Bußgeldbescheid erhalten :(
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.05.2007
Kiel
Deutschland
342 Beiträge
Hallo,
ich habe heute einen miesen Bußgeldbescheid erhalten. Ich leider "etwas zu schnell" gefahren.
Gemessen worden sind 41 kmh nach abzug der Toleranz auf der Autobahn. Erlaubt waren dort 100kmh. Jetzt verlangen die von mir 351€ + 1 Monat Fahrverbot :(
Hatte mich schon informiert und mit dem Fahrverbot + 100€ Bußgeld gerechnet.
In dem schreiben wir mit aber vorgeworfen durch die Geschwindigkeit mehrere Verkehrsschilder nicht beachtet zu haben.
Jetzt meine Frage ist das rechtens? Beweisen kann mir sowas ja nicht?
Hat jmd. Erfahrung damit gesammelt?
Wird bestimmt ne harte Zeit ohne Führerschein... ( bin ja selberschuld sehe aber nicht ein derart ausgenommen zu werden nur damit der Stat die Haushaltslöcher füllen kann)
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo dmx0160,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Bußgeldbescheid erhalten :("!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
Das mit den Verkehrsschildern ist ganz einfach:
Wenn du in ne beschränkte Zone einfährst steht ein Schild, dann werden die desöfteren wiederholt.
Bist du an mehreren schon vorbei gewesen und dann haben se den Verstoß festgestellt haben die wohl Recht.
Also zahlen, Bus und Bahn fahren und gut ist!
...don´t care about tomorrow!
Mitglied seit: 17.11.2009
Innsbruck Tirol
Austria
816 Beiträge
Musste auch schon Bus fahren bist nicht der einzige :-)
Einmal BMW immer BMW!!!
zahlen un das nächste mal eben nich rasen so einfach is die sache!
ist gar nicht so schlimm die 4 wochen gehen schnell rum :)
wünsche dir viel spaß zu fuß :)
mich hatten die vor 4 wochen auch gelasert..ab mittwoch darf ich wieder fahren :)
Auch wenn es sich Altklug anhört, aber bei dieser Sache gehe besser zu einem Rechtsanwalt und lasse Dich beraten.
Wir sind alles keine Juristen hier (vielleicht der eine oder andere im Forum). Aus meiner Sicht hilft Dir nur ein Profi weiter diese Sache zu beurteilen.
www.lindlar.org
Zitat:
Auch wenn es sich Altklug anhört, aber bei dieser Sache gehe besser zu einem Rechtsanwalt und lasse Dich beraten.
Wir sind alles keine Juristen hier (vielleicht der eine oder andere im Forum). Aus meiner Sicht hilft Dir nur ein Profi weiter diese Sache zu beurteilen.
(Zitat von: Der_Gute)
Und selbst bzw. auch ich sag: geh - sofern Du ne Rechtsschutz hast - auf jeden Fall mal zum Anwalt. Und lass den die Akten anfordern.
Grad die Sache mit den mehreren Verkehrsschildern stößt mir grad spontan etwas auf.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 16.06.2006
Kaisersesch
Deutschland
304 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Auch wenn es sich Altklug anhört, aber bei dieser Sache gehe besser zu einem Rechtsanwalt und lasse Dich beraten.
Wir sind alles keine Juristen hier (vielleicht der eine oder andere im Forum). Aus meiner Sicht hilft Dir nur ein Profi weiter diese Sache zu beurteilen.
(Zitat von: Der_Gute)
Und selbst bzw. auch ich sag: geh - sofern Du ne Rechtsschutz hast - auf jeden Fall mal zum Anwalt. Und lass den die Akten anfordern.
Grad die Sache mit den mehreren Verkehrsschildern stößt mir grad spontan etwas auf.
(Zitat von: mb100)
Vielleicht wurde das als Vorsatz gewertet, ist allerdings nur bei Provida-Fahrzeugen möglich, da andere Methoden keine so lange Strecke messen. Allerdings müsste man ja dann angehalten worden sein.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
es wäre halt sinnvoll wenn sich der TE äußern würde, wie die Messung zu stande gekommen ist ehe wir alle Rätsel raten
Zitat:
Vielleicht wurde das als Vorsatz gewertet, ist allerdings nur bei Provida-Fahrzeugen möglich, da andere Methoden keine so lange Strecke messen. Allerdings müsste man ja dann angehalten worden sein.
(Zitat von: Superstrose)[/right]
grundsätzlich richtig...allerdings auch möglich, wenn mehrere, also z.B. 2 Meßstellen hintereinander auf der gleichen Strecke aufgebaut sind.
Zitat:
Vielleicht wurde das als Vorsatz gewertet, ist allerdings nur bei Provida-Fahrzeugen möglich, da andere Methoden keine so lange Strecke messen. Allerdings müsste man ja dann angehalten worden sein.
(Zitat von: Superstrose)
Is natürlich möglich, wobei bei Vorsatz die Strafe üblicherweise "nur" verdoppelt wird. Ich hab jetzt net nachgeguckt, aber wenn der TE mit 100 Euro gerechnet hat - und wir dann bei über 300 Euro + Verwaltungsgebühr angekommen sind, dann reden wir ja von ner Verdreifachung (sagt zumindest meine Sekretärin - Ihr wisst scho: judex non calculat)
Ich habs spontan als "mehrere zu ahndende Verstöße" interpretiert, die beispielsweise dann vorliegen, wenn der TE bei vorgeschriebenen 100 erst 120 fährt, dann 100, dann 130, dann 80, dann 125 usw. Oder natürlich auch bei der von E36-Freak geschilderten Möglichkeit.
