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Angehalten worden und Weiterfahrt untersagt! - Geplaudere

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Beitrag von: Liteon
Date: 04.10.2009
Thema: Angehalten worden und Weiterfahrt untersagt!
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Folgende kurze Geschichte,

habe letzte Woche meinen Polo mal aus der Garage geholt und Kurzzeitkennzeichen besorgt. Sinn der Sache waren Tesfahrten und eine Überführungsfahrt, weil ich neue Teil etc. testen wollte. Die Woche drauf sollte es dann zum TÜV gehen und der Wagen sollte auf Sommersaison zugelassen werden.

Kurzzeitkennzeichen ging bis Samstag 24 Uhr.

Samstag dann noch kurz mit dem Auto zum McDonalds gefahren und wie es Gott wollte hält mich die Polizei an.
Hab dem Beamten dann alles in die Hand gedrückt was ich habe. Es ist ALLES eingetragen an dem Fahrzeug und ich hatte noch NIE Probleme, sondern eher immer Verwunderung das alles eingetragen ist.

Dann ging das Spiel los, ist der Käfig eingetragen, sin die Domstreben (eingetragen ?), Felgen etc.

Nichts gefunden. Dann viel der Luftfilter ins Auge, dieser ist auch eingetragen, nach ner halben Stunden grübeln des Beamten ist dieser dann zu dem Entschluss gekommen dass der Luftfilter nicht OHNE Dämmmmatte gefahren werden darf.

Ende vom Lied, Weiterfahrt untersagt weil die Dämmmatte fehlt...

Dumm nur das Ganze ist gegen 19 Uhr passiert und um 24 Uhr musste das Auto zurück in die Garage. Bin ca. 30km von der Garage weg gewesen.

Ich frage mich nun ob das alles rechtens ist und wofür gibt es überhaupt Kurzzeitkennzeichen? Dürfte ich damit nicht sogar ein Auto komplett ohne TÜV bewegen?




Antworten:
Autor: Liteon
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Folgende kurze Geschichte,

habe letzte Woche meinen Polo mal aus der Garage geholt und Kurzzeitkennzeichen besorgt. Sinn der Sache waren Tesfahrten und eine Überführungsfahrt, weil ich neue Teil etc. testen wollte. Die Woche drauf sollte es dann zum TÜV gehen und der Wagen sollte auf Sommersaison zugelassen werden.

Kurzzeitkennzeichen ging bis Samstag 24 Uhr.

Samstag dann noch kurz mit dem Auto zum McDonalds gefahren und wie es Gott wollte hält mich die Polizei an.
Hab dem Beamten dann alles in die Hand gedrückt was ich habe. Es ist ALLES eingetragen an dem Fahrzeug und ich hatte noch NIE Probleme, sondern eher immer Verwunderung das alles eingetragen ist.

Dann ging das Spiel los, ist der Käfig eingetragen, sind die Domstreben (eingetragen ?), Felgen etc.

Nichts gefunden. Dann fiel der Luftfilter ins Auge, dieser ist auch eingetragen, nach ner halben Stunden grübeln des Beamten ist dieser dann zu dem Entschluss gekommen dass der Luftfilter nicht OHNE Dämmmmatte gefahren werden darf.

Ende vom Lied, Weiterfahrt untersagt weil die Dämmmatte fehlt...

Dumm nur das Ganze ist gegen 19 Uhr passiert und um 24 Uhr musste das Auto zurück in die Garage. Bin ca. 30km von der Garage weg gewesen.

Ich frage mich nun ob das alles rechtens ist und wofür gibt es überhaupt Kurzzeitkennzeichen? Dürfte ich damit nicht sogar ein Auto komplett ohne TÜV bewegen?

Zusätzliche Begründung: Man müsse auch mal ein Zeichen setzen.

Konnte mir also einen Abschlepper rufen, Kosten kann sich jeder vorstellen.

(Zitat von: Liteon)



Autor: angry81
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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die weiterfahrt darf meines wissens nur bei groben fahrsicherheits mängeln untersagt werden, wie zb schleift das es funtk, nicht funktionierende bremsen etc. dämmmatte ist völliger mumpitz, wenn es der einzige aufgeführte grund war.
Autor: Liteon
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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War definitiv der einzige Grund. Zusätzlich kommt noch ein Bußgeld auf mich zu.

Ich frage mich halt auch wie sich das in Verbindung mit der 5-Tageszulassung verhält. Grade für solche Fälle wie Testfahrten etc. ist diese doch gedacht.

Ich habe insgesamt über eine Stunde dort gestanden, durfte schief auf den Bordstein fahren damit das Fahrzeug komplett einfedert etc.
Autor: angry81
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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solche vor ort test sind absoluter schwachsinn. wenn ein mangel festgestellt wird, und noch weitere mängel verdeckt sein könnten, die an ort und stelle nicht gesichtet werden können oder eine gefahr für andere verkehrsteilnehmer besteht, dann wird der bock sichergestellt und einem prüfer vorgeführt. aber nicht so.

hast du ne rechtsschutz?
Autor: Liteon
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Keine Rechtsschutz dummerweise.

Gefunden dazu habe ich:

"Mit Kurzzeitkennzeichen können Probe - Prüfungs - und Überführungsfahrten durchgeführt werden.Mit Kurzzeitkennzeichen dürfen stillgelegte Fahrzeuge und auch Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis bzw. EG - Typengenehmigung im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden.Die Fahrzeuge müßen allerdings verkehrssicher sein."

Darum geht es mir quasi.

Weil Begründung des Beamten war: "Betriebserlaubnis ist erloschen"


Autor: Ich mag 3er
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Das überdimensionierte Handeln von einigen Polizeibeamten gehört leider zur Tagesordnung.
Ich erlebe das mindestens 1 mal im Monat.
Ohne Rechtsschutz sieht es schlecht aus.
Du kannst natürlich Widerspruch einlegen aber ohne Anwalt ist das
fast aussichtslos.

Ich würde erstmal abwarten, was in dem Bußgeldbescheid steht und wie hoch er ausfällt.
Fakt ist, wenn es keine sicherheitsrelvanten Mängel gab, so darf man die Weiterfahrt nicht untersagen!

PS.
Eine Verkehrsrechtsschutz ist eine der wenigen Versicherungen, die sich wirklich auszahlen! Auch wenn jahrzehntelang nichts ist..irgendwann braucht man sie....und Anwälte sind eben sehr teuer, warum auch immer.
.
Autor: angry81
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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adac mitglied? da ist die erstberatur kostenlos.
Autor: Liteon
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Mich erschreckt die Unwissenheit der Beamten eigentlich wesentlich mehr. Es waren überwiegend einfach Mutmaßungen.

