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Beitrag von: Oweidekai Date: 24.07.2004 Thema: Bußgeldbescheid verarschung?? ---------------------------------------------------------- Ich bin vor einiger Zeit mit`m BMW meines Schwagers im Westerwald ( ca. 150km von mir entfernt) geblitzt worden. Ich bin mit 21 KMH zu viel ( 81 statt der erlaubten 60) geblitzt worden. Laut Bußgeldkatalog gibt dies eine Strafe von 40,-€ + einen Punkt. Jetzt ist der Bußgeldbescheid gekommen und da steht 40,-€ für die Ordnungswiedrigkeit + 20,-€ (???? Gebühren ??? FÜR WAS ZUM HENKER ...grrrr) + 5,60 € Bearbeitungsgebühr + 1 Punkt Sooo... wofür nehmen die 20,-€ ... ICH KAPIERS NET... Wenn die Ordnungsämter da einfach nochma ein paar Gebühren draufschlagen dürfen, wofür ham wir dann den Bußgeldkatalog??? |
Autor: CityCobra Datum: 24.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, hatte das gleiche Problem - Habe einen Bußgeldbescheid mit folgender Aufstellung erhalten : 50,- wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 KM/H bei zulässigen 50 KM/H Zusätzlich wurde eine Gebühr von 12,50 € berechnet, sowie 5,60 € für Auslagen der Bußgeldstelle. Hier die Auflösung : Die 50¤ sind "Strafe", 12,50 sind Gebühren für das Erstellen des Bescheides. Und die 5,60 sind die Kosten für die Zustellung mit einer Postzustellungsurkunde (gelber Umschlag, früher blau) bzw je nach ZBS auch Einschreiben. Wenn man vom Gericht eine "richtige" Strafe bekommt, dann muss man dafür auch Gebühren zahlen. Richtet sich nach Anzahl der Tagessätze bzw. Dauer der Freiheitsstrafe. Mit besten Grüßen, CC -=CityCobra´s Userpage=- |
Autor: -Patrick- Datum: 24.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- jo, bei mir wars noch bissel mehr 600 EUro -> Geldstrafe 20,50 Euro -> Gebühr für Geldstrafe 20,50 Euro -> Gebühr für Anordnung der Führerscheinsprerre 89,17 Euro -> Auslagen anderer Behörden 5,90 Euro -> Zustellungskosten Also hab 135,77 Euro nur für andern mist noch zusätzlich zahlen müssen ______________________________________________________________________________________ >>>Faszination kann man mit vielen Worten beschreiben oder einfach mit 3 Buchstaben abkürzen = BMW<<< |
Autor: Master-325 Datum: 24.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...was hast du denn gemacht ? *erschreck* |
Autor: Rayman Datum: 25.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, hab auch sowas komisches bekommen, ohne Parkschein geparkt eine Owig in Höhe von 15€ aufgebrummt bekommen. Hatte den Betrag nicht gleich gezahlt und nun ist der Betrag, ohne das ich eine Mahnung oder ähnliches bekommen hab auf über 40 € angehoben worden. Sind die bescheuert? Ohne eine Zahlungserinnerung erhalten zu haben einen solchen Sprung nach oben.... das ist glatter Wucher!! Habe dann in dem Amt angerufen und mich erkundigt wie das zu stande gekommen ist... die Dame an der Leitung meinte nur das der Bußgeldkatalog verändert wurde und nun ohne Mahnungen gleich ein Sprung von 20 € gesetzlich vorgeschrieben ist... Jetz würde mich nur interessieren wenn ich diesen Betrag auch nicht zahle, ein Verfahren eingeleitet wird das dann wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt wird oder ob ich beim nächsten Brief mit 80 € rechnen kann. Ist irgendwie ein Pokerspiel ;) aber ehrlich... ich spiel das Spiel net mit... ich sehs net ein!! Der Staat kann doch auch nicht machen was er will! Jede Firma bei der man mal vergessen hat seine Rechnung zu bezahlen weißt einen freundlich darauf hin das noch ein Betrag offen ist. Wieso funzt das beim Staat nicht? Ich sag nur WUCHER!!! ein *verärgerter* Martin |
Autor: Oweidekai Datum: 25.07.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Tja... der Staat ist eben keine Firma, denn wenn er eine wäre, wäre diese schon längst Pleite. Ich werde am Montag mal bei dem Ordnungsamt anrufen und fragen ob bei denen sonst noch alles klar ist. |
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