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Gutachten übersteigt Restwert erheblich... - Geplaudere

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Beitrag von: Pace
Date: 27.12.2009
Thema: Gutachten übersteigt Restwert erheblich...
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Hallo Forumler,

jemand ist einem Familienangehörigen von mir in seinen Wagen gerutscht und die Zahlen schauen wie folgt aus:

Widerherstellungskoten: 4500,--
Wert vor dem Unfall: 1500,--
Wert im Istzustand: 100,--

Wie soll man nun weiter vorgehen bzw. was ist damit zu holen?
Der Restwert vom Wagen?

Danke für eure Hilfe!

Bearbeitet von: Pace am 27.12.2009 um 14:57:10


Antworten:
Autor: TechN9ne
Datum: 27.12.2009
Antwort:
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Wirst von der Versicherung nicht mehr als 1500 € bekommen weils ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Is ne scheiß Situation

Fehlende PS werden durch fahrerisches Können ersetzt!

Autor: e30 fleywa
Datum: 27.12.2009
Antwort:
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habt ihr den gutachter gerufen oder hat die versicherung euch einen von denen geschickt?
Autor: bmwe30cabrio
Datum: 27.12.2009
Antwort:
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Zitat:


Wirst von der Versicherung nicht mehr als 1500 € bekommen weils ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Is ne scheiß Situation


(Zitat von: TechN9ne)





außer du wirst das fahrzeug richten lassen:) dann müssen die des ganz schön zahlen!



/// E30 POWER ///

oo-00-oo
Autor: e30 fleywa
Datum: 27.12.2009
Antwort:
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hey wir haben die selbe signatur ^^


zurück zum thema, würde ein neues gutachten machen lassen
Autor: bmwe30cabrio
Datum: 27.12.2009
Antwort:
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dass ist ja mal ein zufall^^

zurück zum thema:)

also wenn du dein wagen magst lass es ganz schön richten,und die versicherung muss zahlen^^


/// E30 POWER ///

oo-00-oo
Autor: Christian Sch.
Datum: 27.12.2009
Antwort:
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Das ist ganz klar ein Totalschaden. Die Versicherung zahlt Zeitwert minus Restwert aus, also 1400 wenn du das Fahrzeug behalten willst.

Willst du es nicht bahlten, kriegst du die 1400 von der Versicherung und 100 vom Verwerter der die 100 gebotenhat.

Willst du reparieren, kriegst du ebenfalls die 1400 und den Rest musst du aus eigener Tasche zahlen.

Wenn du jemand findest, der das Auto günstig repariert, kannst du bis zu 130% von der Versicherung bekommen. Das wären 1950 Euro. Das wird natürlich nicht bar ausgezahlt, sondern nur gegen die Reparaturrechnung.
Autor: herr_welker
Datum: 27.12.2009
Antwort:
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Zitat:


Wenn du jemand findest, der das Auto günstig repariert, kannst du bis zu 130% von der Versicherung bekommen. Das wären 1950 Euro. Das wird natürlich nicht bar ausgezahlt, sondern nur gegen die Reparaturrechnung.

(Zitat von: Christian Sch.)



Richtig.
Aber der Wagen muss dann fachgerecht und nach den Vorgaben des Gutachtens repariert werden.
Siehe dazu Bundesgerichtshof, Urteile vom 15.02.05, Az.: VI ZR 70/04 und VI ZR 172/04

Versteh auch nicht wie man bei einem reinrutschen mit wahrscheinlich geringer Geschwindigkeit so einen Schaden verursachen kann.
Autor: Christian Sch.
Datum: 27.12.2009
Antwort:
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Zitat:


Richtig.
Aber der Wagen muss dann fachgerecht und nach den Vorgaben des Gutachtens repariert werden.
Siehe dazu Bundesgerichtshof, Urteile vom 15.02.05, Az.: VI ZR 70/04 und VI ZR 172/04

(Zitat von: herr_welker)




Logisch. Aber mit Gebrauchtteilen ist das ja vielleicht möglich, auch wenn es schwer wird dann über 2000 Euro zu sparen
Autor: mb100
Datum: 27.12.2009
Antwort:
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Ich würd die Sache nem Anwalt übergeben. Wegen Nutzenausfall usw. könnte es Probleme geben.

