Kann eine Rechnung verjähren?
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Hallo Leute, jetzt brauch ich auch mal nen guten Rat von euch. Folgende Lage:
Vor über drei Jahren bin ich auf der Autobahn mal hinter nem LKW her gefahren der irgendwelche Ladung verloren hatte und mir meine komplette Front mit Steinschlägen übersäht hat. Ich hab damals auch den Zuspruch bekommen und ein Gutachter war da etc. Kurz gesagt, ich konnte das Auto für 1200€ wieder richten (lackieren) lassen.
Ich bin dann in ne freie Werkstatt bei uns gefahren, bei der meine Eltern ihre Autos immer hingebracht haben. Da habe ich dann auch gleich meine Radläufe hinten ziehen lassen und die Front neu lackieren lassen. Ich habe dem Typen damals meine 25mm Spurplatten pro Seite mitgegeben und ihm gesagt das er so ziehen soll, das nichts mehr schleift und nichts mehr aufsetzt.
Als ich das Auto dann wieder geholt habe und die Spurplatten drin waren, hat er trotzdem geschliffen. Ich hab das natürlich reklamiert und gesagt das ich extra gesagt habe er soll so ziehen das nichts mehr schleift. Die Radläufe wurden ja sowieso neu lackiert. Kurzum hat er mir dann solche Klick-Federwegsbegrenzer reingemacht das erstmal nichts mehr schleift. War natürlich nicht Sinn der Sache. Da jeder der die Teile mal drin hatte, weiß das die nach jeder Kurve wieder rausfliegen, war ich ca 20mal bei dem (nicht übertrieben) und habe mir jedesmal wieder neue Federwegsbegrenzer reinmachen lassen. Ich habe ihm auch jedesmal gesagt er soll mir die Rechnung fertig machen. Irgendwann bin ich dann einfach nicht mehr hingefahren weil es mir zu blöd war. Seitdem war Funkstille. Jetzt nach über drei Jahren ruft der Typ bei meinen Eltern an und meint er kriegt noch 1800€ von mir.
Ich habe das Auto schon gar nicht mehr, kann also auch nicht mehr hinfahren und verlangen das er seinen Pfusch endlich richtig ausbessert bevor ich zahle. Ich wohne auch schon nicht mehr dort.
Ihr könnt euch sicher vorstellen das ich keinen Bock habe da jetzt mal eben 1800€ für dem seinen Pfusch zu zahlen, noch dazu das er sich erst nach über drei Jahren meldet. Ich hatte grade meinen RS6 in der Werkstatt und hab für 1300€ zwei neue Stoßdämpfer einbauen lassen, ich habe bei meinem Astra erst 650€ an den Lackierer gezahlt, ich werde im Juni Vater und habe dementsprechen für Kinderwagen, Kindersitzschale, Kinderbett, Wickelkommode etc nochmal ca 2000€ offen und muss auch mit dem RS6 jetzt wieder zur Inspektion. Ist alles kalkuliert und jetzt kommt der mit seinen 1800€.
Und jetzt gebt mir mal nen Tip wie ich da weiter verfahren soll mit dem. Gibts ne Verjährungsfrist für solche Fälle? Es kann doch nicht sein das er jetzt nach über drei Jahren einfach so herkommt und 1800€ will.
Gruß Matze
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Hallo NDM27,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kann eine Rechnung verjähren?"!
Gruß
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Du hast doch nie eine Rechnung von ihm gekriegt, oder?! Dann hat er auch keinen Anspruch drauf weil es eigentlich Schwarzarbeit war.
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Kloster Lehnin
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schau mal hier
Linkda steht einiges zur Verjährung.
Da er dir keine Rechnung nachweisen kann und er telefonisch versucht an sein Geld zu kommen ist es dann wohl eher schwarzarbeit. Er könnte sich selbst anzeigen um an sein Geld zu gelangen. Dann wirst du sagen du hast auf eine Rechnung gewartet und es wird sich rausstellen, das diese verjährt ist.
So würd ich es sehen.
Bearbeitet von: Iceman320i am 07.04.2010 um 14:35:15
"Quer sieht mehr"
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Nein ich habe eben noch keine Rechnung bekommen. Die habe ich immernoch nicht. Der Typ hat nur bei meinen Eltern angerufen und gesagt das ich noch 1800€ zahlen muss.
Ich hab grade nochmal rekapituliert, das sind sogar schon über 4 Jahre her...
@ Iceman
Also aus deinem Link lese ich raus, dass das ganze nach 3 Jahren verjährt ist, ist das richtig?
