Angehalten worden und Weiterfahrt untersagt!
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Folgende kurze Geschichte,
habe letzte Woche meinen Polo mal aus der Garage geholt und Kurzzeitkennzeichen besorgt. Sinn der Sache waren Tesfahrten und eine Überführungsfahrt, weil ich neue Teil etc. testen wollte. Die Woche drauf sollte es dann zum TÜV gehen und der Wagen sollte auf Sommersaison zugelassen werden.
Kurzzeitkennzeichen ging bis Samstag 24 Uhr.
Samstag dann noch kurz mit dem Auto zum McDonalds gefahren und wie es Gott wollte hält mich die Polizei an.
Hab dem Beamten dann alles in die Hand gedrückt was ich habe. Es ist ALLES eingetragen an dem Fahrzeug und ich hatte noch NIE Probleme, sondern eher immer Verwunderung das alles eingetragen ist.
Dann ging das Spiel los, ist der Käfig eingetragen, sin die Domstreben (eingetragen ?), Felgen etc.
Nichts gefunden. Dann viel der Luftfilter ins Auge, dieser ist auch eingetragen, nach ner halben Stunden grübeln des Beamten ist dieser dann zu dem Entschluss gekommen dass der Luftfilter nicht OHNE Dämmmmatte gefahren werden darf.
Ende vom Lied, Weiterfahrt untersagt weil die Dämmmatte fehlt...
Dumm nur das Ganze ist gegen 19 Uhr passiert und um 24 Uhr musste das Auto zurück in die Garage. Bin ca. 30km von der Garage weg gewesen.
Ich frage mich nun ob das alles rechtens ist und wofür gibt es überhaupt Kurzzeitkennzeichen? Dürfte ich damit nicht sogar ein Auto komplett ohne TÜV bewegen?
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Hallo Liteon,
schau mal hier
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Gruß
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Zitat:
Folgende kurze Geschichte,
habe letzte Woche meinen Polo mal aus der Garage geholt und Kurzzeitkennzeichen besorgt. Sinn der Sache waren Tesfahrten und eine Überführungsfahrt, weil ich neue Teil etc. testen wollte. Die Woche drauf sollte es dann zum TÜV gehen und der Wagen sollte auf Sommersaison zugelassen werden.
Kurzzeitkennzeichen ging bis Samstag 24 Uhr.
Samstag dann noch kurz mit dem Auto zum McDonalds gefahren und wie es Gott wollte hält mich die Polizei an.
Hab dem Beamten dann alles in die Hand gedrückt was ich habe. Es ist ALLES eingetragen an dem Fahrzeug und ich hatte noch NIE Probleme, sondern eher immer Verwunderung das alles eingetragen ist.
Dann ging das Spiel los, ist der Käfig eingetragen, sind die Domstreben (eingetragen ?), Felgen etc.
Nichts gefunden. Dann fiel der Luftfilter ins Auge, dieser ist auch eingetragen, nach ner halben Stunden grübeln des Beamten ist dieser dann zu dem Entschluss gekommen dass der Luftfilter nicht OHNE Dämmmmatte gefahren werden darf.
Ende vom Lied, Weiterfahrt untersagt weil die Dämmmatte fehlt...
Dumm nur das Ganze ist gegen 19 Uhr passiert und um 24 Uhr musste das Auto zurück in die Garage. Bin ca. 30km von der Garage weg gewesen.
Ich frage mich nun ob das alles rechtens ist und wofür gibt es überhaupt Kurzzeitkennzeichen? Dürfte ich damit nicht sogar ein Auto komplett ohne TÜV bewegen?
Zusätzliche Begründung: Man müsse auch mal ein Zeichen setzen.
Konnte mir also einen Abschlepper rufen, Kosten kann sich jeder vorstellen.
