Angehalten worden und Weiterfahrt untersagt!
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Irsch/Saar
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Woran sich die Rennleitung aber aufhängen kann ist das Zitat:
"Seit 1998 ersetzt dieses Zeichen das rote Überführungskennzeichen . Das Kurzzeitkennzeichen wird nur ausgestellt, wenn es sich um Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten handelt!"
Jetzt erkläre denen mal was du da gemacht hast.
AM WE im MC D mit der Freundin...
könnte interessant werden.
Ich hab fahrten in die City gerade am WE mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht gemacht, genau aus eben diesem Grund.
Ist doch das selbe wie mit roter Nummer, wenn man sieht wie das immer gehandhabt wird und was eig. damit erlaubt ist... kein Wunder das vermehrt darauf geachtet wird.
...don´t care about tomorrow!
Mitglied: seit 2005
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Hallo Fogg,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Angehalten worden und Weiterfahrt untersagt!"!
Gruß
@ Fogg:
Die Weiterfahrt wurde aber nicht wegen des roten Kennzeichens untersagt sondern wegen angeblich erloschener Betriebserlaubnis und dies entbehrt jeglicher Grundlage.
@ Liteon:
Wenn Du den entstandenen Schaden ersetzt haben möchtest, dann wirst Du um eine Klage mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit nicht herumkommen, das sollte Dir von Anfang an klar sein. Die Chancen, den Prozess zu gewinnen sind aber in meinen Augen ausgezeichnet, ich würde es auf jeden Fall machen.
EDIT:
Zudem würde ich prüfen, ob hier seitens der Beamten der Tatbestand der Nötigung vorliegt und hier ggf. Strafanzeige stellen, damit die Herren das mal lernen.
Bearbeitet von: daniel.krueger am 04.10.2009 um 20:57:19
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@Fogg
Ich bin ja nicht wegen dem Kennzeichen angehalten worden. Das war ja alles vollkommen okay so. Test und Überführungsfahrten im Kreis Köln. War kein Problem.
Es geht ja um die erloschene Betriebserlaubnis.
Ich werde auf jeden Fall morgen den Weg zum Anwalt auf mich nehmen und gucken was ich erreichen kann, weil ich aktuell denke das die Stillegung nicht rechtens war.
Ich bin zu dem Entschluss gekommen den Wagen zu verkaufen, weil ich keine Lust habe das mich nächste Woche der nächste uniformierte Ochse anhält und ich wieder wie ein Idiot da stehe.
Zusätzlich hätte ich am Samstag abend noch arbeiten müssen, was ich natürlich zeitlich nicht geschafft habe. Somit auch noch Verdienstausfall.
Kaufe ich mir eben wieder einen BMW.
Mitglied seit: 03.02.2007
Rietberg
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Totaler Quatsch,wegen dem Luftfilter erlischt keine Betriebserlaubnis!!!!
Zitat:
Woran sich die Rennleitung aber aufhängen kann ist das Zitat:
"Seit 1998 ersetzt dieses Zeichen das rote Überführungskennzeichen . Das Kurzzeitkennzeichen wird nur ausgestellt, wenn es sich um Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten handelt!"
Jetzt erkläre denen mal was du da gemacht hast.
AM WE im MC D mit der Freundin...
könnte interessant werden.
Ich hab fahrten in die City gerade am WE mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht gemacht, genau aus eben diesem Grund.
Ist doch das selbe wie mit roter Nummer, wenn man sieht wie das immer gehandhabt wird und was eig. damit erlaubt ist... kein Wunder das vermehrt darauf geachtet wird.
(Zitat von: Fogg)
ich würde mal annehmen, er hat die bodenfreiheit mit zusätzlichen insassen getestet..
oder is an dem mc kein tempohügel im drive in?
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.02.2007
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So , habe mich heute informiert. Bei der Zulassungsstelle, bei der Polizeiwache etc.
Aussage von der Bereichsleiter der Wache war:
"Ich würde pauschal auch sagen das sie im Recht sind. Bitte das Ganze nochmal schriftlich an die Wache und der zustänidge Kollege wird dazu ebenfalls befragt. Kosten werden, wenn das Ganze zu Unrecht passiert ist erstattet, inkl. Abschleppwagen"
Bin mal gespannt.
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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Zitat:
So , habe mich heute informiert. Bei der Zulassungsstelle, bei der Polizeiwache etc.
Aussage von der Bereichsleiter der Wache war:
"Ich würde pauschal auch sagen das sie im Recht sind. Bitte das Ganze nochmal schriftlich an die Wache und der zustänidge Kollege wird dazu ebenfalls befragt. Kosten werden, wenn das Ganze zu Unrecht passiert ist erstattet, inkl. Abschleppwagen"
Bin mal gespannt.
(Zitat von: Liteon)
Wir auch, halt uns auf dem laufenden.
Und viel Erfolg
Mfg
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Ersteller dieses Themas
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Habe halt gesagt das ich glaube das der Beamte einfach unwissend war in dem Bereich, aber niemand ist fehlerfrei und ich möchte mich auch über niemanden beschweren, allerdings möchte ich, dass mir die Kosten erstattet werden.
Der Bereichsleiter war auch nett und hat wortwörtlich gesagt das man sich den zuständigen Beamten da mal zur Brust nehmen müsste.
