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Mitglied seit: 07.09.2005
Woinza
Deutschland
143 Beiträge
Hallo Gemeinde,
muss am 15.01 meinen Compacten wieder abgeben, was muss ich denn beachten?? Muss ich das Auto wieder in Original Zusatnd bringen oder ist das Okay wenn die veränderten Sachen in den Fahrzeugbrief eingetragen worden sind?!?!?!
Bitte um Tipps.
P.s. muss noch ne Motorwäsche machen weil es meinen Kühler zerlegt hat, wo am besten im Winter so ne Motorwäsche machen??
Lg
Schosal
Wer hat ANGST vorm boesen COMPACT?
Der ziagt aba guad an da Kettn oo!
Männer wissen: draußen kalt, Jacke an, draußen warm, Jacke aus!!!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo schosal,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto Rückgabe"!
Gruß
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Den Leasingwagen gibt man in dem Zustand ab wir er abgeholt wurde.
Schon krass das dir das 6 Tage vor der Rückgabe noch nicht bewusst ist.
Du musst das auto nicht im Original zustand abgeben.
Nur der Muss ordnlich aussehen und er muss noch den angemessenen Wert haben aber am besten redest du mal mit dem Händler.
mfg
Viel Glück bei der Rückgabe!
Da gibt es sehr oft Probleme!
.
Mitglied seit: 21.12.2007
München
Deutschland
1 Beitrag
Musst du den bei uns in München abgeben?
Wie du musst Ihn abgeben und hast so viel in die Karre gesteckt?! Hahaha unglaublich!
na ja dann rüste mal schnell um! Auspuff, Musikanlage raus! Felgen usw. K&N raus!
Beulen,Lackmacken raus und beseitigen.. damit du noch so Hammer abzüge bekommst..
der Kühler ist defekt!? Hahaha geil! Motorwäsche in der Selbswaschbox machen oder beim Car Cosmetik typen mal fragen..
Viel Glück!
Zitat:
Wie du musst Ihn abgeben und hast so viel in die Karre gesteckt?! Hahaha unglaublich!
na ja dann rüste mal schnell um! Auspuff, Musikanlage raus! Felgen usw. K&N raus!
Beulen,Lackmacken raus und beseitigen.. damit du noch so Hammer abzüge bekommst..
der Kühler ist defekt!? Hahaha geil! Motorwäsche in der Selbswaschbox machen oder beim Car Cosmetik typen mal fragen..
Viel Glück!
(Zitat von: Naishx2)
..das klingt gar nicht gut..
das ist das fette zusatzgeschäft des freundlichen am ende der leasingzeit.
mir immer unverständlich, dass man als privatperson leasingverträge abschließt.
eine finanzierung ist immer günstiger, wenn das kaufobjekt in relation zu den persönlichen verhältnissen steht.
.
@Schosal ,
Du fährst ein Leasingauto ?
Ist Dir klar , das Du nur Besitzer des Fahrzeuges bist , nicht der Eigentümer ?
Hast Du von dem Eigentümer die schriftliche Erlaubnis , an seinem Auto herum zu basteln ?
Nein ? Dann fang mal an , den Wagen wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen , denn sonst macht das der freundliche *H* und Du darfst es bazahlen !
Sei mir nicht böse , aber wie kann einer so dämlich sein und ein Auto umbauen , was ihm gar nicht gehört ?
Vom Geld rede ich hier nicht einmal , sondern nur von der Tatsache , das Du ohne Erlaubnis an fremden Eigentum herumbastelst ! ! !
@hundediepissen :
Willst Du @Schosal in die Scheiße reiten , oder was soll der Quatsch mit dem Zustand ?
Das Fahrzeug ist nur gemietet (sagt ja schon der Begriff leasing !)und muss in dem Zustand zurück gegeben werden , wie er es als Leihgabe in Empfang genommen hat ! ! !
Das natürlich Gebrauchsspuren über einen gewissen Zeitraum und KM-Leistung entstehen ist klar , aber umbauen darfst Du an so einem Fahrzeug rein gar nichts ...
Was würdest Du sagen , wenn Du (von mir aus auch gegen Gebühr) jemanden für (sagen wir mal) ein halbes Jahr Dein Auto zur Verfügung stellst , und Du bekommst den in Pink-Metallic lackiert mit gelben Stoffsitzen mit Mickey Mouse-Motiven drauf wieder ? Da würdest Du doch als erster schreien und verlangen , dass Du Dein Auto so wieder bekommst , wie Du es mal verliehen hast ....
