Pendlerpauschale fürs Fahrrad ???
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Meine Freundin hat mir erzählt, ihre Arbeitskollegin bekommt die Pendlerpauschale auch für die Wegs zur Arbeit, wenn sie mit dem Fahrrad fährt, jetzt habe ich das hier im Netz gefunden !??:
http://www.pendlerrechner.de/Habt Ihr schon davon gehört ??
Gruß
Rieger 325
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Hallo Rieger 325,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Pendlerpauschale fürs Fahrrad ???"!
Gruß
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Mitglied seit: 27.09.2005
Ingolstadt
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303 Beiträge
Die Pendlerpauschale wird immer gezahlt, egal ob du mit dem Traktor, einem Dreirad oder sonst wie zu deiner Arbeitstelle kommst ;-)
"Pendlerpauschale unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel: Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Arbeitnehmer können mithin die Entfernungspauschale auch dann beanspruchen, wenn sie mit dem Bus, dem Motorrad, dem Boot, dem Fahrrad oder auch in einer Fahrgemeinschaft den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen. Ausnahme: Flugzeug. Bei einer Fahrgemeinschaft können sowohl der Fahrer als auch alle Mitfahrer die Entfernungspauschale für sich beanspruchen. Es wird hier auch nicht zwischen Eheleuten unterschieden. Wenn Ehegatten gemeinsam zur Arbeit fahren, kann somit jeder für sich die Entfernungspauschale in der Steuererklärung absetzen"
Gruß Tobi
Ich esse mein Knoppers schon um 9.
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Mitglied seit: 20.04.2004
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3801 Beiträge
Hi,
dank dir.
Meine Freundin fährt mit dem Bus und gibt immer die Kosten für die Karte an, wie sieht es denn jetzt damit aus, kann sie auch die Kilometer mit dem Bus angeben, dann würde sie ja viel mehr wieder bekommen !? Ihre Kollegin bekommt um die 200€ fürs Rad, meine Freundin "NUR" 35-45€ wenn sie den Bus angibt, das kann doch nicht richtig sein !????????.....
Gruß
Rieger 325
Zitat:
Hi,
dank dir.
Meine Freundin fährt mit dem Bus und gibt immer die Kosten für die Karte an, wie sieht es denn jetzt damit aus, kann sie auch die Kilometer mit dem Bus angeben, dann würde sie ja viel mehr wieder bekommen !? Ihre Kollegin bekommt um die 200€ fürs Rad, meine Freundin "NUR" 35-45€ wenn sie den Bus angibt, das kann doch nicht richtig sein !????????.....
(Zitat von: Rieger 325)
ja kann sie auch angeben! einfach ausrechnen was mehr bringt
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Zitat:
Zitat:
Hi,
dank dir.
Meine Freundin fährt mit dem Bus und gibt immer die Kosten für die Karte an, wie sieht es denn jetzt damit aus, kann sie auch die Kilometer mit dem Bus angeben, dann würde sie ja viel mehr wieder bekommen !? Ihre Kollegin bekommt um die 200€ fürs Rad, meine Freundin "NUR" 35-45€ wenn sie den Bus angibt, das kann doch nicht richtig sein !????????.....
(Zitat von: Rieger 325)
ja kann sie auch angeben! einfach ausrechnen was mehr bringt
(Zitat von: b-mw-323)
..ja natürlich die Kilometer, da sie 828€ für die Kilometer käme,
bei der Buskarte auf ca. 504€
Gruß
Rieger 325
Mitglied seit: 29.11.2008
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76 Beiträge
der arbeitnehmer pauschbetrag beträgt 920€
der wird automatisch vom finanzamt abgezogen.
wenn du also nur 3km mit dem fahrrad zur arbeit fährst und keine anderen werbunskosten oder anderes absetzbares hast, dann brauchst du es noch nichtmal wirklich angeben.
Mitglied seit: 26.09.2007
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118 Beiträge
Zitat:
Meine Freundin fährt mit dem Bus und gibt immer die Kosten für die Karte an, wie sieht es denn jetzt damit aus, kann sie auch die Kilometer mit dem Bus angeben, dann würde sie ja viel mehr wieder bekommen !? Ihre Kollegin bekommt um die 200€ fürs Rad, meine Freundin "NUR" 35-45€ wenn sie den Bus angibt, das kann doch nicht richtig sein !????????.....
(Zitat von: Rieger 325)
Doch. Die Pendlerpauschale heißt Pauschale, weil sie pauschal gezahlt wird, egal wie man dort hinkommt (Auto, Fahrrad, Bahn, Mitfahrer in Fahrgemeinschaft, ...).
Wenn aber die echten Fahrkosten höher sind als die Pauschale, dann kann man auch mehr geltend machen. (Die Bahn ist innerstädtisch meistens teurer als die Entfernungspauschale.) Dazu benötigt man aber Belege. Um ddie echten Fahrkosten als Werbungskosten anzusetzen benötigst du also die Fahrscheine für jeden Tag oder die Rechnung der Monatskarte.