Es wird wohl eher unrealistisch sein, die 130%-Regel zu nutzen. Die Versicherung will da sicher ne von ner Fachwerkstatt fachgerecht ausgeführte und nicht mit Gebrauchtteilen durchgeführte Reparatur sehen.

Bearbeitet von: mb100 am 27.12.2009 um 22:31:13
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: TechN9ne
Datum: 28.12.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Wirst von der Versicherung nicht mehr als 1500 € bekommen weils ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Is ne scheiß Situation


(Zitat von: TechN9ne)





außer du wirst das fahrzeug richten lassen:) dann müssen die des ganz schön zahlen!




(Zitat von: bmwe30cabrio)





EBEN NICHT!!
Weil´s ein wirtschaftlicher Totalschaden ist!
Fehlende PS werden durch fahrerisches Können ersetzt!

Autor: Christian Sch.
Datum: 28.12.2009
Antwort:
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Eine Reparatur mit Gebrauchtteilen kann auch Fachgerecht sein. Ist aber natürlich sehr unüblich und normalerweise wird sie auch nicht von einer Fachwerkstatt gemacht...

Nutzungsausfall wäre eine Möglichkeit, wenn das Auto nicht fahrbereit oder Verkehrssicher ist. Ich weiß allerdings nicht, wie das bei Totalschäden geregelt ist.
Ansonsten gibt es natürlich nichts, da das Auto nicht repariert wird und daher auch nicht ausfällt.
Autor: mb100
Datum: 28.12.2009
Antwort:
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Zitat:


Eine Reparatur mit Gebrauchtteilen kann auch Fachgerecht sein. Ist aber natürlich sehr unüblich und normalerweise wird sie auch nicht von einer Fachwerkstatt gemacht...

(Zitat von: Christian Sch.)




Richtig - ich stimm Dir da vollkommen zu. Nur erzähl das mal ner Versicherung. Die zicken ohnehin gern mal bei der 130er-Regulierung rum, wollen, dass man das Auto dann nach der Reparatur noch mind. ein halbes Jahr fährt - und nicht verkauft usw.
Grundlage für diese Regelung ist ja, dass man total an dem Fahrzeug hängt, es liebt und unbedingt behalten will. Und das könnte sich (nach Ansicht der Versicherung) mit der Reparatur mit Gebrauchtteilen beißen...

Zitat:


Nutzungsausfall wäre eine Möglichkeit, wenn das Auto nicht fahrbereit oder Verkehrssicher ist. Ich weiß allerdings nicht, wie das bei Totalschäden geregelt ist.

(Zitat von: Christian Sch.)




Ich auch nicht. Ich glaub, man kann (höchstens) den Zeitraum, den der Gutachter für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs angesetzt hat, geltend machen - wenn man ein Fahrzeug kauft.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: chickenwingattack
Datum: 28.12.2009
Antwort:
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Mahlzeit also mir für im Juli auch einer ins Auto. Auch Totalschaden. Wert laut Gutachten vorm Unfall 4000, Schaden knapp 7000. Ich sprach mit einer Karosseriefachwerkstatt wo ich den Besitzer etwas kenne. Wir einigten uns darauf Gebrauchtteile zu nutzen weil ein Grossteil der Schadensumme Bmw Teile waren.

Ende von der Geschichte:

ich bekam nach 2 Wochen mein Auto gerichtet wieder, gegnerische Verschicherung zahlte innerhalb von 4 Wochen. Ich bin zufrieden und Versicherung zickte überhauptnicht. Ich glaube es kommt drauf an mit welcher Versicherung man zu tun hat.
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 28.12.2009
Antwort:
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mach nen kafvertrag mit nem kumpel über den restwert (100€) dann holst dir die 1400 von der versicherung. der kaufvertrag aus dem grund, da die einen aufkäufer suchen damit sie weniger zahlen müssen.
beispiel:
ein aufkäufer zahlt 500€ dann gibt dir die versicherung noch 1000€. so kommst du auf den restwert.
wenn jetzt für 100€ verkauft hast müssen sie dir 1400€ geben. dann verkaufst den rest in ruhe für eventuell 500€ und machst noch n paar € plus! ;)


Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: Christian Sch.
Datum: 28.12.2009
Antwort:
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Zitat:



ich bekam nach 2 Wochen mein Auto gerichtet wieder, gegnerische Verschicherung zahlte innerhalb von 4 Wochen. Ich bin zufrieden und Versicherung zickte überhauptnicht. Ich glaube es kommt drauf an mit welcher Versicherung man zu tun hat.

