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Beitrag von: Rieger 325 Date: 19.04.2010 Thema: Pendlerpauschale fürs Fahrrad ??? ---------------------------------------------------------- Meine Freundin hat mir erzählt, ihre Arbeitskollegin bekommt die Pendlerpauschale auch für die Wegs zur Arbeit, wenn sie mit dem Fahrrad fährt, jetzt habe ich das hier im Netz gefunden !??: http://www.pendlerrechner.de/ Habt Ihr schon davon gehört ?? Gruß Rieger 325 |
Autor: Gotttobi Datum: 19.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Pendlerpauschale wird immer gezahlt, egal ob du mit dem Traktor, einem Dreirad oder sonst wie zu deiner Arbeitstelle kommst ;-) "Pendlerpauschale unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel: Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Arbeitnehmer können mithin die Entfernungspauschale auch dann beanspruchen, wenn sie mit dem Bus, dem Motorrad, dem Boot, dem Fahrrad oder auch in einer Fahrgemeinschaft den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen. Ausnahme: Flugzeug. Bei einer Fahrgemeinschaft können sowohl der Fahrer als auch alle Mitfahrer die Entfernungspauschale für sich beanspruchen. Es wird hier auch nicht zwischen Eheleuten unterschieden. Wenn Ehegatten gemeinsam zur Arbeit fahren, kann somit jeder für sich die Entfernungspauschale in der Steuererklärung absetzen" Gruß Tobi Ich esse mein Knoppers schon um 9. |
Autor: Rieger 325 Datum: 19.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, dank dir. Meine Freundin fährt mit dem Bus und gibt immer die Kosten für die Karte an, wie sieht es denn jetzt damit aus, kann sie auch die Kilometer mit dem Bus angeben, dann würde sie ja viel mehr wieder bekommen !? Ihre Kollegin bekommt um die 200€ fürs Rad, meine Freundin "NUR" 35-45€ wenn sie den Bus angibt, das kann doch nicht richtig sein !????????..... Gruß Rieger 325 |
Autor: b-mw-323 Datum: 19.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ja kann sie auch angeben! einfach ausrechnen was mehr bringt |
Autor: Rieger 325 Datum: 19.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: ..ja natürlich die Kilometer, da sie 828€ für die Kilometer käme, bei der Buskarte auf ca. 504€ Gruß Rieger 325 |
Autor: Matthes3302 Datum: 19.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- der arbeitnehmer pauschbetrag beträgt 920€ der wird automatisch vom finanzamt abgezogen. wenn du also nur 3km mit dem fahrrad zur arbeit fährst und keine anderen werbunskosten oder anderes absetzbares hast, dann brauchst du es noch nichtmal wirklich angeben. |
Autor: Tubs Datum: 19.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Doch. Die Pendlerpauschale heißt Pauschale, weil sie pauschal gezahlt wird, egal wie man dort hinkommt (Auto, Fahrrad, Bahn, Mitfahrer in Fahrgemeinschaft, ...). Wenn aber die echten Fahrkosten höher sind als die Pauschale, dann kann man auch mehr geltend machen. (Die Bahn ist innerstädtisch meistens teurer als die Entfernungspauschale.) Dazu benötigt man aber Belege. Um ddie echten Fahrkosten als Werbungskosten anzusetzen benötigst du also die Fahrscheine für jeden Tag oder die Rechnung der Monatskarte. |
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