Bzw unter dem dem Punkt "Werkverträge" der ja hier zutrifft nehme ich an, grundsätzlich sogar schon nach 2 Jahren.
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ich würde mich mal an die ihk wenden. also nie rechnung gesehen etc, die können da helfen. auch werden solche schwarze schafe da mal ordentlich unter die lupe genommen.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Hat den Schaden damals (1200€) die Versicherung von dem LKW getragen?
Haben die das Geld an dich ausgezahlt?
Ich kenn das von Versicherungsfällen nur so, dass du eine Abtretungserklärung unterschreibst und die Werkstatt dann mit der Versicherung abrechnet... Vor allem wg. der MWST usw.
das würde ich ganz anders machen: du kannst problemlos behaupten, dass du das geld bar bezahlt hast und seither auf die ausfertigung der rechnung gewartet hast.
in einem verfahren wird der richter natürlich fragen, wieso du jemandem 1800 steine cash ohne quittung gibst, aber sei es drum. ebenso unglaubwürdig wird wohl sein, dass die werkstatt 3 jahre keine kohle eintreibt.
Der Wahn ist kurz, die Reu' ist lang....
Ich würd mir da gar keinen Kopf machen. Was will er machen wenn er für die Arbeiten keine Rechnung gestellt hat? Da könnte ja jeder kommen und Geld einfordern wenn er es nicht belegen braucht...
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Sontra
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24 Beiträge
Eine Rechnung verjährt nach 3. Jahren zum Jahresende immer.
Kann ich dir zu 100% sagen da ich gerade Wirtschaft für meine Abschlussprüfung als Industriekaufmann lerne.
Sie verjährt jedoch nur nach 3 Jahren wenn der Verkäufer dich nicht ermahnt hat oder so.
Hast du z.B. heute am 07.04.2010 was gekauft und bezahlst nicht und niemand meldet sich ist diese am Ende des 31.12.2013 verjährt.
Solltest du keien Rechnung bekommen haben ist der Verkäufer selbst schuld und trägt das Risiko. Dann kann er dir garnichts.
Bearbeitet von: Felix91 am 07.04.2010 um 16:18:02
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@ ThaFreak
Nein, die Versicherung hatte damals nen Gutachter zu mir geschickt der den Schaden eben auf 1200€ beziffert hatte, und die Verischerung hat mir das Geld dann überwiesen.
@ ThomasT8
Ist ja gar nicht nötig, wenn die Rechnunf schon verjährt ist, was soll ich mich dann selber in die Bredullie bringen und falsche Angaben machen? Ich bin ja im Recht. Habe auch Rechtschutz, also kann der ruhig im Fall der Fälle mit dem Anwalt drohen.
@ Felix91
Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe wie gesagt nichtmal eine Rechnung bekommen, auch nach mehrmaligem Fragen ob er nichtmal langsam die Rechnung fertig machen kann, habe ich keine bekommen. Auch heute hat er nur bei meinen Eltern angerufen und gesagt das ich das noch zahlen müsste. Also von Rechnung keine Spur, geschweige denn von einer Ermahnung.
Edit:
Was hat das denn mit dem Punkt "Werkverträge"
hier auf sich, trifft das nicht in dem Fall zu? Dann wären es ja nur 2 Jahre?
Bearbeitet von: NDM27 am 07.04.2010 um 17:09:48
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Zitat:
Was hat das denn mit dem Punkt "Werkverträge" hier auf sich, trifft das nicht in dem Fall zu? Dann wären es ja nur 2 Jahre?
Bearbeitet von: NDM27 am 07.04.2010 um 17:09:48
(Zitat von: NDM27)
Ne, des betrifft nur die Mängel. Also wenn beispielsweise beim Einbau gepfuscht wurde.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Also könnte ich jetzt nach drei Jahren nicht mehr hingehen und sagen er soll die Radläufe noch etwas weiter ziehen weil es immernoch schleift? (Ist ja egal, weil ich das Auto ja eh schon nicht mehr habe)
Ich hab jetzt nochmal in meiner Fotostory geschaut und es muss wohl im Mai 2007 gewesen sein das mein Auto bei dem war. Also wäre laut Felix91 ja das ganze erst am 31.12.2010 verjährt, richtig? Was ändert jetzt die Tatsache das ich gar keine Rechnung bekommen habe? Ich hab halt keinen Bock, nur weil der verpennt ne Rechnung zu schreiben, drei Jahre später mal eben 1800€ zu zahlen...
