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Beitrag von: compactfreak Date: 07.05.2010 Thema: Ordnungswiedrigkeit einspruch zurückziehen ? ---------------------------------------------------------- Hallo liebes Forum Ich hatte vor einiger Zeit ein Vorfall. An einer Kreuzung mit Roter Ampel und Grünem Pfeil Blechschild habe ich mich laut aussage der anhaltenden grünen Kaft falsch verhalten. Zitat: " Es muß zwei mal gehalten werden. Das erste mal an der Haltelinie und dannach an der Sichtlinie" Ich wußte es nicht anders und habe nur an der Sichtlinie gehalten! Der Beobachtungsposten hatte aber angegeben , dass ich nicht gehalten habe. Dagegen habe ich Wiederspruch eingelegt, da nicht Wahrheitsgemäß. Nach langer wartezeit bekomme ich von dem Gericht einen Brief ob ich den Wiederspruch zurückziehen möchte, damit die kosten nicht weiter ansteigen. Wenn ich mir das nun überlege. Ich habe doch von vornerein keine chance, da dem Beamten doch mehr glauben geschenkt wird als mir. Steht in solch einem Fall nicht aussage gegen aussage ??? Besten Dank für jeden Rat Gruß |
Autor: E36-Freak Datum: 07.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das "nicht anhalten" an der Haltelinie bei dem sog. Grünpfeil stellt ein Rotlichtverstoss dar. Das reicht eigentlich schon für den Vorwurf, unabhängig ob Du an der Sichtlinie angehalten hast. |
Autor: adorable*m82 Datum: 07.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: So sieht's aus... Was wird Dir eigentlich vorgeworfen? Einfaches Verwarngeld oder Bußgeld mit Fahrverbot? Das mit Aussage gegen Aussage... was war die "anhaltende grüne Kraft"? War es ein Anhalteposten der explizit diesen grünen Pfeil überwacht hat? Dann denke ich mal, werden es auch mindestens zwei Beamte gewesen sein. In dem Fall... schlucken und zahlen. War es nur ein einzelner Beamter, der gerade beim Wurstbrötchen kaufen gemeint hat er hat keine Mittagspause und es geht um ein Bußgeld incl. Fahrverbot, dann würde ich mich persönlich zumindest mal von nem Anwalt beraten lasssen. Hast Du ne RV? Grüße ...all those nasty women gonna rip you dime for dime |
Autor: cxm Datum: 07.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, einfach zahlen. Dann ist die Geschichte abgeschlossen... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: aNka Datum: 08.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Den Brief vom Gericht, ob man den Widerspruch zurückziehen möchte, bekommt man offensichtlich bei solchen "kleineren" Verstößen immer, haben wir auch schon mal bekommen ;) Also mir ist nur bekannt, dass man an der Haltelinie, d.h. vor der Ampel, halten muss, dass man aber an der Sichtlinie nochmal warten MUSS (obwohl man evtl. die Kreuzung gut einsehen kann) war mir nicht bekannt. Was für eine Strafe hast du denn genau bekommen? Würds auf jeden Fall davon (und evtl. vom Vorhandensein einer Rechtsschutz-Versicherung) abhängig machen, ob sich der Widerspruch lohnt. lg |
Autor: compactfreak Datum: 08.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mich erwartet 70 € plus gebür = 93,50€. Die drei punkte in Flensburg sind auch inkl. RV hab ich keine, aber ich weiß nun welche versicherung mir fehlt. Ich find das immernoch ein wenig hart. Es wurde na nicht mal einer gefährdet. Wie sieht das wohl mit verkehrsgefährdung aus? Was solls.. In diesem sinne ..... |
Autor: adorable*m82 Datum: 09.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mit Gefährdung 100€ bzw. 150€... Dir wird also ohne Gefährung vorgeworfen. Grüße ...all those nasty women gonna rip you dime for dime |
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