Waren insgesamt übrigens 4 Beamten die den Wagen überprüft haben wovon 3 absolut null Ahnung hatten. Zitat: "Technisch bin ich nicht so bewandert"

Der jüngste Beamte der Truppe ist dann zur Höchstform aufgelaufen. Ich bin auch immer nett und höflich geblieben bis ich irgendwann gemerkt habe das ich so nicjt weiterkomme und habe einfach NICHTS mehr gesagt.

Daraufhin hat der Beamte mir nichtmal mehr meine Papiere wiedergeben wollen und diese meiner Freundin in die Hand gedrückt mir der Bemerkung : "Solange ihr Freund so aufgebracht ist..."

Und so dumme Sprüche wie "Zum Glück hat MEIN Sohn andere Hobbys", haben meine Laune noch weiter gedrückt.

Letzter Spruch war "Ich gehe mit allen Papieren am Montag zum TÜV und werde mir das dort mal erklären lassen". Habe dann daraufhin gesagt "Zur persönlichen Weiterbildung? Das find ich gut!"

Vielleicht hätte ich auch einfach den Mund halten sollen...
Autor: angry81
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Habe dann daraufhin gesagt "Zur persönlichen Weiterbildung? Das find ich gut!"


(Zitat von: Liteon)




guter spruch, ich hätte mich nicht so beherrschen können
Autor: Ich mag 3er
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Zitat:


adac mitglied? da ist die erstberatur kostenlos.

(Zitat von: angry-playboy)




Das wäre eine 1.Hilfe..
Aber alles weitere ist nur kostenfrei wenn man die ADAC Rechtsschutz hat.


.
Autor: Liteon
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Bin im ADAC und beherrschen konnte ich mich auch schwer. Vor allem war meine Freundin auch noch nett und hat die ganze mit denen gequatscht. Hab dann irgendwann gesagt "Schatz, setz dich ins Auto und gut ist"

Daraufhin hat der Beamte mich nochmal drauf hingewiesen das meine Freundin nix dafür kann.

Frage mich jetzt wie ich weiter vorgehen soll. Die Lust am Auto ist mir aktuell vollkommen vergangen.
Autor: Almi
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Moin
Das war von der Rennleitung komplett überzogen.Denke das es schon beschlossen war dir die weiterfahrt zu verbieten, als sie dich angehalten haben.Es gibt in denke ich in jedem ! Beruf ,einige Pappnasen die denken sie können machen was sie wollen.Mfg
Du hast was gegen Umbauten.
Du hast was gegen Flügelwerk.
Du hast was gegen richtig breite Reifen.
Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack.
Autor: tobibeck80
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Bin auch schon mit nem Wisch vom TÜV zu unsrer Polizeiwache und hab die Beamtin, die mich kontrolliert hat, belehrt.

Sie ist zwar voll ausgerastet, hat aber anschließend zugegeben dass sie sich mit dem Thema nicht wirklich auseinandergesetzt hat.

Drehte sich darum, weil mein Bilstein nicht im Fahrzeugschein eingetragen war....was es auch nicht muss....die Polizistin war aber der Meinung dass das so sein muss.

Sie hat halt nicht damit gerechnet dass ich mich im Nachhinein informier (es könnte sich ja tatsächlich was in der Rechtslage geändert haben) und danach auf die Wache komme, um sie vor all ihren Kollegen bloßzustellen


Angry kennt die Geschichte bereits aus nem anderen Thread.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Autor: Liteon
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Ich werde mal abwarten was alles auf mich zukommt. Ich könnte es ja vollkommen nachvollziehen wenn man mich angehalten hätte wenn ich KEINE Kurzzeitkennzeichen gehabt hätte.

Aber diese habe ich ja extra wegen den Test-und Überführungsfahrten geholt. Ich war schon kurz davor den Wagen zu verkaufen aus lauter Wut...


Autor: gunther6891
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Weißt du noch wie die Herren hießen?
Dann geh einfach mal zur nächsten Wache und schilder dein Problem/deine Wut.

Mehr kannste definitiv nicht tun - außer halt abwarten.
Autor: Ben88
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Mich wollte so ein junger beamter nicht weiterfahren lassen weil ich meine schürze noch net eingetragen hatte (und zum ersten mal meine Gutachtenmappe vergessen habe), weil die lackiere das KBA schild abgemacht haben und der TÜV es mir danach nicht mehr eintragen wollte weil er keine angabe an der schürze mehr fand die zum Gutachten passten (ausser ein Foto).
Aber nach einem hin und her konnte ich mich dann mit ihm einigen, weil bei mir selbst die Bremsleitungen und Bremsscheiben eingetragen sind, das er mir nen mängelschein gibt und ich das dann soweit fertig machen lasse.
Mit meim Motorrad durft ich auch weiter fahren obwohl ich keinen DB.Killerim Auspuff hatte.
Manche bullen sind in Ordnung und manche, (meist die jungschen) sind absolute penner.

Gruß Ben
Suche für nen Kumpel: BMW E30 320i 2-türer, farbe egal Zustand sollte befriedigend sein (also keine durchgerosteten lebens aufgaben) TÜV brauch er keinen, sollte max. 250tkm runter haben und ausstattung ist egal. Bitte sofort bei mir melden....

Danke!!!
Autor: Liteon
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Weißt du noch wie die Herren hießen?

(Zitat von: gunther6891)




Leider nein. Ist aber wohl kein Problem, da die Wache dort relativ klein ist. Mir geht es um die Kosten. Der Abschlepper etc.

Es ist ja offensichtlich das die Polizeibeamten im Unrecht waren/sind.
Autor: hero182
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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ach, das ist wie immer im Leben: es gibt solche (Polizisten) und es gibt solche (Polizisten).
Bin mal an nem nebligen Tag mit Nebelscheinwerfern gefahren, und da eine Nebelbank die nächste abwechselte, hab ich sie zwischendurch einfach angelassen.
Prompt überholt mich ein grün-weißes Auto und zeigt mir seine Leuchtreklame.
Es war ein junger Polizist und ein älterer und sie hatten mich wegen der Nebelscheinwerfer angehalten und wollten 15euro von mir.
Hab denen erklärt, dass da vor 2km noch jede Menge Nebel war und ich in Erwartung einer nächsten Nebelbank die Nebler gleich anließ.
Der junge Polizist wollte es dann auch gut sein lassen, der ältere (etwas kleingewachsen, vielleicht deshalb Komplexe?!) erklärte mir dann, dass man die Nebler nur bei weniger als 50m Sichtweite anmachen dürfte. Hab ihn dann auf freundliche Art und Weise verbessert, da war er dann von seinem eigenen Unwissen so angep****t, dass er nur noch sagte "ich will nicht mehr diskutieren, ham sie nun die 15 Euro, oder nicht?!".
ich nur: "ham schon, aber die geb ich ihnen nicht, weil ich nichts gemacht habe".
Ende vom Lied: wir folgten der Polizei zur Wache, ich sprach mit dem Vorgesetzen. Danach musste ich mich bei dem HB- Männchen von vorher entschuldigen, weil ich so "aufbrausend" war und dann dürfte ich fahren, ohne Rechnung ;)
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: BMW_KRaNKeD
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Du sagst du bist ADAC-Mitglied?!
Hättest du dir in diesem Fall dein Auto nicht von nem ADAC-Schlepper abholen lassen können?
Die bringen dir dein Auto ja im Falle einer Panne zur nächsten Werkstatt oder zu dir nach Hause...

