Frage zum Vollstreckungsbescheid
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also in Wiki habe ich folgendes gefunden:
Zitat:
"Der Vollstreckungsbescheid wird wahlweise vom Gericht automatisch („von Amts wegen“) dem Antragsgegner zugestellt oder durch einen vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher. Letzteres kann Zeit sparen, da der Gerichtsvollzieher zeitgleich schon die Zwangsvollstreckung betreiben kann. "
D.h. auf gut deutsch das, wenn es übers Amt läuft, es zwar lange dauert dafür nix weiter kostet (?) oder wenn man selber ein Gerichtsvollzieher beauftragt, schnell geht aber auch wieder Kosten verursacht? wenn ja, in welcher Höhe wäre das?
Mhh hab jetzt ne Weile im Netz recherchiert. Trotzdem weis ich nicht was jetzt nun sinnvoller ist und was da für Kosten noch auf einen zukommen (können)
Bearbeitet von: theblade am 23.02.2010 um 00:18:33
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Hallo theblade,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Frage zum Vollstreckungsbescheid"!
Gruß
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Wenn du von einem Gläubiger Geld eintreiben willst, brauchst du, wie schon geschrieben, einen Volstreckungsbescheid. Dieser wird meistens von deinem Anwalt am Gericht beantragt. Alle anfallenden Kosten sind für dich unerheblich, da diese Kosten alle vom Gläubiger übernommen werden müssen. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher richten sich immer nach der Höhe des Betrages. Egal welcher Gerichtsvollzieher die Eintreibung übernimmt. Es gibt, weil wir hier in Deutschland alles fein geregelt haben, REGELSÄTZE.
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ein Vollstreckungsbescheid liegt bereits vor.
Man kann ankreuzen dass das Gericht die Zustellung übernehmen soll oder man es selber veranlasst durch einen Gerichtsvollzieher.
Hast du dich hier vertippt? du meintest sicher Schuldner:
Zitat:
Alle anfallenden Kosten sind für dich unerheblich, da diese Kosten alle vom ??Gläubiger?? übernommen werden müssen.
(Zitat von: Old Men)
Zitat:
Die Kosten für den Gerichtsvollzieher richten sich immer nach der Höhe des Betrages. Egal welcher Gerichtsvollzieher die Eintreibung übernimmt. Es gibt, weil wir hier in Deutschland alles fein geregelt haben, REGELSÄTZE.
(Zitat von: Old Men)
und wo kann man nachschauen / nachfragen damit man in etwa abschätzen kann wieviel auf einem selbst(?) bzw auf dem Schuldner zukommen?
edit: ahh okay. paar zahlen gefunden. Aber ob ich das Amt oder ich selber einen Gerichtsvollzieher beauftrage kommen kosten auf MICH zu ? sehe da nicht ganz durch ...
Bearbeitet von: theblade am 23.02.2010 um 00:40:52
Sorry, ich meinte Schuldner. Der Gerichtsvollzieher ist für dich Kostenfrei. Wie hoch die Kosten sind, kann ich nicht sagen. Dafür gibt es eine Tabelle. Am besten mal bei einem Gerichtsvollzieher nachfragen, kostet auch nichts.
www.ra-kotz.de/gerichtsvollzieher.htm - Versuche es mal hier. Da werden einige Zahlen genannt. Ob es dir weiterhilft kann ich nicht sagen. Sonst aber mal bei GOOGLE suchen unter WWW. Gerichtsvollzieher.de
Die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid belaufen sich auf ca 50€ und man beantragt das am örtlichen Amtsgericht. Hierzu nimmt man ALLE erforderlichen Unterlagen mit, aus denen hervorgeht, dass man auch einen Anspruch darauf hat mit. Anschließend unterschreibt man den Antrag - den Rest erledigt der "Vollstrecker"
Ich habe das 2004 währens meiner Selbständigkeit auch schon zwei mal beantragt.
