Hi,
hatte das gleiche Problem -
Habe einen Bußgeldbescheid mit folgender Aufstellung erhalten :
50,- wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 KM/H bei zulässigen 50 KM/H
Zusätzlich wurde eine Gebühr von 12,50 € berechnet, sowie 5,60 € für Auslagen der Bußgeldstelle.
Hier die Auflösung :
Die 50¤ sind "Strafe", 12,50 sind Gebühren für das Erstellen des Bescheides.
Und die 5,60 sind die Kosten für die Zustellung mit einer Postzustellungsurkunde (gelber Umschlag, früher blau) bzw je nach ZBS auch Einschreiben.
Wenn man vom Gericht eine "richtige" Strafe bekommt, dann muss man dafür auch Gebühren zahlen.
Richtet sich nach Anzahl der Tagessätze bzw. Dauer der Freiheitsstrafe.
Mit besten Grüßen,
CC
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