Zitat:
Es handelt sich um diesen Plasma-TV.
154EUR hat sie angezahlt.
(Zitat von: CrAsHoVeR)
Hi - vielleicht hilft Dir diese Zusammenfassung weiter:
Zwischen Euch ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, der gegenseitige Pflichten ausgelöst hat.
Der Käufer ist verpflichtet, Dir den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen, vgl. § 433 Abs. 2 BGB.
Befindet sich der Käufer mit einer dieser Pflichten in Verzug, kannst Du vom Vertrag zurücktreten, wenn Du dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Abnahme und Zahlung bestimmt hast, vgl. § 323 BGB. Am besten schriftlich, per Einschreiben.
Wenn Du eine solche Frist gesetzt hast, ist der Rücktritt wirksam und der Gegner kann den Fernseher nicht mehr verlangen.
Im Fall eines Rücktritts kannst Du zudem Schadensersatzansprüche geltend machen, § 325 BGB.
Ein Schaden kann z.B. in einem Mindererlös beim Neuverkauf liegen, ferner in den weiteren Ebay-Gebühren.
Eine pauschale Einbehaltung der Anzahlung ist jedoch nicht möglich, das müsste dann gegengerechnet werden.