Im Notfall hätte ich direkt vor den Bullen den Luftfilter rausgerissen und hätte dann sofort den ADAC angerufen und mich abschleppen lassen, weil dein Luftfilter kaputt gegangen ist und du "praktisch" eine Panne hast.

Glaub mir...die hätten alle 4 komisch geschaut und deinen Wagen hätten sie dir ja "theoretisch" auch nicht stilllegen können.

Gibt leider zuviele "junge" Polizisten die meinen sich mit solchen Aktionen schnell eine Beförderung ergattern zu können.

mfg,
Tom
Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden!
Autor: marueg
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Weißt du noch wie die Herren hießen?

(Zitat von: gunther6891)




Leider nein. Ist aber wohl kein Problem, da die Wache dort relativ klein ist. Mir geht es um die Kosten. Der Abschlepper etc.

Es ist ja offensichtlich das die Polizeibeamten im Unrecht waren/sind.

(Zitat von: Liteon)




Denke da stehen deine Chancen denkbar schlecht. Mit viel Glück hörst du sinngemäß folgenden Text:

'Es tut uns leid wird haben uns geirrt, die entstandenen Kosten können wir Ihnen nicht ersetzten.'


...da sind wir wieder bei Tobi's Story mit dem nicht in die Papiere eingetragenen Fahrwerk.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: Fogg
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Woran sich die Rennleitung aber aufhängen kann ist das Zitat:
"Seit 1998 ersetzt dieses Zeichen das rote Überführungskennzeichen . Das Kurzzeitkennzeichen wird nur ausgestellt, wenn es sich um Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten handelt!"

Jetzt erkläre denen mal was du da gemacht hast.
AM WE im MC D mit der Freundin...
könnte interessant werden.

Ich hab fahrten in die City gerade am WE mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht gemacht, genau aus eben diesem Grund.

Ist doch das selbe wie mit roter Nummer, wenn man sieht wie das immer gehandhabt wird und was eig. damit erlaubt ist... kein Wunder das vermehrt darauf geachtet wird.



...don´t care about tomorrow!
Autor: daniel.krueger
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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@ Fogg:

Die Weiterfahrt wurde aber nicht wegen des roten Kennzeichens untersagt sondern wegen angeblich erloschener Betriebserlaubnis und dies entbehrt jeglicher Grundlage.



@ Liteon:

Wenn Du den entstandenen Schaden ersetzt haben möchtest, dann wirst Du um eine Klage mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit nicht herumkommen, das sollte Dir von Anfang an klar sein. Die Chancen, den Prozess zu gewinnen sind aber in meinen Augen ausgezeichnet, ich würde es auf jeden Fall machen.


EDIT:

Zudem würde ich prüfen, ob hier seitens der Beamten der Tatbestand der Nötigung vorliegt und hier ggf. Strafanzeige stellen, damit die Herren das mal lernen.

Bearbeitet von: daniel.krueger am 04.10.2009 um 20:57:19
Autor: Liteon
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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@Fogg

Ich bin ja nicht wegen dem Kennzeichen angehalten worden. Das war ja alles vollkommen okay so. Test und Überführungsfahrten im Kreis Köln. War kein Problem.

Es geht ja um die erloschene Betriebserlaubnis.

Ich werde auf jeden Fall morgen den Weg zum Anwalt auf mich nehmen und gucken was ich erreichen kann, weil ich aktuell denke das die Stillegung nicht rechtens war.

Ich bin zu dem Entschluss gekommen den Wagen zu verkaufen, weil ich keine Lust habe das mich nächste Woche der nächste uniformierte Ochse anhält und ich wieder wie ein Idiot da stehe.

Zusätzlich hätte ich am Samstag abend noch arbeiten müssen, was ich natürlich zeitlich nicht geschafft habe. Somit auch noch Verdienstausfall.

Kaufe ich mir eben wieder einen BMW.
Autor: markusw66
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Totaler Quatsch,wegen dem Luftfilter erlischt keine Betriebserlaubnis!!!!
Autor: plop
Datum: 04.10.2009
Antwort:
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Zitat:


Woran sich die Rennleitung aber aufhängen kann ist das Zitat:
"Seit 1998 ersetzt dieses Zeichen das rote Überführungskennzeichen . Das Kurzzeitkennzeichen wird nur ausgestellt, wenn es sich um Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten handelt!"

Jetzt erkläre denen mal was du da gemacht hast.
AM WE im MC D mit der Freundin...
könnte interessant werden.

Ich hab fahrten in die City gerade am WE mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht gemacht, genau aus eben diesem Grund.

Ist doch das selbe wie mit roter Nummer, wenn man sieht wie das immer gehandhabt wird und was eig. damit erlaubt ist... kein Wunder das vermehrt darauf geachtet wird.




(Zitat von: Fogg)




ich würde mal annehmen, er hat die bodenfreiheit mit zusätzlichen insassen getestet..
oder is an dem mc kein tempohügel im drive in?
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Liteon
Datum: 05.10.2009
Antwort:
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So , habe mich heute informiert. Bei der Zulassungsstelle, bei der Polizeiwache etc.

Aussage von der Bereichsleiter der Wache war:

"Ich würde pauschal auch sagen das sie im Recht sind. Bitte das Ganze nochmal schriftlich an die Wache und der zustänidge Kollege wird dazu ebenfalls befragt. Kosten werden, wenn das Ganze zu Unrecht passiert ist erstattet, inkl. Abschleppwagen"

Bin mal gespannt.
Autor: jochen78
Datum: 05.10.2009
Antwort:
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Zitat:


So , habe mich heute informiert. Bei der Zulassungsstelle, bei der Polizeiwache etc.

Aussage von der Bereichsleiter der Wache war:

"Ich würde pauschal auch sagen das sie im Recht sind. Bitte das Ganze nochmal schriftlich an die Wache und der zustänidge Kollege wird dazu ebenfalls befragt. Kosten werden, wenn das Ganze zu Unrecht passiert ist erstattet, inkl. Abschleppwagen"

Bin mal gespannt.

