Auto verkauft - Käufer hat kein Bock mehr drauf...
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Mitglied seit: 06.04.2009
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179 Beiträge
Hi leute,
mein vater hat seinen Benz bei Ebay verkauft. Der Käufer ( ein Inder ) hat die Auktion mit Sofortkauf beendet und rief meinen Vater noch an das er Tüv machen solle und bla. Er zahlt bei der Abholung auch die hälfte der TÜV Kosten. Gesagt getan mein Vater hat noch für 130€ Tüv machen lassen...
Und nun rief der Typ an und meinte er will das Auto doch nicht mehr er fährt lieber Fahrrad. Ich dachte mir nur "LOL?" ...
Nungut Ebay Gebühren und Tüv Gebühren muss mein Vater übernehmen. Die Ebay kosten kriegt er ja wieder aber was ist mit dem ganzen anderen Kram ? Wir haben Rechtsschutz ?
Kann er da was einklagen ? Einen Prozentualen Wert des "Verkaufswertes ? " oder so was?
///M
Mitglied: seit 2005
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Hallo Compact-Kevin,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auto verkauft - Käufer hat kein Bock mehr drauf..."!
Gruß
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aktuell gesperrt
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Gekauft ist gekauft!
Außer in eurem Inserat war "Ware wird zurückgenommen" beeinhaltet.
Ansonsten gilt in diesem Fall, das der Käufer die gekaufte Ware zu bezahlen und abzuholen hat.
Sein Gebot kann man nicht einfach so zurückziehen. Das muss schon schwerwiegendere Gründe haben als einfach nur "keinen bock mehr".
mfg,
Tom
PS: richte dich ans ebay Team!
Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.04.2009
Magdeburg
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179 Beiträge
Hallo,
da stand nix drinne sondern der jedem bekannte Satz:
Privatauktion - Kein Umtausch oder Garantie ... ist ja wohl aussagekräftig genug.
Und lieber Fahrrad zufahren ist ja wohl kein Grund.
Ebay zahlt die Gebühren ( in unserem Falle 60 oder 80 € weiß ich nich mehr genau ) erst nach 7 Tage zurück.
///M
anzeigen und 30% schadensersatz einfordern und dann nochma ins ebay
abhaken das Ganze und neu verkaufen, alles andere hilft nicht und bringt nichts...
ich würde den Inder sein Fahrrad fahren lassen und mich um den Neuverkauf kümmern....Anwälte, Richter oder sonstige haben besseres zu tun als sich wochenlang mit einem Ebaykäufer rumzuärgern....
dafür wäre mir meine Rechtschutz zu schade, da am Ende nichts bei raus kommt....
Da Du ne RV hast, würde ich den "Fahrrad-Liebhaber" in jedem Fall anwaltlich anschreiben lassen. Dachte echt, dieses Spaßbieten würde endlich aufhören. Sollte man sich vorher überlegen, ob man einen Artikel wirklich haben/ bezahlen möchte/ kann.
Mitglied seit: 07.07.2008
Sindelfingen
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66 Beiträge
Sowas ist echt assi.
Wie gesagt da du Rechtschutz hast würd ich schon weitere Schritte dagegen einleiten und es nicht auf sich beruhen lassen.
Sowas geht nämlich mal GAR NICHT!
ich meine es ist zwar ärgerlich, aber würdet ihr da wirklich so ein Stress machen? ich glaube wenn man den gleich wieder neu reinsetzt ist das entspannter.
solche Prozesse ziehen sich doch monatelang hin.....
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Zitat:
ich meine es ist zwar ärgerlich, aber würdet ihr da wirklich so ein Stress machen? ich glaube wenn man den gleich wieder neu reinsetzt ist das entspannter.
solche Prozesse ziehen sich doch monatelang hin.....
(Zitat von: e46-fahrer)
So schauts auch. Dieses ganze Theater mitm RA ist zeit- und nervenraubend. Und was bei rauskommt ist auch immer sehr fraglich. Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich 2 Paar Stiefel. Wenn man natürlich beruflich und privat nicht ausgelastet ist, kann man sich die Zeit für solche Spielchen vielleicht nehmen.
Mitglied seit: 09.03.2007
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448 Beiträge
die spielchen mit ra und vor gericht ziehen sind mittlerweile ein mega erfolgreicher volksport...
...freude ist das was uns bewegt, freude ist bmw!
Mitglied seit: 13.03.2008
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183 Beiträge
Und das in der Annonymität der großen Welt des Internets Kaufspielchen getrieben werden ist noch ein größerer Sport. Anscheinend vergessen immer hier welche, das der Typ einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen ist.
Ich möchte mal jemanden von euch hören, wenn ihr euer Fahrzeug Zuhause verkauft, einer einen Kaufvertrag unterschreibt, ihr noch mords Bedingungen abmacht wie z.B. neuer TÜV, Fahrzeugreperatur etc. und dann zwei Tage später der Käufer meint er hat keine Lust mehr.
Würdet ihr dann das auch auf sich beruhen lassen?
