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Vandalismus der ekligen Art - Geplaudere

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www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: EintrFlo
Date: 26.10.2010
Thema: Vandalismus der ekligen Art
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Moin Syndikatler...

folgende Situation: Ich bin in ein neues Miethaus gezogen (9 Parteien), und es ist eigentlich alles perfekt. Nette Nachbarn und tolle wohnung. Mein Mitbewohner und ich haben jeweils einen Parkplatz im innenhof (welcher nachts durch ein Tor verschlossen ist) angemietet, wo unsere Autos stehen. Dies ist vom Vermieter im Mietvertrag vermerkt und die Hausmeisterin weiss bescheid.

Nun hatte ich vor einer woche einen roten Zettel am Scheibenwischer auf dem stand: "lass dich mal blicken!" Allerdings ist der Absender unbekannt. Ich war aber direkt danach eine Woche im Urlaub, somit also nicht im Haus und "unbekannt" konnte ich somit nicht treffen. Sonntag abend kam ich dann wieder hierher und stellte mein Auto auf den gemieteten Platz.

Heute morgen geh ich an mein Auto und was sehe ich: Erbrochenes über der Motorhaube, Spiegel, Kotflügel, Tür und den scheiben...allein anhand der "streuung" vermute ich das das von einer höheren Position ausging. Die Hausmeisterin hat die Sauerei auch gesehn und direkt eine vermutung abgegeben. Dazu später mehr..erstmal das Bild. Man beachte die Nudel am scheibenwischer...




Nun denn meine Indizien:
- Muss von einem Nachbarn sein, da die Autos nachts abgesperrt sind -> aus unserem Haus

- Wie gesagt muss aus einer erhöhten position gekommen sein -> wohnungen die über meinem Auto liegen.

- der Parkplatz gehörte wohl mal einem Kerl aus dem ersten OG, welcher ziemlich abgestürzt rüberkommt..er ist ständig betrunken und sein Briefkasten bzw. seine Wohnungstür sehn aus wie sau..nennen wir ihn Herr S.

- Auf klingeln reagierte Herr S. garnicht, trotz deutlich zu hörender Musik aus der Wohnung. Diese Wohnung liegt genau über meinem Auto.

- Die vermieterin tippte direkt auf eben jenen Herr S., als sie mit mir neben meinem Vollgekotzten schätzchen stand. "Der ist Verrückt" meinte sie...

- Ich habe die Nette türkische Familie gefragt, welche über Ihm Wohnt, ob sie etwas gehört hat oder ob der Zettel vielleicht von ihnen war. Beides wurde verneint.

Ich tippe auf Herrn S., vielleicht denkt er im Suff das der Parkplatz wohl noch ihm gehöre..allgemein macht er einen verwirrten eindruck.

Mein weiteres geplantes Vorgehen:
- Ich möchte es im guten versuchen und mit dem Mann sprechen, leider hatte ich bisher nicht die gelegenheit dazu. Ich hab nämlich keinen Bock darauf das da ein Nachbarschaftskrieg entsteht.
- Den Vermieter auf jeden fall benachrichtigen über die Vorfälle, (Zettel, erbrochenes, "fallhöhe")
- Später noch die andern Nachbarn mal Fragen ob jemand was mitbekommen hat.

Was empfehlt ihr? Schon mal jemandem sowas passiert?

Ich hab kein bock drauf das der schlimmeres macht...das erbrochene konnte man ja noch wegwischen.

Sorry für den laaangen Text aber musste mir das jetzt mal von der seele schreiben...wenns an mein Auto geht da hört der spass auf...



Bearbeitet von: EintrFlo am 26.10.2010 um 16:49:21
Ich mag 3 Liter Autos...wenns um den Hubraum geht! :)


Antworten:
Autor: derMaggus
Datum: 26.10.2010
Antwort:
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DNA Test mit dem Material machen *g*


Spaß bei Seite ... ganz üble Nummer die da passiert. Schreibe ihm doch einfach einen Zettel und schiebe diesen durch seine Eingangstür. Am besten recht allgemein halten, so dass er keinen Verdacht schöpft und so annimmt, du würdest dies bei jedem Mieter vor haben.

Eventuell springt er dann darauf an und ruft dich unter der entsprechenden Telefonnummer zurück.
Autor: bikerchris
Datum: 26.10.2010
Antwort:
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Solche Idioten gehören gefoltert......
Schon sehr dreist ein Auto voll zu kotzen.
Ich würd mal ne Cam oder so ans Auto machen.
Normal redem würde ich mit so jmd nicht, und so wie du beschreibst hat er was zu verbergen wenn er die Tür net öffnet.

Gruß Chris
Autor: laserdj
Datum: 26.10.2010
Antwort:
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schreib ihm ein Zettel : Ich habe ein Paket für dich angenommen !

