rechtsfrage, Motorschaden kurz nach Kauf
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löhne
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 20.03.2011 um 18:12:36 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo ich habe mir vor genau 2wochen ein e36 cabrio bj 10/99 318i 208000km für 4750euro beim händler gekauft das cabrio ist wirklich im top zustand nur das heute bei einer ausfart bei tempo 100 der motor hochgegangen ist lagerschaden ich habe den händler heute angerufen und er sagte mir pech gehabt er nimmt sich nichts an!!! wie ist da nun dir rechtslage???
Bearbeitet von: LatteBMW am 20.03.2011 um 18:12:36Bearbeitet von: angry81 am 21.03.2011 um 07:24:19
Mitglied: seit 2005
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Hallo AndresS14,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "rechtsfrage, Motorschaden kurz nach Kauf"!
Gruß
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ab zum anwalt und beweisen das ein schaden schon vor dem kauf da war...
als nächstes kommt, motor ausbauen lassen, bruchstellen untersuchen lassen und abwarten.. da kann man risse gut einschätzen..
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
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Das hört sich stark nach verdecketem Mangel an , gerade weil es ein Händler ist sollte da was zu machen sein .
Es sei denn er hat das Auto als privatmann oder für dritte ( privatmann ) vermittelt !
Aber selbst dann ist nicht davon auszugehn das der Motor nach 500 Km hochgeht auch nicht bei einer laufleistung von Ü 200TKM .
gruß pat
Zitat:
ab zum anwalt und beweisen das ein schaden schon vor dem kauf da war...
als nächstes kommt, motor ausbauen lassen, bruchstellen untersuchen lassen und abwarten.. da kann man risse gut einschätzen..
(Zitat von: BMW Onkel)
wieso soll der threadersteller beweisen das der schaden vor dem kauf da war ?wenn der wagen vor 2 wochen gekauft wurde ist er noch in der
6-monats regelung drin
sprich beweislast umkehr...
aber zum anwalt würde ich auch sofort gehen....
weil verschleiss artikel nicht in den bereich der gewährleistung fallen... man muss ja jetzt wissen was genau defekt ist.
gruss
gruss
Hallo Andreas,
ziehe einen Anwalt zurate.
Wenn der Händler mit Aussagen
wie "Pech gehabt" kommt, ist jegliche
Grundlage zur weiteren Debatte meiner
Ansicht nach hinfällig.
Jetzt werden wieder zahlreiche Posts folgen
die das Wort "Beweislastumkehr" beinhalten,
aber dazu sei gesagt, das es dazu bereits
zahlreiche Threads gibt. Operngeist hat es schon
richtig geschrieben. Nutz die Suchfunktion zu dem
Thema, das alles wurde schon oft ausdiskutiert.
Zu BMW Onkel: Nein, das soll er nicht tun.
Er kann von sich aus nicht bestimmen, das
der Motor zerlegt werden soll. Im Härtefall
bleibt er auf den Kosten sitzen. Die Nacherfüllung
ist dem Händler überlassen.
Zu pat.zet: Der Begriff "verdeckter Mangel" ist schon hart,
und ob es sich hierbei auch wirklich darum dreht,
kann man im Internet, vor allem nur anhand dieses
Threads, nicht wissen. Ich habe, von einem Anwalt,
gelesen, das es so etwa wie einen verdeckten Mangel
nicht gibt. Andere sagen, so etwas gibt es, und setzt
die Arglist voraus, was dann wieder Täuschung wäre.
Lange Rede, kurzer Sinn: zwei Leute, drei Meinungen.
Aber dafür gibt es Juristen, die du um Hilfe bitten solltest.
Gruß Bardock
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.05.2008
löhne
Deutschland
25 Beiträge
hallo also die sachlage hat sich nun geändert denke ich,also ich habe die vorbesitzerin angerufen ist auch erstbesitzerin die versicherte mir das cabrio an den händler mit MOTORSCHADEN verkauft zu haben diese hat sie natürlich auch schriftlich und lässt es mir umgehen zu kommen damit müsste ich ja recht bekommen
Solche Fälle habe ich schon "öfters" verfolgt und mitbekommen.
Sei dir da nicht so sicher.
Nimm einen Anwalt. Das ist das
erste und beste was du machen solltest.
Wenn der Händler den Motorschaden repariert hat,
noch Rechnungen von den Teilen, was dann?!
Genau: Das wird sich weisen.
Es steht nirgendwo, und wurde auch nirgends erwähnt,
das der Händler den Schaden nicht instandgesetzt hat.
Vor allem: Motorschaden. Der Begriff ist weitläufig und
ausserdem Auslegungssache. Was war defekt?
Die Kolbenringe nebst Zylinder? Zylinderkopfdichtung?
Motorblock geplatzt? Zylinderkopfhaubendichtung undicht?
Lambdasonde Referenzspannung konstant bei 0,7456 Volt?
Es ist unbekannt, zumindest hier und jetzt nicht ersichtlich,
mit welchem Schaden das FZ an den VK ging und was weiter
geschah.