Ich verspeche mir aber vorerst mal nicht zuviel davon. Wer weiß was der Beamte da nun erzählt oder was sonst noch kommt...
Ich finds allerdings erschreckend das viele, die es eigentlich wissen sollten, dazu nichts sagen konnten oder einfach total überfragt waren.
Allerdings werde ich trotzdem versuchen den Namen des Beamten zu bekommen und ggf. das Gespräch mit ihm suchen. Mal ganz von der Stilllegung ab, fand ich den Umgangston und die Sprüche nicht angebracht.
Bearbeitet von: Liteon am 05.10.2009 um 15:44:59
Hey Liteon....
Genau auf die Art kommt man weiter...ich hoffe das du es erstattet bekommst!
Kann manche Cops echt nicht verstehn....beim nächstenmal einfach 110 anrufen und die Lage erläutern (also wenn die anderen Cops noch bei dir am Auto sind ^^)
Das mit den Sprüchen brauch sich niemand gefallen lassen.
Gruss Boa
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
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erstmal von mir: Herzliches Mitleid !!!
bei solchen Cops ist alles nutzlos, sogar das Recht das auf deiner Seite ist...
Gut, das du ruhig geblieben bist ( ich könnte das sicherlich nicht so) da ist dann noch alles offen und nach meiner Meinung klappt das auch / sind die Chancen gut wenn der Vorgesetzte da schon mal offen mit dir drüber redet ( das kenn ich auch anderst)
na auf jeden Fall biste im Recht und das Bussgeld würde ich auf jeden Fall abweisen mit der Erläuterung wie Sie im Gesetz steht, "Fahrten auch ohne Tüv fähigem Auto"
Halt uns auf dem Laufenden, klein beigeben würde ich auf keinen Fall, auch Polizisten machen Fehler, das müssen Sie wissen, ansonsten machen Sie es wieder und hören kein Widerspruch und denken Sie sind im Recht deswegen...
MFG
Szabo
P.S.: auch wenn es ehrenhaft ist ein BMW zu fahren, verkaufen würde ich mein aufgemachten Polo auch nicht, die Laune sollte dir niemand verderben können !!!
lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D
Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich
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Das Ding ist einfach das ich keinen Lust habe einmal im Monat angehalten zu werden und immer wieder Gefahr laufe Probleme zu kriegen.
Was ist wenn ich irgendwo mal pünktlich sein muss bzw. ich einen Termin pünktlich wahrnehmen muss?
Der Wagen wird verkauft, Ende.
Ist mir einfach zu stressig, auch wenn es Spaß macht.
Bedenke aber das die Preise momentan im Keller sind und Du nicht viel bekommen wirst . Behalte ihn doch lieber noch ein bisschen , vllt. ist dann der Frust vorbei .
Später ärgerst Du Dich , das Du ihn zu schnell verkauft hast .
MfG
kann mich da krümelmonster nur anschließen,
und hey es gibt auch gute cops,
habe auch mal ein auto ohne wirklich nachzudenken verkauft,
danach tat es mir leid :(
Lass das mit dem Verkaufen lieber.
Wir haben heut ne ganz besonders elegante Art gefunden, einen Polo um etwa 5 cm tiefer zu legen.
Wusstest du das in den Kofferraum eines normalen 2-türigen Polos von 1996 6 Kästen Bier, 3 Kästen Cola, 3 6-er Träger Limo und diverses Kleinzeug passt? Probiers mal aus ... Es hat geklappt. ;-)
Letztendlich ist es allerdings deine Entscheidung, ob du dein Auto verkaufst, oder nicht ;-)
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Mal ganz vom VErkauf ab, wird bei einer Stilllegung das Fahrzeug nicht entsiegelt? Was mich wundert ist, dass ich nichts schriftlich bekommen habe.
Bei Dir ist lediglich die Weiterfahrt mündlich untersagt worden...
das ist ein himmelweiter Unterschied zur Entstempelung ->Stilllegung
bei einer Sicherstellung, also der quasi Ingewahrsamnahme des Fahrzeugs, bekommst du etwas schriftlich, bei der Untersagung der Weiterfahrt nicht.
Ersteller dieses Themas
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So heute kam das Schreiben.
Wortlaut:
"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb obwohl es nicht zugelassen war"
Das beste ist es sind 5 Zeugen aufgeführt. Wobei lediglich zwei das Fahrzeug wirklich begutachtet haben und die anderen wieder abgezogen sind nach fünf Minuten.
Wie dem auch sei.
Macht 73,50€ und 3 punkte.
Widerspruch habe ich ja bereits vorher eingelegt. Antwort darauf war "Wir kommen nach Prüfung der Forderung unaufgefordert auf sie zurück"
Was ist das denn für ne Aussage, wenn da Kurzzeitkennzeichen dran sind, ist das Ding ja wohl ordnungsgemäß zugelassen oder?
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
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Irsch/Saar
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^^
einfach mal die Nutzungsbedingungen von ner Rotennummer durchlesen und schon dürfte klar sein warum er diese Strafe bekommt!
Da reicht es auch wenn die anderen Zeugen gesehen haben das die Rotenummer aufm Fahrzeug war!
...don´t care about tomorrow!
Er hatte doch Kurzzeitkennzeichen die gelten 5 tage, keine Rotennummern.
Leben und Leben lassen