Gruß
Zitat:
Sorry, ich meinte Schuldner. Der Gerichtsvollzieher ist für dich Kostenfrei. Wie hoch die Kosten sind, kann ich nicht sagen. Dafür gibt es eine Tabelle. Am besten mal bei einem Gerichtsvollzieher nachfragen, kostet auch nichts.
(Zitat von: Old Men)
das stimmt so nicht ganz im zivilrechtrechtlichen ist es so dass du als gläubiger beim vollzieher in vorleistung gehst dieser versucht dann diese kosten als verfahrenskosten mit beim gläubiger einzutreiben. solltedie pfändung etc fruchtlos bleiben bleibst du auf den kosten sizten meine es sind um die 100 euro pro auftrag.
mfg
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Zitat:
Die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid belaufen sich auf ca 50€ und man beantragt das am örtlichen Amtsgericht. Hierzu nimmt man ALLE erforderlichen Unterlagen mit, aus denen hervorgeht, dass man auch einen Anspruch darauf hat mit. Anschließend unterschreibt man den Antrag - den Rest erledigt der "Vollstrecker"
Ich habe das 2004 währens meiner Selbständigkeit auch schon zwei mal beantragt.
Gruß
(Zitat von: lowspot)
achso?! unterlagen muss man auch noch dabeifügen? steht aber auf dem VB nicht drauf! o.O
sind es dann um die 50€oder, wie 320_touring schreibt, um die 100€? Frage deshalb ob es sinnvoll ist gutes Geld dem schlechten nachzuwerfen?! da ich nicht weis ob es bei dem Schuldner überhaupt was zu holen gibt. (Schuldnerbetrag beläuft sich auf gute 700öcken)
Bearbeitet von: theblade am 23.02.2010 um 09:30:38
Zitat:
Alle anfallenden Kosten sind für dich unerheblich, da diese Kosten alle vom Gläubiger übernommen werden müssen.
(Zitat von: Old Men)
Soweit die Theorie... ^^ In der Praxis siehts oft anders aus.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Bei Vollstreckung hast Du einen rechtskräftigen Titel den Du 30 Jahre einfordern kannst.
Ob es Sinn macht oder nicht liegt ganz bei Dir.
Das vorgelegte Geld (es waren damals 50€ für alle Kosten) bekommst Du natürlich auch wieder - vorrausgesetzt der Schuldner kommt in den nächsten 30 Jahren wieder zu Geld.
Du kannst die Schuld auch einem Inkassobüro verkaufen.
Bekommst zwar etwas weniger aber dafür geht es wesentlich schneller:-)
dieses verfahren nennt sich gerichtliches mahnverfahren, darunter findest du im internet sicherlich mehr infos wie das genau abläuft das verfahren. beantragen tust du das beim zuständigen amtsgericht, es dauert aber bis du einen vollstreckungsbescheid hast
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alles schon gelaufen. Vollstreckungsbescheid muss nur noch abgeschickt werden. Naja werde nachher mal mitn Anwalt telefonieren (u.a. wegen nem anderen Vorgang). werde ihm in dem Zuge gleich mal darauf anhauen da die Gerichtsvollzieher-Kostenübersicht ja doch sehr allgemein aufgeführt ist.
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Zitat:
Wenn du von einem Gläubiger Geld eintreiben willst, brauchst du, wie schon geschrieben, einen Volstreckungsbescheid. Dieser wird meistens von deinem Anwalt am Gericht beantragt. Alle anfallenden Kosten sind für dich unerheblich, da diese Kosten alle vom Gläubiger übernommen werden müssen. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher richten sich immer nach der Höhe des Betrages. Egal welcher Gerichtsvollzieher die Eintreibung übernimmt. Es gibt, weil wir hier in Deutschland alles fein geregelt haben, REGELSÄTZE.
