Zitat:
auch wenns im vertrag drin steht muss man nichts machen! diese klausel ist ungültig!(Zitat von: fooki)
Zitat:
Hallo,
Kennt sich jemand mit Mietrecht aus. Bitte nur Antworten von Leuten, die es WISSEN und nicht von jemand der glaubt wie es sein könnte oder sein sollte.
Ich ziehe nächsten Monat nach drei Jahren aus meiner Mietwohnung aus. Die Wohnung habe ich nicht renoviert übernommen. Das steht auch so im Übergabeprotokoll.
Zitat:
Alle Decken wurden von mir weis und alle Wände in einem leichten sehr hellen Farbton beim Einzug gestrichen. Nur ein Zimmer wurde in einem kräftigen grün gestrichen. Im Mietvertrag steht nichts über den Zustand der Wohnung beim Auszug. Nur gereinigt muss sie sein.
Zitat:
Der Vermieter möchte nun, dass ich alle Räume weis übergebe.
Zitat:
Im Mietvertrag steht weder drin, dass ich bei Auszug streichen muss, noch steht etwas von der Farbe drin.
Zitat:
Ich bin mir sicher, dass ich die hellen Räume nicht weis streichen muss.
Zitat:
Aber kann mir hier jemand einen Gesetzestext nennen?
Zitat:
Aber wie sieht es mit dem grünen Zimmer aus. Ist das eine dann doch zu außergewöhnliche Farbe?
Zitat:
auch wenns im vertrag drin steht muss man nichts machen! diese klausel ist ungültig!(Zitat von: fooki)
Zitat:
Da du diese Wohnung im "Nicht renovierten Zustand" angemietet hast, kannst du diese Wohnung in dem gleichen Zustand wieder verlassen. ( Nicht renoviert und nicht ""weiss gestrichen"") . Erkundige dich deswegen nochmal , denn dazu gibt es sogar ein Grundsatzurteil.(Zitat von: Old Men)
Zitat:
schon richtig! musste nicht in weiß übergeben bzw. vor deinem auszug renovieren! du musst nur die mietsache frei von selbstverursachten "mängeln" übergeben (bohrlöcher zuspachteln etc...)(Zitat von: Johnny1988)
Zitat:
Hi,
Du musst gar nichts machen.
Nicht mal die Löcher zuspachteln.
Du hast lt. Übergabeprotokoll die Wohnung im nicht renovierten Zustand übernommen - genauso gibst Du sie auch wieder ab.
Da kann Dein Vermieter gerne weiter Wünsch-Dir-Was spielen...
Ciao - Carsten(Zitat von: cxm)
Zitat:Zitat:
auch wenns im vertrag drin steht muss man nichts machen! diese klausel ist ungültig!(Zitat von: fooki)
Richtig. Für den Vermieter ist es scheisse, aber mittlerweile müssen Wohnungen generell
nicht mehr renoviert übergeben werden. Wenn du das machst ist das eine reine Nettigkeit
von dir, und je nachdem wie gut du dich mit dem Vermieter verstanden hast, würde ich
das wohl auch tun - aber müssen tust du es definitv nicht.(Zitat von: oOFaCeOo)
Zitat:
Papa76
(Vermieter von berufswegen)(Zitat von: Papa76)
Zitat:
User theblade hat geschrieben (womit ich ihm Recht gebe) wenn der Vermieter erstmal nicht alles so bekommt wie er will behält er die Kaution ein.
Welchen Hebel kann denn der Vermieter ausspielen wenn nie eine Kaution gezahlt wurde?(Zitat von: Timmiii)
Zitat:
Hallo
User theblade hat geschrieben (womit ich ihm Recht gebe) wenn der Vermieter erstmal nicht alles so bekommt wie er will behält er die Kaution ein.
Welchen Hebel kann denn der Vermieter ausspielen wenn nie eine Kaution gezahlt wurde?
Kann man dann die Wohnung nach der üblichen Kündigungsfrist, so "verlassen wie man will"?
Ich meine bischen besenrein machen und so ist schon klar, interessiert mich nur mal.
Weil theoretisch ist man nach den 3 Monaten weg und fertig. Der kann dann zwar noch 5mal erzählen was er haben will aber irgendwie hat der dann keinen Hebel mehr oder?(Zitat von: Timmiii)
Zitat:Zitat:
Papa76
(Vermieter von berufswegen)(Zitat von: Papa76)
Danke. Hier waren jede Menge hilfreiche Informationen mit drin.
Den gesamten Vertrag hier zu posten würde den Rahmen sprengen. Es ist ein langer und komplizierter Vertrag von Haus&Grund.
Ich habe auch nochmal nachgeschaut und versucht mich an die Zeit vor 3 Jahren zu erinnern. Im Vertrag steht doch drin, dass ich bei Auszug renovieren muss.
