Autokäufer macht Probleme
@ mb
Aber ob ihm hier nicht sein Absatz, welcher betont, dass das Diff in Ordnung ist, zum Verhängnis wird.
I ain't asked any pardon for anything I've done
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Hallo JapaneseSilver,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Autokäufer macht Probleme"!
Gruß
Das Diff. kann doch bei Übergabe des Fahrzeuges noch in Ordnung gewesen sein. Wer weiss was der Verkäufer alles mit dem Wagen gemacht hat?
Bei wem liegt in diesem Fall die Beweispflicht?
- Muß der VK beweisen, dass das Diff bei Übergabe des Fahrzeuges noch in Ordnung war und erst danach kaputt gegangen ist oder
- muß der Käufer beweisen, dass das Diff schon kaputt war als er das Fahrzeug übernommen hat?
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Zitat:
@ mb
Aber ob ihm hier nicht sein Absatz, welcher betont, dass das Diff in Ordnung ist, zum Verhängnis wird.
(Zitat von: JapaneseSilver)
Im Bezug auf was? Auf nen Vorsatz bzw. ne Arglist? Nö. Wenn Du sagst, dass was in Ordnung ist, heißt das ja nicht automatisch, dass Du den Fehler kennst und verschweigst. Wäre ja durchaus auch möglich, dass er Dir einfach nicht aufgefallen ist. Vor allem wenn Du kein Fachmann bist.
Aber ansonten - also im Bezug auf die Garantie? Wie ich bereits geschrieben hab: ja.
Zitat:
Das Diff. kann doch bei Übergabe des Fahrzeuges noch in Ordnung gewesen sein. Wer weiss was der Verkäufer alles mit dem Wagen gemacht hat?
Bei wem liegt in diesem Fall die Beweispflicht?
- Muß der VK beweisen, dass das Diff bei Übergabe des Fahrzeuges noch in Ordnung war und erst danach kaputt gegangen ist oder
- muß der Käufer beweisen, dass das Diff schon kaputt war als er das Fahrzeug übernommen hat?
(Zitat von: KTMschnee)
Letzteres. Verkauf von privat an privat => Beweislast liegt beim Käufer.
Gabs eigentlich ne Probefahrt? Und wenn nein, warum nicht?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Nein gab keine Probefahrt sind gekommen haben sich die Papiere durchgeschaut haben mir das Geld gegeben und weggefahren.
Bei Gewährleistung liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, hoff doch einfach, dass er die Gesetze auch nicht so gut kennst, sonst wenn er xx fordert bietest du einfach an die Kosten fürs Diff zu tragen oder die Welle, wenn das sich im Bereich von 50 Euro bewegt, allemal besser als 2 Jahre mit Anwalt und Gericht rumzueiern, bei der Summe.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
moment ma . keine probefahrt is das irgendwo schriftlich vermerkt?
Ähm, wen juckt denn das?
Und wer vermerkt so total unwichtiges Zeug auf einem KV?
Bleibt doch einfach mal bei den Fakten und haltet euch nicht mit total unwichtigem und nebensächlichem Zeug auf!
Zitat:
Bei Gewährleistung liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer,
(Zitat von: Bruderchorge)
... wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist.
Wie oft willst Du den Fehler noch machen?
Bearbeitet von: mb100 am 17.07.2009 um 14:34:38
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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704 Beiträge
Aber wer kauft ein Auto ohne Probefahrt?
Das die Kardanwelle und das Differential im Einwandfreien Zusand sind, ist ja nach deinem Wissen und nicht nach dem eines Fachmannes, DU hast ja keine Geräusche gehört und kann man dir Beweisen, das du auch weiß, wie sich ein beschädigtes Differential anhört.
Bist ja auch nur Laie.
www.alpina-archive.com
mb100 hör auf damit stuss zu verbreiten, ich weiß das aus eigener juristischer Erfahrung, Gewährleistung gilt auch bei Privatverkäufen an Private, sofern sie nicht ausgeschlossen wird !!!!!!!
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Hallo Bruderchorge,
mb100 verbreitet keinen Stuss. Genauso, wie er es schildert,
verhält es sich.
Hast du seriöse Quellen, die deine Meinung untermauert?
Egal ob nun Gesetzestexte oder Gerichtsurteile mit Aktenzeichen.
Bei den Urteilen ist immer die komplette Geschichte interessant,
nicht nur das Urteil, welches letzten Endes gefällt wurde, da
man auch auf die Begründung achten muss.
Aber keine Sorge, ich bin offen und aufgeschlossen für jede Novellierung
eines Gesetzes. Allerdings stehe ich zu 100 % hinter mb100, und bin mir
zu 99,9 % sicher, das es sich so verhält. Die 0,1 % räume der Form wegen ein.
Also, wie gesagt, sollte es wirklich ein Urteil geben, das Gegenteiliges
besagt, ist der komplette Fall interessant.
Gruß Bardock
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.01.2009
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48 Beiträge
naja haben uns auf 50euro geeinigt
ich hab schon ahnung von der ,aterie so ist es nicht, schraub auch alles selber an den autos, klar ich weiß zwar nicht wie sich ein defektes diff anhört aber ich weiß wie sich ein defektes lager anhört und da kam nix.
naja mir jetzt egal bei 50€ sind beide zufrieden.