...und so sieht es die BMW-Leasing genauso ! !
Bearbeitet von - kueks29 am 09.01.2008 15:42:59
Mein kleiner Popelboy bekommt immer noch regelmäßig Haue , weil ihm eine sichere Behausung fehlt ! Durch das Klicken des folgenden Links kannst Du eine kleine virtuelle Spende für ihn abgeben : http://www.pennergame.de/change_please/7493115/
Zitat:
@Schosal ,
Du fährst ein Leasingauto ?
Ist Dir klar , das Du nur Besitzer des Fahrzeuges bist , nicht der Eigentümer ?
Hast Du von dem Eigentümer die schriftliche Erlaubnis , an seinem Auto herum zu basteln ?
Nein ? Dann fang mal an , den Wagen wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen , denn sonst macht das der freundliche *H* und Du darfst es bazahlen !
Sei mir nicht böse , aber wie kann einer so dämlich sein und ein Auto umbauen , was ihm gar nicht gehört ?
Vom Geld rede ich hier nicht einmal , sondern nur von der Tatsache , das Du ohne Erlaubnis an fremden Eigentum herumbastelst ! ! !
@hundediepissen :
Willst Du @Schosal in die Scheiße reiten , oder was soll der Quatsch mit dem Zustand ?
Das Fahrzeug ist nur gemietet (sagt ja schon der Begriff leasing !)und muss in dem Zustand zurück gegeben werden , wie er es als Leihgabe in Empfang genommen hat ! ! !
Das natürlich Gebrauchsspuren über einen gewissen Zeitraum und KM-Leistung entstehen ist klar , aber umbauen darfst Du an so einem Fahrzeug rein gar nichts ...
Was würdest Du sagen , wenn Du (von mir aus auch gegen Gebühr) jemanden für (sagen wir mal) ein halbes Jahr Dein Auto zur Verfügung stellst , und Du bekommst den in Pink-Metallic lackiert mit gelben Stoffsitzen mit Mickey Mouse-Motiven drauf wieder ? Da würdest Du doch als erster schreien und verlangen , dass Du Dein Auto so wieder bekommst , wie Du es mal verliehen hast ....
...und so sieht es die BMW-Leasing genauso ! !
Bearbeitet von - kueks29 am 09.01.2008 15:42:59
(Zitat von: kueks29)
kann dem nur beipflichten.
Ein Bekannter von mir ist Sachverständiger und begutachtet auch Leasingrücknahmen.
Häufig enden Leasingrücknahmen vor dem Richter. Was für den einen GEbrauchsspuren, ist für den anderen ein Schaden. Auch Richter urteilen in solchen Fällen nicht eindeutig. Bei einem werden ein paar Parkdellen im Großstadtbetrieb noch hingenommen, der andere sieht einen Schaden.
Die meisten Rücknahmen aus privater HAnd sind mit Problemen verbunden.
Bei Geschäftskunden sind die großzügiger, weil meist Folgegeschäfte anstehen.
Letztlich sind das die Kunden, von denen BMW,DB und Audi primär lebt.
Ich würde im konkreten Fall das Fahrzeug dann lieber übernehmen, falls Probleme auftauchen.
Den Restwert finanzieren und man kommt billiger davon.
Hier kann natürlich die nächste Falle bei den Zinsen lauern. Die Hausbank ist da vielleicht besser als die BMW Bank.
.
Ja , @Ich mag 3er ,
vom Prinzip her sehe ich das genauso ! ! !
Ich habe sechs Autos mit dem Propeller , die allesamt Leasingautos sind und im 2-Jahres-Rhytmus getauscht werden .
Falls es bei der Rückgabe mal Probleme gibt , kann ich immer mit "Folgegeschäft" drohen und der (wenn auch kleinen) Flotte ...
So bin ich immer gut heraus gekommen ! ! !
Wenn Du die Möglichkeit bekommst , das Auto zu übernehmen (bei Problemen) , ist das das sinnvollste , was Du machen kannst ! ! !
