Gutachten übersteigt Restwert erheblich...
Zitat:
Also bei nicht selbstverschuldeten Totolschaden bekommt man Nutzungsausfall ( Mann muss ja nen neuen suchen ) glaube so 10-14 Tage oder so !
(Zitat von: Heitzer41)
Das ist voll die ätzende Situation. Kenne jemanden, der in der halben
Nacht von der Polizei aus dem Bett geklingelt wurde die ihm dann erklärten
dass ein "Flüchtiger" in sein parkendes Auto gebrettert ist... war Totalschaden.
Und dann finde mal als Vollzeitarbeitender innerhalb dieser kurzen Zeit ein
passendes Auto.
Wie ist das eigentlich wenn man bei dem Unfall verletzt im Krankenhaus
liegt? Wie soll man da ein Auto suchen?! :)
BMW Team Oberhavel
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Hallo Nicore,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gutachten übersteigt Restwert erheblich..."!
Gruß
Zitat:
Wie ist das eigentlich wenn man bei dem Unfall verletzt im Krankenhaus
liegt? Wie soll man da ein Auto suchen?! :)
(Zitat von: Nicore)
Egal wie es aussieht - also ob Totalschaden oder nicht und Auto grad zur Reparatur: wenn ich die Versicherung wäre, würd ich sagen: "Nutzenausfall gibts nur, wenn es dem Halter auch möglich war, das Auto zu nutzen." Also kein Nutzenausfall in der Zeit, in der der Halter im KH liegt.
Den sollte es dann aber geben, wenn beispielsweise eine weitere Person (Ehemann / frau, Lebensgefährte / in, Kinder) auf das Auto angewiesen waren und es nicht nutzen konnten...
Der Nutzenausfall ist ja oftmals auch vom Tisch, wenn der verunfallte Wagen der Dritt- oder Viertwagen war und eh nur für Spazierfahrten genutzt wurde.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 29.08.2002
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Deutschland
2356 Beiträge
Zitat:
Wie ist das eigentlich wenn man bei dem Unfall verletzt im Krankenhaus
liegt? Wie soll man da ein Auto suchen?! :)
(Zitat von: Nicore)
Wird in dem Fall tatsächlich verweigert. War damals bei mir der Fall als ich nach Motorradunfall 2 Wochen im KH war. Dazu kam noch, dass ich ca. 3 Monate auf Krücken unterwegs war. Grund, wer im KH liegt oder wegen der Verletzung eh nicht fahren kann, könnte das Fahrzeug eh nicht nutzen. Hat auch nicht gezählt, dass andere das Fahrzeug hätten nutzen können oder wollen.
Zitat:
Wird in dem Fall tatsächlich verweigert. War damals bei mir der Fall als ich nach Motorradunfall 2 Wochen im KH war. Dazu kam noch, dass ich ca. 3 Monate auf Krücken unterwegs war. Grund, wer im KH liegt oder wegen der Verletzung eh nicht fahren kann, könnte das Fahrzeug eh nicht nutzen. Hat auch nicht gezählt, dass andere das Fahrzeug hätten nutzen können oder wollen.
(Zitat von: Marco535)
qed. Mir hat nur das passende, dies unterlegende Beispiel gefehlt...
Zitat:
Hat auch nicht gezählt, dass andere das Fahrzeug hätten nutzen können oder wollen.
(Zitat von: Marco535)
Stimmt. Der Nutzenausfall kann aber dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn andere aufs Fahrzeug angewiesen sind - wie ich erwähnt hab. Klassisches Beispiel: Familie mit Kindern, einziges Fahrzeug, Familienvater (auf dem das Fahrzeug zugelassen ist) verunfallt, landet im KH, Mutter nutzt das Fahrzeug üblicherweise noch für alltägliche Fahrten (Kinder zur Schule / zum Sport, Einkaufen, ...)
Kann natürlich auch sein, dass die Versicherungen rumzicken. Aber mit nem guten Anwalt sollte dies kein Problem darstellen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ist wieder typisch, für einen glasklaren Fall muss man erst
wieder einen Anwalt einschalten und das ganze zieht sich
in die Länge...
