Gutachten übersteigt Restwert erheblich...
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Mitglied seit: 13.12.2003
Pfalz
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172 Beiträge
Hallo Forumler,
jemand ist einem Familienangehörigen von mir in seinen Wagen gerutscht und die Zahlen schauen wie folgt aus:
Widerherstellungskoten: 4500,--
Wert vor dem Unfall: 1500,--
Wert im Istzustand: 100,--
Wie soll man nun weiter vorgehen bzw. was ist damit zu holen?
Der Restwert vom Wagen?
Danke für eure Hilfe!
Bearbeitet von: Pace am 27.12.2009 um 14:57:10
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Pace,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gutachten übersteigt Restwert erheblich..."!
Gruß
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Wirst von der Versicherung nicht mehr als 1500 € bekommen weils ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Is ne scheiß Situation
Fehlende PS werden durch fahrerisches Können ersetzt!
habt ihr den gutachter gerufen oder hat die versicherung euch einen von denen geschickt?
Mitglied seit: 25.01.2008
munich-city
Deutschland
263 Beiträge
Zitat:
Wirst von der Versicherung nicht mehr als 1500 € bekommen weils ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Is ne scheiß Situation
(Zitat von: TechN9ne)
außer du wirst das fahrzeug richten lassen:) dann müssen die des ganz schön zahlen!
/// E30 POWER ///
oo-00-oo
hey wir haben die selbe signatur ^^
zurück zum thema, würde ein neues gutachten machen lassen
Mitglied seit: 25.01.2008
munich-city
Deutschland
263 Beiträge
dass ist ja mal ein zufall^^
zurück zum thema:)
also wenn du dein wagen magst lass es ganz schön richten,und die versicherung muss zahlen^^
/// E30 POWER ///
oo-00-oo
Das ist ganz klar ein Totalschaden. Die Versicherung zahlt Zeitwert minus Restwert aus, also 1400 wenn du das Fahrzeug behalten willst.
Willst du es nicht bahlten, kriegst du die 1400 von der Versicherung und 100 vom Verwerter der die 100 gebotenhat.
Willst du reparieren, kriegst du ebenfalls die 1400 und den Rest musst du aus eigener Tasche zahlen.
Wenn du jemand findest, der das Auto günstig repariert, kannst du bis zu 130% von der Versicherung bekommen. Das wären 1950 Euro. Das wird natürlich nicht bar ausgezahlt, sondern nur gegen die Reparaturrechnung.
Zitat:
Wenn du jemand findest, der das Auto günstig repariert, kannst du bis zu 130% von der Versicherung bekommen. Das wären 1950 Euro. Das wird natürlich nicht bar ausgezahlt, sondern nur gegen die Reparaturrechnung.
(Zitat von: Christian Sch.)
Richtig.
Aber der Wagen muss dann fachgerecht und nach den Vorgaben des Gutachtens repariert werden.
Siehe dazu Bundesgerichtshof, Urteile vom 15.02.05, Az.: VI ZR 70/04 und VI ZR 172/04
Versteh auch nicht wie man bei einem reinrutschen mit wahrscheinlich geringer Geschwindigkeit so einen Schaden verursachen kann.
Zitat:
Richtig.
Aber der Wagen muss dann fachgerecht und nach den Vorgaben des Gutachtens repariert werden.
Siehe dazu Bundesgerichtshof, Urteile vom 15.02.05, Az.: VI ZR 70/04 und VI ZR 172/04
(Zitat von: herr_welker)
Logisch. Aber mit Gebrauchtteilen ist das ja vielleicht möglich, auch wenn es schwer wird dann über 2000 Euro zu sparen
Ich würd die Sache nem Anwalt übergeben. Wegen Nutzenausfall usw. könnte es Probleme geben.
Es wird wohl eher unrealistisch sein, die 130%-Regel zu nutzen. Die Versicherung will da sicher ne von ner Fachwerkstatt fachgerecht ausgeführte und nicht mit Gebrauchtteilen durchgeführte Reparatur sehen.