(Zitat von: Old Men)
Die Kosten der Vollstreckung sind sehr wohl erheblich für den Gläubiger. Bleibt die Vollstreckung beim Schuldner ergebnislos, bleiben die Kosten beim Gläubiger hängen.
Zitat:
Die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid belaufen sich auf ca 50€ und man beantragt das am örtlichen Amtsgericht. Hierzu nimmt man ALLE erforderlichen Unterlagen mit, aus denen hervorgeht, dass man auch einen Anspruch darauf hat mit. Anschließend unterschreibt man den Antrag - den Rest erledigt der "Vollstrecker"
Ich habe das 2004 währens meiner Selbständigkeit auch schon zwei mal beantragt.
Gruß
(Zitat von: lowspot)
Das ist nicht richtig. Ein Mahnverfahren kann ich ganz normal online bei
online-mahnantrag.de veranlassen. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, wegschicken, fertig. Kosten im günstigsten Fall
23 Euro + 1,45 Euro Porto. Man muss auch keine Berechtigung der Forderung nachweisen oder sonst was. Das Gericht prüft bei Erhalt lediglich die formale Richtigkeit des Antrages, nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung.
@theblade
In den Kosten des Mahnverfahrens sind die Kosten bis zum vollstreckbaren Titel schon enthalten. Auch die Kosten der Zustellung von Amts wegen sind bereits in den Kosten des Mahnverfahrens drin.
Willst du vom GV zustellen lassen, wird dir der Titel übersandt und du kannst dann den GV beauftragen. Erst wenn du den GV mit der Zwangsvollstreckung beauftragst kostet das dann wieder. Üblich ist aber die Zustellung von Amts wegen. Eine Zustellung durch den GV ist eher unüblich. Hab ich z.B. noch nie gemacht.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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hey papa76, so wie du e beschrieben hast, über mahnverfahren online, hab ichs gemacht :)
23€ + porto bisher. gut, dann werde ich den VB per Amts wegen zukommen lassen. Aber was passiert dann? schaltet dann nicht das Amt ein GV ein den ich, bei erfolgloser pfändung(?), bezahlen muss?
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ich hab damit täglich zu tun...arbeite in einem Inkassobüro in verbindung mit Anwaltskanzlei
zum grundablauf:
Gläubiger kann mahnen, muss er nicht mehr.
nachdem 34 tage verzugsfrist abgelaufen sind schreibe ich die 1. mahnung, dann 1 1/2 wochen später die 2. dann die dritte dann wird mit dem Gläubiger rücksprache gehalten und der Mahnbescheid beantragt.
dauert wieder ne weile, Vollstreckungsbescheid und vollmacht. wenn der Gerichtsvollzieher nichts pfänden kann muss der sch. ev ablegen.
wenn er vorher schon ev hatte dann kannste nen haft/strafbefehl stellen usw.
titulierte summen sind 30 jahre vollstreckbar.
gerichtskosten müssen für uns vom Gläubiger vorgestreckt werden, werden aber zurück erstattet.
übertriebenes beispiel aber wirklich passiert..
wegen ner 400,- forderung wurde das haus des schuldners mit ewigem hin und her zwangsversteigert. bitter aber wahr.
also wenn nen titel hast kannste den kerl 30 jahre lang am arsch kriegen und in insolvenz treiben
da überlegen die meisten 2mal ob sie nicht doch bezahlen :)
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aha. da du ja dann an der quelle bist: was streicht ihr dann nach abschluß zb den von dir genannen 400,- ein?
Mitglied seit: 22.08.2002
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Zitat:
hey papa76, so wie du e beschrieben hast, über mahnverfahren online, hab ichs gemacht :)
23€ + porto bisher. gut, dann werde ich den VB per Amts wegen zukommen lassen. Aber was passiert dann? schaltet dann nicht das Amt ein GV ein den ich, bei erfolgloser pfändung(?), bezahlen muss?