Nur bedenke folgendes :
Zum einen steht nun ein Besitzer mehr im Brief und desweiteren besteht natürlich auch ein Risiko bei der Anschlussfinanzierung !
Um es mal einfach zu machen :
Angenommen Du übernimmst den Wagen für 10.000 € . Diese finanzierst Du z.B. über 5 Jahre über irgendeine Bank . Macht ca. 200 € im Monat ...
Nun passiert Dir nach einem Jahr ein Unfall (must ja nicht mal Schuld sein) und der Wagen ist Totalschaden ...
Der Gutachter taxiert den Wert auf z.B. 7000 € . Dieses Geld geht dann von der Versicherung an die Bank . Da Du aber erst 1.200 € abgezahlt hast , stehen noch 1.800 € bei der Bank offen , die Du dann zu zahlen hast , um Deinen Kredit auszulösen ....
Mein kleiner Popelboy bekommt immer noch regelmäßig Haue , weil ihm eine sichere Behausung fehlt ! Durch das Klicken des folgenden Links kannst Du eine kleine virtuelle Spende für ihn abgeben : http://www.pennergame.de/change_please/7493115/
Zitat:
Ja , @Ich mag 3er ,
vom Prinzip her sehe ich das genauso ! ! !
Ich habe sechs Autos mit dem Propeller , die allesamt Leasingautos sind und im 2-Jahres-Rhytmus getauscht werden .
Falls es bei der Rückgabe mal Probleme gibt , kann ich immer mit "Folgegeschäft" drohen und der (wenn auch kleinen) Flotte ...
So bin ich immer gut heraus gekommen ! ! !
Wenn Du die Möglichkeit bekommst , das Auto zu übernehmen (bei Problemen) , ist das das sinnvollste , was Du machen kannst ! ! !
Nur bedenke folgendes :
Zum einen steht nun ein Besitzer mehr im Brief und desweiteren besteht natürlich auch ein Risiko bei der Anschlussfinanzierung !
Um es mal einfach zu machen :
Angenommen Du übernimmst den Wagen für 10.000 € . Diese finanzierst Du z.B. über 5 Jahre über irgendeine Bank . Macht ca. 200 € im Monat ...
Nun passiert Dir nach einem Jahr ein Unfall (must ja nicht mal Schuld sein) und der Wagen ist Totalschaden ...
Der Gutachter taxiert den Wert auf z.B. 7000 € . Dieses Geld geht dann von der Versicherung an die Bank . Da Du aber erst 1.200 € abgezahlt hast , stehen noch 1.800 € bei der Bank offen , die Du dann zu zahlen hast , um Deinen Kredit auszulösen ....
(Zitat von: kueks29)
ich verstehe nicht ganz, was du meinst.
2 Besitzer im Brief?
Es steht doch nur er drin, als erster BEsitzer.
Wenn er das Fahrzeug übernimmt, dann ändert sich an den Zulassungspapieren doch nichts.
Die Anschlussfinanzierung hat wie jede Finanzierung, auch die aus eigenen Mitteln, den NAchteil, dass der Wert untergehen kann, durch UNfall.
Oder wie meintest du das?
.
Oh nein, an ner Leasingkiste rumgebastelt...
Hoffentlich haste nicht übertrieben...
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Zitat:
ich verstehe nicht ganz, was du meinst.
2 Besitzer im Brief?
Es steht doch nur er drin, als erster BEsitzer.
(Zitat von: Ich mag 3er)
Nennen wir den, der im Brief steht, mal "Halter". Und bei dem Leasingfahrzeug meiner Mutter steht auch sie im Brief (bzw. Schein - der Eintrag ist ja mit dem Briefeintrag identisch). Mich hats irgendwann mal interessiert und ich habs somit nachgeguckt, wobei ich keine Ahnung hab, obs bei BMW bzw. bei Deinem LG, kueks29, anders gehandhabt wird. Aber wundern würds mich schon - beispielsweise Blitz-Post würde dann ja zuerst an den LG gehen.
Die Begriffe "Eigentümer" und "Besitzer" sind hier sowieso vorsichtig zu benutzen - Eigentümer ist ja der Leasinggeber und Besitzer (und üblicherweise zeitgleich Halter) üblicherweise der Leasingnehmer.
Wobei hier natürlich auch andere Versionen möglich sind...