Bearbeitet von: mb100 am 27.12.2009 um 22:31:13
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
Wirst von der Versicherung nicht mehr als 1500 € bekommen weils ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Is ne scheiß Situation
(Zitat von: TechN9ne)
außer du wirst das fahrzeug richten lassen:) dann müssen die des ganz schön zahlen!
(Zitat von: bmwe30cabrio)
EBEN NICHT!!
Weil´s ein wirtschaftlicher Totalschaden ist!
Fehlende PS werden durch fahrerisches Können ersetzt!
Eine Reparatur mit Gebrauchtteilen kann auch Fachgerecht sein. Ist aber natürlich sehr unüblich und normalerweise wird sie auch nicht von einer Fachwerkstatt gemacht...
Nutzungsausfall wäre eine Möglichkeit, wenn das Auto nicht fahrbereit oder Verkehrssicher ist. Ich weiß allerdings nicht, wie das bei Totalschäden geregelt ist.
Ansonsten gibt es natürlich nichts, da das Auto nicht repariert wird und daher auch nicht ausfällt.
Zitat:
Eine Reparatur mit Gebrauchtteilen kann auch Fachgerecht sein. Ist aber natürlich sehr unüblich und normalerweise wird sie auch nicht von einer Fachwerkstatt gemacht...
(Zitat von: Christian Sch.)
Richtig - ich stimm Dir da vollkommen zu. Nur erzähl das mal ner Versicherung. Die zicken ohnehin gern mal bei der 130er-Regulierung rum, wollen, dass man das Auto dann nach der Reparatur noch mind. ein halbes Jahr fährt - und nicht verkauft usw.
Grundlage für diese Regelung ist ja, dass man total an dem Fahrzeug hängt, es liebt und unbedingt behalten will. Und das könnte sich (nach Ansicht der Versicherung) mit der Reparatur mit Gebrauchtteilen beißen...
Zitat:
Nutzungsausfall wäre eine Möglichkeit, wenn das Auto nicht fahrbereit oder Verkehrssicher ist. Ich weiß allerdings nicht, wie das bei Totalschäden geregelt ist.
(Zitat von: Christian Sch.)
Ich auch nicht. Ich glaub, man kann (höchstens) den Zeitraum, den der Gutachter für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs angesetzt hat, geltend machen - wenn man ein Fahrzeug kauft.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mahlzeit also mir für im Juli auch einer ins Auto. Auch Totalschaden. Wert laut Gutachten vorm Unfall 4000, Schaden knapp 7000. Ich sprach mit einer Karosseriefachwerkstatt wo ich den Besitzer etwas kenne. Wir einigten uns darauf Gebrauchtteile zu nutzen weil ein Grossteil der Schadensumme Bmw Teile waren.
Ende von der Geschichte:
ich bekam nach 2 Wochen mein Auto gerichtet wieder, gegnerische Verschicherung zahlte innerhalb von 4 Wochen. Ich bin zufrieden und Versicherung zickte überhauptnicht. Ich glaube es kommt drauf an mit welcher Versicherung man zu tun hat.
mach nen kafvertrag mit nem kumpel über den restwert (100€) dann holst dir die 1400 von der versicherung. der kaufvertrag aus dem grund, da die einen aufkäufer suchen damit sie weniger zahlen müssen.
beispiel:
ein aufkäufer zahlt 500€ dann gibt dir die versicherung noch 1000€. so kommst du auf den restwert.
wenn jetzt für 100€ verkauft hast müssen sie dir 1400€ geben. dann verkaufst den rest in ruhe für eventuell 500€ und machst noch n paar € plus! ;)
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Zitat:
ich bekam nach 2 Wochen mein Auto gerichtet wieder, gegnerische Verschicherung zahlte innerhalb von 4 Wochen. Ich bin zufrieden und Versicherung zickte überhauptnicht. Ich glaube es kommt drauf an mit welcher Versicherung man zu tun hat.