(Zitat von: Liteon)
die weiterfahrt darf meines wissens nur bei groben fahrsicherheits mängeln untersagt werden, wie zb schleift das es funtk, nicht funktionierende bremsen etc. dämmmatte ist völliger mumpitz, wenn es der einzige aufgeführte grund war.
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Mitglied seit: 27.02.2007
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War definitiv der einzige Grund. Zusätzlich kommt noch ein Bußgeld auf mich zu.
Ich frage mich halt auch wie sich das in Verbindung mit der 5-Tageszulassung verhält. Grade für solche Fälle wie Testfahrten etc. ist diese doch gedacht.
Ich habe insgesamt über eine Stunde dort gestanden, durfte schief auf den Bordstein fahren damit das Fahrzeug komplett einfedert etc.
solche vor ort test sind absoluter schwachsinn. wenn ein mangel festgestellt wird, und noch weitere mängel verdeckt sein könnten, die an ort und stelle nicht gesichtet werden können oder eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer besteht, dann wird der bock sichergestellt und einem prüfer vorgeführt. aber nicht so.
hast du ne rechtsschutz?
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Keine Rechtsschutz dummerweise.
Gefunden dazu habe ich:
"Mit Kurzzeitkennzeichen können Probe - Prüfungs - und Überführungsfahrten durchgeführt werden.Mit Kurzzeitkennzeichen dürfen stillgelegte Fahrzeuge und auch Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis bzw. EG - Typengenehmigung im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden.Die Fahrzeuge müßen allerdings verkehrssicher sein."
Darum geht es mir quasi.
Weil Begründung des Beamten war: "Betriebserlaubnis ist erloschen"
Das überdimensionierte Handeln von einigen Polizeibeamten gehört leider zur Tagesordnung.
Ich erlebe das mindestens 1 mal im Monat.
Ohne Rechtsschutz sieht es schlecht aus.
Du kannst natürlich Widerspruch einlegen aber ohne Anwalt ist das
fast aussichtslos.
Ich würde erstmal abwarten, was in dem Bußgeldbescheid steht und wie hoch er ausfällt.
Fakt ist, wenn es keine sicherheitsrelvanten Mängel gab, so darf man die Weiterfahrt nicht untersagen!
PS.
Eine Verkehrsrechtsschutz ist eine der wenigen Versicherungen, die sich wirklich auszahlen! Auch wenn jahrzehntelang nichts ist..irgendwann braucht man sie....und Anwälte sind eben sehr teuer, warum auch immer.
.
adac mitglied? da ist die erstberatur kostenlos.
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Mitglied seit: 27.02.2007
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Mich erschreckt die Unwissenheit der Beamten eigentlich wesentlich mehr. Es waren überwiegend einfach Mutmaßungen.
Waren insgesamt übrigens 4 Beamten die den Wagen überprüft haben wovon 3 absolut null Ahnung hatten. Zitat: "Technisch bin ich nicht so bewandert"
Der jüngste Beamte der Truppe ist dann zur Höchstform aufgelaufen. Ich bin auch immer nett und höflich geblieben bis ich irgendwann gemerkt habe das ich so nicjt weiterkomme und habe einfach NICHTS mehr gesagt.
Daraufhin hat der Beamte mir nichtmal mehr meine Papiere wiedergeben wollen und diese meiner Freundin in die Hand gedrückt mir der Bemerkung : "Solange ihr Freund so aufgebracht ist..."
Und so dumme Sprüche wie "Zum Glück hat MEIN Sohn andere Hobbys", haben meine Laune noch weiter gedrückt.
Letzter Spruch war "Ich gehe mit allen Papieren am Montag zum TÜV und werde mir das dort mal erklären lassen". Habe dann daraufhin gesagt "Zur persönlichen Weiterbildung? Das find ich gut!"
Vielleicht hätte ich auch einfach den Mund halten sollen...
Zitat:
Habe dann daraufhin gesagt "Zur persönlichen Weiterbildung? Das find ich gut!"