Bearbeitet von - mb100 am 09.01.2008 18:09:46
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.09.2005
Woinza
Deutschland
143 Beiträge
Hallo,
danke für die Antworten. WO hab ich denn gesagt das ich ein LEASING AUTO habe?????
Ihr regt euch über sachen auf die ich gar nicht geschrieben habe.
Ich hab ne Finanzierung.
Wer hat ANGST vorm boesen COMPACT?
Der ziagt aba guad an da Kettn oo!
Männer wissen: draußen kalt, Jacke an, draußen warm, Jacke aus!!!
ist es nicht so, dass der Leasingnehmer den Brief gar nicht hat? Sondern, wie in diesem Fall, BMW einbehält?
und warum gibst ihn ab?? vielleicht solltest du gleich alle sachverhalte posten, damit es gar nicht erst zu solchen unklarheiten kommt!!!
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
@MB100
Das mit dem Besitzer und Eigentümer hast Du schon richtig erkannt !
Der Eigentümer ist der jenige , dem ein Gegenstand gehört ,
der Besitzer ist der jenige , der einen Gegenstand nutzt !
Dies ist im Gesetzbuch klar verankert und man muss damit nicht vorsichtig umgehen !
Zudem möchte ich mal wissen , wie Du in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II geschaut hast ? Dieser dient nämlich als Eigentumsurkunde und verbleibt beim Eigentümer ! Wenn Deine Mutter wirklich ein Leasingfahrzeug hat , dann kann sie den gar nicht haben !
Denn ohne den kann die Leasing-Gesellschaft ihre Eigentumsansprüche gar nicht geltend machen - und somit gehört das Auto Deiner Mutter juristisch ihr ! ! !
Zudem steht im Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II immer der Eigentümer ,
im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I der Besitzer/Nutzer des Fahrzeuges !
Beim Leasing sind das zwei verschiedene "Personen" !
Da das Auto aber auf den Besitzer angemeldet wird , bekommst Du auch die netten Bilder zugesand !
@Schosal
da Du von abgeben sprachst , sind wir alle vom Leasing ausgegangen .
Eine Finanzierung dient doch dem Kauf des Fahrzeuges und somit der Übernahme in Dein Eigentum . Warum musst Du ihn dann abgeben ?
Mein kleiner Popelboy bekommt immer noch regelmäßig Haue , weil ihm eine sichere Behausung fehlt ! Durch das Klicken des folgenden Links kannst Du eine kleine virtuelle Spende für ihn abgeben : http://www.pennergame.de/change_please/7493115/
Zitat:
Zudem möchte ich mal wissen , wie Du in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II geschaut hast ?
(Zitat von: kueks29)
Gut, da hab ich mich etwas unklar ausgedrückt. Ich hab natürlich im Schein nachgeguckt - deswegen auch die Anmerkung mit dem "Brief- und Scheineintrag sind identisch".
Zitat:
Zudem steht im Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II immer der Eigentümer ,
im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I der Besitzer/Nutzer des Fahrzeuges !
Beim Leasing sind das zwei verschiedene "Personen" !
(Zitat von: kueks29)
Grad da hab ich so meine Zweifel. Im Normalfall läuft die KFZ-Anmeldung bei Leasing so, dass man als LN den Brief bekommt, damit zur Zulassungsstelle rennt, den Wagen anmeldet (somit kommt der eigene Name auf den Brief und der Schein wird mit dem eigenen Namen ausgestellt) und dann den Brief an die LG zurückgibt. Lief zumindest bei Mamas erstem Leasing-Fahrzeug so - und da hatte ich tatsächlich mal den Brief in der Hand.
Denn nicht wer im Brief steht, ist Eigentümer des Fahrzeugs, sondern grundsätzlich wer den Brief hat - auch wenn der Brief nur ne Indizwirkung aufs Eigentum hat. Die Eigentumsübertragung am Fahrzeug ist auch ohne Briefübergabe möglich, nur ist ohne Briefübergabe nach h.M. kein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten möglich.
Eine Verpflichtung dazu, dass sich der neue Eigentümer in den Brief eintragen lassen muss, wäre mir neu bzw. auch unlogisch. Man könnte sonst ja beispielsweise nicht "wirksam" Eigentümer an einem nicht angemeldeten Fahrzeug sein bzw. müsste es für ne juristische Sekunde an- und gleich wieder abmelden, um mal im Brief zu stehen.