Zitat:
Weil aber die Wohnung unrenoviert war, und sie war wirklich so schmutzig, dass ich alle Decken und wende streichen musste, haben wir "unrenoviert übergeben" im Übernahmeprotokoll protokolliert. Un nach irgendeiner Rechtsprechung kann nicht verlangt werden, dass man zweimal renovieren muss.
Zitat:
Ich sehe, das wird ein langer harter Kampf. Aber ich nehm's gelassen. Das stärt mich nur in meiner Entscheidung für ein Eigenheim, in das ich nun umziehen werde.(Zitat von: Tubs)
Zitat:
Entscheidend ist, was genau im Mietvertrag steht. Eine Endrenovierungsklausel, wo drinsteht, dass du bei Auszug zu renovieren hast, ist unzulässig.(Zitat von: Papa76)
Zitat:
§ 16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
4 a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, fachgerecht auszuführen. Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. In gleicher Weise hat der Mieter auch die Renovierung der Fußleisten durchzuführen.
Die Zeitfolge beträgt im allgemeinen:
bei Küchen, Bädern und Duschen - 3 Jahre
bei Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Einzel-Toiletten - 5 Jahre
bei allen übrigen Räumen - 7 Jahre
Diese Zeitfolgen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an.
b) Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturen nach Bedarf durchzuführen, wenn die Zeitfolgen nach § 16 Ziff. 4a seit Übergabe der Mietsache bzw. seit letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind.
c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben (das heißt nicht, dass du bei Auszug in jedem Fall zu renovieren hast). Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der oben genannten im allgemeinen dargestellten Zeitfolgen - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; (das ist ne sog. Abgeltungsklausel) dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Zeitfolgen sei Beginn de Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. Als Preisgrundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma. Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung dadurch abwenden, dass er die Schönheitsreparaturen bis zur Beendigung des Mietverhältnisses fachgerecht durchführt oder durchführen lässt.
d) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher fachgerecht zu verschließen, soweit nicht das Anbringen von Bohrlöchern und Dübeln zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache unerlässlich war. Veränderungen dieser Art, denen der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder bei Wahrung seiner berechtigten Interessen nicht hätte zustimmen müssen, verpflichten den Mieter zum Schadenersatz.
e) Der Vermieter ist zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet.
Anlage § 27 (vom Vermieter selbst zum Standardvertrag ergänzt)
1) Alle Einrichtungsgegenstände sind ordnungsgemäß und funktionsfähig und von den Mietern besonders zu pflegen und sauber zu halten. Alle Einrichtungsgegenstände, Bodenbelag, Fenster, Bad, und WC sind bei Auszug in bestgepflegtem Zustand zu übergeben. Für evtl. Schäden an den obigen Gegenständen haftet der Mieter.
2) Die Mieter sind als Gesamtschuldner bei Beendigung des Mietvertrages verpflichtet, die Wohnung sauber und in einwandfreiem Zustand zu übergeben.
Im Übergabeprotokoll steht:
Wohnung nicht renoviert übergeben.
Hier ein Bild wie es bei der Übergabe ausgesehen hat. Ich habe zwar alle Räume fotografiert, jedoch kann man den Schmutz an den Wänden und an der Decke auf den Fotos nicht so gut erkennen.
Bearbeitet von: Tubs am 20.08.2010 um 21:06:45(Zitat von: Tubs)
Zitat:
auch wenns im vertrag drin steht muss man nichts machen! diese klausel ist ungültig!(Zitat von: fooki)
Zitat:Zitat:
auch wenns im vertrag drin steht muss man nichts machen! diese klausel ist ungültig!(Zitat von: fooki)
ich bin der meinung, dass nur die klausel ungültig ist, die besagt, das man regelmäßig renovieren muss. aber wenn drin steht, dass man eine renovierte wohnung übernommen hat und sie bei auszug geweißt übergeben muss, ist das was anderes. oder weiß da jemand vlt mit quellenangaben was genaueres?
trifft natürlich jetzt nicht auf den threadersteller zu
Bearbeitet von: b-mw-323 am 21.08.2010 um 19:41:43(Zitat von: b-mw-323)
Zitat:
Da möchte ich noch was zum Ausdruck "fachgerecht" loswerden. Das können Sie gar nicht von einem verlangen, weil man kein Fachmann ist.
Bei meinem Auszug vor 3Monaten hab ich die Heizkörper mit Heizkörperfarbe angesprüht, dass sie nicht sagen können, ich habe nix gemacht. So konnte ich, meiner Meinung nach, eine Beauftragung einer Firma umgehen. Deren Kosten ich dann anteilig bezahlen hätte müssen.(Zitat von: kiese)