Mein Tip bleibt: Rechtsanwalt. Und diesem genau sagen, was passiert ist.
Sachlich, ohne Emotionen, alles erzählen wie es war. Das Schriftstück,
welches dir die Vorbesitzerin noch zukommen lässt, gibst du ihm.
Er wird schon wissen, wie weiter zu verfahren ist. Juristen sind schon
schlaue Leute, nicht umsonst studiert man diesen Berufszweig.
Zitat:
hallo also die sachlage hat sich nun geändert denke ich,also ich habe die vorbesitzerin angerufen ist auch erstbesitzerin die versicherte mir das cabrio an den händler mit MOTORSCHADEN verkauft zu haben diese hat sie natürlich auch schriftlich und lässt es mir umgehen zu kommen damit müsste ich ja recht bekommen(Zitat von: AndresS14)
Das ist allerdings schon ein richtiger Brüller. Ich denke du wirst den Fall auf jeden Fall gewinnen: ich wünsche dir viel Glück dabei.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.05.2008
löhne
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ja sicher gehe ich morgen gleich zum anwalt,das ganze problem was ich jetzt habe ist dasnich leider dialyse patient bin und jeden tag zur blutwäsche muss die gut 25km weit weg ist das heißt für mich erstmal mit taxi dahin fahren also tägliche kosten 30€ ca. und wer weiß wie lange sich das dauern wird:-(
Nur Mut, ich denke du wirst den Nutzungsausfall beim Anwalt ebenfalls geltend machen können.
Ich denke das Problem wird sich beim Anwalt lösen, eventuell nimmst du dir dann den Mietwagen, je nachdem was dein Anwalt dir empfiehlt.
Mitglied seit: 12.12.2009
Halle Saale
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788 Beiträge
warum denn nicht ?
Bei der untersuchung werden die teile so genau angeschaut das man an angenommen frischen rissen oder brüchen sagen kann wie lange und evtl durch was dieses teil zerstört hat... !
man sollte eben stramm dahinter stehen.. ! Sonst biste einer dieser kunden die diese autoverkäufer braucht !
Es kam mal eine sendung im tv da hat ein gutachter die teie unterm microskop 1000 fach vergrößert und konnte so feststellen ob ein schaden vorher bekannt bzw da war !
So wär das dann ausm weg
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
hilft dem te jetzt evtl auch nicht weiter,
aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ein gebrauchtwagenhändler sich mit nem mikroskop über nen komplett zerlegten wagen hermachen muss bevor er ihn verkauft...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Bin momentan auch im Rechtsstreit wegen etwas ähnlichen.
1. Schritt, prüfe den Vertrag. Wer ist der Verkäufer?
2. Schritt sollte sein, den Händler aufzufordern, den Mangel zu beseitigen, mit Fristsetzung und Androhung weiterer Schritte
3. Schritt ggf. zeitgleich mit Schritt 2, anwaltlichen Rat aufsuchen
4. Wenn Frist verstrichen ist, Schadenersatz in Zusammenarbeit mitm RA geltend machen
5. Warten bis vom Gericht ein Sachverständiger bestellt wird, oder ein Urteil ergeht
Dein größtes Problem dürfte neben den Kosten für den Motor noch die zeitliche Komponente werden. Denn wenn sich der Händler sträubt, kann es mehrere Monate dauern, bis sich wirklich was tut. Und wenn Du täglich fahren musst, solltest Dir etwas überlegen. Nutzungsaufall und Taxifahrten fallen nicht automatisch unter den zu leistenden Schadenersatz. Am besten Du holst Dir für die Zeit ein billiges Auto mit dem Du zumindest zu Deinen Dialysenfahren antreten kannst. Wobei ich nicht weiß, in wie weit hier ggf. die Krankenkasse noch eintritt.
Auf keinen Fall den Motor zerlegen lassen. Hinterher wird der Händler behaupten, dass an dem Beweisstück manipuliert wurde. Und diese Untersuchungen von einem Sachverständigen sind ohne gerichtliche Anordnung auch nicht viel wert. Außerdem musst Du dann den SV selbst bezahlen. Bei einemr gerichtlich bestellten SV zahlt auch die Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden. Allerdings sollte zur Benennung des Schadenersatzes die Ursache des Schadens ermittelt werden. Das sollte aber eine Werkstatt auch machen können, ohne gleich den ganzen Motor zu zerlegen.
Zu BMW Onkel:
Ein Gutachter, der weiss wovon er spricht und auch
solche Untersuchungen durchführt, findet Materialschäden
auch heraus, aber darauf beziehe ich mich nicht.
Dein Post kam so rüber, als solle der Threadersteller den
Motor ausbauen und begutachten lassen.
Das soll er nicht in Auftrag geben. Dafür ist kein haltbarer
Grund gegeben.
Für die Nacherfüllung des Mangels ist der Händler verantwortlich,
und es ist seine Entscheidung, wie er vorgeht. Wenn dieser
auf einmal einlenkt und das Auto repariert, ist ein Motorgutachten
nicht nötig. Der Gutachter muss auch bezahlt werden, und das
wird dann der Kunde. Schließlich hat er es in Auftrag gegeben.
