Anzeige Polizei Xenon Licht HID (geschlossen)
Was ja auch zu Lasten des TE geht der hoffentlich bald mal das postet was er angekündigt hat :)
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Hallo angry81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Anzeige Polizei Xenon Licht HID"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.08.2007
Oeding
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So im Tüvbericht steht: Xenon Licht - Scheibenwischanlage fehlt...
Also ich fasse nocmal zusammen
Dein Bruder war beim Tüv und ist durchgefallen, da er aufgrund des verbauten (illegalen) HID-Nachrüst-Xenon-Lichts keine SWRA verbaut hatte....
hat er dann eine SWRA nachgerüstet und ist dann wieder dahin und hat dann die Plakette bekommen?
Was sind denn das da für Tüver?
ich denke die Geschichte wird an Deinem Bruder hängen bleiben, in dem Bericht steht zwar, das Xenon Licht ohne SWRA verbaut ist, aber da wird die Interpretation sicherlich eine ganz andere sein.
Polizei hat m.E. völlig korrekt gehandelt
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.08.2007
Oeding
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128 Beiträge
Zitat:
Also ich fasse nocmal zusammen
Dein Bruder war beim Tüv und ist durchgefallen, da er aufgrund des verbauten (illegalen) HID-Nachrüst-Xenon-Lichts keine SWRA verbaut hatte....
hat er dann eine SWRA nachgerüstet und ist dann wieder dahin und hat dann die Plakette bekommen?
Was sind denn das da für Tüver?
ich denke die Geschichte wird an Deinem Bruder hängen bleiben, in dem Bericht steht zwar, das Xenon Licht ohne SWRA verbaut ist, aber da wird die Interpretation sicherlich eine ganz andere sein.
Polizei hat m.E. völlig korrekt gehandelt
(Zitat von: E36-Freak)
genau, er hat nachgerüstet und hat dann die Plakette bekommen und dachte selber alles ist in Ordnung. UNd ehrlich, ich wusste das auch nicht vorher, sonst hätte ich ihm darauf aufmerksam gemacht. Habe mich vorher auch nicht damit befasst.
Hilft ja alles nichts, er wird wohl keine Beweise haben das der Tüver ihn danach MIT Xenon durchkommen hat lassen
Zitat:
Hilft ja alles nichts, er wird wohl keine Beweise haben das der Tüver ihn danach MIT Xenon durchkommen hat lassen
(Zitat von: angry81)
Da er sowohl den TÜV-Bericht mit dem Mangel (SWRA) hat und auch den neuen Bericht (ohne Mängel), der bei der Nachuntersuchung entstanden ist, sollte da doch eigentlich nicht schwer schlusszufolgern sein, dass er den Mangel behoben hat und deswegen seine Plakette erhielt?!
Das ist doch alles wieder Auslegungssache, muss man halt nachvollziehbar verkaufen die ganze Geschichte.
Zitat:
Zitat:
Hilft ja alles nichts, er wird wohl keine Beweise haben das der Tüver ihn danach MIT Xenon durchkommen hat lassen
(Zitat von: angry81)
Da er sowohl den TÜV-Bericht mit dem Mangel (SWRA) hat und auch den neuen Bericht (ohne Mängel), der bei der Nachuntersuchung entstanden ist, sollte da doch eigentlich nicht schwer schlusszufolgern sein, dass er den Mangel behoben hat und deswegen seine Plakette erhielt?!
Das ist doch alles wieder Auslegungssache, muss man halt nachvollziehbar verkaufen die ganze Geschichte.
(Zitat von: aNka)
man sollte da jede möglichkeit durchdenken,
er konnte den mangel auch behoben haben, indem er xenon ausbaut und damit keine SWRA mehr benötigt.
dann würde er auch eine plakete bekommen.
man kann es natürlich drauf anlegen und abwarten wie der richter die sache sieht
Nu mal los....
Ich verstehe nicht weshalb hier noch diskutiert wird. Fakt ist dass der Bruder des TE lt. des TE keine ALWR hat. Heißt also Verstoß gegen §50 StVZO. Er ist von der Rennleitung erwischt worden und muß jetzt dafür auch gerade stehen und die daraus resultierenden Folgen hinnehmen. Es gibt nun mal Gesetze und Verordnungen an die wir Autofahrer uns halten müssen. Und gemeint sind natürlich alle Autofahrer.
mfg
BMW ///M
Mitglied seit: 22.02.2011
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Schöne Diskussion,
@ Marcello 25: Ist eigentlich mittlerweile der Bußgeldbescheid eingetroffen?
Wenn alles korrekt ist, dann müsste dein Bruder eigentlich mit den beiden TÜV Berichten aus der Nummer raus kommen.
Fakt ist, das er beweisen kann, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger das Fahrzeug in dem Zustand, sprich mit der nachgerüsteten Xenonbeleuchtung für Zulassungskonform erklärt hat.
Originalxenon gibts gar nicht, also logisch das er mit den Nachrüstdingern da war, weil ja die fehlende SRA bemängelt wurde. Die SRA ist nun verbaut also auch logisch das er die Xenon nicht ausgebaut hat, was ja die Rennleitung selbst bestätigt.
Marcello, stell doch mal bitte weiterhin hier rein wie die Sache weitergeht. Mich interessierts nämlich wie die Bußgeldstelle das sieht.
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Mitglied seit: 23.03.2006
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Und mal wieder: Es ist nicht alles legal nur weil es eingetragen wurde!
...don´t care about tomorrow!
Zitat:
Und mal wieder: Es ist nicht alles legal nur weil es eingetragen wurde!
(Zitat von: Fogg)
Ganz genau :-)
@goer1848
Du vergisst dass der Bruder des TE keine ALWR hat, was er selbst zugegeben hat!
Somit nicht Regelkonform und auch nicht Eintragungsfähig. Was der Bruder dem TÜV Prüfer erzählt hat weiß keiner. Eingetragen ist es auch nicht und somit ist die Anzeige von der Polizei völlig korrekt.
mfg
BMW ///M
Mitglied seit: 29.11.2008
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Es wurde ja noch nichtmal eingetragen. Er hat nur ne Plakette bekommen. Damit ist das Xenon noch lange nicht eingetragen.
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Mitglied seit: 24.08.2007
Oeding
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Ich möchte dieses Thema beenden. Es wurde ja schon alles gesagt und ich bin nicht gewillt, mich immer zu wiederholen. Es wird hier zum Beispiel zuviel angezweifelt, wer was gesagt hat und wie es gesagt wurde. Kommentare wie " geschieht einem Recht" finde ich nicht angebracht und dadurch wurde auch nicht geholfen. Ich denke, diejenigen die das geschrieben habe, werden irgendwann mal in eine Situation kommen, wo auch andere große Schadenfreude aufbringen. ( und wo ihr euch auf andere verlassen habt ) Mit der Schadenfreude: Ich würde indirekt dazu gehören... In diesem Sinne....
auf Wunsch des TE geschlossen