(Zitat von: chickenwingattack)




Wie hoch waren die Reparaturkosten? Lagen sie über 100%. Bei unter 100% macht die Versicherung natürlich keine Probleme. Die Probleme kommen nur bei der 130%-Grenze
Autor: chickenwingattack
Datum: 28.12.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



ich bekam nach 2 Wochen mein Auto gerichtet wieder, gegnerische Verschicherung zahlte innerhalb von 4 Wochen. Ich bin zufrieden und Versicherung zickte überhauptnicht. Ich glaube es kommt drauf an mit welcher Versicherung man zu tun hat.

(Zitat von: chickenwingattack)




Wie hoch waren die Reparaturkosten? Lagen sie über 100%. Bei unter 100% macht die Versicherung natürlich keine Probleme. Die Probleme kommen nur bei der 130%-Grenze

(Zitat von: Christian Sch.)





alos nahc dem Unfall war mein Bock noch knapp 700 wert. Gezahlt hat die versicherung an die Werkstatt knapp 4200

also 4000-700= 3300 wo mir zugestanden wäre. die 4200 entsprechen damit 127%
Autor: Marco535
Datum: 28.12.2009
Antwort:
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Zitat:



Nutzungsausfall wäre eine Möglichkeit, wenn das Auto nicht fahrbereit oder Verkehrssicher ist. Ich weiß allerdings nicht, wie das bei Totalschäden geregelt ist.

(Zitat von: Christian Sch.)



Zitat:


Ich auch nicht. Ich glaub, man kann (höchstens) den Zeitraum, den der Gutachter für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs angesetzt hat, geltend machen - wenn man ein Fahrzeug kauft.

(Zitat von: mb100)




So ist es. Der Gutachter gibt eine gewisse Zeit an, die es dauern würde ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden. Bei unserem Cabrio im Sommer waren es z.B. 2 Wochen Zeitspanne für evtl. Wiederbeschaffung.
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 28.12.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Nutzungsausfall wäre eine Möglichkeit, wenn das Auto nicht fahrbereit oder Verkehrssicher ist. Ich weiß allerdings nicht, wie das bei Totalschäden geregelt ist.

(Zitat von: Christian Sch.)



Zitat:


Ich auch nicht. Ich glaub, man kann (höchstens) den Zeitraum, den der Gutachter für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs angesetzt hat, geltend machen - wenn man ein Fahrzeug kauft.

(Zitat von: mb100)




So ist es. Der Gutachter gibt eine gewisse Zeit an, die es dauern würde ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden. Bei unserem Cabrio im Sommer waren es z.B. 2 Wochen Zeitspanne für evtl. Wiederbeschaffung.

(Zitat von: Marco535)




an der frist kann der anwalt manchmal noch n bißchen was machen. natürlich mit der entsprechenden begründung.

Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: Heitzer41
Datum: 28.12.2009
Antwort:
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Also bei nicht selbstverschuldeten Totolschaden bekommt man Nutzungsausfall ( Mann muss ja nen neuen suchen ) glaube so 10-14 Tage oder so !
Autor: e30 fleywa
Datum: 29.12.2009
Antwort:
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Zitat:


mach nen kafvertrag mit nem kumpel über den restwert (100€) dann holst dir die 1400 von der versicherung. der kaufvertrag aus dem grund, da die einen aufkäufer suchen damit sie weniger zahlen müssen.
beispiel:
ein aufkäufer zahlt 500€ dann gibt dir die versicherung noch 1000€. so kommst du auf den restwert.
wenn jetzt für 100€ verkauft hast müssen sie dir 1400€ geben. dann verkaufst den rest in ruhe für eventuell 500€ und machst noch n paar € plus! ;)



(Zitat von: BmW-MoGuL)




genauso hab ich es damals bei meinem 323er gemacht

400€ war der rest wert, hab dann mit nem kumpel den kauf vertrag von 420€ gemacht und das auto am nächsten tag auf mobile nochmal für 1000€ verkauft
Autor: Nicore
Datum: 04.01.2010
Antwort:
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Zitat:


Also bei nicht selbstverschuldeten Totolschaden bekommt man Nutzungsausfall ( Mann muss ja nen neuen suchen ) glaube so 10-14 Tage oder so !