Dem Verkäufer, der den Schaden behebt, hat damit nichts zu tun.
Selbst wenn er für die Nacherfüllung nicht aufkommen will, ist ein
Gutachter (vorerst, nachher wohl auch) nicht nötig. Und steht
wohl auch in keinem Verhältnis zum Streitwert.
Lange Rede kurzer Sinn: Für die Kosten des Gutachtens muss
der Verkäufer/Händler nicht gerade stehen wenn auf einmal
der Threadersteller das durchführen lässt. Damit der Threadersteller
nicht die Kosten hat rate ich davon ab. Daher meine Bezugnahme
zu deinem Post.
Schönen Abend und Gruß, Bardock
Wenn Du dir viel Stress und einen langwierigen Prozess sparen willst, dann kauf Dir bei ebay für 350€ nen gebrauchten 318i Motor (manchmal auch schon für wesentlich weniger) und lass den beim Mechaniker deines Vertrauens für kleines Geld einbauen.
Schreib die Kohle unter Lebenserfahrung ab und konzentriere Dich auf die wichtigen Dinge des Lebens. Ich kann Dir aus Erfahrung sagen, dass die Gewährleistungsabdeckung und Garantie zwei völlig unterschiedliche Dinge sind und sehr oft falsch interpretiert werden.
Rechtempfinden und Rechtslage haben leider nichts miteinander zu tun
Die Gewährleistung sagt nur, dass zum Zeitpunkt des Kaufs der Wagen im beschriebenen Zustand war - war er auch oder? . . . . .Auto ist gelaufen und nach zwei Wochen war er kaputt - ist auf jeden Fall innerhalb der Zeit passiert in der Du den Wagen gefahren hast. Garantie ist es sowieso nicht, da diese nur ganz bestimmte Teile Abdecken und sicherlich nicht den Motor eines 12 Jahre alten Wagens der schon 208000km auf der Nadel hat (außer bei z.B. Block gerissen) - selbst ein Getriebe ist zu 99% nicht mit abgedeckt.
Gruß Alex
Wie wärs wenn du mal den Kaufvertrag posten würdest?
So ziemlich alle (Rechts-) Empfehlungen kannst du nämlich getrost vergessen wenn im Kaufvertrag sowas wie "Bastlerfahrzeug" oder "Schlachtfahrzeug" steht, oder der Händler nur für einen Privaten der Vermittler war, usw...
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Hallo KTMschnee,
falsch.
Der Verkäufer ist ein Händler.
Mit einem im Vertrag aufgenommenen Passus
des "Bastlerautos" ist ein Ausserkrafttreten der
Gewährleistung nicht wirksam.
Dazu gibt es genügend Richtersprüche.
Mit dem simplen Wort "Bastlerfahrzeug" o.ä.
schließt man nicht automatisch alles aus.
Gruß Bardock
Zitat:
Der Verkäufer ist ein Händler.
Mit einem im Vertrag aufgenommenen Passus
des "Bastlerautos" ist ein Ausserkrafttreten der
Gewährleistung nicht wirksam.
Dazu gibt es genügend Richtersprüche.
Mit dem simplen Wort "Bastlerfahrzeug" o.ä.
schließt man nicht automatisch alles aus.
(Zitat von: Bardock)
Sorry, ich habe mich nicht so ausführlich damit beschäftigt wie das ist bei Kauf/Verkauf von Händler. Bei Privatverkauf habe ich die Info erhalten dass es reicht wenn "Bastlerauto" steht und/oder gekauft wie besichtigt.
Egal, ich bin trotzdem der Meinung dass hier keine rechtliche Beratung möglich ist wenn der KV nicht bekannt ist.
Es könnte ja sein das der TE zwar am Platz beim Händler gekauft hat, im KV aber ein Privatmann steht weil der Händler "nur" als Vermittler tätig war bzw sich der Käufer darauf verlassen hat das bei den persönlichen Daten im KV alles seine Richtigkeit hat.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Ist schon in Ordnung, musst dich nicht entschuldigen.
Entschuldigung übrigens angenommen. ;)
Das wurde schon öfters vor Gerichte und Oberlandesgerichte
behandelt.
Auf § 475 I 2 BGB kann der Händler sich in diesem Fall nicht einfach
berufen wenn er überhaupt so weit denkt/gedacht hat.
Zum einen, da der Kunde das Auto höchstwahrscheinlich als Fortbewegungs-
mittel erworben hat, und nicht um daran zu basteln, zum anderen
weil er über einen evtl. konkreten Mangel nicht informiert wurde.
Unabhängig vom Kenntnisstand des Verkäufers.
Ich bin mir absolut sicher, nein: ich weiss es, ein User mit zwei Buchstaben
und drei Zahlen im Nickname kann dazu bessere und grundsätzlich
qualifizierte Antworten geben. Er weiß das er gemeint ist. ;)
Grüßle Bardock