(Zitat von: chickenwingattack)
Wie hoch waren die Reparaturkosten? Lagen sie über 100%. Bei unter 100% macht die Versicherung natürlich keine Probleme. Die Probleme kommen nur bei der 130%-Grenze
Zitat:
Zitat:
ich bekam nach 2 Wochen mein Auto gerichtet wieder, gegnerische Verschicherung zahlte innerhalb von 4 Wochen. Ich bin zufrieden und Versicherung zickte überhauptnicht. Ich glaube es kommt drauf an mit welcher Versicherung man zu tun hat.
(Zitat von: chickenwingattack)
Wie hoch waren die Reparaturkosten? Lagen sie über 100%. Bei unter 100% macht die Versicherung natürlich keine Probleme. Die Probleme kommen nur bei der 130%-Grenze
(Zitat von: Christian Sch.)
alos nahc dem Unfall war mein Bock noch knapp 700 wert. Gezahlt hat die versicherung an die Werkstatt knapp 4200
also 4000-700= 3300 wo mir zugestanden wäre. die 4200 entsprechen damit 127%
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Zitat:
Nutzungsausfall wäre eine Möglichkeit, wenn das Auto nicht fahrbereit oder Verkehrssicher ist. Ich weiß allerdings nicht, wie das bei Totalschäden geregelt ist.
(Zitat von: Christian Sch.)
Zitat:
Ich auch nicht. Ich glaub, man kann (höchstens) den Zeitraum, den der Gutachter für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs angesetzt hat, geltend machen - wenn man ein Fahrzeug kauft.
(Zitat von: mb100)
So ist es. Der Gutachter gibt eine gewisse Zeit an, die es dauern würde ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden. Bei unserem Cabrio im Sommer waren es z.B. 2 Wochen Zeitspanne für evtl. Wiederbeschaffung.
Zitat:
Zitat:
Nutzungsausfall wäre eine Möglichkeit, wenn das Auto nicht fahrbereit oder Verkehrssicher ist. Ich weiß allerdings nicht, wie das bei Totalschäden geregelt ist.
(Zitat von: Christian Sch.)
Zitat:
Ich auch nicht. Ich glaub, man kann (höchstens) den Zeitraum, den der Gutachter für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs angesetzt hat, geltend machen - wenn man ein Fahrzeug kauft.
(Zitat von: mb100)
So ist es. Der Gutachter gibt eine gewisse Zeit an, die es dauern würde ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden. Bei unserem Cabrio im Sommer waren es z.B. 2 Wochen Zeitspanne für evtl. Wiederbeschaffung.
(Zitat von: Marco535)
an der frist kann der anwalt manchmal noch n bißchen was machen. natürlich mit der entsprechenden begründung.
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Also bei nicht selbstverschuldeten Totolschaden bekommt man Nutzungsausfall ( Mann muss ja nen neuen suchen ) glaube so 10-14 Tage oder so !
Zitat:
mach nen kafvertrag mit nem kumpel über den restwert (100€) dann holst dir die 1400 von der versicherung. der kaufvertrag aus dem grund, da die einen aufkäufer suchen damit sie weniger zahlen müssen.
beispiel:
ein aufkäufer zahlt 500€ dann gibt dir die versicherung noch 1000€. so kommst du auf den restwert.
wenn jetzt für 100€ verkauft hast müssen sie dir 1400€ geben. dann verkaufst den rest in ruhe für eventuell 500€ und machst noch n paar € plus! ;)
(Zitat von: BmW-MoGuL)
genauso hab ich es damals bei meinem 323er gemacht
400€ war der rest wert, hab dann mit nem kumpel den kauf vertrag von 420€ gemacht und das auto am nächsten tag auf mobile nochmal für 1000€ verkauft