(Zitat von: Liteon)
guter spruch, ich hätte mich nicht so beherrschen können
Zitat:
adac mitglied? da ist die erstberatur kostenlos.
(Zitat von: angry-playboy)
Das wäre eine 1.Hilfe..
Aber alles weitere ist nur kostenfrei wenn man die ADAC Rechtsschutz hat.
.
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Mitglied seit: 27.02.2007
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171 Beiträge
Bin im ADAC und beherrschen konnte ich mich auch schwer. Vor allem war meine Freundin auch noch nett und hat die ganze mit denen gequatscht. Hab dann irgendwann gesagt "Schatz, setz dich ins Auto und gut ist"
Daraufhin hat der Beamte mich nochmal drauf hingewiesen das meine Freundin nix dafür kann.
Frage mich jetzt wie ich weiter vorgehen soll. Die Lust am Auto ist mir aktuell vollkommen vergangen.
Mitglied seit: 08.04.2007
Schenefeld
Deutschland
130 Beiträge
Moin
Das war von der Rennleitung komplett überzogen.Denke das es schon beschlossen war dir die weiterfahrt zu verbieten, als sie dich angehalten haben.Es gibt in denke ich in jedem ! Beruf ,einige Pappnasen die denken sie können machen was sie wollen.Mfg
Du hast was gegen Umbauten.
Du hast was gegen Flügelwerk.
Du hast was gegen richtig breite Reifen.
Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack.
Bin auch schon mit nem Wisch vom TÜV zu unsrer Polizeiwache und hab die Beamtin, die mich kontrolliert hat, belehrt.
Sie ist zwar voll ausgerastet, hat aber anschließend zugegeben dass sie sich mit dem Thema nicht wirklich auseinandergesetzt hat.
Drehte sich darum, weil mein Bilstein nicht im Fahrzeugschein eingetragen war....was es auch nicht muss....die Polizistin war aber der Meinung dass das so sein muss.
Sie hat halt nicht damit gerechnet dass ich mich im Nachhinein informier (es könnte sich ja tatsächlich was in der Rechtslage geändert haben) und danach auf die Wache komme, um sie vor all ihren Kollegen bloßzustellen
Angry kennt die Geschichte bereits aus nem anderen Thread.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
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Mitglied seit: 27.02.2007
Deutschland
171 Beiträge
Ich werde mal abwarten was alles auf mich zukommt. Ich könnte es ja vollkommen nachvollziehen wenn man mich angehalten hätte wenn ich KEINE Kurzzeitkennzeichen gehabt hätte.
Aber diese habe ich ja extra wegen den Test-und Überführungsfahrten geholt. Ich war schon kurz davor den Wagen zu verkaufen aus lauter Wut...
Weißt du noch wie die Herren hießen?
Dann geh einfach mal zur nächsten Wache und schilder dein Problem/deine Wut.
Mehr kannste definitiv nicht tun - außer halt abwarten.
Mitglied seit: 05.11.2007
Blankenburg
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820 Beiträge
Mich wollte so ein junger beamter nicht weiterfahren lassen weil ich meine schürze noch net eingetragen hatte (und zum ersten mal meine Gutachtenmappe vergessen habe), weil die lackiere das KBA schild abgemacht haben und der TÜV es mir danach nicht mehr eintragen wollte weil er keine angabe an der schürze mehr fand die zum Gutachten passten (ausser ein Foto).
Aber nach einem hin und her konnte ich mich dann mit ihm einigen, weil bei mir selbst die Bremsleitungen und Bremsscheiben eingetragen sind, das er mir nen mängelschein gibt und ich das dann soweit fertig machen lasse.
Mit meim Motorrad durft ich auch weiter fahren obwohl ich keinen DB.Killerim Auspuff hatte.
Manche bullen sind in Ordnung und manche, (meist die jungschen) sind absolute penner.