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Zitat:
Also könnte ich jetzt nach drei Jahren nicht mehr hingehen und sagen er soll die Radläufe noch etwas weiter ziehen weil es immernoch schleift? (Ist ja egal, weil ich das Auto ja eh schon nicht mehr habe)
Ich hab jetzt nochmal in meiner Fotostory geschaut und es muss wohl im Mai 2007 gewesen sein das mein Auto bei dem war. Also wäre laut Felix91 ja das ganze erst am 31.12.2010 verjährt, richtig? Was ändert jetzt die Tatsache das ich gar keine Rechnung bekommen habe? Ich hab halt keinen Bock, nur weil der verpennt ne Rechnung zu schreiben, drei Jahre später mal eben 1800€ zu zahlen...
(Zitat von: NDM27)
Zu Punkt 1: Grundsätzlich net - jedenfalls net über die "normale" Gewährleistung.
Zu Punkt 2: Es kommt halt drauf an, welches Ereignis man als das verjährungs-auslösende Ereignis betrachtet. In Frage kommen hier folgende zwei Daten:
1. Zeitpunkt, in dem die Rechnung gestellt wurde => da noch keine gestellt wurde (wenn ich das richtig verstanden hab), is der Anspruch nach der Ansicht frühestens am 31.12.2013 verjährt (wenn ich richtig gerechnet hab)
2. Zeitpunkt, in dem die Rechnung hätte gestellt werden können => verjährt is der Anspruch am 31.12.2010.
Folglich: egal wie man es sieht: es is (wenn auch ich mich net verrechnet hab) noch nix verjährt. Hoffe Du mal, dass der KFZ-Meister net auf die Idee kommt, Zinsen zu berechnen.
- Verjährung macht normalerweise meine Sekretärin, nur die kocht grad Kaffee ;-))) -
Bearbeitet von: mb100 am 07.04.2010 um 18:06:15
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Zitat:
Zitat:
Also könnte ich jetzt nach drei Jahren nicht mehr hingehen und sagen er soll die Radläufe noch etwas weiter ziehen weil es immernoch schleift? (Ist ja egal, weil ich das Auto ja eh schon nicht mehr habe)
Ich hab jetzt nochmal in meiner Fotostory geschaut und es muss wohl im Mai 2007 gewesen sein das mein Auto bei dem war. Also wäre laut Felix91 ja das ganze erst am 31.12.2010 verjährt, richtig? Was ändert jetzt die Tatsache das ich gar keine Rechnung bekommen habe? Ich hab halt keinen Bock, nur weil der verpennt ne Rechnung zu schreiben, drei Jahre später mal eben 1800€ zu zahlen...
(Zitat von: NDM27)
Zu Punkt 1: Grundsätzlich net - jedenfalsl et über die "normale" Gewährleistung.
Zu Punkt 2: Es kommt halt drauf an, welches Ereignis man als das verjährungs-auslösende Ereignis betrachtet. In Frage kommen hier folgende zwei Daten:
1. Zeitpunkt, in dem die Rechnung gestellt wurde => da noch keine gestellt wurde (wenn ich das richtig verstanden hab), is der Anspruch nach der Ansicht frühestens am 31.12.2013 verjährt (wenn ich richtig gerechnet hab)
2. Zeitpunkt, in dem die Rechnung hätte gestellt werden können => verjährt is der Anspruch am 31.12.2010.
Folglich: egal wie man es sieht: es is (wenn auch ich mich net verrechnet hab) noch nix verjährt. Hoffe Du mal, dass der KFZ-Meister net auf die Idee kommt, Zinsen zu berechnen.
- Verjährung macht normalerweise meine Sekretärin, nur die kocht grad Kaffee ;-))) -
Bearbeitet von: mb100 am 07.04.2010 um 17:42:34
(Zitat von: mb100)
LOOOOL Selten so gelacht! :-)
Nein, es wurde weder ein Reparatur-Auftrag erstellt, noch wurde mir eine Rechnung ausgestellt. Es gab also GAR NICHTS schriftliches.
www.mathias-hohme.de
Zitat:
)
Nein, es wurde weder ein Reparatur-Auftrag erstellt, noch wurde mir eine Rechnung ausgestellt. Es gab also GAR NICHTS schriftliches.
