So schnell geht das nicht mit gewerblichen Verkauf und
Schadensersatz musst Du schon gar nicht zahlen. Ich habe
eine Freundin beim Finanzamt und ebay ist ein bekanntes
Thema bei denen, aber um es mal so zu sagen, unter 10.000€
Umsatz schauen die nicht drauf. Jeder kann mal sein Auto,
Hifigeräte sowie Möbel nach nem Umzug verkaufen, da ist man
schnell mal über der Summe.
Sofern man als Privatverkäufer immer wieder Neugeräte
vertickert wie Laptops, Plasmas etc. die man irgendwo
vielleicht preiswerter bekommt, dann geht es wirklich
in Richtung Gewerbe.
Aber wenn Dein Vater seine "Schreibwarensammlung" verkauft,
und ich gehe mal davon aus das es wirklich eine Sammlung ist,
wo es einen Artikel nur einmal gibt oder so, dann kann er die
auch privat verkaufen. Auf solche Einzelstücke kann er weder
Gewährleistung noch Um- oder Austausch geben da es diesen nur
einmal gibt.
Der Typ ist wohl nur neidisch auf das, was Dein Vater zu
bieten hat. :) Schreib ihn erstmal wieder freundlich und
klär die Sache mit der Sammlung auf, ansonsten meldest Du
ihn mal bei der
www.wettbewerbszentrale.de Die freuen sich
über jeden den sie (natürlich entgeldlich) abmahnen können. :)
Bearbeitet von - Nicore am 24.01.2008 13:38:52