In Österreich ist es so, dass das Fernabsatzgesetz ein Teil des Konsumentenschutzgesetzes ist und betrifft somit nur Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. In Deutschland wird es wohl gleich sein, kann ich aber nicht zu 100 % sagen.
edit: hab gerade nach gesehen, ist in Deutschland gleich
BGB §312b (1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, ...
Bearbeitet von: Kingm40 am 07.04.2010 um 11:06:15