(Zitat von: NDM27)
Es is auch weder noch erforderlich. Solche Scherze, ..., äh, Verträge unterliegen keinem Schriftformerfordernis; und sowohl die Auftragerteilung bzw. Bestätigung als auch die Rechnung können mündlich erteilt werden.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Also ich würde mir da gar keine Gedanken machen, du weisst ja im Endeffekt auch von gar nichts, der kann deinen Eltern ja viel erzählen. Ich würde einfach mal abwarten, ob da noch was von ihm kommt, also ob er direkt mit dir in Kontakt tritt oder nicht. Falls er das tut, würd ich einfach zum Anwalt gehen und fertig, mit so Idioten würd ich mich garnicht rumstreiten, da du ja Rechtsschutz hast, ist ja das auch nicht das Problem.
Eine verbindliche Aussage kann hier eh niemand machen, ich würde tippen, dass wenn er zu seinem Anwalt geht, dieser ihm wahrscheinlich sowieso sagen wird, dass er das lassen soll.
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1534 Beiträge
Zitat:
Es is auch weder noch erforderlich. Solche Scherze, ..., äh, Verträge unterliegen keinem Schriftformerfordernis; und sowohl die Auftragerteilung bzw. Bestätigung als auch die Rechnung können mündlich erteilt werden.
(Zitat von: mb100)
Ich habe auch keine mündliche Rechnung (Hör ich zum ersten mal) bekommen. Er konnte mir bis zum letzten Mal als ich da war nicht sagen was es kostet. Ich habe jetzt erst durch meinen Vater erfahren, das es damals 1800€ hätte kosten sollen. (Abgesehen davon, das damals irgendwas von 1200€, eben der Versicherungssumme ausgemacht wurde)
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hallo jungs
An NDM27: Hast du für die geleistete Arbeit was gezahlt?? ohne Rechnung Schwarz.
mfg
Leben und Leben lassen
Zitat:
Ich habe auch keine mündliche Rechnung (Hör ich zum ersten mal) bekommen.
(Zitat von: NDM27)
Die kriegst Du beispielsweise immer, wenn Du beim Bäcker Brötchen kaufst. Und zwar in dem Moment, in dem die Bäckersfrau sagt: "Macht zwei Euro fuffzich."
Sagen wir mal so: es is sicher nicht üblich, bei derartigen Dingen ne "mündliche" Rechnung zu "überreichen" - schon wegen der Beweiskraft. Aber erforderlich für die Durchsetzbarkeit des Anspruchs is die schriftliche Version sicher nicht. Bis jetzt kannst Du tatsächlich mit den Schultern zucken und sagen: "Zeigen Sie mir irgend etwas oder beweisen Sie mir irgendwie, dass Ihr Anspruch auch tatsächlich besteht."
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
Ich habe auch keine mündliche Rechnung (Hör ich zum ersten mal) bekommen.
(Zitat von: NDM27)
Die kriegst Du beispielsweise immer, wenn Du beim Bäcker Brötchen kaufst. Und zwar in dem Moment, in dem die Bäckersfrau sagt: "Macht zwei Euro fuffzich."
Sagen wir mal so: es is sicher nicht üblich, bei derartigen Dingen ne "mündliche" Rechnung zu "überreichen" - schon wegen der Beweiskraft. Aber erforderlich für die Durchsetzbarkeit des Anspruchs is die schriftliche Version sicher nicht. Bis jetzt kannst Du tatsächlich mit den Schultern zucken und sagen: "Zeigen Sie mir irgend etwas oder beweisen Sie mir irgendwie, dass Ihr Anspruch auch tatsächlich besteht."
(Zitat von: mb100)
Würd ich auch sagen. Wie schon geschrieben wurde: er kann schließlich viel behaupten.
Da du bisher weder etwas gezahlt hast (was ja als Einverständnis gedeutet werden könnte), noch eine Rechnung für getätigte Arbeiten erhalten hast ... kann es dir im Prinzip wurscht sein, was er im Moment behauptet. Und da er ja auch ziemlich Mist gebaut hat, wird er sich - wahrscheinlich - in Hinsicht auf Gericht etc. zurückhalten. Er wird ja sicher nicht wissen, dass du das Auto schon verkauft hast, oder?
Btw: Glückwunsch an euch beide @Nachwuchs :)))
Gruß,
Ann-Katrin
Zitat:
Bis jetzt kannst Du tatsächlich mit den Schultern zucken und sagen: "Zeigen Sie mir irgend etwas oder beweisen Sie mir irgendwie, dass Ihr Anspruch auch tatsächlich besteht."
(Zitat von: mb100)
richtig. hast du einen werkstattauftrag unterschrieben o.ä. ? wenn nicht, gut für dich!
Das ist nähmlich das 1. was man eingetrichtert bekommt wenn man in einer Werkstatt arbeitet: immer einen Werkstattauftrag unterschreiben lassen :)