Mitglied seit: 29.08.2002
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2356 Beiträge
Zitat:
naja mir jetzt egal bei 50€ sind beide zufrieden.
(Zitat von: ripper4343)
ist wahrscheinlich wirklich das beste. 50 € sind ja an sich kein geld. und wenn man dafür dann ruhe hat isses zu verkraften.
Ja allerdings habe ich da was vorzuweisen.
Ich habe meinen 540 mit Unfallschaden gekauft als Privatmann von Privat, im Vertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, es stellt sich raus das eine der zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt ist, KM Stand ist manipuliert um 60.000.
Dann ab zum Anwalt, Klage wird eingereicht, Gegenseite wimmelt ab, unter anderem mit dem Gewährleistungsausschluss. Mein Anwalt sagt, der KM Stand gilt als Beschaffenheitsangabe, welche nicht durch den Gewährleistungsausschluss aus der Haftung genommen werden kann, da sonst der Vertrag unsinnig wäre, da man gar keine Angaben vereinbaren brauch. usw. Die Formulierung war eine Seite lang oder 2, die hab ich hier nicht rumliegen.
Auf jedenfall hat das Gericht schon vorher wohl durchblicken lassen, dass es in meine Richtung geht, auch der gegnerische Anwalt. 1 Tag vor Prozess dann Vergleich: 2400 Euro für mich !
Gruß Daniel ;)
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied seit: 11.12.2006
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178 Beiträge
Zitat:
Ja allerdings habe ich da was vorzuweisen.
Ich habe meinen 540 mit Unfallschaden gekauft als Privatmann von Privat, im Vertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, es stellt sich raus das eine der zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt ist, KM Stand ist manipuliert um 60.000.
Dann ab zum Anwalt, Klage wird eingereicht, Gegenseite wimmelt ab, unter anderem mit dem Gewährleistungsausschluss. Mein Anwalt sagt, der KM Stand gilt als Beschaffenheitsangabe, welche nicht durch den Gewährleistungsausschluss aus der Haftung genommen werden kann, da sonst der Vertrag unsinnig wäre, da man gar keine Angaben vereinbaren brauch. usw. Die Formulierung war eine Seite lang oder 2, die hab ich hier nicht rumliegen.
Auf jedenfall hat das Gericht schon vorher wohl durchblicken lassen, dass es in meine Richtung geht, auch der gegnerische Anwalt. 1 Tag vor Prozess dann Vergleich: 2400 Euro für mich !
Gruß Daniel ;)
(Zitat von: Bruderchorge)
Das hat aber weder mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Du hast etwas gekauft und eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt bekommen.
Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
die immer so dicht vor einem herfahren.
Zitat:
Das hat aber weder mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Du hast etwas gekauft und eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt bekommen.
(Zitat von: asimike)
Verstehe auch nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat.....
Sind doch komplett verschiedene Fälle.....
MB100 hat schon Plan von dem was er schreibt :-)
Auch wenn er nicht gern braun wird ^^*insider*
Guss Boa
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Zitat:
mb100 hör auf damit stuss zu verbreiten, ich weiß das aus eigener juristischer Erfahrung, Gewährleistung gilt auch bei Privatverkäufen an Private, sofern sie nicht ausgeschlossen wird !!!!!!!
(Zitat von: Bruderchorge)
Ich hab nie was anderes behauptet. Nur dein Absatz mit der Beweislastumkehr war Blödsinn. Die gibts nur beim Verbrauchsgüterkauf - siehe §§ 474 und 476 BGB.
Nur wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist, muss der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate beweisen, dass die Ware bei Gefahrenübergang fehlerfrei war. Ansonsten trägt der Käufer die Beweislast.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Also die KM wurden nur angegeben nicht explizit zugesichert, und der Kollege hat extra noch betont, dass sein Differential heil sei.
Insofern kann ich nicht nachvollziehen, wieso er theoretisch nix zu befürchten haben soll.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Zitat:
Insofern kann ich nicht nachvollziehen, wieso er theoretisch nix zu befürchten haben soll.
(Zitat von: Bruderchorge)
Ich übrigens - wie ich schon geschrieben hab - auch nicht...
Nur der Vollständigkeit halber: das mit der Beschaffenheitsgarantie (also das, was früher mal die "zugesicherte Eigenschaft" war) ist schon ein Fall der Gewährleistung. Nur eben eine Besonderheit, bei der ein Gewährleistungsausschluss eben nicht greift. Selbst dann nicht, wenn man ihn "Garantieausschluss" nennt.
Aber im Endeffekt isses egal. Der TE hat ja gesagt, er hat sich mit dem Verkäufer geeinigt, das Thema is somit gegessen und Dein Problem versteh ich nicht wirklich. Du fängst mit Thema A (Beweislast) an, kommst dann zu Thema B (allg. Gewährleistungsausschluss), um dann auf Thema C (Beschaffenheitsgarantie) rumzureiten.
Mein Vorschlag: Thema erledigt, mach mer zu...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Danke für die Infos Daniel.
Aha, eine manipulierte Laufleistung also.
Zu Ende gebracht in einem sog. Vergleich.
Das alles ist dann wieder was anderes, kann man nicht direkt
vergleichen.
Ist aber nun egal. Du hast damals gewonnen, und der TE hat
sich auch geeinigt und nun seine Ruhe. Darauf kommt es an.
Schönes Wochenende euch allen.