Vandalismus der ekligen Art
Zitat:
Sachbeschädigung können wir ja alle ausschließen.
(Zitat von: MTnippon)
Und warum genau können alle anderen (mit Ausnahme von mir) die Sachbeschädigung ausschließen?
Angenommen, derjenige, der runtergereihert hat, wollte das Auto treffen, dann hat er vorsätzlich gehandelt. So viel zum Einstieg - auch wenns net ganz lehrbuch-treu ist.
Weiterhin angenommen, die saure Flüssigkeit hat das Auto resp. den Lack bereits angegriffen: dann wurde die Substanz verletzt und die Sache somit beschädigt. Die Sachbeschädigung liegt folglich unproblematisch vor.
Angenommen, das Erbrochene hat den Lack noch nicht angegriffen, dann liegt "nur" ne bloße Zustandsveränderung vor. Ob hier ne Beschädigung vorliegt - darüber is man sich zugegebenermaßen uneinig. Die Rspr. is geneigt, sie zu verneinen. Große Teile der Lehre kritisieren an der Rspr. allerdings, dass sie das vom Eigentumsschutz umfasste Recht auf Bestimmung des Sachzustands vernachlässigt und ignoriert, dass sich die wesentlichen Sacheigenschaften eben nicht nur auf den Aspekt ihrer Funktionalität begrenzen.
Quelle: LPK-StGB, 2. Auflage 2005, § 303 Rn. 12 Aber egal wie man es dreht und wendet: das Verhalten von dem, der sich übergeben hat, is echt zum Kotzen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Hallo mb100,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Vandalismus der ekligen Art"!
Gruß
Hallo MTnippon,
ich finde es nicht korrekt, wie du mit mir schreibst.
Dein Anliegen kann man auch freundlicher schreiben.
Das habe ich nicht verdient. Schreibe bitte in einem
normalen Ton mit mir. Ich schreibe dir eine PN.
mb100 hat es schon geschrieben. An dieser Stelle vielen
Dank an dich Matthias für die Erläuterung. Ich wusste es
bereits, allerdings ohne Quellenangaben.
Im übrigen weiß ich, was Devianz bedeutet.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Gruß Bardock
Jetzt mal ohne Scheizz.
Sollte der Typ ein Gewissen haben, kommt er zu EintrFlo und sagt ihm das es ihm leid tut. Anwalt hin oder her. Wenn der Kerl jeden Tag lattengrade ist, siehst du eh keinen Cent.
Wenn der jeden Tag naß ist, kannst du Ihn doch auch mal an enem frei Tag von Dir erwischen ;)
MfG Excte
Ersteller dieses Themas
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Er war endlich zuhause! War eben bei ihm klingeln. Erst sah es so aus als würde er agressiv werden, kam direkt raus und raunzt mich an das ich auf seinem platz steh immer. Auf einma wird er ruhig und bittet mich rein.^^
Da haben haben wir dann geredet...er war natürlich wieder voll wie ein russischer elternabend..
..aber er dachte mein Auto wäre ein fremdes das auf SEINEM Parkplatz steht. Er ist der meinung da er den älteren Mietvertrag hat wäre das seiner. Aus ärger hat er dann die nudeln drübergeschüttet. War also kein erbrochenes laut seiner aussage. Er hat sich dann entschuldigt und ich hab die entschuldigung angenommen..will ja keinen streit nach einem Monat in der neuen Wohnung. Er hat mir jetz "erlaubt" mich auf "seinen" platz zu stellen...verwirrter Zeitgenosse^^ Er sagte dann noch wenn ein schaden am auto gewesen wäre, hätt er ihn bezahlt.
Naja ich belass es dann jetz mal dabei..er weiss bescheid und gut ist jetz. Ich denk aber ich ruf den Vermieter nochma an wegen der Parkplatz-sache. Nur damit ich, sollte es zu irgend nem streit kommen, ne grundlage habe. Er soll es mir schriftlich geben oder dem Herrn S. sagen das das jetz meiner ist, mir hat er anscheind nicht geglaubt. Ich hoffe er hat unser Gespräch beim nächsten vollrausch nicht vergessen...
Ich mag 3 Liter Autos...wenns um den Hubraum geht! :)
@ mb100
Ja, ich freue mich immer wieder, dass die Leute google benutzen, um Urteile oder Gesetzestexte zu finden. Prima, und einige haben sogar einen Tröndle/ Fischer daheim stehen, der auch mal geöffnet wird. Aber... Nichts gegen deine Person oder andere die gerne Kopien von anderen websites hier posten. Das ist teilweise gefährliches Halbwissen was verbreitet wird.