(Zitat von: Liteon)




Wir auch, halt uns auf dem laufenden.
Und viel Erfolg
Mfg
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Autor: Liteon
Datum: 05.10.2009
Antwort:
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Habe halt gesagt das ich glaube das der Beamte einfach unwissend war in dem Bereich, aber niemand ist fehlerfrei und ich möchte mich auch über niemanden beschweren, allerdings möchte ich, dass mir die Kosten erstattet werden.

Der Bereichsleiter war auch nett und hat wortwörtlich gesagt das man sich den zuständigen Beamten da mal zur Brust nehmen müsste.

Ich verspeche mir aber vorerst mal nicht zuviel davon. Wer weiß was der Beamte da nun erzählt oder was sonst noch kommt...

Ich finds allerdings erschreckend das viele, die es eigentlich wissen sollten, dazu nichts sagen konnten oder einfach total überfragt waren.


Allerdings werde ich trotzdem versuchen den Namen des Beamten zu bekommen und ggf. das Gespräch mit ihm suchen. Mal ganz von der Stilllegung ab, fand ich den Umgangston und die Sprüche nicht angebracht.

Bearbeitet von: Liteon am 05.10.2009 um 15:44:59
Autor: Boa
Datum: 05.10.2009
Antwort:
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Hey Liteon....

Genau auf die Art kommt man weiter...ich hoffe das du es erstattet bekommst!

Kann manche Cops echt nicht verstehn....beim nächstenmal einfach 110 anrufen und die Lage erläutern (also wenn die anderen Cops noch bei dir am Auto sind ^^)
Das mit den Sprüchen brauch sich niemand gefallen lassen.



Gruss Boa

Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!

www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Autor: Szabo
Datum: 05.10.2009
Antwort:
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erstmal von mir: Herzliches Mitleid !!!

bei solchen Cops ist alles nutzlos, sogar das Recht das auf deiner Seite ist...

Gut, das du ruhig geblieben bist ( ich könnte das sicherlich nicht so) da ist dann noch alles offen und nach meiner Meinung klappt das auch / sind die Chancen gut wenn der Vorgesetzte da schon mal offen mit dir drüber redet ( das kenn ich auch anderst)

na auf jeden Fall biste im Recht und das Bussgeld würde ich auf jeden Fall abweisen mit der Erläuterung wie Sie im Gesetz steht, "Fahrten auch ohne Tüv fähigem Auto"

Halt uns auf dem Laufenden, klein beigeben würde ich auf keinen Fall, auch Polizisten machen Fehler, das müssen Sie wissen, ansonsten machen Sie es wieder und hören kein Widerspruch und denken Sie sind im Recht deswegen...

MFG

Szabo

P.S.: auch wenn es ehrenhaft ist ein BMW zu fahren, verkaufen würde ich mein aufgemachten Polo auch nicht, die Laune sollte dir niemand verderben können !!!
lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D
Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich
Autor: Liteon
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Das Ding ist einfach das ich keinen Lust habe einmal im Monat angehalten zu werden und immer wieder Gefahr laufe Probleme zu kriegen.

Was ist wenn ich irgendwo mal pünktlich sein muss bzw. ich einen Termin pünktlich wahrnehmen muss?

Der Wagen wird verkauft, Ende.

Ist mir einfach zu stressig, auch wenn es Spaß macht.
Autor: Krümelmonster1972
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Bedenke aber das die Preise momentan im Keller sind und Du nicht viel bekommen wirst . Behalte ihn doch lieber noch ein bisschen , vllt. ist dann der Frust vorbei .
Später ärgerst Du Dich , das Du ihn zu schnell verkauft hast .

MfG
Autor: obervirus
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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kann mich da krümelmonster nur anschließen,
und hey es gibt auch gute cops,
habe auch mal ein auto ohne wirklich nachzudenken verkauft,
danach tat es mir leid :(
Autor: gunther6891
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Lass das mit dem Verkaufen lieber.

Wir haben heut ne ganz besonders elegante Art gefunden, einen Polo um etwa 5 cm tiefer zu legen.

Wusstest du das in den Kofferraum eines normalen 2-türigen Polos von 1996 6 Kästen Bier, 3 Kästen Cola, 3 6-er Träger Limo und diverses Kleinzeug passt? Probiers mal aus ... Es hat geklappt. ;-)

Letztendlich ist es allerdings deine Entscheidung, ob du dein Auto verkaufst, oder nicht ;-)
Autor: Liteon
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Mal ganz vom VErkauf ab, wird bei einer Stilllegung das Fahrzeug nicht entsiegelt? Was mich wundert ist, dass ich nichts schriftlich bekommen habe.
Autor: E36-Freak
Datum: 06.10.2009
Antwort:
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Bei Dir ist lediglich die Weiterfahrt mündlich untersagt worden...

das ist ein himmelweiter Unterschied zur Entstempelung ->Stilllegung

bei einer Sicherstellung, also der quasi Ingewahrsamnahme des Fahrzeugs, bekommst du etwas schriftlich, bei der Untersagung der Weiterfahrt nicht.



Autor: Liteon
Datum: 27.11.2009
Antwort:
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So heute kam das Schreiben.

Wortlaut:

"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb obwohl es nicht zugelassen war"

Das beste ist es sind 5 Zeugen aufgeführt. Wobei lediglich zwei das Fahrzeug wirklich begutachtet haben und die anderen wieder abgezogen sind nach fünf Minuten.

Wie dem auch sei.

Macht 73,50€ und 3 punkte.

Widerspruch habe ich ja bereits vorher eingelegt. Antwort darauf war "Wir kommen nach Prüfung der Forderung unaufgefordert auf sie zurück"


Autor: stefan323ti
Datum: 27.11.2009
Antwort:
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Was ist das denn für ne Aussage, wenn da Kurzzeitkennzeichen dran sind, ist das Ding ja wohl ordnungsgemäß zugelassen oder?
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: Fogg
Datum: 27.11.2009
Antwort:
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^^
einfach mal die Nutzungsbedingungen von ner Rotennummer durchlesen und schon dürfte klar sein warum er diese Strafe bekommt!

Da reicht es auch wenn die anderen Zeugen gesehen haben das die Rotenummer aufm Fahrzeug war!
...don´t care about tomorrow!
Autor: BMW 320d Facelift
Datum: 27.11.2009
Antwort:
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Er hatte doch Kurzzeitkennzeichen die gelten 5 tage, keine Rotennummern.