Dann wird er zu dir hoch kommen.

Jetzt hast du die Wahl : vernünftig reden oder die coolere Variante :

Bissl scheiss von deinem Auto in ne Tüte tun und Ihm in die Hand drücken und kurz und knapp mitteilen : Es kostet 10 EUR Waschanlage und du möchtest soetwas nicht nocheinmal sehen.
Das ganze kann man auch in einem vernünftigen Ton sagen , ohne das jemand sich gleich "schlagen" will.

Viel Glück
Autor: bmw-style
Datum: 26.10.2010
Antwort:
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Würd ich genauso machen wie laserdj gesagt hat, jedoch würd ich den vernünftigen Ton weg lassen, damit er gleich weiß woran er ist !

Viel Spaß :)
Autor: EintrFlo
Datum: 26.10.2010
Antwort:
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Also ich denk ich werds so machen:

Erstmal auf jeden fall dem Vermieter bescheid geben. Sowas muss nicht sein! Dafür zahl ich zuviel das hier sowas abgeht..

Dann versuch ich mit dem mann zu reden. Der ist anscheind nicht daheim grade...aber hat mukke laufen. Die nachbarn haben mir berichtet das der das wohl ab und an macht.

Überhaupt was der Herr S. manchma für dinger drehn muss...wundert mich das der hier immer noch wohnt und nicht rausgeworfen wurde! Die Wohnungen sind garnicht ma so günstig..aber der und der Vermieter sind wohl "per du"...

Naja ich Mach ne Klare Ansage, Sags dem Vermieter trotzdem das das so nicht geht und wenn sowas nochmal vorkommt direkt die Bullen. Alle nachbarn hier im Haus haben gesagt das sie die direkt gerufen hätten..aber ich will einfach guten Willen zeigen.

Kotze in die Tüte packen geht nicht, hab das zeug heut morgen direkt abgewaschen...wusste nicht mit den Magensäften und so...aber nur abgespült, werde morgen nochma in die Waschstrasse fahren. Sicher ist sicher.
Ich mag 3 Liter Autos...wenns um den Hubraum geht! :)
Autor: BOR-Caesar
Datum: 26.10.2010
Antwort:
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Hallo,
versuch dir estmal ganz sicher zu sein, dass Herrs S. es war !
Vermutungen oder Zustand des Herrn bringen dich nicht weiter.
Weil, ist auszuschließen, dass jemand mit dem Eimer vor dem Wagen stand und das Zeug drangeworfen hat?(Wer hat Schlüssel vom Tor oder den Zugängen? könnten auch Besucher der anderen Mieter in den Innenhof gelangen)

Ich "könnte" das aus dem Bild so interpretieren.

Mit dem Vermieter reden scheint wohl OK zu sein, ich würde mir nicht allzuviel davon erhoffen.
Weil dem Vermieter liegt es hauptsächlich daran, seine Miete regelmäßig zu bekommen. Konflikte der Nachbarn sind ihm da wahrscheinlich egal. So ist meine Meinung.

Mein Rat wäre, Beweise oder Zeugen zu sammeln, dann den Täter/in damit konfontieren, falls dieser uneinsichtig, verwirrt oder sonstwas ist...zur Polizei und anzeigen.

ne Schweinerei ist es trotzdem, wünsch dir ein gutes Ende dieser Geschichte

Bearbeitet von: BOR-Caesar am 26.10.2010 um 19:22:39
Blinker vorne, für E36 Limo, Depo, weiss 12€ incl. Versand
Autor: Bardock
Datum: 26.10.2010
Antwort:
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Hallo EintrFlo,


allem voran: ich lobe dich für deinen guten Willen, das du so besonnen
reagiert hast. Du hast nicht losgeschrieen, du willst von dir aus den
"Hausfrieden" bewaren. Sehr gut !

Sollte jemand Sätze sagen wie "... den Penner würd ich fertig machen..." ,
"...gleich drauf los, Anwalt und klagen..." oder dergleichen, dann hör weg.
Solche Leute disqualifizieren sich mit solchen Aussagen selbst !!!


Mein Rat: Trotz alledem eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt.
Das ist mein voller ernst. Das klingt in manchen Ohren zwar immer hart,
ist es aber nicht. Das ist alltäglich. Der Grund, warum ich das sage, liegt
darin begründet, das ich persönlich schon zu viel miterlebt habe, um
soetwas auf die leichte Schulter zu nehmen. Nicht ich persönlich, ich war
nie betroffen, aber Freunde, Kumpels und Nachbarn. Die Anzeige natürlich
unter der Vorraussetzung, das der von dir beschriebene Nachbar wirklich
so crazy ist. Sollte irgendwan mal etwas sein, hast du schon was in der Hand.