Zunächst gibt es eine Grundregel: Nicht mehr in eine Sachlage hineininterpretieren als sich daraus ergibt. Das ist in deinem post der Fall. "Was wäre wenn". Das ist verkehrt und wird dir jeder Rechtsdozent verklickern. Der Betroffene hier sagte bereits, dass das Erbrochene entfernt wurde und fährt sogar noch ein zweites Mal in die Waschstraße, um richtig sicher zu gehen. Von Lackschäden ist keine Rede. Also auch nicht was wäre wenn. Somit fällt §303 I STGB flach. Vor Gericht kannst du bei fehlendem TB/ fehlender Folge auch nicht sagen, aber was wäre wenn, um deinen Anklagepunkt durchzuboxen.
Und jetzt zu dem neuen Passus, der hier "einfach so" ins Feld geführt wurde. Absatz II:
"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert."
Jetzt sollte man sich erstmal überlegen warum der Absatz II eingeführt wurde. Ein bisschen Rechtshistorie hat noch nie geschadet. Hier und da, muss man sich nämlich überlegen, was sich der Gesetzgeber mit diesem und jenem Gesetz gedacht hat. :)
Der Absatz II hat seinen Ursprung größtenteils in der Graffiti-Gefahrehnabwehrverordnung, da dies mit der Zeit ein immer größeres Problem wurde und es im StGB kein klares Instrument gab.
Somit wurde der Absatz II hinzugefügt. Aber recht ist so einfach, man muss einen Blick hinein werfen. "nicht nur unerheblich" und "nicht nur vorübergehend" sind keine Lückenfüller damit der Satz vollständig ist. ;) Das sind wesentliche Tatbestandsmerkmale welche im zugrunde liegenden Sachverhalt lt. Thread-Ersteller, einschließlich der Sachverhaltsschilderung sowie neuen Postings über die aktuelle Lage, ausgeschlossen werden können.
Zum besseren Verständnis....rein hypothetisch und nur beispielhaft, fällt eine SB ins Leere, wenn eine Sache mit Farbe beschmiert wurde die sich ohne Weiteres und ohne größeren Wiederherstellungsaufwand entfernen lässt. Und das ist hier äquivalent, nur dass es Erbrochendes und keine Farbe ist, der Fall. Von Folgeschäden, die du in deinem Post einfach in Erwägung ziehst um den 303 zu begründen, sind nicht vorhanden. Und eine Autowäsche hat das Zeug entfernt. Aber wenn, du nimmst in deinem post sämtliche Schäden die auftreten können auch nur hypothetisch an, wenn es wirklich derartige Schäden gibt, dann könnte die SB greifen. Ich sage auch nur "könnte", da sich das Fahrzeug wohl lt. dem Ersteller unter dem Fenster des Herrn S? befindet. Und hier Vorsatz, wenn auch nur bedingten, zu unterstellen wird ziemlich schwierig. Wenn also wirklich Schäden in Form von Verätzungen entstanden sind dann greift lediglich das Zivilrecht. Denn hier kann eine SB auf fahrlässig begangen werden. ;)
Sicherlich könnte ich das Ganze hier noch ins "Advokatendeutsch" verfassen aber damit weiß ja dann die Hälfte nichts anzufangen.
Und jetzt mal nur laut gedacht. Ich finde es ziemlich dreist einfach zu googeln und ein paar Rechtsausführungen, ob nun die aktuelle Rechtssprechung, die Rechtslehre oder die herrschenden Meinungen ohne Ahnung zu posten. Ich frage mich warum man Jura studieren muss wenn sich jeder selbst zum Wissenden, dank Internet, deklariert und somit Leute diskreditieren will die davon aufgrund ihres Werdeganges mehr Ahnung haben.
Edit: Vorsatz kann lt. dem Post über mir unterstellt werden.
Bearbeitet von: MTnippon am 28.10.2010 um 20:58:54
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but...if it's real, you'll feel it.
Ersteller dieses Themas
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Hei Leute euer engagement ist ja toll, aber hört doch auf zu streiten :)
Vertragt euch wieder. Über deinem Post stehn neuigkeiten, sache ist aufgeklärt.