Leben und Leben lassen
Autor: obervirus
Datum: 27.11.2009
Antwort:
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so ist es erst lesen dann posten!
schalte nen anwalt ein!!
irgendwo hört der spaß auf,
die grünen müssen mal in ihre grenzen gewissen werden!
Autor: Fogg
Datum: 27.11.2009
Antwort:
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dann halt mal richtig schlau machen wofür diese Kurzzeitkennzeichen gedacht sind!


...don´t care about tomorrow!
Autor: E36-Freak
Datum: 28.11.2009
Antwort:
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Das Kurzzeitkennzeichen ist mit einem "normalen Kennzeichen" gleichzusetzen, nur das der Wagen bei einem Kurzzeiotkennzeichen in einem kurzen Zeitfenster zugelassen ist.

ich halte diese Massnahme, also Untersagung der Weiterfahrt, ebenfalls für überzogen (wenn es wirklich nur wegen dieser Dämmatte gewesen ist). Da hätte man zumindestens ein Auge zudrücken und Dir wenigestens die Fahrt nach Hause gestatten können.

Kurzzeitkennzeichen hin oder her, die Betriebserlaubnis ist faktisch erloschen, wenn als Beispiel die Dämmatte in Verbindung mit dem Luftfilter eingetragen wird.

denke um die Punkte und das Bussgeld wirst Du nicht herumkommen.

Zu den rechtlichen Schritten wurde ja schon alles gesagt


Autor: palmer
Datum: 28.11.2009
Antwort:
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Zitat:


Das Kurzzeitkennzeichen ist mit einem "normalen Kennzeichen" gleichzusetzen, nur das der Wagen bei einem Kurzzeiotkennzeichen in einem kurzen Zeitfenster zugelassen ist.




(Zitat von: E36-Freak)





und wieder mal sagt jemand etwas ohne auch nur den hauch einer ahnung zu haben.

Kurzzeit kennzeichen sind lediglich zu Probe-prüfungs und überführungsfahrten zugelassen.

eine prüfungsfahrt kann nur von einem gutachter durchgeführt werden.

und eine fahrt zu MC DOnald ist nicht zweckgebunden. also fahren ohne zulassung.

d.h. bußgeld ist berechtigt.

ein fahrzeug das mit kurzzeitkennzeichen bewegt wird muss keinem genehmigten typ entsprechen, aber verkehrssicher sein.

wir regeln sowas normaler weise so, dass wir die kurzzeitkennzeichen zur unterbindung weiterer ordnungswidrigkkeiten sicherstellen.

wie das auto dann nach ahuse kommt ist das problem des delinquenten. privat abschleppen lassen sit da üblich, für diese kosten muss dann auch keiner aufkommen.

Ich stelle mir hier nun konkret die frage, ob der thread ersteller die eröffnung der tat richtig verstanden hat, denn er wurde dazu ja auch angehört.


Und mal allgemein, nicht jeder Polizist ist verpflichtet sich mit anbauteilen an Fahrzeugen so auszukennen wie ein gutachter. Aber ich muss ehrlich sagen viele autotuner denken auch dass dinge zugelassen sind wenn er es bei google finden kann (zeiten der interenethandys) die leute zeigen einem da ausschnitte aus foren, und meinen dass das einem gutachten gleich ist
Autor: E36-Freak
Datum: 28.11.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Das Kurzzeitkennzeichen ist mit einem "normalen Kennzeichen" gleichzusetzen, nur das der Wagen bei einem Kurzzeiotkennzeichen in einem kurzen Zeitfenster zugelassen ist.




(Zitat von: E36-Freak)





und wieder mal sagt jemand etwas ohne auch nur den hauch einer ahnung zu haben.


(Zitat von: palmer)





würd schon sagen, das ich nen Hauch Ahnung hab...vielleicht nicht unbedingt von dieser Materie :-)


Edit: Dann seid Ihr wohl nur in dieser Sache unterwegs...die wenigsten benutzen denke ich diese Nummer ausschliesslich für die genannten Zwecke...ist es denn untersagt, im Rahmen einer Überprüfungsfahrt zu Mac-Doof zu fahren? Trifft ja wohl eher auf irgendwelche Discogänger zu


und nochmal Edit: Wird auch nicht erwartet, das jeder Polizist da Ahnung von hat...wenn er aber wieder besseres Wissen eine Massnahme durchzieht und diese unrechtmässig ist, dann muss er eben sehen, das er seinen Hintern an die Wand kriegt - Regress


Bearbeitet von: E36-Freak am 28.11.2009 um 15:11:58
Autor: Doedelhai159
Datum: 28.11.2009
Antwort:
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Zitat:

Wird auch nicht erwartet, das jeder Polizist da Ahnung von hat...wenn er aber wieder besseres Wissen eine Massnahme durchzieht und diese unrechtmässig ist, dann muss er eben sehen, das er seinen Hintern an die Wand kriegt - Regress



jou, sehe ich genauso. nur wird bei vielen fällen ein auge zugedrückt was fehlentscheidungen angeht, denn einem polizist hilft oft genau das aus der patsche, was bei jedem anderen bürger nicht vor strafe schützt: unwissenheit.

wenn sie schon meinen, jemandem die weiterfahrt untersagen zu müssen, sollen sie sich sicher sein (und im zweifelsfall jemanden ranholen der ahnung hat, und dann werden die kostet eben dem verursacher in rechnung gestellt).
ich bin eine butterblume
Autor: palmer
Datum: 28.11.2009
Antwort:
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Nein eine Fahrt zu MCDonalds ist keine Probefahrt.

und die maßnahme war, wie oben beschrieben nicht unrechtmäßig. denn die weiterfahrt ist bei der begehung einer solchen ordnungswidrigkeit zu untersagen.

und fehlentscheidungen von polizisten haben sehr wohl folgen, allerdings innerdienstlich, und deshalb bekommt der otto normal bürger nichts davon mit.

und dass ein Beamter immer "doppelt" bestraft wird sollte ja auch allerseits bekannt sein, dass es soganannte disziplinäre maßnahmen im beamtentum gibt.

Man muss ganz klar sagen, dass man hier die meinung eines beteiligten liest.


das mag vielleicht etwas subjektiv erzählt sein
Autor: E36-Freak
Datum: 28.11.2009
Antwort:
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Zitat:


Nein eine Fahrt zu MCDonalds ist keine Probefahrt.

und die maßnahme war, wie oben beschrieben nicht unrechtmäßig. denn die weiterfahrt ist bei der begehung einer solchen ordnungswidrigkeit zu untersagen.

und fehlentscheidungen von polizisten haben sehr wohl folgen, allerdings innerdienstlich, und deshalb bekommt der otto normal bürger nichts davon mit.

und dass ein Beamter immer "doppelt" bestraft wird sollte ja auch allerseits bekannt sein, dass es soganannte disziplinäre maßnahmen im beamtentum gibt.

