servus leute,
also folgendes hat sich bei mir zugetragen....
eine woche nach dem ich beim beulendoc war und der mein wagen gründlich begutachtet hat nach dem er zwei beulen rausgenommen hat, bin ich in eine waschstrasse reingefahren und resultat...:
drei beulen auf felgenhöhe auf der beifahrersseite...!!!!
die felgenreiniger sind nämlich nicht an die felgen sondern an die türen ran und haben die ordentlich polliert.
ich gleich rein zum personal schaden aufgenommen nach dem er mit seinem chef telefoniert hat und habe auch alles schön festgehalten und unterschreiben lassen.
das ganze ging erst mal par mal hin und her mit der versicherung die es abgelehnt haben den schaden zu regulieren. grund hierfür war mein fahrzeug sei tiefergelegt. habe aber
nur das m packet welches ich vorher mit meinem 523er auch schon hatte und ich bin mit beiden fahrzeugen immer wieder mal in waschstrassen rein, noch nie was passiert.
ich zum freundlichen und hab mir schriftlich ausstellen lassen, daß mein fahrzeug keine komponenten verbaut haben die vom hersteller abweichen. einegschickt und siehe da, noch eine ablehnung.
grund diesmal, die AGB hätte der tankstelleninhaber ausgeweitet von den normalen 11cm bodenfreiheit auf 20cm!!!
bin nun kurz davor einen gerichtstermin wahrzunehmen und wollte mal eure meinung dazu hören....
habt ihr ähnliches schon erlebt? was denkt ihr von der sache? mit 20cm kann der ja nur noch SUV fahrzeuge reinigen lassen und angeblich soll bei tiefergelgten fahrzeugen
das personal den wagen manuell durchführen und das fahrzeug muss vorher angemeldet werden... das ist doch dummheit.. habt ihr je einen der sein AMG, S LINE, M PACKET oder Porsche
vom personal in die waschstrasse führen lassen???
gruss und freu mich auf eure anregungen
Bearbeitet von: Gygax E30 am 03.10.2010 um 11:23:07