(Zitat von: theblade)
Nein. Du musst den GV mit der Vollstreckung beauftragen, erst dann wird der GV tätig und es fallen wieder Kosten an. Beautragst du es nicht, rührt der GV keinen Finger. Wenn du weißt, dass der Schuldner im Moment mittellos ist oder sein Einkommen oder Vermögen sowieso unter der Pfändungsfreigrenze liegt, kannst du den Titel auch erstmal 1 oder zwei Jahre liegen lassen. Ist ja eh 30 Jahre vollstreckbar. Und deine Forderung ist sowieso mit 5% über Basiszinssatz verzinst. Vorausgesetzt du hast den Mahnbescheid richtig ausgefüllt. Und 5% über Basiszinssatz bekommst du bei keiner Bank.
Je nachdem was du beauftragst, beeinflusst das die Kosten. Willst du zum Beispiel bei erfolgloser Pfändung die eidesstattliche Versicherung abnehmen lassen, kostet das extra. Man kann u.a. auch beauftragen, dass der GV
eine richterliche Erlaubnis zur Pfändung bei Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt. Oder den
Erlass und Zustellung eines Zahlungsverbots nach §845 ZPO, usw usf.
Unsere Vollstreckungsaufträge umfassen 2 DIN A4 Seiten. Da ist dann aber auch alles mit drin, was machbar ist.
Edit: Bei jeder erfolglosen Pfändung musst du natürlich die Kosten übernehmen.
Bearbeitet von: Papa76 am 24.02.2010 um 08:38:21
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 08.11.2009
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gerichtskosten werden bzw. müssen an uns bezahlt werden, bekommt man aber zurück..also nur vorstrecken.
angenommen deine forderung beträgt 1000,- dann musst du an uns als gebühr/arbeitsaufwand 40,- löhnen und das wars. wir arbeiten ja nicht aus spaß an der freude :)
dann kommen zu deiner forderung verzugszinsen zu deinen gunsten hinzu, momentan bei 8% über basiszins bei privatpersonen
und 10% ü. basisz. bei firmen etc.
dann mahnkosten und inkassokosten. die streichen wir für uns beim schuldner ein.
gerichtskosten werden auch wiedergeholt.
d.h. du musst nur die 40,- aus eigener tasche zahlen, mehr nicht.
Mitglied seit: 08.11.2009
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hätte das fast vergessen, wir können auch kontos pfänden....
ist immer sehr lustig wenn schuldner, die nie auf mahnungen reagiert haben, plötzlich freiwillig anrufen und zahlen wollen weils konto eingefroren ist.
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Zitat:
gerichtskosten werden bzw. müssen an uns bezahlt werden, bekommt man aber zurück..also nur vorstrecken.
angenommen deine forderung beträgt 1000,- dann musst du an uns als gebühr/arbeitsaufwand 40,- löhnen und das wars. wir arbeiten ja nicht aus spaß an der freude :)
dann kommen zu deiner forderung verzugszinsen zu deinen gunsten hinzu, momentan bei 8% über basiszins bei privatpersonen
und 10% ü. basisz. bei firmen etc.
dann mahnkosten und inkassokosten. die streichen wir für uns beim schuldner ein.
gerichtskosten werden auch wiedergeholt.
d.h. du musst nur die 40,- aus eigener tasche zahlen, mehr nicht.
(Zitat von: lanze)
Und was ist wenn der Schuldner nicht pfändbar ist? Zahlt ihr dann dem Gläubiger / Auftraggeber trotzdem die Gerichtskosten zurück und zahlt die aus eurer eigenen Tasche?
Aus welchem Rechtsgrund nehmt ihr bei Verbrauchern / Privatpersonen 8% über Basiszinssatz und bei Unternehmen 10%?
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 08.11.2009
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das ist das risiko, da muss man sich im klaren drüber sein, aber pfändbar ist vieles und nen titel haste mal 30 jahre.
hab mich vertippt, 5% u. 8 %