(Zitat von: Heitzer41)




Das ist voll die ätzende Situation. Kenne jemanden, der in der halben
Nacht von der Polizei aus dem Bett geklingelt wurde die ihm dann erklärten
dass ein "Flüchtiger" in sein parkendes Auto gebrettert ist... war Totalschaden.
Und dann finde mal als Vollzeitarbeitender innerhalb dieser kurzen Zeit ein
passendes Auto.

Wie ist das eigentlich wenn man bei dem Unfall verletzt im Krankenhaus
liegt? Wie soll man da ein Auto suchen?! :)
BMW Team Oberhavel
Autor: mb100
Datum: 04.01.2010
Antwort:
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Zitat:



Wie ist das eigentlich wenn man bei dem Unfall verletzt im Krankenhaus
liegt? Wie soll man da ein Auto suchen?! :)

(Zitat von: Nicore)




Egal wie es aussieht - also ob Totalschaden oder nicht und Auto grad zur Reparatur: wenn ich die Versicherung wäre, würd ich sagen: "Nutzenausfall gibts nur, wenn es dem Halter auch möglich war, das Auto zu nutzen." Also kein Nutzenausfall in der Zeit, in der der Halter im KH liegt.
Den sollte es dann aber geben, wenn beispielsweise eine weitere Person (Ehemann / frau, Lebensgefährte / in, Kinder) auf das Auto angewiesen waren und es nicht nutzen konnten...

Der Nutzenausfall ist ja oftmals auch vom Tisch, wenn der verunfallte Wagen der Dritt- oder Viertwagen war und eh nur für Spazierfahrten genutzt wurde.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Marco535
Datum: 04.01.2010
Antwort:
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Zitat:



Wie ist das eigentlich wenn man bei dem Unfall verletzt im Krankenhaus
liegt? Wie soll man da ein Auto suchen?! :)

(Zitat von: Nicore)




Wird in dem Fall tatsächlich verweigert. War damals bei mir der Fall als ich nach Motorradunfall 2 Wochen im KH war. Dazu kam noch, dass ich ca. 3 Monate auf Krücken unterwegs war. Grund, wer im KH liegt oder wegen der Verletzung eh nicht fahren kann, könnte das Fahrzeug eh nicht nutzen. Hat auch nicht gezählt, dass andere das Fahrzeug hätten nutzen können oder wollen.
Autor: mb100
Datum: 04.01.2010
Antwort:
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Zitat:



Wird in dem Fall tatsächlich verweigert. War damals bei mir der Fall als ich nach Motorradunfall 2 Wochen im KH war. Dazu kam noch, dass ich ca. 3 Monate auf Krücken unterwegs war. Grund, wer im KH liegt oder wegen der Verletzung eh nicht fahren kann, könnte das Fahrzeug eh nicht nutzen. Hat auch nicht gezählt, dass andere das Fahrzeug hätten nutzen können oder wollen.

(Zitat von: Marco535)




qed. Mir hat nur das passende, dies unterlegende Beispiel gefehlt...

Zitat:



Hat auch nicht gezählt, dass andere das Fahrzeug hätten nutzen können oder wollen.

(Zitat von: Marco535)




Stimmt. Der Nutzenausfall kann aber dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn andere aufs Fahrzeug angewiesen sind - wie ich erwähnt hab. Klassisches Beispiel: Familie mit Kindern, einziges Fahrzeug, Familienvater (auf dem das Fahrzeug zugelassen ist) verunfallt, landet im KH, Mutter nutzt das Fahrzeug üblicherweise noch für alltägliche Fahrten (Kinder zur Schule / zum Sport, Einkaufen, ...)
Kann natürlich auch sein, dass die Versicherungen rumzicken. Aber mit nem guten Anwalt sollte dies kein Problem darstellen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Nicore
Datum: 05.01.2010
Antwort:
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Ist wieder typisch, für einen glasklaren Fall muss man erst
wieder einen Anwalt einschalten und das ganze zieht sich
in die Länge...

