Polizeikontrolle & Probleme mit dem Sportluftfilte
Zitat:
komisch,DAS sich hier Gr33nacid nicht zu Wort meldet...der müsste das ja am besten wissen...
und hier kann er endlich mal glänzen,im gegensatz zu fachforen...
(Zitat von: isTURBO)
Wenn du nichts sinnvolles zu sagen hasst lass es einfach.. Ok?Bearbeitet von: Gygax E30 am 23.05.2010 um 22:03:39
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Hallo Gygax E30,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Polizeikontrolle & Probleme mit dem Sportluftfilte"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
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57 Beiträge
Jugend, Dumm hin oder her
Aus dem Fehler habe ich jedenfalls gelernt.
Ich werde euch mal auf dem Laufendem halten.
Thx nochmal für die Antworten
Zitat:
Zitat:
komisch,DAS sich hier Gr33nacid nicht zu Wort meldet...der müsste das ja am besten wissen...
und hier kann er endlich mal glänzen,im gegensatz zu fachforen...
(Zitat von: isTURBO)
Wenn du nichts sinnvolles zu sagen hasst lass es einfach.. Ok?
Bearbeitet von: Gygax E30 am 23.05.2010 um 22:03:39
(Zitat von: Gygax E30)
danke sehr :)
zu dem fall; es hätte wahrscheinlich auch ne karte gereicht. das liegt ja immer im ermessen der beamten.
ich würde einfach mal abwarten was kommt.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
ich beginne mich zu fragen, wo bei einem offenen Luftfilter die "Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt" wird- Edit um einen Verstoß nach §23 StVO, Tatbestandsnur 122600 zu begründen (80 Euro plus 3 Punkte)
Da bedarf es schon mehr als "lauter"
Bearbeitet von: E36-Freak am 24.05.2010 um 09:19:47
Mitglied seit: 19.01.2008
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452 Beiträge
Zitat:
ich beginne mich zu fragen, wo bei einem offenen Luftfilter die "Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt" wird- Edit um einen Verstoß nach §23 StVO, Tatbestandsnur 122600 zu begründen (80 Euro plus 3 Punkte)
Da bedarf es schon mehr als "lauter"
Bearbeitet von: E36-Freak am 24.05.2010 um 09:19:47
(Zitat von: E36-Freak)
Ich denke über Sinn und Unsinn müssen wir uns hier net unterhalten aber Fakt is, sobald etwas abnahmepflichtiges nicht eingetragen wurde, erlischt nunmal die Betriebserlaubnis und somit ist die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt ;)
Rein rechtlich ne ganz klare Kiste - die Folgen teilweise unüberschaubar. Ich denke da an nen Unfall mit Schwerverletzen "dritten" und Langzeitschäden. Versicherung fordert dann wegen solch einen lumpigen Filter ALLE Kosten von dir zurück, da der Versicherungsschutz vom Einbau an erloschen war und das Fahrzeug ohne Abnahme nicht hätte bewegt werden dürfen - Herzlichen Glückwunsch....
PS. und ja, sobald Personenschäden in einem solchen Umfang bestehen holt sich die Staatsanwaltschaft ein Gutachten, welches mit Sicherheit von nem engstirnigen und nicht Tunig begeisterten älteren DEKRA Herren durchgeführt wird.
Gruß.
<=530i komplettes M-Paket mit Vollausstattung - man gönnt sich ja sonst nichts=>
Die StVZO wurde durch die FZV ergänzt...
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bzw. eine Gefährdung findet nur noch auf ganz wenige Bauartveränderungen Anwendung, wo auch eine konkrete Gefährdung begründet werden kann (z.B. Schleifen eines Reifens im Radkasten bei einer nicht eingetragenen Tieferlegung pp.)
ansonsten ist es ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro...
ich finde auch, hier wurde das Ermessen des Verwaltungsaktes viel zu gründlich ausgeschöpft.
Hier hätte man andere Mittel wählen können, die den TE weit aus weniger "hart" bestrafen.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
also erstens gibt es 3 punkte
da erlöschen der betriebserlaubnis!
und wenn der polizist es drauf anlegt bekommst du punkte und deíne mutter!!!
halter und fahrer,
schau das du mit dem polizist redest!
halte uns auf dem laufenden!