Gruß Ben
Suche für nen Kumpel: BMW E30 320i 2-türer, farbe egal Zustand sollte befriedigend sein (also keine durchgerosteten lebens aufgaben) TÜV brauch er keinen, sollte max. 250tkm runter haben und ausstattung ist egal. Bitte sofort bei mir melden....
Danke!!!
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Mitglied seit: 27.02.2007
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171 Beiträge
Zitat:
Weißt du noch wie die Herren hießen?
(Zitat von: gunther6891)
Leider nein. Ist aber wohl kein Problem, da die Wache dort relativ klein ist. Mir geht es um die Kosten. Der Abschlepper etc.
Es ist ja offensichtlich das die Polizeibeamten im Unrecht waren/sind.
ach, das ist wie immer im Leben: es gibt solche (Polizisten) und es gibt solche (Polizisten).
Bin mal an nem nebligen Tag mit Nebelscheinwerfern gefahren, und da eine Nebelbank die nächste abwechselte, hab ich sie zwischendurch einfach angelassen.
Prompt überholt mich ein grün-weißes Auto und zeigt mir seine Leuchtreklame.
Es war ein junger Polizist und ein älterer und sie hatten mich wegen der Nebelscheinwerfer angehalten und wollten 15euro von mir.
Hab denen erklärt, dass da vor 2km noch jede Menge Nebel war und ich in Erwartung einer nächsten Nebelbank die Nebler gleich anließ.
Der junge Polizist wollte es dann auch gut sein lassen, der ältere (etwas kleingewachsen, vielleicht deshalb Komplexe?!) erklärte mir dann, dass man die Nebler nur bei weniger als 50m Sichtweite anmachen dürfte. Hab ihn dann auf freundliche Art und Weise verbessert, da war er dann von seinem eigenen Unwissen so angep****t, dass er nur noch sagte "ich will nicht mehr diskutieren, ham sie nun die 15 Euro, oder nicht?!".
ich nur: "ham schon, aber die geb ich ihnen nicht, weil ich nichts gemacht habe".
Ende vom Lied: wir folgten der Polizei zur Wache, ich sprach mit dem Vorgesetzen. Danach musste ich mich bei dem HB- Männchen von vorher entschuldigen, weil ich so "aufbrausend" war und dann dürfte ich fahren, ohne Rechnung ;)
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
aktuell gesperrt
Regensburg & Amberg
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340 Beiträge
Du sagst du bist ADAC-Mitglied?!
Hättest du dir in diesem Fall dein Auto nicht von nem ADAC-Schlepper abholen lassen können?
Die bringen dir dein Auto ja im Falle einer Panne zur nächsten Werkstatt oder zu dir nach Hause...
Im Notfall hätte ich direkt vor den Bullen den Luftfilter rausgerissen und hätte dann sofort den ADAC angerufen und mich abschleppen lassen, weil dein Luftfilter kaputt gegangen ist und du "praktisch" eine Panne hast.
Glaub mir...die hätten alle 4 komisch geschaut und deinen Wagen hätten sie dir ja "theoretisch" auch nicht stilllegen können.
Gibt leider zuviele "junge" Polizisten die meinen sich mit solchen Aktionen schnell eine Beförderung ergattern zu können.
mfg,
Tom
Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden!
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
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1945 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Weißt du noch wie die Herren hießen?
(Zitat von: gunther6891)
Leider nein. Ist aber wohl kein Problem, da die Wache dort relativ klein ist. Mir geht es um die Kosten. Der Abschlepper etc.
Es ist ja offensichtlich das die Polizeibeamten im Unrecht waren/sind.
(Zitat von: Liteon)
Denke da stehen deine Chancen denkbar schlecht. Mit viel Glück hörst du sinngemäß folgenden Text:
'Es tut uns leid wird haben uns geirrt, die entstandenen Kosten können wir Ihnen nicht ersetzten.'
...da sind wir wieder bei Tobi's Story mit dem nicht in die Papiere eingetragenen Fahrwerk.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?