also ich nicht und ehrlich gesagt war es mir auch nicht bewusst, eine solch hohe Geschwindigkeit erreicht zu haben.
120km/h setzt vorraus, dass ich im 4. Gang war... und es erscheint mir im Nachhinein sehr suspekt, dass ich bei Tempo 70 im ebend erwähnten 4. Gang zum Überholen angesetzt habe bzw auf die Länge des LKW's auf Tempo 120 kam... naja müsst ihr jetzt nicht verstehen lol
Also vielen Dank für die Posts und alle Moralapostel nichts für ungut hehe(Zitat von: BMW-mobil)
Zitat:
Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.
Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?(Zitat von: life_is_pink)
Zitat:Zitat:
Die Typen meinten zu mir, dass die Durchnschnittsgeschwindigkeit gewertet wird und nicht das Spitzentempo und mit etwas Glück sei das bei mir unter 100km/h.
Stimmt das? Wenn ja über welche Strecke?(Zitat von: life_is_pink)
stimmt, die Wegstrecke wird über einen geeichten Radsensor am Wagen genommen. Das System errechnet anhand der zurückgelegten Wegstrecke mit einer gemessenen Zeit die Durchschnittsgeschwindigkeit. Die Strecke sollte 200-300 Meter betragen, gerichtsverwertbar ist aber auch schon eine kürzere Entfernung (kommt auf den Einzelfall und die Umstände an)(Zitat von: E36-Freak)
Zitat:
Auf alle Fälle ziehen sie gut was ab, Videowagen wenigsten 6km/h evtl. sogar noch mehr.(Zitat von: Matze330i)
Zitat:Zitat:
Also ich verstehe nicht, warum ich 123 km/h fahren muss , um einen LKW zu überholen, der nur 70 fährt?
Und wenn mir dann noch bewusst ist, dass Tempo 80 nur erlaubt war und ich auch weiss, dass ich noch in der Probezeit bin....also dann weiss ich nicht!
Auch dass Du dich bei einer Verlängerung der Probezeit als Verkehrshindernis fühlst, zeugt nicht davon, dass Du den Sinn einer solchen Probezeit überhaupt verstanden hast.
Probezeit wird offenbar nur als Wartezeit empfunden..
Jaja, Wartezeit.
Ich habe das Teil halt zügig überholt...
schaut ihr während der Überholvorgangs auf euren Tacho? Also ich nicht und ehrlich gesagt war es mir auch nicht bewusst, eine solch hohe Geschwindigkeit erreicht zu haben.
120km/h setzt vorraus, dass ich im 4. Gang war... und es erscheint mir im Nachhinein sehr suspekt, dass ich bei Tempo 70 im ebend erwähnten 4. Gang zum Überholen angesetzt habe bzw auf die Länge des LKW's auf Tempo 120 kam... naja müsst ihr jetzt nicht verstehen lol
Also vielen Dank für die Posts und alle Moralapostel nichts für ungut hehe
ist doch schonmal ein guter Ansatz für zukünftige Argumentationen bei der MPU!
Kein Funke Einsicht!!(Zitat von: BMW-mobil)(Zitat von: life_is_pink)
Zitat:
Die zwei jahre Probezeit die evtl. dazu kommen, ab welchen tag treten die in Kraft?(Zitat von: life_is_pink)