Versteh mich bitte nicht falsch, es geht nicht darum auf brechen und biegen
irgendwelche juristische Schritte gehen oder Berge versetzen zu wollen,
sondern nur, sollte es so weitergehen, sich von anfang an nicht in der Defensive
zu befinden.

Mir persönlich würde es auch nicht um das Auto gehen, sondern um die
Sache an sich. Das derartige Dinge überhaupt vorkommen ist klar, und eben
deshalb ist es so schade.




Gruß Bardock
Autor: EintrFlo
Datum: 26.10.2010
Antwort:
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Danke für eure ausführlichen kommentare und eure Anteilnahme.

@BOR Caesar: Ich habe leider keine Beweise oder Zeugen dafür, ist ja anscheind mitten in der Nacht geschehen...ist bisher ein reiner Indizienprozess :)

Also: Es hat niemand Zugang zum Hinterhof ausser die Hausbewohner. Jeden abend wird das Tor verschlossen, ich habe vorhin noch mit der guten Frau geredet die das täglich tut.
Die Fotos habe ich schonmal, ebenso die Hausmeisterin die die Sauerei gesehn hat.

Weiterhin habe ich aussagen der Nachbarn, das er an dem Abend wohl wieder einen gebechert haben muss..

Zur interpretation des Bildes: Ich denke die horizontalen spritzer kommen daher, das der aus ca. 6 meter höhe und ca. 1m entfernung zum auto sein fenster hat...er hat also schöööön in der Parabel runtergekotzt. Wenn was flüssiges aus der höhe runterklatscht, dann spritzt das halt..

@Bardock: Ich bin mir unsicher ob ich direkt anzeigen möchte..auch gegen unbekannt. Meine bisherigen erfahrungen waren negativ, Hilfe von der Poilzei konnte ich bisher nie erwarten... 2 Anzeigen wegen Diebstahls an meinem Auto, einmal Täter unbekannt, eine wegen E-Bay Betruges (Täter und Adresse bekannt, Verfahren eingestellt)

Die beweise habe ich ja (Fotos) und Zeugen (Hausmeisterin) und einige Nachbarn die das wohl von ihm kennen das er sich assozial verhält und auf deren unterstützung ich im Härtefall wohl zählen kann.


Ich mag 3 Liter Autos...wenns um den Hubraum geht! :)
Autor: fibie39
Datum: 26.10.2010
Antwort:
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das ist echt bitter sowas..würde mich auch tierisch ärgern..diesmal war es kotze was währe nächstes mal??um das geht es ...ob er noch mehr macht wenn er einen zuviel intus hat.

anzeige möchtest nicht ,dumm kannst den auch net kommen denn wenn ihn ärgerst kann noch mehr passieren...ist echt schwer..

das einzige währe mal acht geben ob was passiert.

oder auto wegstellen wenn du keinen weiteren ärger haben willst denn wenn du aktiv wirst ist ärger vorprogrammiert..

ich hätte es auch mit reden versucht erstmal...aber wenn er nochmal sowas machen würde na ja.....jeder ist anders....

polizei melden erstmal denn die wissen dann bescheid wenn nochmal was am auto währe und es können ja nur die bewohner in den hof
... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
Autor: Andi G.
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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Scheiß ihm doch in den Briefkasten...
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: FreakyE36
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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In Ludwigshafen passiert ja so allerhand, furchtbar -.-

Nuja bisher weist du das du nichts genaues weist, von vermtungen würde ich abstand halten. Erst wenn du 100% sicher bist das er das ist sprich ihn darauf an.
Zur Aktion generell assozial³ respekt das du da so ruhig bleiben kannst, ich hätte wahrscheinlich mit paar kumpels die bude ausseinandergenommen..

Trotzdem schau zu das du 100% beweißen kannst das er es war. Erst dann würd ich weitere Schritte wie Anwalt Anzeige etc machen. Was mich allerdings wundert wenn er bekannt ist warum er nicht gleich rausfliegt, muss ja en toller vermieter sein -.-

Grüsse

Autor: IndigoFlow
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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Ich würde mir an deiner Stelle erstmal ne Abdeckplane anschaffen. Oder besser noch jemand fragen ob du mit ihm Parkplatz tauschen kannst, wenigstens für ein paar Tage. Dann muss er sich schon bewegen um dich zu nerven und es wird eher auffallen, wenn er da in eurem Hof zu gange ist.

Und ich würde auf jeden Fall dem Vermieter Bescheid sagen, mit Vermerk auf den Hausmeister. Weil wenn sowas wieder passiert, dann kannst du eine Mietminderung wegen Bedrohung/Beleidigung (musst es ja nicht machen, wären aber bis zu 25%) anmahnen und dann wird der aktiv werden.
Autor: nicoDD
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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Auf jeden Fall Vermieter informieren und um ein persönliches Gespräch bitten im Beisein mit Herrn S.

