Zitat:
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Also könnte ich jetzt nach drei Jahren nicht mehr hingehen und sagen er soll die Radläufe noch etwas weiter ziehen weil es immernoch schleift? (Ist ja egal, weil ich das Auto ja eh schon nicht mehr habe)
Ich hab jetzt nochmal in meiner Fotostory geschaut und es muss wohl im Mai 2007 gewesen sein das mein Auto bei dem war. Also wäre laut Felix91 ja das ganze erst am 31.12.2010 verjährt, richtig? Was ändert jetzt die Tatsache das ich gar keine Rechnung bekommen habe? Ich hab halt keinen Bock, nur weil der verpennt ne Rechnung zu schreiben, drei Jahre später mal eben 1800€ zu zahlen...
(Zitat von: NDM27)
Zu Punkt 1: Grundsätzlich net - jedenfalls net über die "normale" Gewährleistung.
Zu Punkt 2: Es kommt halt drauf an, welches Ereignis man als das verjährungs-auslösende Ereignis betrachtet. In Frage kommen hier folgende zwei Daten:
1. Zeitpunkt, in dem die Rechnung gestellt wurde => da noch keine gestellt wurde (wenn ich das richtig verstanden hab), is der Anspruch nach der Ansicht frühestens am 31.12.2013 verjährt (wenn ich richtig gerechnet hab)
2. Zeitpunkt, in dem die Rechnung hätte gestellt werden können => verjährt is der Anspruch am 31.12.2010.
Folglich: egal wie man es sieht: es is (wenn auch ich mich net verrechnet hab) noch nix verjährt. Hoffe Du mal, dass der KFZ-Meister net auf die Idee kommt, Zinsen zu berechnen.
- Verjährung macht normalerweise meine Sekretärin, nur die kocht grad Kaffee ;-))) -
Bearbeitet von: mb100 am 07.04.2010 um 18:06:15
(Zitat von: mb100)
Hm... hab gerade ne halbe kaufmännische Abhandlung über Verjährung hier reingetippselt, bis ich dann doch nochmal die Posts hier durchgelesen habe, DAS finde ich jetzt doch sehr interessant und macht meine Erklärungen erstmal unnötig.
Am Beispiel des TE mal fiktiv rumgesponnen:
Der Gläubiger merkt "ah, ich hab' hinterm Aktenschrank ne Notiz gefunden dass ich vor 3 jahren mal für 1.800€ was repariert habe". Muss er ja, sonst hätte er ja auch keine Kontaktdaten. Er weiß, es wurde keine Rechnung gestellt, da alles mündlich ausgemacht und wohl schwarz erledigt wurde (einfach mal unterstellt).
So... nun sagt er sich, ich schreibe jetzt die Rechnung.
Folglich wäre, falls er sie jetzt für sich zurechtgelgt richtig schreibt, also irgend nen Betrag + Ust auf 1.800€ ausgestellt mit Rechnungsdatum 07.04.2010, dann würde die Verjährung ja jetzt anfangen zu laufen. Also Ende der Verjährung 31.12.2013. Verjährt am 01.01.2014.
Das kanns doch nicht sein?!
Habe mal kurz gegoogelt, es gibt wohl tatsächlich gesetzlich keine Fristvorgabe für eine Rechnungsstellung, aber das wäre schon richtig übel. Also ganz allgemein gesehen.
Muss er das dann beweisen? Also z.B. mit Rechnungen von Lieferanten die ihm 2007 zu dem Zeitpunkt die eingebauten Teile ins Geschäft geliefert haben?
sorry @ TE... will Dir keine Angst machen *g* Ist nur interssant.
Btw. glaube nicht dass da irgendwas kommt, nur ein Tip: Nichts, aber auch gar nichts zugeben. Erst wenn wirklich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, was aber ,glaube ich, nicht bewilligt werden würde, bzw. dann erstmal das Finanzamt bei ihm aufkreuzt wo denn die Einnahmen in der Bilanz geblieben sind :)
Grüße