Ich mag 3 Liter Autos...wenns um den Hubraum geht! :)
Ja, habs gelesen nachdem ich gepostet hatte. Das hat sich zeitlich überschnitten. ;) Ach ich streite mich nicht, will nur verhindern, dass größtenteils Halbwissen angepriesen wird, was sich andere gutgläubig annehmen.
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@ Mtippon:
Bevor du solche lauten Gedanken schriftlich niederlegst solltest du wissen, dass sich MB 100 sehr wohl im juristischen Bereich auskennt.Liegt wohl an seinem Studium.
Das hat auch schon der ein oder andere User anerkennen müssen.
Ich bin froh solche Leute hier anzutreffen!
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@MTnippon:
Warum meinst Du eigentlich, dass ich verschiedene Möglichkeiten durchgespielt hab? Also sowohl die Version, dass der Lack angegriffen wurde (nebenbei bemerkt: ich hab über den Zustand des Lacks kein Zeichen gelesen...) als auch dass der Lack nicht angegriffen wurde? Und warum meinst Du, dass ich im zweiten Fall sowohl die Ansicht der Rspr. (die die Sachbeschädigung in dem Fall ablehnt bzw. abgelehnt hat) als auch die (frühere) Ansicht von großen Teilen der Lehre (die die Sachbeschädigung in dem Fall bejaht - dabei is u.a. auch mein ehemaliger Strafrechts-Prof (war auch einer der schönen Momente, in denen er auf den BGH geschimpft hat...)) dargestellt hab? Nicht weil ich am Sachverhalt rumquetschen bzw. über die "Was-wäre-wenn-Schiene" argumentieren will, sondern weils in meinen Augen mehrere Möglichkeiten geben könnte, wie der Lack jetzt aussieht.
Und Dir sollte eigentlich auch klar sein, dass die Lehre im Endeffekt in der täglichen Praxis nur ne untergeordnete Rolle spielt. Wenn die Rspr. sagt, dass es in dem Fall keine Sachbeschädigung gibt, dann gibts (bzw. gabs auch früher) auch keine Verurteilung. Egal was die Lehre sagt. Und auch deswegen hat der Gesetzgeber den 303 II eingefügt - an den ich zugegebenermaßen wirklich nicht gedacht hab, weil ich mit dem Strafrecht nimmer so viel zu tun hab. Wenn Du meine Quelle richtig gelesen hättest, dann wäre Dir aufgefallen, dass mein Kommentar schon etwas älter is (aber immer noch aktueller als mein T/F ;-) ) und es damals den 303 II in der Form noch nicht gab. Und somit is die Sachbeschädigung nach neuer Rechtslage wirklich vom Tisch, wenn der Lack in Ordnung ist. Ich stimm Dir zu: die Verunstaltung rein durch verdaute oder unverdaute Pastagerichte is wirklich nur unerheblich. Nur in den Ansichten der Lehre gabs diese Erheblichkeitsschwelle eben noch nicht bzw. wohl nur in den Ausführungen der einzelnen Profs.
Was mir einfach nicht gepasst hat, war Deine Aussage, dass hier niemand an ne Sachbeschädigung denkt. Um die komplett abzulehnen is eben der Sachverhalt zu dünn...
Bearbeitet von: mb100 am 28.10.2010 um 22:08:10
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Er hat mir jetz "erlaubt" mich auf "seinen" platz zu stellen...verwirrter Zeitgenosse
köstlich köstlich :)))
@ Heckpropeller
Woher weißt du, dass mb100 der Einzige hier ist der Jura studiert hat? Oder sollte jeder
vorher schreiben, dass er sich in der Juristerei auskennt bevor er zu einem Thema antwortet?
Damit die anderen mit großen Augen zu ihm aufschauen können? Ohje.....
Und warum sollte ich mir Gedanken machen bevor ich derartige Gedanken äußere? Sind wir alle
so sensibel und nah am Wasser gebaut, dass wir nur noch mit Samthandschuhen argumentieren können? Oh man....etwa verweichlicht? Kaum wird der Ton "rauher", was noch nicht einmal der Fall ist, heulen einige rum.