Sozusagen eine Vorladung bei der Hausverwaltung für die Mietparteien (Du + Herr S.).
So kann jede Partei vor dem (eigentlich) parteilosen Vermieter Ihre Sicht der Dinge schildern und vielleicht kann eine Lösung gefunden werden. Ist auch besser somit einen Zeugen für das Gespräch mit Herrn S. zu haben als wenn man das allein macht und da klingelt. Der S. sagt dann: der hat mich bedroht etc und dann hattest Du vielleicht mal dort eine Wohnung...
Autor: OnlyOne
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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Ich würde einfach mal locker bleiben und schauen was als nächstes kommt.

Falls dann wieder son Ding passieren sollte was auf Verwirrtheit und oder ect hinweist dann kannst du ja ne Welle schlagen.

Vlt auch mal aus Spaß auf die Lauer legen ect... aber nicht zuviel Aufwand betreiben... solange nichts kaputt ist!

Falls du Ihm mal begegnest einfach mal locker drauf ansprechen... an seiner Reaktion wirst du schon merken ob er auf krawall gebürstet ist. Vlt war er auch stock besoffen und hat ausversehehn runtergekotzt xD

Bayrisches Meisterwerk
Autor: Taumaus
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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Zitat:


Scheiß ihm doch in den Briefkasten...

(Zitat von: Andi G.)




genial, nee auf jeden fall wenns noch mal vorkommt un du dir sicher bist..=)
Autor: EintrFlo
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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Zitat:


Vlt war er auch stock besoffen und hat ausversehehn runtergekotzt xD

(Zitat von: OnlyOne)




Kann sein, toleriere ich trotzdem nicht. Die Nachbarin meinte der hätte mal ne tischplatte rausgeworfen...^^
Ich mag 3 Liter Autos...wenns um den Hubraum geht! :)
Autor: MTnippon
Datum: 27.10.2010
Antwort:
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@Bardok
"Sollte jemand Sätze sagen wie "... den Penner würd ich fertig machen..." ,
"...gleich drauf los, Anwalt und klagen..." oder dergleichen, dann hör weg.
Solche Leute disqualifizieren sich mit solchen Aussagen selbst !!!
Mein Rat: Trotz alledem eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt.
Das ist mein voller ernst. Das klingt in manchen Ohren zwar immer hart,
ist es aber nicht.
"

Damit hast du dich selbst disqualifiziert. Prima. *Daumen hoch* Dann kannst du uns und dem Thread-Ersteller sicherlich erklären was genau du anzeigen willst. ;) Sachbeschädigung können wir ja alle ausschließen. AQber ich bin gespannt. Sowas nennt man deviantes Verhalten. Für alle die nicht wissen was gemeint ist: schaut jetzt nicht bei Wikipedia nach...die Erklärung dort taugt nur für die 3. Klasse. ;)

Ansonsten such erstmal das Gespräch mit dem Heini.


If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: Flitzpiepe
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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Knaller was es doch immer wieder für Leute gibt.

Auf meinem Winterauto hab ich letztens auch erst Kakao oder Kaffee Flecken auf dem Dach und der hinteren rechten Tür gefunden.

Versteh nich was sowas immer soll...

Genauso in meiner Ausbildungszeit , als mein Auto an meiner Berufsschule stand haben se mir auch mehr mals ins Tiefbett meiner Felgen gerotzt....

Bekomm dabei jedes mal nen Hals, es wird heut zu Tage nix mehr respektiert oder auf Dinge anderer acht gegeben.

Aber einem aufs Auto kotzen ist ja mal echt die höhe!

Hab in meinem Haus auch solche Störfälle! Tage lang flogen immer wieder Kippen auf meine Terasse. Beim Gespräch mit denen wurde alles abgestritten und geleugnet und ihr freund wäre es auch nicht der raucht sowas nicht bla bla bla... danach hat es sich aber schlag artig verbessert!

Also versuch das Gespräch zu suchen, aber auf einer ruhigen Art und Weise und wenn er am Ausflippen is dann sage ihm das man das ganze in nem normalen Ton regeln kann etc.!

Und wie erwähnt versuch dein Renner woanders zu parken um dem ganzen auch einfach aus dem weg zu gehen!

Gruß Rick
BMW - Freude am fahren ;)
Autor: Exctebarria
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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Hi,

"Man beachte die Nudel am scheibenwischer..." ich leg mich weg. Skulli und Mulder einschalten ;), die regeln das.

Nein Spass bei Seite. Absolute Sauerei diese Sache. Dem jenigen gehört volley aufs Maul...ganz klar.

Ich würde nichts unternehmen, erstmal. Aus wagen Vermutungen raus diesen Nachbarn zu verdächtigen. Wenn er es nicht wahr hast du mehr Stress als die Bolognese auf der Haube.

