Hallo liebes Forum
Ich hatte vor einiger Zeit ein Vorfall.
An einer Kreuzung mit Roter Ampel und Grünem Pfeil Blechschild habe ich mich laut aussage der anhaltenden grünen Kaft falsch verhalten.
Zitat: " Es muß zwei mal gehalten werden. Das erste mal an der Haltelinie und dannach an der Sichtlinie"
Ich wußte es nicht anders und habe nur an der Sichtlinie gehalten!
Der Beobachtungsposten hatte aber angegeben , dass ich nicht gehalten habe.
Dagegen habe ich Wiederspruch eingelegt, da nicht Wahrheitsgemäß.
Nach langer wartezeit bekomme ich von dem Gericht einen Brief ob ich den Wiederspruch zurückziehen möchte, damit die kosten nicht weiter ansteigen.
Wenn ich mir das nun überlege. Ich habe doch von vornerein keine chance, da dem Beamten doch mehr glauben geschenkt wird als mir. Steht in solch einem Fall nicht aussage gegen aussage ???
Besten Dank für jeden Rat
Gruß