Ich konstruier mal ein weiteres Beispiel: der Opa O schenkt seinem Enkel E zum 18. Geburtstag sein altes Auto. Hierzu übergibt er dem Enkel Fahrzeug, Schlüssel, Schein und Brief. Beide einigen sich darauf, dass der O weiterhin Steuern und Versicherung zahlt und somit - schon der Einfachheit halber - weiterhin als Halter in Brief und Schein eingetragen bleibt.
Rechtlich gesehen ist der E mit Einigung und Übergabe von Fahrzeug, Brief usw. somit Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs geworden. Das Gesetz verlangt weder den Halterwechsel im Brief noch sonst ne Form - und wenn E will, kann er sich ja im Brief irgendwann mal später problemlos als Halter eintragen lassen.
Den Brief für mein Auto hab übrigens auch ich, im Kaufvertrag steh ich als Käufer drin - nur angemeldet ist er auf meine Mutter. Eigentümer des Fahrzeugs bin somit ganz problemlos und unstrittig ich.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
So , @MB100 , nun mal Klartext :
Wenn Du keine Ahnung hast , halt Dich einfach aus solchen Diskussionen raus !
Es nimmt Dir niemand übel , dass Du irgendwas nicht weißt ....
Nun aber mal zu Deinen Aussagen im einzelnen :
1. Kein Autohändler ist so doof und gibt Dir den Fahrzeugbrief für die Anmeldung in die Hand ! So könntest Du damit losrennen und das Auto fröhlich verkaufen .....
Die Anmeldung übernimmt grundsätzlich der Händler , weil der Treuhänderisch (!) im Auftrag der Leasing arbeitet !
Wenn der Dir den brief rausgibt , dann ist der a.) seinen Job los und hat b.) eine Klage seines Ex-Arbeitgebers am Hals ! ! !
2. Grundsätzlich hast Du Recht : Wer den Brief hat , dem gehört das Auto ! Allerdings ist das auch nur Halbwissen !
Zum Brief gehört ein ordnungsgemäßer kaufvertrag , der belegt das Du den Brief auch zu Recht in Händen hältst !
Hättest Du schon einmal ein Auto angemeldet , wüsstest Du das ! Selbst wenn es ein Neuwagen ist , bekommst Du keine Zulassung ohne ordenlichen Kaufvertrag , Doppelkarte , etc ...
Da es beim Leasing aber keinen Kaufvertrag gibt und somit auch keine juristische Beweisführung der Eigentumsverhältnisse zu Deinen Gunsten , kannst Du ein Auto gar nicht zulassen ! ! !
Dies kann nur der Händler , der treuhänderisch im Auftrag der Leasing-Gesellschaft die Papiere bis zum Abschluss des Geschäftes aufbewahrt !
3. Opa und sein Enkel :
Das dieses in der Realität oft so gehandhabt wird ,ist mir auch bekannt ! Aber auch hier gibst Du nur Halbwahrheiten wieder !
So lange es keinen gültigen Kaufvertrag/Übernahmevertrag zwischen Opa und Enkel gibt , bleibt Opa Eigentümer des Fahrzeuges ! Der Enkel kann dieses Fahrzeug auch ohne diesen Vertrag nicht ummelden ! ! !
Problematisch wird es , wenn Opa plötzlich stirbt ! Dann muss erst die Frage der Erbfolge geklärt werden - und das steht der Enkel (ohne Testament) jedenfalls nicht vorne in der Erbfolge !
Außerdem muss Opa der Versicherung angeben , das er nicht mehr das Auto fährt ,sondern der Enkel - ansonsten nennt man das "Versicherungsbetrug mit Vorsatz" ! ! !
Es ist nicht böse gemeint , aber erzähle mir bitte nichts über Juristerei und Verträge - habe das schließlich mal ein paar Semester studiert !
Mein kleiner Popelboy bekommt immer noch regelmäßig Haue , weil ihm eine sichere Behausung fehlt ! Durch das Klicken des folgenden Links kannst Du eine kleine virtuelle Spende für ihn abgeben : http://www.pennergame.de/change_please/7493115/
Zitat:
Nun aber mal zu Deinen Aussagen im einzelnen:
1. Kein Autohändler ist so doof und gibt Dir den Fahrzeugbrief für die Anmeldung in die Hand ! So könntest Du damit losrennen und das Auto fröhlich verkaufen .....