Erwische ihn auf frischer Tat !

MfG Excte
Autor: EintrFlo
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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@Flitzpiepe: Naja woander parken ist nicht, der Hof hat markierte Parkplätze...und ich habe eben diese Nummer gemietet :) Kann mein Auto direkt vom Wohnzimmer aus sehn ;)

@Exctebarria: Auf frischer Tat ist schwierig..ich muss ja nachts schlafen um am nächsten tag zu arbeiten...da er das anscheind nicht tut, haben wir unterschiedliche Aktivitätszeiten :D

Habe mit dem vermieter gesprochen, dieser sagte es täte ihm leid. Er kann ja nichts dafür. Er will sich die sachlage das nächste mal ansehen wenn er kommt.

Ich versuche mit dem Mann zu reden, allerdings ist er anscheind Nie da?! Den ganzen tag unterwegs (vermieter meinte..."im delirium")...mal sehn ob ich ihn erwische..ansonsten schreibe ich ihm vll was und werfe es in den Breifkasten.

Sollte er nächstes mal schaden anrichten...bin ich nicht so gnädig und gesprächsbereit.
Ich mag 3 Liter Autos...wenns um den Hubraum geht! :)
Autor: mb100
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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Zitat:


Sachbeschädigung können wir ja alle ausschließen.

(Zitat von: MTnippon)




Und warum genau können alle anderen (mit Ausnahme von mir) die Sachbeschädigung ausschließen?

Angenommen, derjenige, der runtergereihert hat, wollte das Auto treffen, dann hat er vorsätzlich gehandelt. So viel zum Einstieg - auch wenns net ganz lehrbuch-treu ist.

Weiterhin angenommen, die saure Flüssigkeit hat das Auto resp. den Lack bereits angegriffen: dann wurde die Substanz verletzt und die Sache somit beschädigt. Die Sachbeschädigung liegt folglich unproblematisch vor.

Angenommen, das Erbrochene hat den Lack noch nicht angegriffen, dann liegt "nur" ne bloße Zustandsveränderung vor. Ob hier ne Beschädigung vorliegt - darüber is man sich zugegebenermaßen uneinig. Die Rspr. is geneigt, sie zu verneinen. Große Teile der Lehre kritisieren an der Rspr. allerdings, dass sie das vom Eigentumsschutz umfasste Recht auf Bestimmung des Sachzustands vernachlässigt und ignoriert, dass sich die wesentlichen Sacheigenschaften eben nicht nur auf den Aspekt ihrer Funktionalität begrenzen. Quelle: LPK-StGB, 2. Auflage 2005, § 303 Rn. 12

Aber egal wie man es dreht und wendet: das Verhalten von dem, der sich übergeben hat, is echt zum Kotzen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Bardock
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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Hallo MTnippon,


ich finde es nicht korrekt, wie du mit mir schreibst.
Dein Anliegen kann man auch freundlicher schreiben.
Das habe ich nicht verdient. Schreibe bitte in einem
normalen Ton mit mir. Ich schreibe dir eine PN.

mb100 hat es schon geschrieben. An dieser Stelle vielen
Dank an dich Matthias für die Erläuterung. Ich wusste es
bereits, allerdings ohne Quellenangaben.

Im übrigen weiß ich, was Devianz bedeutet.

Dem ist nichts hinzuzufügen.



Gruß Bardock





Autor: Exctebarria
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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Jetzt mal ohne Scheizz.

Sollte der Typ ein Gewissen haben, kommt er zu EintrFlo und sagt ihm das es ihm leid tut. Anwalt hin oder her. Wenn der Kerl jeden Tag lattengrade ist, siehst du eh keinen Cent.
Wenn der jeden Tag naß ist, kannst du Ihn doch auch mal an enem frei Tag von Dir erwischen ;)

MfG Excte
Autor: EintrFlo
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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Er war endlich zuhause! War eben bei ihm klingeln. Erst sah es so aus als würde er agressiv werden, kam direkt raus und raunzt mich an das ich auf seinem platz steh immer. Auf einma wird er ruhig und bittet mich rein.^^

Da haben haben wir dann geredet...er war natürlich wieder voll wie ein russischer elternabend..

..aber er dachte mein Auto wäre ein fremdes das auf SEINEM Parkplatz steht. Er ist der meinung da er den älteren Mietvertrag hat wäre das seiner. Aus ärger hat er dann die nudeln drübergeschüttet. War also kein erbrochenes laut seiner aussage. Er hat sich dann entschuldigt und ich hab die entschuldigung angenommen..will ja keinen streit nach einem Monat in der neuen Wohnung. Er hat mir jetz "erlaubt" mich auf "seinen" platz zu stellen...verwirrter Zeitgenosse^^ Er sagte dann noch wenn ein schaden am auto gewesen wäre, hätt er ihn bezahlt.