Man muss ganz klar sagen, dass man hier die meinung eines beteiligten liest.


das mag vielleicht etwas subjektiv erzählt sein

(Zitat von: palmer)




ich will jetzt keine Grundsatzdebatte über das Thema anstrengen, aber wo ist "Probefahrt" bzw. "Überführungsfahrt" denn definiert? Wenn ich auf ner Überführungsfahrt als Beispiel zu Mac-Donalds fahre wird der Zweck dieser Fahrt doch nicht in Frage gestellt...

denke das diese Entscheidung auf sehr dünnem Eis liegt...


Autor: Doedelhai159
Datum: 28.11.2009
Antwort:
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disziplinare maßnahmen werdern aber nicht bei solchen fällen erhoben.

ich weiß von einigen fällen, in denen ein auto abgeschleppt wurde (u.a. auch meiner) in denen das verfahren fallengelassen wurde und die kosten werden auf staatskasse umgewälzt.

und seitdem ich weiß dass ein polizist ein jahressoll zu erfüllen hat, stehe ich der verkehrspolizei sowieso sehr argwöhnisch gegenüber.

grade zum jahresende ist es auffällig. da werde ich sogar mit 6mh/h (toleranz bereits abgezogen) gebeten 15euro zu zahlen.
ich bin eine butterblume
Autor: E36-Freak
Datum: 28.11.2009
Antwort:
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Ja klar, kannst Du aber nur auf Einzelfälle anwenden

gibt halt immer solche und solche
Autor: Doedelhai159
Datum: 29.11.2009
Antwort:
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Zitat:

und die maßnahme war, wie oben beschrieben nicht unrechtmäßig. denn die weiterfahrt ist bei der begehung einer solchen ordnungswidrigkeit zu untersagen.



habe mal vom beamten gehört, die weiterfahrt ist nur dann zu untersagen, wenn unmittelbar eine gefährdung des straßenverkehrs besteht, also von mir aus eine fehlende bremse oder kaputte scheinwerfer in der nacht.

alles andere kann man auch per mängelschein ankreiden und vorführen lassen. das is halt nur etwas lauter, aber laut sind die natobomber die in rostock laage landen auch. undzwar viel lauter als der lauuteste polo den ich kenne.

da kann man als polizist auchmal etwas fingerspitzengefühl beweisen und den schaden zuhause beheben lassen. es fahren jede menge fahrteuge rum, die für mein befinden viel gefährlicher sind (zb schweller durchgerostet oder weiß der geier). aber die werden nicht angehalten, weil zu standard. aber jemand der sich 245er aufn e36 zieht, wird wie ein mafiaboss behandelt und an manchen tagen bis zu 4 mal angehalten und überprüft. da is dann nich jeder gleich
ich bin eine butterblume
Autor: E36-Freak
Datum: 29.11.2009
Antwort:
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Zitat:



habe mal vom beamten gehört, die weiterfahrt ist nur dann zu untersagen, wenn unmittelbar eine gefährdung des straßenverkehrs besteht, also von mir aus eine fehlende bremse oder kaputte scheinwerfer in der nacht.





das ist richtig...Untersagung der Weiterfahrt bzw. Sicherstellung zur Gefahrenabwehr. Am Tage ist die örtliche Verwaltungsbehörde dafür zuständig und entscheidet, ob das Fahrzeug aufgrund dieser Mängel vor Ort entstempelt und der Zulassungsstelle zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis vorgeführt wird


nun gut, hab mich mit der von Palmer angesprochenen Vorgehensweise zugegebenermassen nicht intensiv beschäftigt...dazu ist der Themenbereich innerhalb der Polizeiarbeit einfach zu riesig...

es ist auch möglich, das die Handlungs- bzw. Vorgehensweisen innerhalb der Bundesländer da unterschiedlich sind.

ich kann mir beim Besten Willen nicht vorstellen, das das so richtig ist (aber ich weiss es auch nicht hundertprozentig)

Werde ich mich die Tage mal auf Rille bringen
Autor: palmer
Datum: 29.11.2009
Antwort:
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die Polizei ist Verflogungsbehörde bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Definiton Probefahrt:

•Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder, nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.


und um den Luftfilter ging es sicher nicht.
Autor: berlinber82
Datum: 29.11.2009
Antwort:
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Ich sage mal da hast du keine chance rechtschutz hin oder her. Wenn er der meinung ist dann ist das so selbst wenn du gerade vom hof des tüv runterfahren tust gerade eine komplettabnahme für jedes einzelne teil bekommen hast kann wenn er der meinung ist das ist scheiße dir das auto still legen.
habe mal ein richter bei einer verkehrssache die verhandelt wurde gefragt was denn passiert wenn er mir das auto stillegt wenn nichts ist und ich eine abnahme vom tüv für alles habe( weil man von diesem fänomen immer wieder hört) oder wenn er einfach behauptet ich bin bei rot über die ampel gefahren obwohl ich das nicht bin weil ich was mit seiner freundinn hatte. Antwort Richter: DANN HABEN SIE LEIDER GANZ GROßES PECH GEHABT. es sei denn ich versuche über ziviel recht einzuklagen das er voreingenommen ist. aber sowas würde meist nicht zur verhandlung kommen wegen geringfügigkeit. ja ja rechtstaat rechtstaat wie bist du wundervoll
Flensburg lässt grüßen
Autor: sausi2000
Datum: 29.11.2009
Antwort:
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was soll denn dann das kurzzeitkennzeichen für einen sinn haben, wenn ich das fahrzeug in dieser zeit nicht normal nutzen kann.
ne rote nummer ist für erprobungsfahrten und überführung zulässig das ist ja klar, aber nen kurzzeitkennzeichen weist die 5 tage aus, an denen man das fahrzeug bewegen kann und darf. versicherungsschutz ist vorhanden.

jetzt möchte mir bitte mal ein polizist definieren, was keine erprobungsfahrt ist oder überführungsfahrt, wenn ich abends oder nachts an einem schnellrestaurant esse.

seid wann ist es verboten eine pause zum essen zum machen. seid wann hat ein polizist zu entscheiden, wie wann und warum ich meine fahrt gerade so lege.

wenn ich diesen käse lese.

ich habe dieses jahr 2 autos gekauft und überführt und bin jeweils 6 stunden gefahren. ich habe auch bei mc donalds gegessen, weil ich hunger hatte und hatte ein kurzzeitkennzeichen dran. wäre jetzt ein bulle gekommen und hätte mir die weiterfahrt untersagen wollen, den hätte ich ausgelacht.

wo bitte schön steht geschrieben, dass eine überführungsfahrt ohne pausen bei restaurants, klos oder wenn ich aufm weg bin bei ner butique verboten sind?????

wenn ich dem hernn in grün sage, dass ich ne überführung oder erprobungsfahrt mache, dann hat es ihn nix anzugehn, warum ich grad bei mc doof stehe oder warum ich mir mein rechtes ei kratze, oder warum ich am abend ne erprobungsfahrt mache, weil ich vielleicht tagsüber keine zeit hatte. wenn das so sein sollte, dann gehört auf das kurzzeitkennzeichen noch ne essverbotsnummer, ne pinkelverbotsnummer und ne kennzeichnung, dass man ne erprobungsfahrt nur von 14.00 uhr- 14.30 uhr machen darf.


geh dagegen vor. kann ja wohl nicht angehn sowas.