Was ist wenn man z.B. alleine lebt und keinen Partner hat
und sonst mit dem Auto täglich zur Arbeit fährt und erstmal
2 Wochen im KH liegt oder auf Krücken läuft?! Wenn man
wieder arbeitsfähig ist braucht man das Auto doch auch.
Da müsste die Versicherung des Gegners im Prinzip einen
Ersatzwagen hinstellen.
BMW Team Oberhavel
Autor: mb100
Datum: 05.01.2010
Antwort:
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Zitat:


Ist wieder typisch, für einen glasklaren Fall muss man erst
wieder einen Anwalt einschalten und das ganze zieht sich
in die Länge...

(Zitat von: Nicore)




Anspruchsgegner ist ne Versicherung...
meine Erfahrung: mit Anwalt gehts in der Regel schnell und v.a. für den Geschädigten ohne Aufwand und Ärger, ohne Anwalt zieht es sich in die Länge - und kostet Nerven und oft auch Geld.


Zitat:


Was ist wenn man z.B. alleine lebt und keinen Partner hat
und sonst mit dem Auto täglich zur Arbeit fährt und erstmal
2 Wochen im KH liegt oder auf Krücken läuft?! Wenn man
wieder arbeitsfähig ist braucht man das Auto doch auch.
Da müsste die Versicherung des Gegners im Prinzip einen
Ersatzwagen hinstellen.

(Zitat von: Nicore)




Du meinst, wenn man aus dem KH raus ist - und der Wagen dann repariert wird? Und somit ein Nutzenausfall anfällt? Ja, den sollte es dann geben - oder eben den Mietwagen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Nicore
Datum: 06.01.2010
Antwort:
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Den Vorgang kenne ich auch, wenn der Wagen repariert begutachtet
wurde geht alles seinen Gang mit dem Nutzungsausfall, war bei mir
damals auch so.

Aber es ging mir um die Tatsache des Totalschadens und die Suche
nach einem Ersatz.
BMW Team Oberhavel
Autor: mb100
Datum: 06.01.2010
Antwort:
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Sollte sich ebenso verhalten. Mann kann im KH ja schlecht nach nem Ersatzwagen suchen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: kaminski
Datum: 06.01.2010
Antwort:
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Wer wochenlang im Krankenhaus liegt, der bekommt doch in der Regel auch schmerzensgeld.

Nebenbei:
Bekannter von mir wurde mal überfahren, gleich zweimal, vorwärts und dann nochmal rückwärts.

Beine böse kaputt und werden auch nicht wieder wie sie mal waren, aber Sportler war er eh nie. Normal laufen kann er aber schon.

Schmerzensgeld um die 125 k
Das war Kaminski, der schlechteste U-Bahn-Fahrer der Stadt...
Autor: mb100
Datum: 06.01.2010
Antwort:
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Zitat:


Wer wochenlang im Krankenhaus liegt, der bekommt doch in der Regel auch schmerzensgeld.

(Zitat von: kaminski)




Aber nur, wenn er weiblich ist - und sie in der Zeit auch wirklich ihre Tage hat...

Spaß beiseite: Scho - und nen Schadenersatz in Höhe der Heilbehandlungskosten (von denen man üblicherweise nix sieht). Nur is das wieder ein ganz anderer Anspruch. Aus so nem durchschnittlichen Unfall ergeben sich eben schnell mal fünf bis 25 verschiedene Ansprüche...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Pace
Datum: 10.01.2010
Antwort:
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Im Gutachten steht noch 10 Tage Nutzungsausfall?
Woher soll ich wissen, wieviel ich für den Wagen pro Tag ansetzten kann?

MfG
Autor: mb100
Datum: 10.01.2010
Antwort:
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Zitat:


Im Gutachten steht noch 10 Tage Nutzungsausfall?
Woher soll ich wissen, wieviel ich für den Wagen pro Tag ansetzten kann?

(Zitat von: Pace)




Das sollte eigentlich mit im Gutachten stehen. Ansonsten gibts Listen mit den Einteilungen. Entweder online - oder Dein eigener Versicherungsvertreter ist so freundlich und gibt Dir Auskunft. Oder der Anwalt.
Aber Du kannst davon ausgehen, dass die gegnerische Versicherung auch da in ihre Listen reinguckt und den für sich passenden Nutzenausfall ansetzt. Wogegen man allerdings vorgehen kann. Obs von Erfolg gekrönt ist: muss man sehen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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