Naja ich belass es dann jetz mal dabei..er weiss bescheid und gut ist jetz. Ich denk aber ich ruf den Vermieter nochma an wegen der Parkplatz-sache. Nur damit ich, sollte es zu irgend nem streit kommen, ne grundlage habe. Er soll es mir schriftlich geben oder dem Herrn S. sagen das das jetz meiner ist, mir hat er anscheind nicht geglaubt. Ich hoffe er hat unser Gespräch beim nächsten vollrausch nicht vergessen...


Ich mag 3 Liter Autos...wenns um den Hubraum geht! :)
Autor: MTnippon
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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@ mb100

Ja, ich freue mich immer wieder, dass die Leute google benutzen, um Urteile oder Gesetzestexte zu finden. Prima, und einige haben sogar einen Tröndle/ Fischer daheim stehen, der auch mal geöffnet wird. Aber... Nichts gegen deine Person oder andere die gerne Kopien von anderen websites hier posten. Das ist teilweise gefährliches Halbwissen was verbreitet wird.

Zunächst gibt es eine Grundregel: Nicht mehr in eine Sachlage hineininterpretieren als sich daraus ergibt. Das ist in deinem post der Fall. "Was wäre wenn". Das ist verkehrt und wird dir jeder Rechtsdozent verklickern. Der Betroffene hier sagte bereits, dass das Erbrochene entfernt wurde und fährt sogar noch ein zweites Mal in die Waschstraße, um richtig sicher zu gehen. Von Lackschäden ist keine Rede. Also auch nicht was wäre wenn. Somit fällt §303 I STGB flach. Vor Gericht kannst du bei fehlendem TB/ fehlender Folge auch nicht sagen, aber was wäre wenn, um deinen Anklagepunkt durchzuboxen.

Und jetzt zu dem neuen Passus, der hier "einfach so" ins Feld geführt wurde. Absatz II:
"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert."

Jetzt sollte man sich erstmal überlegen warum der Absatz II eingeführt wurde. Ein bisschen Rechtshistorie hat noch nie geschadet. Hier und da, muss man sich nämlich überlegen, was sich der Gesetzgeber mit diesem und jenem Gesetz gedacht hat. :)
Der Absatz II hat seinen Ursprung größtenteils in der Graffiti-Gefahrehnabwehrverordnung, da dies mit der Zeit ein immer größeres Problem wurde und es im StGB kein klares Instrument gab.
Somit wurde der Absatz II hinzugefügt. Aber recht ist so einfach, man muss einen Blick hinein werfen. "nicht nur unerheblich" und "nicht nur vorübergehend" sind keine Lückenfüller damit der Satz vollständig ist. ;) Das sind wesentliche Tatbestandsmerkmale welche im zugrunde liegenden Sachverhalt lt. Thread-Ersteller, einschließlich der Sachverhaltsschilderung sowie neuen Postings über die aktuelle Lage, ausgeschlossen werden können.


Zum besseren Verständnis....rein hypothetisch und nur beispielhaft, fällt eine SB ins Leere, wenn eine Sache mit Farbe beschmiert wurde die sich ohne Weiteres und ohne größeren Wiederherstellungsaufwand entfernen lässt. Und das ist hier äquivalent, nur dass es Erbrochendes und keine Farbe ist, der Fall. Von Folgeschäden, die du in deinem Post einfach in Erwägung ziehst um den 303 zu begründen, sind nicht vorhanden. Und eine Autowäsche hat das Zeug entfernt. Aber wenn, du nimmst in deinem post sämtliche Schäden die auftreten können auch nur hypothetisch an, wenn es wirklich derartige Schäden gibt, dann könnte die SB greifen. Ich sage auch nur "könnte", da sich das Fahrzeug wohl lt. dem Ersteller unter dem Fenster des Herrn S? befindet. Und hier Vorsatz, wenn auch nur bedingten, zu unterstellen wird ziemlich schwierig. Wenn also wirklich Schäden in Form von Verätzungen entstanden sind dann greift lediglich das Zivilrecht. Denn hier kann eine SB auf fahrlässig begangen werden. ;)

Sicherlich könnte ich das Ganze hier noch ins "Advokatendeutsch" verfassen aber damit weiß ja dann die Hälfte nichts anzufangen.

Und jetzt mal nur laut gedacht. Ich finde es ziemlich dreist einfach zu googeln und ein paar Rechtsausführungen, ob nun die aktuelle Rechtssprechung, die Rechtslehre oder die herrschenden Meinungen ohne Ahnung zu posten. Ich frage mich warum man Jura studieren muss wenn sich jeder selbst zum Wissenden, dank Internet, deklariert und somit Leute diskreditieren will die davon aufgrund ihres Werdeganges mehr Ahnung haben.