Gruß
anekon
Bearbeitet von - anekon am 06.07.2009 11:52:33
Zitat:
Würdet ihr dann das auch auf sich beruhen lassen?
(Zitat von: anekon)
ja würde ich, allerdings trifft dieser Fall wie du ihn beschreibst kaum ein, bei ebay passiert das tagtäglich.....
Zitat:
anzeigen und 30% schadensersatz einfordern und dann nochma ins ebay
(Zitat von: e30 fleywa)
"30% Schadensersatz" von WAS?!
Bis es zu einer Schadensersatzforderung kommt muss dieser
durch einen Staatsanwalt bestimmt werden. Durch den erreichten
Endpreis ist noch kein Schaden entstanden ausser den bekannten
ebay-Gebühren auf die man Anspruch hat. Einen Anspruch auf 30%
dieser noch imaginären Summe würde jeder Anwalt mit dem Spruch
"ja nee is klar" abweisen...
Da ebay die Platform ist, über welche "verkauft" wurde,
gilt diese auch als 1. Instanz und es gelten dortige
Regeln.
Und allgemein gesehen, ein Fall für die ebay-Diskussionsgruppe!
BMW Team Oberhavel
aktuell gesperrt
Regensburg & Amberg
Deutschland
340 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Würdet ihr dann das auch auf sich beruhen lassen?
(Zitat von: anekon)
ja würde ich, allerdings trifft dieser Fall wie du ihn beschreibst kaum ein, bei ebay passiert das tagtäglich.....
(Zitat von: e46-fahrer)
Da hast du Recht...aber denk doch mal drüber nach:
Wenn er ungestraft davon kommt mit seiner Spaßbieterei wird der Inder das in nächster Zeit wieder machen und dann wieder.
Spaßbieter sollten die Strafe kassieren, damit sie evtl. mit dem Schwachsinn aufhören...sonst hört sowas nie auf!
Sonst kann ich gleich wieder meine Sachen auf dem Flohmarkt verkaufen...
mfg,
Tom
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Zitat:
"30% Schadensersatz" von WAS?!
Bis es zu einer Schadensersatzforderung kommt muss dieser
durch einen Staatsanwalt bestimmt werden.
(Zitat von: Nicore)
Seit wann bzw. wo bestimmt bitte ein Staatsanwalt nen Schadenersatz?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich würd dem das Auto aufs Auge drücken. Lass Deinen Anwalt einen Brief schreiben. Vor Gericht muss man desswegen noch lange nicht ziehen. Sozusagen als "Warnschuss". So ein Briefkopf vom Anwalt wirkt oft Wunder.
Ich wette, er nimmt das Auto dann. Die Anwaltskosten für den Brief (ca. 30 Euro) muss in dem Fall er zahlen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ich würde den die Karre abholen und bezahlen lassen.....
Erst Vorderungen stellen und dann doch abspringen...sowas liebe ich!
Vertrag ist Vertrag....
Gruss Boa
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
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1711 Beiträge
Zitat:
ich meine es ist zwar ärgerlich, aber würdet ihr da wirklich so ein Stress machen? ich glaube wenn man den gleich wieder neu reinsetzt ist das entspannter.
solche Prozesse ziehen sich doch monatelang hin.....
(Zitat von: e46-fahrer)
Seh ich genauso. Selbst wenn der Verkäufer den Rechtsstreit gewinnen sollte, was hat er davon wenn der "Inder" ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze hat? Da kann sich der Verkäufer sein vollstreckbares Urteil an die Wand hängen und hat null davon außer den Kosten und dem Stress die ihm selber entstanden sind. Ist in meinen Augen vergebliche Liebesmüh. Den Ärger runterschlucken und gut ist. Oder vielleicht den Käufer körperlich züchtigen ;-)))))
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Gerade weil es immer mehr solche Ar§$%&öcher gibt, sollte man rigoros dagegen vorgehen.
Die vom Kosten-Nutzen-Faktor günstigste Variante in diesem Falle dürfte es sein, dem Käufer schriftlich (per Einschreiben) eine Zahlungsfrist zu setzen und dabei gleich darauf hinzuweisen, daß bei Nichteinhaltung selbiger ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Insofern nicht gezahlt wird, leitet man dann ein solches gerichtliches Mahnverfahren ein. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen und die Erfolgsaussichten sind (insofern der Käufer zahlungsfähig ist) relativ hoch.
also, ohne was zu bezahlen wird der käufer nicht davonkommen:
1. du hast bereits geld bezahlt für den tüv, das ist rechtlich definitib relevant.
2. der kaufvertrag ist zustandegekommen.
ich denke du hast auf jedenfall sehr gute chancen auf schadensersatz, aber du musst dir dazu halt erstmal nen anwalt nehmen, der kostet vorerst mal geld (das bekommst du aber wieder, wenn du gewonnen hast), und falls der typ kein geld hat, wirst du leer ausgehen.
rechtlich hast du gute karten, ob du auch geld sehen wirst, ist fraglich und hängt davon ab, ob der typ geld hat oder nicht.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!