Zitat:
Zitat:
Seit wann bzw. wo bestimmt bitte ein Staatsanwalt nen Schadenersatz?
(Zitat von: mb100)
Soll heissen, Du musst das ganze vor Gericht, und nicht
Privat, zur Anzeige bringen. Deine persönliche Forderung
wird von der Staatsanwaltschaft erstmal angenommen und
dann die Grundlagen geprüft bzw. auf Grund der vorliegenden
Fakten der wirkliche "Schaden" ermitteln und ein "Ersatz"
daraus berechnet. Soll heissen, Du kannst jetzt privat
nicht einfach mit einem Anwalt kommen und 30% von irgendwas
verlangen, ist das gleiche wie Schmerzensgeld oder sonstwas,
sowas kannst Du nicht selber festlegen...
(Zitat von: Nicore)
Tut mir leid, ..., aber: Blödsinn.
Man kann auch privat nen Schadenersatz feststellen und den auch ohne Anwalt durchsetzen. Hab ich auch schon einige Male gemacht - und zwar jedes Mal, wenn ich einen Unfall hatte und nicht schuld war. Wenn Du das Gutachten oder die Werkstattrechnung an die gegnerische Partei schickst und um die Kohle bittest, machst Du nen Schadenersatz geltend. Da hat oft weder ein Rechtsanwalt noch ein Richter was mit zu tun. Wenn die gegnerische Partei den Schadenersatz akzeptiert und den Betrag zahlt, ist alles vom Tisch.
Wenn nicht, gehts ggf. vor Gericht. Nur hat da der Staatsanwalt null und nix mit zu tun. Wie der Name schon sagt: der Staatsanwalt ist Vertreter des Staats und setzt dessen Ansprüche durch (beispielsweise in Form von Geld- oder Haftstrafen). Zivilrechtliche Ansprüche zwischen zwei Normal-Sterblichen interessieren ihn absolut nicht.
Wenn es wegen nem Schadenersatzanspruch zum Streit über die Höhe kommt, dann reicht im Normalfall eine Partei (üblicherweise der Anspruchsteller) Klage ein - und zwar beim Amts- oder Landgericht (je nach Höhe). Nicht bei der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt wird Dir dann den Brief mit der Klage zurückschicken und Dir in seinem Antwortschreiben mitteilen, dass er nicht zuständig ist und - wenn er nen guten Tag hat - Du die Klage doch bitte ans Gericht schicken möchtest. Und dann entscheidet der Richter über die Höhe des Schadenersatzes.
Und beim Schmerzensgeld läufts genauso. Jeder ganz normale Anwalt, der sich mit Zivlrecht beschäftigt, hat auch entsprechende Tabellen für Schmerzensgelder. Und auch da entscheidet im Streitfall ein Richter.
Ich darf noch kurz folgende Stelle aus Jauernig: Zivilprozessrecht, 28. Auflage 2003, S. 55 § 17 zitieren:
"Der Staatsanwalt im Zivilprozess
Der Staatsanwalt wird ab 1.7.1998 nicht mehr im Zivilprozess, insbesondere nicht mehr in Ehesachen tätig. An seine Stelle tritt als "Vertreter öffentlicher Belange" in Ehesachen eine Verwaltungsbehörde."
(und dass die Klageeinreichung bei Gericht zum Zivilprozess dazugehört - darüber sind wir uns einig, oder?)
Bearbeitet von - mb100 am 07.07.2009 12:02:08