Bearbeitet von: sausi2000 am 29.11.2009 um 16:26:38
Autor: palmer
Datum: 29.11.2009
Antwort:
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Zitat:


was soll denn dann das kurzzeitkennzeichen für einen sinn haben, wenn ich das fahrzeug in dieser zeit nicht normal nutzen kann.
ne rote nummer ist für erprobungsfahrten und überführung zulässig das ist ja klar, aber nen kurzzeitkennzeichen weist die 5 tage aus, an denen man das fahrzeug bewegen kann und darf. versicherungsschutz ist vorhanden.

jetzt möchte mir bitte mal ein polizist definieren, was keine erprobungsfahrt ist oder überführungsfahrt, wenn ich abends oder nachts an einem schnellrestaurant esse.

seid wann ist es verboten eine pause zum essen zum machen. seid wann hat ein polizist zu entscheiden, wie wann und warum ich meine fahrt gerade so lege.

wenn ich diesen käse lese.

ich habe dieses jahr 2 autos gekauft und überführt und bin jeweils 6 stunden gefahren. ich habe auch bei mc donalds gegessen, weil ich hunger hatte und hatte ein kurzzeitkennzeichen dran. wäre jetzt ein bulle gekommen und hätte mir die weiterfahrt untersagen wollen, den hätte ich ausgelacht.

wo bitte schön steht geschrieben, dass eine überführungsfahrt ohne pausen bei restaurants, klos oder wenn ich aufm weg bin bei ner butique verboten sind?????

wenn ich dem hernn in grün sage, dass ich ne überführung oder erprobungsfahrt mache, dann hat es ihn nix anzugehn, warum ich grad bei mc doof stehe oder warum ich mir mein rechtes ei kratze, oder warum ich am abend ne erprobungsfahrt mache, weil ich vielleicht tagsüber keine zeit hatte. wenn das so sein sollte, dann gehört auf das kurzzeitkennzeichen noch ne essverbotsnummer, ne pinkelverbotsnummer und ne kennzeichnung, dass man ne erprobungsfahrt nur von 14.00 uhr- 14.30 uhr machen darf.


geh dagegen vor. kann ja wohl nicht angehn sowas.


Bearbeitet von: sausi2000 am 29.11.2009 um 16:26:38

(Zitat von: sausi2000)





lies dir mal den Fahrzeugschein durch den du jedesmal unterschreibst wenn du ein kurzzeitkennzeichen in anspruch nimmst durch. denn lesen bildet.

und du hast dir scheinbar nciht die mühe gemacht, das thema im gesamten durchzulesen. denn dann wüsstest du dass er keine überführung gefahren ist sonst eine vergnügungsfahrt.77

und die definition findest du alle im gesetz, sind meistens bücher oder lose blatt sammlungen, gibts aber auch digital.

cool gell, im interenet findet man eine menge dazu, ist nicht nur zum quacksalbern und porno gucken gut.
Autor: Fogg
Datum: 29.11.2009
Antwort:
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tja manche raffen es einfach nicht... wenn die sich mal genau schlaumachen würden was man mit der roten nummer oder dem kurzzeitkennzeichen darf dann gäb es die probleme nicht.

und das die dann noch Probefahrten anders auslegen wie die Gesetzgebung ist natürlich blöd...
lieber dumm angestellt wie einmal richtig informiert.

...don´t care about tomorrow!
Autor: sausi2000
Datum: 29.11.2009
Antwort:
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dann lese du mal richtig mein freund.

wenn du das getan hättest, dann hättest du aus meinem text entnehmen können, dass ich meinte, wie mir ein polizist oder grünwürmchen eine spaßfahrt nachweisen will.

nun bist du dran! wie weist er mir diese nach?

weil ich lache, wenn ich im auto sitze?

wenn ich sage auto fahren macht mir spaß?

oder woran möchtest du das fest machen.

es liegt nicht im ermessen der polizei festzulegen, was eine spaßfahrt ist und was nicht.

und das kann die polizei auch nicht.

denn wenn ich 600km mein auto vom autohaus nach hause fahre und beim restaurant esse und sich da ein grünträger aufregt, dann gibbes ärger.

aber lesen kann ich schon. und kenn mich auch ganz gut in der materie aus. ok zwangsvollstreckung und inso recht liegt mir mehr.

Bearbeitet von: sausi2000 am 29.11.2009 um 20:28:58
Autor: E36-Freak
Datum: 29.11.2009
Antwort:
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Bevor jetzt hier wieder die Gemüter hochkochen und jeder der Meinung ist, er ist im recht...

sehr interessant.. bestätigt meine Vermutung

http://www.praxisverkehrsrecht.de/kurzkennzeichen.htm
Autor: plop
Datum: 29.11.2009
Antwort:
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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abschnitt 3

Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr

§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

(2) Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "03" oder "04". Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 7 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen.

(3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probeoder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.

(4) Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines roten Kennzeichens sind vom Antragsteller zum Zwecke der Speicherung in den Fahrzeugregistern die in § 6 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Halterdaten und die in § 6 Abs. 4 Nr. 4 bezeichneten Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie bei Kurzzeitkennzeichen zusätzlich das Ende des Versicherungsschutzes mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

(5) Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen sind nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1, 6 und 7 auszugestalten und anzubringen. Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Kennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 Satz 1 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 und 3 nicht vorliegen.

(6) Die §§ 29, 47a und 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden keine Anwendung.




und hier noch ein merkblatt zur richtigen nutzung der kurzzeitkennzeichen..

KLICK


meinetwegen geh bis nach karlsruhe...
verklag den beamten auf tod und teufel...
oder noch besser...schreib ans fernsehen!!
dann hat ganz deutschland was davon...


Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Fogg
Datum: 30.11.2009
Antwort:
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ich kannte diese Zeilen schon, liegt wahrscheinlich daran das ich
1. nicht nur lesen sondern auch google benutzen kann
2. öfter mit roter Nummer unterwegs bin und mich vorher hab belehren lassen was ich darf und nicht darf!


