Wer kennt sich aus mit der Pendlerpauschale?
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Hey Leute,
ich fange am 20.08 meine ausbildung an. ich muss dann jeden monat 2 wochen in die berufsschule. der routenplaner sagt mir als kürzesten weg 19.55 km mit einer fahrzeit von 32 min. der schnellste weg ist 20.62 km lang und dauert 26 min. hierbei schickt er mich jedesmal durch die innenstadt. ich denke es ist aus diesem grund auch nicht möglich, während des berufsverkehrs in der angegeben zeit diese strecke zu schaffen. ich habe mir jetzt noch mal den weg mit bevorzugter autobahnnutzung (stadtautobahn) berechnen lassen, und nun kommt er auf 32.22 km und 27 min fahrzeit. kann ich da irgendwas geltend machen? falls ja kann ich vielleicht auch die 32.22 km angeben mit der begründung, dass es über die autobahn am warscheinlichsten ist, rechtzeitig und schnellstmöglich ans ziel zu kommen??
EDIT: Die anderen 2 wochen des monats bin ich immer im betrieb, dort kann ich mit sicherheit nichts geltend machen, da dieser in der nähe ist.
Bearbeitet von - b-mw-323 am 18.07.2007 08:36:57
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Hallo b-mw-323,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wer kennt sich aus mit der Pendlerpauschale?"!
Gruß
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ab 2007 bekommste erst ab dem 21 Km: 0,05€ pro Kilometer bei "einem" Fahrweg.
Heist, wenn du z.B. 25km zur Arbeit hast, bekommste nur für 5km angerechnet.
Bei der Einkommensteuererklärung zählt nur ein Weg, nicht hin und zurück !
Gruß
Rieger 325
Wenn die prüfen dann geben die des auch nur in den Routenplaner ein. Demnach bekommste alles was
2kürzeste fahrzeit" dort beinhaltet sicher ersetzt.
Alles andere müsstest Du vielleicht begründen.
Aber ist ja eh erst im nächsten jahr so weit das du deine erklärung machst.
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LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
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und welche strecke kann ich von den 3 geltend machen? und kann ich das überhaupt für die berufsschule geltend machen?
Zitat:
und welche strecke kann ich von den 3 geltend machen? und kann ich das überhaupt für die berufsschule geltend machen?
(Zitat von: b-mw-323)
Das prüfen die nicht so genau nach, dann würden die ja nie fertig werden.
Nimm glatte Kilometer, das passt schon, bei + 1-2 Kilometern passiert da nichts.
Genau, die Erklärung dieses Jahr ist noch ganz normal, nächstet Jahr gelten rückwirkend die neuen Bestimmungen für 2007.
Gruß
Rieger 325
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dann könnte ich ja eigentlich 33 km angeben und wenn einer nachfragt die begründung geben, dass es der schnellste weg ist oder sowas ;-) hab noch nie eine steuererklärung gemacht ich kenne mich da überhaupt nicht aus, wann muss man die denn machen und wie muss ich das angeben?
du gibst den einmaligen Weg also 33km in einer Spalte an, dann an wievielen Tagen im Jahr du diesen gemacht hast, rechnest es mit deinen anderen Werbungskosten zusammen und dann fluppt datt schon ;) Kann dir kein Verwanter oder so dabei helfen, ist etwas zu komplex um es hier mal eben zu schreiben.
Gruß
Rieger 325
Hi,
man sollte noch erwähnen, dass er Werbungskosten nur geltend machen kann, wenn er auch Lohnsteuern bezahlt. Da er ja zur Berufsschule geht und sicher nur eine geringe Ausbildungsvergütung bekommt, fallen mit großer Wahrscheinlichkeit auch keine zu zahlenden Lohnsteuern an. Demnach hat sich das Thema mit den Kilometern eh erledigt. Es sei denn er schleppt um die 900,- € im Monat nach Hause, dann fallen auch Lohnsteuern an.
Ich wurde als Ferkel geboren, bin als Schwein großgeworden. Also kann ich auch fahren wie eine Sau.
www.unfreiwillig120.de
ich hab auch nur 760€ verdient. und hatte auch so um die 40 - 70 € jeh nach lehrjahr. Und es hat sinn gemacht die erklärung zu machen.
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Hab mal über
www.nettolohn.de gerechnet
Basis: 850,- Brutto
Rentenversicherung
84.57€
Arbeitslosenversicherung
17.85€
Krankenversicherung
65.02€
Pflegeversicherung
9.35€
Soli-Zuschlag
0.00€
Kirchensteuer
0.00€
Lohnsteuer
0.00€
Netto
673.21€
Ich wurde als Ferkel geboren, bin als Schwein großgeworden. Also kann ich auch fahren wie eine Sau.
www.unfreiwillig120.de
Servus,
ich habe meine komplette Ausbildung (3 Jahre) in der Lohnsteuererklärung in dem Jahr angesetz, wo ich das Arbeiten angefangen habe. Während meiner Ausbildung habe ich keine Steuererklärung gemacht ABER eigentlich die gleichen Aufstellungen für das Kindergeld (würde ich an deiner Stelle noch prüfen ob du darauf auch anspruch hast!)
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http://raphy83.npage.de/
hm...Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern des Kindes, nicht das Kind.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du Webungskosten aus Deiner Ausbildungszeit, obwohl Du keine LSt. in dieser Zeit gezahlt hast, im ersten Jahr der Vollbeschäftigung veranlagen kannst. Du veranlagst ja immer nur für das Jahr in dem die Kosten angefallen sind, aber auch die entsprechende LSt. gezahlt wurde.
Ich wurde als Ferkel geboren, bin als Schwein großgeworden. Also kann ich auch fahren wie eine Sau.
www.unfreiwillig120.de
hi b-mw-323
also fakt ist mal dass du den weg angeben musst/sollst den du auch tatsächlich fährst.
es ist nämlcih falsch zu behaupten der kürzeste weg wird berechnet. immer der weg den du auch gefahren bist. und da isses wurst ob autobahn oder city und und....
am ersten tag deiner schule km auf null und merken wenn agekommen, 2km drauf und das nimmst als richtwert.
natürlich nicht wenn du über timbukdu fährst und täglich 2000km abschreiben willst ;).
P.S. sollte mal ne große baustelle sein was zu einem größeren umweg führen würde (auf dem land zuhauf), notier dir die dauer der baustelle/sperrung und gibg die zusätzlichen km mit an.
hoffe geholfen zu haben.
gruß Norman
Understatement ist alles
Zitat:
hm...Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern des Kindes, nicht das Kind.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du Webungskosten aus Deiner Ausbildungszeit, obwohl Du keine LSt. in dieser Zeit gezahlt hast, im ersten Jahr der Vollbeschäftigung veranlagen kannst. Du veranlagst ja immer nur für das Jahr in dem die Kosten angefallen sind, aber auch die entsprechende LSt. gezahlt wurde.
(Zitat von: Colonia)
also ich kann erst morgen genau nachsehen, hab meine Steuerklärung auf dem Rechner meiner Eltern...
aber soweit ich weiß heißt sowas "vorab entstandene Werbungskosten" und diese kann man ansetzten. Damit Kosten einer Erstausbildung als Werbungskosten abziehbar sind, muss die Ausbildung aber in einem konkreten Zusammenhang mit der anschließenden beruflichen Tätigkeit stehen.
und Kindergeld kann er oder seine Eltern beantragen, wer es dann bekommt, müssen se selber ausmachen ;-)
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danke schon mal für eure tips! also ich mache eine ausbildung zum bankkaufmann, denke schon das die für meine zukunft wichtig ist ;-)