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Beitrag von: LatteBMW Date: 07.04.2010 Thema: Wer kennt sich mit Gesetzen -> Rückgaberecht aus? ---------------------------------------------------------- Fasse mich mal kurz. Habe was bei Ebay gekauft. Nun will ich aber von meinem Rückgaberecht gebrauch machen, bekam aber diese Mail: Zitat: Wie sieht denn die Gesetzeslage wirklich aus? Auch als Gewerblicher muß ich doch ein Rückgaberecht haben Bearbeitet von: LatteBMW am 07.04.2010 um 11:05:14 |
Autor: Kingm40 Datum: 07.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- In Österreich ist es so, dass das Fernabsatzgesetz ein Teil des Konsumentenschutzgesetzes ist und betrifft somit nur Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. In Deutschland wird es wohl gleich sein, kann ich aber nicht zu 100 % sagen. edit: hab gerade nach gesehen, ist in Deutschland gleich BGB §312b (1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, ... Bearbeitet von: Kingm40 am 07.04.2010 um 11:06:15 OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: b-mw-323 Datum: 07.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Rücktrittsrecht gilt nur für privatpersonen. unternehmen werden manchmal echt schlecht gestellt aber man geht beim unternehmen ja auch von einem "professionellen" aus wenn du als privatperson als rechnungsempfänger stehst, kannst du ja trotzdem von gebrauch machen, da du es als privatperson gekauft hast. |
Autor: aNka Datum: 07.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Willst du von deinem Rückgaberecht Gebrauch machen, weil das Teil, was du gekauft hast, nicht funktioniert etc. oder weil es dir schlicht und ergreifend nicht gefällt? Zum Thema Nicht-Gefallen hab ich folgendes im Netz gefunden: Ein "Rückgaberecht bei Nichtgefallen" gibt es - entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben - weder für Verbraucher noch für Unternehmer, es sei denn, der Vertragspartner räumt einem ein solches ausdrücklich ein oder es wird bei Kauf ausdrücklich vereinbart. Normalerweise wird man aber mit etwas Freundlichkeit, Hartnäckigkeit und Verhandlungsgeschick erreichen, dass der Händler die Ware zurücknimmt und den Preis erstattet oder zumindest eine Gutschrift zur Verrechnung mit späteren Käufen erteilt. Schließlich will der Händler Sie ja als Kunden behalten. Sollte hingegen eine Ware defekt sein, hast du sowohl als Verbraucher als auch Unternehmer Recht auf Nachbesserung, bzw. bei erfolglosen Nachbesserungs-Versuchen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz, ... Hoffe das hilft dir weiter. Gruß, Ann-Katrin |
Autor: b-mw-323 Datum: 07.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- man muss unterscheiden zwischen sachen die im laden gekauft wurden und sachen die per ferne gekauft wurden (online, katalog usw) Im laden gekauft gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht per ferne schon über das Fernabsatzgesetz und zwar 2 Wochen und bei ebay 4 wochen, allerdings nur privatpersonen. |
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