Aber das wird man wohl erst rausfinden, wenn man mal in die Akte guckt.
Bearbeitet von: mb100 am 12.09.2010 um 21:04:03
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
In dem schreiben wir mit aber vorgeworfen durch die Geschwindigkeit mehrere Verkehrsschilder nicht beachtet zu haben.
(Zitat von: dmx0160)
Um welche Verkehrsschilder handelte es sich in dem Vorwurf?
Falsl Du alle Verkehrsschilder beachtet hast, dann mach einen Widerspruch und reiche ihn ein. Du beziehst Dich nur auf diesen Tatvorwurf und nicht auf Deine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Mit etwas Glück wird die Sache fallengelassen - bei 41 km/h stehen die Chancen aber super gering.
... aber eine 55-Cent-Marke wäre es mir immer wert für einen kleinen Widerspruch *ggg*
Zum Anwalt würde ich damit nicht.
Gruß, Frank
Zitat:
Zum Anwalt würde ich damit nicht.
(Zitat von: Jokin)
Das Problem is oftmals nur: Als Nicht-Jurist schreibt man doch durchaus mal Dinge in nen Widerspruch, die einem eher in die Sch... reinreiten als einem helfen. Und als Anwalt hat man dann wieder nen Arsch voll Arbeit, das, was der Mandant verbockt hat, wieder geradezubiegen. Und da stehen Anwälte voll drauf.
Mit anderen Worten: entweder von Anfang an komplett ohne Anwalt durchziehen - oder von Anfang an mit Anwalt. Und net erst Widerspruch und dann, wenns ernst wird, Anwalt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Anwalt? lächerlich. wenn du draufzahlen willst, dann hol dir einen anwalt.
bezahl die strafe und fertig. ich wurde vor einem halben jahr auf der autobahn richtung hamburg (ca. höhe bielefeld) mit ca. 50 km/h zu schnell geblitzt. man muß sich vorstellen, auf einer strecke von 400 km sind ca. 380 km ohne geschwindigkeitsbegrenzung und auf die paar meterchen, wo (warum auch immer) ein 100 km/h schild war, haben die mich geblitzt. folge: 280 euro strafe, 400 euro (aufbauseminar), 4 wochen fahrverbot und 2 neue jahre probezeit (in ein paar monaten hätte ich die komplette probezeit bestanden). da kann man nix machen...
C`mon and play with the hardheaded
wenn ich das lese "kann man nichts machen" dann verdrehen sich mir die Augen!
Es gibt Fälle, wo der Anwalt die Strafe wandeln kann oder aufgrund Messfehler etc komplett kippen kann. Wer zu bequem ist der bleibt daheim und versucht nichts, ganz einfach.
Zitat:
Es gibt Fälle, wo der Anwalt die Strafe wandeln kann oder aufgrund Messfehler etc komplett kippen kann. Wer zu bequem ist der bleibt daheim und versucht nichts, ganz einfach.
(Zitat von: angry81)
Hi,
dann werden aus 350€ und 1 Monat Fahrverbot vielleicht 200€ und kein Fahrverbot.
Dafür kassiert der Anwalt dann 500€ - ist das jetzt ein super Ergebnis?
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
Zitat:
Es gibt Fälle, wo der Anwalt die Strafe wandeln kann oder aufgrund Messfehler etc komplett kippen kann. Wer zu bequem ist der bleibt daheim und versucht nichts, ganz einfach.
(Zitat von: angry81)
Hi,
dann werden aus 350€ und 1 Monat Fahrverbot vielleicht 200€ und kein Fahrverbot.
Dafür kassiert der Anwalt dann 500€ - ist das jetzt ein super Ergebnis?
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Ich hab ne RS-Versicherung mit 0 Euro Selbstbeteiligung, von daher: JA, wäre für mich ein super Ergebnis! ...
LG
Zitat:
wenn ich das lese "kann man nichts machen" dann verdrehen sich mir die Augen!
Es gibt Fälle, wo der Anwalt die Strafe wandeln kann oder aufgrund Messfehler etc komplett kippen kann. Wer zu bequem ist der bleibt daheim und versucht nichts, ganz einfach.
(Zitat von: angry81)
Ja und aus dem Grund sind die Gerichte überlastet und Kinderschänder und Drogenhändler werden freigelassen, weil sich die Richter wegen paar Euros Bußgeld rumärgern müssen.
41km/h ist zu viel. So schnell fährt man bewußt und sollte dazu stehen.
Klar 351 Euronen sind viel, aber wir wissen ja auch nicht, ob der TE schon vorbelastet ist
Zahl die Strafe und nimme das Fahrverbot einfach in kauf.
Ich hab momentan 3 monate und 633euros. Muss es genauso hinnehmen :P
Mitglied seit: 11.01.2007
Stuttgart
Deutschland
121 Beiträge
41 km/h zu schnell außerorts - 160 € + verfahrenskosten, ca. 25.- je nach bundesland.
bei dir hört sich das stark nach einer verdoppelung an, nämlich 2 x 160 € + Verfahrenskosten.
wie sieht es mit voreintragungen aus? sind punkte da? wenn ja kann das grund für die erhöhung sein. andernfalls (oder sowieso) wäre der besuch eines ra sicher sinnvoll.
welches messgerät wurde eingesetzt? müsste auf der anhörung oder dem bussgeldbescheid bei "zeuge" stehen.....