Die Anmeldung übernimmt grundsätzlich der Händler , weil der Treuhänderisch (!) im Auftrag der Leasing arbeitet !
(Zitat von: kueks29)
Mag sein, dass es heute weitestgehend so üblich ist, muss aber nicht sein. Wie gesagt: bei unserem ersten Leasing-Fahrzeug war es eben nicht so - auch weil es hier einen anderen, vom Autohersteller unabhängig arbeitenden LG gab (Sparkasse, Volksbank, Commerzbank - eine von den drei Kreditinstituten)
Fakt: wir hatten damals den Brief, haben das Fahrzeug angemeldet - und dann den Brief dem Kreditinstitut zurückgegeben...
Und ja, der Verkauf (auch gutgläubig für den Käufer) wäre somit möglich gewesen, nur hätte sich meine Mutter dann ggü. der Leasing schadenersatzpflichtig gemacht.
Zitat:
Zum Brief gehört ein ordnungsgemäßer kaufvertrag , der belegt das Du den Brief auch zu Recht in Händen hältst !
Hättest Du schon einmal ein Auto angemeldet , wüsstest Du das ! Selbst wenn es ein Neuwagen ist , bekommst Du keine Zulassung ohne ordenlichen Kaufvertrag , Doppelkarte , etc ...
(Zitat von: kueks29)
Nein, stimmt so definitiv nicht. Zum einen ist der Kaufvertrag über Kraftfahrzeuge formfrei (§ 126 BGB - und aus dem Gesetz ergibt sich keine Formvorschrift über Kaufverträge über KFZ) und somit auch "per Handschlag" möglich. Dass ein Autokauf im Normalfall - und eben auch um die Eigentumsverhältnisse nachweisen zu können - per schriftlichen Kaufvertrag eben - abgewickelt wird - gut, ist üblich und macht auch irgendwo Sinn. Aber erforderlich ist dies nicht.
Zum zweiten: (mit) angemeldet hab ich das letzte Mal ein Auto kurz vor Weihnachten - den Zweitwagen der Eltern meiner Freundin. Die haben ihn von der Tante übernommen; ein Kaufvertrag oder ähnliches war somit weder vorhanden noch wurde er benötigt. Die Anmeldung lief absolut problemlos
Auch bei den anderen Fahrzeugen, die ich (mit) angemeldet hab (zwei Mal Bruder - bei einen Mal haben wir erst angemeldet und dann den KV bekommen, einmal Mutter, zwei Mal ich), wurde er nie verlangt.
Siehe beispielsweise auch hier:
Info über die mitzubringenden Dokumente - Zulassungsstelle Coburgund hier für Gebrauchte- den einen Absatz doch wieder gelöscht -
Zitat:
Da es beim Leasing aber keinen Kaufvertrag gibt und somit auch keine juristische Beweisführung der Eigentumsverhältnisse zu Deinen Gunsten , kannst Du ein Auto gar nicht zulassen ! ! !
(Zitat von: kueks29)
s.o. - und es gibt üblicherweise einen Leasingvertrag, in dem sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber und wohl auch Hersteller eingetragen sind. Und aus dem gehen ja wohl die Eigentumsverhältnisse ganz klar hervor...
Ist allerdings auch schon wieder ne Zeit her, dass ich mal einen LV in der Hand hatte...
Zitat:
So lange es keinen gültigen Kaufvertrag/Übernahmevertrag zwischen Opa und Enkel gibt , bleibt Opa Eigentümer des Fahrzeuges !
(Zitat von: kueks29)
Auch der Schenkungsvertrag über KFZ ist, sofern er sofort bewirkt wird, formfrei (§ 518 BGB)...
Zitat:
Es ist nicht böse gemeint , aber erzähle mir bitte nichts über Juristerei und Verträge - habe das schließlich mal ein paar Semester studiert !
(Zitat von: kueks29)
Tja... ich bin noch froh und munter dabei... (und das auch schon ein paar Semester lang)
(und das "Halter" aus dem Enkel-Beispiel nehm ich zurück ;-) )
Bearbeitet von - mb100 am 10.01.2008 15:07:08
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
ohh je, mal gespannt wie´s weiter geht ,-)