@ mb100
Gut dann kommen wir ja auf einen Nenner. Mich hat es nur ziemlich verdrossen, dass du ständig mit "angenommen wenn" argumentiert hast. Ja, dann könnten wir uns unzählige Szenarien ausmalen aber wie gesagt, allein auf die hier benannten Fakten und die erforderlichen TBM abgestellt fällt die SB leider ins Wasser. Das ganze verwirrt nur eine philosophische abhandlung darzulegen. daher ist es für die anderen user, die vll. wirklich mit großen Augen gucken (ich hoffe aber nicht) besser den Sachverhalt so wie er ist zu beurteilen. Kurz, knackig und prägnant und präzise. Ich habe auch keinesfalls nur auf die Rechtslehre abgestelt, die wie du auch einräumst, manchmal weit von der Praxis, sprich Rechtssprechung entfernt ist. Aber auch nur meistens, denn immerhin korrespondieren die Ansichten bzgl. der SB jetzt in beiden Bereichen. Mein Beitrag hat allein auf die Sachlage abgestellt und da ich nicht jeden Gedanken begründen muss hab ich anfangs auch geschrieben, dass wir die Sachbeschädigung ausschließen können.
Wie Mathe...wenn du 4 und 5 addierst musst du ja nicht noch erklären wie du auf 9 kommst. ;)
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but...if it's real, you'll feel it.
Auch wenn ich zwischen den Zeilen lese, erkenne ich keine Aussage, welche das das wiedergibt.
Zitat:
Woher weißt du, dass mb100 der Einzige hier ist der Jura studiert hat?
Auch das war nie mein Wortlaut:
Zitat:
Oder sollte jeder
vorher schreiben, dass er sich in der Juristerei auskennt bevor er zu einem Thema antwortet?
Interpretationsfehler? Uhrzeit? Irgendwie steht nichts von dem was du verstanden hast in meinem Text.
Nicht nur Rechtsverdreher, sondern auch Wortverdreher? ;)
Nichts für Ungut. Genug ausgeteilt.
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@MTnippon:
Natürlich - ich hätte auch meine Abhandlung einleiten können mit der Frage "Hat denn der Lack was abbekommen?" Wie es sicher jeder Polizeibeamte, jeder Staatsanwalt und jeder Rechtsanwalt tun würde.
Was übrigens nahe liegt - ich kenne sowohl ein ehemaliges vollgekotztes Auto (mit den immer noch bestehenden Spuren im Lack), ich seh an den Marmorsteinen in unserem Flur, wo die getroffen wurden - und ich kenne die Folgen von Vogel-Exkrementen an meinem Auto. Und da ich zur Zeit vor allem (vertrags-)gestaltend arbeite, denke ich eben in viele Richtungen, überlege, was alles passieren kann und was das dann für (rechtliche) Folgen auslöst. Mit anderen Worten: mein momentanes (berufliches) Leben besteht hauptsächlich aus "annehmen". Und (auch) deswegen bleib ich weiterhin dabei: man kann die Sachbeschädigung nicht "einfach so" und "pauschal" ausschließen.
Du kennst sicher genauso gut wie ich den Spruch "vier Juristen - fünf Meinungen". Wie wahr der is, hat man an uns auch mal wieder gesehen. Und ich wette, dass wir - wenn wir lange genug suchen - schon einen finden, der das Pastagericht am fraglichen Fahrzeug als "erheblich" ansieht - auch wenn es sich spurenlos beseitigen ließ. Grad wenn man Dinge an Schwellen wie der Erheblichkeit oder an der Verhältnismäßigkeit scheitern lässt, gibts doch bei den Punkten eigentlich genug Diskussionsstoff und noch mehr unterschiedliche Ansichten als beim ganzen Rest. Gerne erinnere ich mich an ne Stunde im Rep zurück, als ne junge Dame die Frage, ob die Tötung mit einem Messerschnitt bereits das Mordmerkmal der Grausamkeit erfülle, in den Raum warf.
Mag sein, dass Du auf ne kurze Abhandlung scharf warst. Nur interessiert mich dann halt, warum Du die Sachbeschädigung ausschließen kannst. Wie in nem ganz normalen Gutachten auch: Die Straftatbestände, die in Frage kommen könnten, dennoch prüfen und dann erzählen, warum der Täter sich nicht strafbar gemacht hat. Wie viele Klausuren hätt ich schon als leeres Blatt abgeben können, nur weil ich der Ansicht war, dass niemand auch nur irgendwas Schlimmes gemacht hat...
Matthias,
dem die oftmals übertriebene Sachlichkeit in juristischen Abhandlungen immer schon ein Dorn im Auge war...
Bearbeitet von: mb100 am 31.10.2010 um 02:29:31
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"