Edit: Vorsatz kann lt. dem Post über mir unterstellt werden.

Bearbeitet von: MTnippon am 28.10.2010 um 20:58:54
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: EintrFlo
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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Hei Leute euer engagement ist ja toll, aber hört doch auf zu streiten :)

Vertragt euch wieder. Über deinem Post stehn neuigkeiten, sache ist aufgeklärt.
Ich mag 3 Liter Autos...wenns um den Hubraum geht! :)
Autor: MTnippon
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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Ja, habs gelesen nachdem ich gepostet hatte. Das hat sich zeitlich überschnitten. ;) Ach ich streite mich nicht, will nur verhindern, dass größtenteils Halbwissen angepriesen wird, was sich andere gutgläubig annehmen.
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: Heckpropeller
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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@ Mtippon:

Bevor du solche lauten Gedanken schriftlich niederlegst solltest du wissen, dass sich MB 100 sehr wohl im juristischen Bereich auskennt.Liegt wohl an seinem Studium.
Das hat auch schon der ein oder andere User anerkennen müssen.
Ich bin froh solche Leute hier anzutreffen!

Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: mb100
Datum: 28.10.2010
Antwort:
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@MTnippon:

Warum meinst Du eigentlich, dass ich verschiedene Möglichkeiten durchgespielt hab? Also sowohl die Version, dass der Lack angegriffen wurde (nebenbei bemerkt: ich hab über den Zustand des Lacks kein Zeichen gelesen...) als auch dass der Lack nicht angegriffen wurde? Und warum meinst Du, dass ich im zweiten Fall sowohl die Ansicht der Rspr. (die die Sachbeschädigung in dem Fall ablehnt bzw. abgelehnt hat) als auch die (frühere) Ansicht von großen Teilen der Lehre (die die Sachbeschädigung in dem Fall bejaht - dabei is u.a. auch mein ehemaliger Strafrechts-Prof (war auch einer der schönen Momente, in denen er auf den BGH geschimpft hat...)) dargestellt hab? Nicht weil ich am Sachverhalt rumquetschen bzw. über die "Was-wäre-wenn-Schiene" argumentieren will, sondern weils in meinen Augen mehrere Möglichkeiten geben könnte, wie der Lack jetzt aussieht.

Und Dir sollte eigentlich auch klar sein, dass die Lehre im Endeffekt in der täglichen Praxis nur ne untergeordnete Rolle spielt. Wenn die Rspr. sagt, dass es in dem Fall keine Sachbeschädigung gibt, dann gibts (bzw. gabs auch früher) auch keine Verurteilung. Egal was die Lehre sagt. Und auch deswegen hat der Gesetzgeber den 303 II eingefügt - an den ich zugegebenermaßen wirklich nicht gedacht hab, weil ich mit dem Strafrecht nimmer so viel zu tun hab. Wenn Du meine Quelle richtig gelesen hättest, dann wäre Dir aufgefallen, dass mein Kommentar schon etwas älter is (aber immer noch aktueller als mein T/F ;-) ) und es damals den 303 II in der Form noch nicht gab. Und somit is die Sachbeschädigung nach neuer Rechtslage wirklich vom Tisch, wenn der Lack in Ordnung ist. Ich stimm Dir zu: die Verunstaltung rein durch verdaute oder unverdaute Pastagerichte is wirklich nur unerheblich. Nur in den Ansichten der Lehre gabs diese Erheblichkeitsschwelle eben noch nicht bzw. wohl nur in den Ausführungen der einzelnen Profs.


Was mir einfach nicht gepasst hat, war Deine Aussage, dass hier niemand an ne Sachbeschädigung denkt. Um die komplett abzulehnen is eben der Sachverhalt zu dünn...


Bearbeitet von: mb100 am 28.10.2010 um 22:08:10
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Knoepfchen
Datum: 29.10.2010
Antwort:
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Zitat:


Er hat mir jetz "erlaubt" mich auf "seinen" platz zu stellen...verwirrter Zeitgenosse





köstlich köstlich :)))
Autor: MTnippon
Datum: 30.10.2010
Antwort:
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@ Heckpropeller

Woher weißt du, dass mb100 der Einzige hier ist der Jura studiert hat? Oder sollte jeder
vorher schreiben, dass er sich in der Juristerei auskennt bevor er zu einem Thema antwortet?
Damit die anderen mit großen Augen zu ihm aufschauen können? Ohje.....

Und warum sollte ich mir Gedanken machen bevor ich derartige Gedanken äußere? Sind wir alle
so sensibel und nah am Wasser gebaut, dass wir nur noch mit Samthandschuhen argumentieren können? Oh man....etwa verweichlicht? Kaum wird der Ton "rauher", was noch nicht einmal der Fall ist, heulen einige rum.