Eine fahrt Abends zum Mc D wird in keinster Weise dem Gerecht wofür die Schilder sind, da wird dich sogar ein Anwalt auslachen wenn du dem was anderer verklickern willst.
Richter werden sich da keinen großen Kopf drum machen, die wissen ja was man darf oder nicht darf... wenn nicht dann wissen sie wo es steht und machen sich schlau!

Und ja man darf mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen in den Mc D fahren, das mach ich auch allerdings nur wenn ich berechtigter Weise mit dem Fahrzeug unterwegs bin.

Ich hab ja auch keinen Bock 6 Stunden lang ein Fahrzeug zu überführen ohne mal was zu futtern, allerdings kann ich nachweisen das ich das Fahrzeug vorher gekauft hab (Kaufvertrag) und das Fahrzeug zu mir nach Hause oder zu meinem Kumpel in die Werke überführe!
Genauso wird wohl keiner was sagen wenn man vom TÜV oder der Dekra kommt und im Mc D anhält, dann kann ich die Richtigkeit der Fahrt ja auch nachweisen!

Ist genauso wie man ein Fahrzeug zulassen kann, Schilder bekommt wo keine Plaketten drauf sind und dann damit unverzüglich zum TÜV fahren.
Hab ich selber schon gemacht, da wollten se mir auch erst an den Karren pinkeln... aber wenn man ja weiß das man im Recht ist kann man das den Herren der Rennleitung auch erklären!
(zur Not reicht dann ein Anruf beim TÜV oder bei der Zulassungsstelle, gut ist auch wenn man vor der Fahrt einen Termin beim TÜV gemacht hat, das erspart einem manchen unnötigen Ärger)

...don´t care about tomorrow!
Autor: E36-Freak
Datum: 30.11.2009
Antwort:
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Also um das ganze (für mich) mal zum Abschluss zu bringen..(wir haben das Thema hier soeben mal erörtert)

ich gehe mal davon aus das der TE. das Kennzeichen rechtmässig erhalten hat, damit ganz normal unterwegs gewesen ist...und uns nicht vielleicht doch was verschwiegen hat.

Der Nachweis, das jemand das Kennzeichen widerrechtlch benutzt, wenn er im Rahmen einer Probefahrt zu Mac-Donalds oder woanders hinfährt, um dort einen Imbiss einzunehmen, ist so gut wie überhaupt nicht möglich.

In sofern ist die "Mitnahme" des Kennzeichens und die Zusendung an die Straßenverkehrsbehörde aus unserer Sicht mehr als fraglich (wenn es denn tatsächlich so und nicht anders war)



Autor: plop
Datum: 30.11.2009
Antwort:
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ich denke auch, ein mcdonalds besuch duldet keinerlei aufschub und muss im rahmen der probefahrt vollzogen werden...
o_O

also manchmal frag ich mich was manche für eine realität leben...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Boa
Datum: 30.11.2009
Antwort:
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Ich weiß nicht was manche Leute hier fürn Problem haben....

Wenn ich auf Toilette muss oder schnell was essen gehe irgendwas in einen
Postkasten einwerfe bleibt es für mich immer noch eine Probefahrt.

Und wenn ich die Karre vor McD gekauft hätte und dann eine Probefahrt bzw. Überführungsfahrt
gemacht hätte.

Oder wenn ich mich da mit einem Potenziellen Käufer getroffen hätte oder was weiß ich.





Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!

www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Autor: plop
Datum: 30.11.2009
Antwort:
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welche notwendigkeit besteht bei einer probefahrt zu mcdo zu fahren?

allgemein dauert eine probefahrt nicht länger als ne halbe oder auch mal ne ganze std.

wenn man nicht grad einen diabetis hat, sollte es keinen grund geben warum man in dieser zeit mcdo ansteuern müsste...

und das wird wohl kaum ein richter anders sehen..auch wenn viele hier sich das wohl wünschen und in ihren köpfen auch alles durchaus sinn macht..


auf das ganze "hätte,könnte,wollte" geh ich ma nich ein..rein theoretisch könnte man das auto ja auch mit dem hubschrauber zu mcdo transportiert haben...
von privatgrundstück zu privatgrundstück..

soll der beamte oder auch richter einem mal nachweisen, dass es nicht so war!
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: E36-Freak
Datum: 30.11.2009
Antwort:
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Zitat:


welche notwendigkeit besteht bei einer probefahrt zu mcdo zu fahren?






obs nun notwendig ist oder nicht lass ich mal dahin gestellt...die verwertbare Beweisführung ist entscheident...das entscheidet in dem Fall dann das zuständige Amtsgericht bei einem Einspruch.

Die Frage ist, ob der Aufwand für sowas lohnt, wenn die Massnahme ansich bezgl. der Beweisführung schon sehr dünn dasteht.

Nur um des Prinzips Willen? Fragt sich, wer zuletzt lacht..

Kann ja jeder halten wie er es will



Vielleicht gelten in dem Bundesland südlich der Republik ja andere Gesetze
Autor: plop
Datum: 30.11.2009
Antwort:
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evtl hilft ja der vergleich zu dem arbeitsweg...

wenn die fahrt für einkäufe etc. unterbrochen wird, zählt es versicherungstechnisch als privatfahrt..

wenn man z.b. auf dem weg die kinder in die schule bringt, greift wieder die gesetzliche unfallversicherung..

und nun übertragen wir das mal auf probefahrt und mcdonalds...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: E36-Freak
Datum: 30.11.2009
Antwort:
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und wenn Du die Fahrt auf dem Wege zur Arbeit aus arbeitstechnischen Gründen unterbrochen hast? Das Warten auf einen Kollegen, dringend benötigtes Arbeitsmaterial...Wer als Außenstehender will Dir das Gegenteil belegen wenn er Dich nicht alleine im Restaurant mit einem Tässchen Kaffee in der Hand haltend sieht sondern lediglich auf dem Parkplatz oder von dem Parkplatz fahrend?

Sicherlich immer eine Inerpretationssache, ob es dann aber Bestand hat, ist immer die 2. Frage
Autor: plop
Datum: 30.11.2009
Antwort:
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ja wenn man möchte kann man natürlich lügen....
natürlich doof wenn dann zeugenaussagen etwas anderes ergeben...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: E36-Freak
Datum: 30.11.2009
Antwort:
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Darum ging es mir nicht....

zum einen ist keiner so behämmert und sagt die reine Wahrheit wenn er dadurch einen persönlichen und finanziellen Nachteil hat

zum anderen ging es mir in dem Beispiel darum, das man es so oder herum sehen kann




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Ende des Themas

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