Zitat:
Zeti gilt ab dem Einbehaltungszeitpunkt durch die Polizei
(Zitat von: E36-Freak)
Das ist definitiv nicht immer korrekt.
Es gibt beide möglichkeiten. Ich hatte zwei Monate nachdem mir der Lappen entzogen wurde meinen Strafbefehl bekommen. Da stand dann drin wie lang er weg ist und das die Zeit in der er bereits entzogen ist nicht angerechnet wird.
Ein Kumpel ist vor kurzem das selbe passiert und bei Ihm steht im Strafbefehl das die Zeit wo der Lappen bereits weg ist auf die gesammtzeit angerechnet wird.
Im Strafbefehl steht ja "...darf nicht vor dem xx.xx.xx neu ausgehändigt werden.", anhand dessen kannst du dir dann ausrechnen ob die zeit angerechnet wird.