Was ist wenn man z.B. alleine lebt und keinen Partner hat
und sonst mit dem Auto täglich zur Arbeit fährt und erstmal
2 Wochen im KH liegt oder auf Krücken läuft?! Wenn man
wieder arbeitsfähig ist braucht man das Auto doch auch.
Da müsste die Versicherung des Gegners im Prinzip einen
Ersatzwagen hinstellen.
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Ist wieder typisch, für einen glasklaren Fall muss man erst
wieder einen Anwalt einschalten und das ganze zieht sich
in die Länge...
(Zitat von: Nicore)
Anspruchsgegner ist ne Versicherung...
meine Erfahrung: mit Anwalt gehts in der Regel schnell und v.a. für den Geschädigten ohne Aufwand und Ärger, ohne Anwalt zieht es sich in die Länge - und kostet Nerven und oft auch Geld.
Zitat:
Was ist wenn man z.B. alleine lebt und keinen Partner hat
und sonst mit dem Auto täglich zur Arbeit fährt und erstmal
2 Wochen im KH liegt oder auf Krücken läuft?! Wenn man
wieder arbeitsfähig ist braucht man das Auto doch auch.
Da müsste die Versicherung des Gegners im Prinzip einen
Ersatzwagen hinstellen.
(Zitat von: Nicore)
Du meinst, wenn man aus dem KH raus ist - und der Wagen dann repariert wird? Und somit ein Nutzenausfall anfällt? Ja, den sollte es dann geben - oder eben den Mietwagen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Den Vorgang kenne ich auch, wenn der Wagen repariert begutachtet
wurde geht alles seinen Gang mit dem Nutzungsausfall, war bei mir
damals auch so.
Aber es ging mir um die Tatsache des Totalschadens und die Suche
nach einem Ersatz.
BMW Team Oberhavel
Sollte sich ebenso verhalten. Mann kann im KH ja schlecht nach nem Ersatzwagen suchen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Wer wochenlang im Krankenhaus liegt, der bekommt doch in der Regel auch schmerzensgeld.
Nebenbei:
Bekannter von mir wurde mal überfahren, gleich zweimal, vorwärts und dann nochmal rückwärts.
Beine böse kaputt und werden auch nicht wieder wie sie mal waren, aber Sportler war er eh nie. Normal laufen kann er aber schon.
Schmerzensgeld um die 125 k
Das war Kaminski, der schlechteste U-Bahn-Fahrer der Stadt...
Zitat:
Wer wochenlang im Krankenhaus liegt, der bekommt doch in der Regel auch schmerzensgeld.
(Zitat von: kaminski)
Aber nur, wenn er weiblich ist - und sie in der Zeit auch wirklich ihre Tage hat...
Spaß beiseite: Scho - und nen Schadenersatz in Höhe der Heilbehandlungskosten (von denen man üblicherweise nix sieht). Nur is das wieder ein ganz anderer Anspruch. Aus so nem durchschnittlichen Unfall ergeben sich eben schnell mal fünf bis 25 verschiedene Ansprüche...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Pfalz
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Im Gutachten steht noch 10 Tage Nutzungsausfall?
Woher soll ich wissen, wieviel ich für den Wagen pro Tag ansetzten kann?
MfG
Zitat:
Im Gutachten steht noch 10 Tage Nutzungsausfall?
Woher soll ich wissen, wieviel ich für den Wagen pro Tag ansetzten kann?
(Zitat von: Pace)
Das sollte eigentlich mit im Gutachten stehen. Ansonsten gibts Listen mit den Einteilungen. Entweder online - oder Dein eigener Versicherungsvertreter ist so freundlich und gibt Dir Auskunft. Oder der Anwalt.
Aber Du kannst davon ausgehen, dass die gegnerische Versicherung auch da in ihre Listen reinguckt und den für sich passenden Nutzenausfall ansetzt. Wogegen man allerdings vorgehen kann. Obs von Erfolg gekrönt ist: muss man sehen.
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