@ mb100

Gut dann kommen wir ja auf einen Nenner. Mich hat es nur ziemlich verdrossen, dass du ständig mit "angenommen wenn" argumentiert hast. Ja, dann könnten wir uns unzählige Szenarien ausmalen aber wie gesagt, allein auf die hier benannten Fakten und die erforderlichen TBM abgestellt fällt die SB leider ins Wasser. Das ganze verwirrt nur eine philosophische abhandlung darzulegen. daher ist es für die anderen user, die vll. wirklich mit großen Augen gucken (ich hoffe aber nicht) besser den Sachverhalt so wie er ist zu beurteilen. Kurz, knackig und prägnant und präzise. Ich habe auch keinesfalls nur auf die Rechtslehre abgestelt, die wie du auch einräumst, manchmal weit von der Praxis, sprich Rechtssprechung entfernt ist. Aber auch nur meistens, denn immerhin korrespondieren die Ansichten bzgl. der SB jetzt in beiden Bereichen. Mein Beitrag hat allein auf die Sachlage abgestellt und da ich nicht jeden Gedanken begründen muss hab ich anfangs auch geschrieben, dass wir die Sachbeschädigung ausschließen können.
Wie Mathe...wenn du 4 und 5 addierst musst du ja nicht noch erklären wie du auf 9 kommst. ;)


If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: Heckpropeller
Datum: 30.10.2010
Antwort:
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Auch wenn ich zwischen den Zeilen lese, erkenne ich keine Aussage, welche das das wiedergibt.

Zitat:

Woher weißt du, dass mb100 der Einzige hier ist der Jura studiert hat?



Auch das war nie mein Wortlaut:

Zitat:

Oder sollte jeder
vorher schreiben, dass er sich in der Juristerei auskennt bevor er zu einem Thema antwortet?



Interpretationsfehler? Uhrzeit? Irgendwie steht nichts von dem was du verstanden hast in meinem Text.
Nicht nur Rechtsverdreher, sondern auch Wortverdreher? ;)

Nichts für Ungut. Genug ausgeteilt.




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Autor: mb100
Datum: 31.10.2010
Antwort:
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@MTnippon:
Natürlich - ich hätte auch meine Abhandlung einleiten können mit der Frage "Hat denn der Lack was abbekommen?" Wie es sicher jeder Polizeibeamte, jeder Staatsanwalt und jeder Rechtsanwalt tun würde.
Was übrigens nahe liegt - ich kenne sowohl ein ehemaliges vollgekotztes Auto (mit den immer noch bestehenden Spuren im Lack), ich seh an den Marmorsteinen in unserem Flur, wo die getroffen wurden - und ich kenne die Folgen von Vogel-Exkrementen an meinem Auto. Und da ich zur Zeit vor allem (vertrags-)gestaltend arbeite, denke ich eben in viele Richtungen, überlege, was alles passieren kann und was das dann für (rechtliche) Folgen auslöst. Mit anderen Worten: mein momentanes (berufliches) Leben besteht hauptsächlich aus "annehmen". Und (auch) deswegen bleib ich weiterhin dabei: man kann die Sachbeschädigung nicht "einfach so" und "pauschal" ausschließen.

Du kennst sicher genauso gut wie ich den Spruch "vier Juristen - fünf Meinungen". Wie wahr der is, hat man an uns auch mal wieder gesehen. Und ich wette, dass wir - wenn wir lange genug suchen - schon einen finden, der das Pastagericht am fraglichen Fahrzeug als "erheblich" ansieht - auch wenn es sich spurenlos beseitigen ließ. Grad wenn man Dinge an Schwellen wie der Erheblichkeit oder an der Verhältnismäßigkeit scheitern lässt, gibts doch bei den Punkten eigentlich genug Diskussionsstoff und noch mehr unterschiedliche Ansichten als beim ganzen Rest. Gerne erinnere ich mich an ne Stunde im Rep zurück, als ne junge Dame die Frage, ob die Tötung mit einem Messerschnitt bereits das Mordmerkmal der Grausamkeit erfülle, in den Raum warf.
Mag sein, dass Du auf ne kurze Abhandlung scharf warst. Nur interessiert mich dann halt, warum Du die Sachbeschädigung ausschließen kannst. Wie in nem ganz normalen Gutachten auch: Die Straftatbestände, die in Frage kommen könnten, dennoch prüfen und dann erzählen, warum der Täter sich nicht strafbar gemacht hat. Wie viele Klausuren hätt ich schon als leeres Blatt abgeben können, nur weil ich der Ansicht war, dass niemand auch nur irgendwas Schlimmes gemacht hat...

Matthias,
dem die oftmals übertriebene Sachlichkeit in juristischen Abhandlungen immer schon ein Dorn im Auge war...

Bearbeitet von: mb100 am 31.10.2010 um 02:29:31
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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