hi,
hab im september 2004 meinen wagen geauft.
vom gebruachtwagenhändler.
bei kauf km: 149.nochwas
dadurch war die gebrauchtwagengarantie möglich (max 150.000 erlaubt).
hab neulich bei studieren des au bescheids gestgestellt, das anfang des monats, in dem ich den wagen gekauft habe, der km stand 155.000 war.
der händler hat also wohl gedreht, damit die garantie geht.
im kaufvertrag steht sowas in der art "dem käufer ist bekannt, dass der händler keine gewähr übernehmen kann für die genauigkeit der angaben zu unfallschäden , km leistung ..."
mein anwalt sagt, aus der gewährleistung kann er sich aber nicht rausschleichen.
die frage ist, ob die angelegenheit verjährt ist.
was meint ihr? oder besser was wisst ihr?
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Mein 328 Coupe, meine Wallpaper, meine Einbauanleitung für FFB