Zitat:
Zitat:
Zitat:
komisch,DAS sich hier Gr33nacid nicht zu Wort meldet...der müsste das ja am besten wissen...
und hier kann er endlich mal glänzen,im gegensatz zu fachforen...
(Zitat von: isTURBO)
Wenn du nichts sinnvolles zu sagen hasst lass es einfach.. Ok?
Bearbeitet von: Gygax E30 am 23.05.2010 um 22:03:39
(Zitat von: Gygax E30)
danke sehr :)
zu dem fall; es hätte wahrscheinlich auch ne karte gereicht. das liegt ja immer im ermessen der beamten.
ich würde einfach mal abwarten was kommt.
(Zitat von: Gr33nAcid)
Grund für die Sperrung war eine PN an mich nach der verwarnung und dass er absolut keine weisse Weste mehr hatte..
Bearbeitet von: Gygax E30 am 24.05.2010 um 19:38:48
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ich hoffe er ist für lange lange weg.
so egal :)
zum te: halte uns bitte auf dem laufenden was noch kommt.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
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ähm, mir ist da eine Idee durch den Kopf geschweift.
Würde es was bringen jetzt noch auf die schnelle die Probezeit zu verkürzen?
Dass wenn auch was kommt, die Probezeit dann quasi 2 Jahre beträgt anstatt 4?
hallo ,
ich kann nur von 2007 berichten als ich bei der Nachschulung saß ,
da saß auch einer mit "luftfilter" und nur deswegen.
Weiß ich noch genau , weil wir uns bissl lustig gemacht haben wg. so einem pillepalle Luftfilter
nein die probezeit verkürzung bringt nichts!
da du des ja nach der ordnungswidrigkeit begangen hast!!
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ah verdammt, ist doch alles kacke.
naja, ich geb bescheit wenn ich den Brief erhalte ;)
mfg
dachte du wolltest mit dem sheriff reden??
Das wird nix bringen, im Regelfall wird die Anzeige geschrieben und dann sofort an die zuständige Bußgeldstelle abgegeben.
Mich würde mal interessieren, was Dir genau vorgeworfen wird, also welcher Paragraph und welche Tatbestandsnummer...
Der klassische 19 StVZO wurde durch die FZV ersetzt...da gibt es kein "erl. der BE." mehr...also musst Du die "Verkehrssicherheit beeinträchtigen", da würde mich mal die Begründung bei einem offenen Luftfilter interessieren
wie wo was??
erlöschen der betriebserlaubniss gibt es gar nicht mehr??
seit wann??
ok hätte gesagt das sie genau das dir vorwerfen!!
dann halt unerlaubte lärmentwicklung,
aber das des zur anzeige gebracht wird???
oh man die sind halt echt kleinkarriert!
Zitat:
erlöschen der betriebserlaubniss gibt es gar nicht mehr??
(Zitat von: obervirus)
gibt es schon noch, aber das geht nunmehr über den §23 StVO/30 StVZO, da u.a. der § 18/19 StVZO durch die FZV ersetzt/ergänzt wurden
da muss die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt sein...nach der FZV ist es ohne diesen Umstand ein Verwarngeld von 25 Euro
unter Verkehrssicherheit beeiträchtigen verstehe ich was anderes als eine erhöhte Lautstärke bei einem offenen Luftfilter
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reden wird nichts bringen.
hab einen Kumpl der Polizeibeamter ist.
Hab ihn drum gebeten das er mal im pc nach mir schaut.
und des steht schon drin. Punkte sei er sich jetzt nicht sicher ob 1 oder 3
aber Spielt im Prinzip eh keine Rolle.
Und eine Geldstrafe im 3 stelligen bereich.
Welcher § und was für eine Gefährdung das jetzt war, weis ich wenn ich den brief bekomm
in dem Bescheid wird nur der verletzte Paragraph stehen, nicht die Begründung....
bleibe bei meiner Aussage, eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bei einem offenen Luftfilter - no way