Hallo dom,
in der Regel fallen die eventuellen Garantieansprüche noch in die Frist,
wenn sie bis zum entsprechendem Datum gemeldet wurden.
Das heisst, wenn z.B., um bei deinem Beispiel zu bleiben, der letzte Garantietag
der erste Oktober ist, und der Mangel wurde am ersten Oktober gemeldet
und ein Auftrag geschrieben und unterschrieben, dann passt es. Ob dann die
Reparatur noch am selben Tag geschied oder nicht, spielt keine Rolle.
Wie gesagt: in der Regel. Wenn etwas anderes vereinbart wurde, was selten
der Fall ist, so hat dies Gültigkeit.
Gruß Bardock.