Zitat:
Habt ihr Ideen? Würde da gerne nen Brief hin schreiben also nen Einspruch hinschicken gegen diesen Bußgeldbescheid.
(Zitat von: Compact-Kevin)
Ich würde dir empfehlen das Widerspruchschreiben den Juristen zu überlassen, weil sie sich viel besser mit dem Ganzen auskenne, die Gesetze „richtig“ auslegen können und die Schriftstücke in der für sie (und Behörden) verständliche Ausdrucksweise erstellen. ;-)
Du hast doch die Rechtschutzversicherung. Es steht also nichts im Weg!
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Hallo danha,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall - Motorrad vs BMW"!
Gruß
Ja, dem möcht ich mich anschließen. Selbst wenn hier ein Jurist was dazu schreibt, kann der aus der Ferne niemals alles so gut beurteilen, um ne verlässliche Auskunft zu geben. Genau für diese "Probleme" hast Du die Rechtsschutzversicherung.
Häng Dich ans Rohr und mach nen Termin mit Deinem Anwalt!
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Nochmal schnell ne andere Frage bevor ich hier alles in die Wege leite:
Habe jetzt im Netz mehrfach gelesen das sich die Kosten drastisch erhöhen wenn man den Einspruch verliert. Deckt sich das mit meiner Rechtschutzversicherung ? Oder muss ich hier wieder alles aus eigener Tasche bezahlen ?
///M
Sollte sie eigentlich.
Der erste Brief, den Dein Anwalt schreibt, geht ohnehin an die Versicherung - mit der Bitte um ne Deckungszusage.
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"Nach dem Erlaß eines Bußgeldbescheides und seiner rechtswirksamen Zustellung an den Betroffenen wird die Verjährung unterbrochen" sprich heute ist die Verjährung unterbrochen wurden aber es sind schon 3 Monate und 2 Tage rum.
Unfall: 27.06.2009 . Bußgeldbescheid: 29.09.2009
Bearbeitet von: Compact-Kevin am 29.09.2009 um 19:38:41
Bearbeitet von: Compact-Kevin am 29.09.2009 um 19:40:09
///M
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Zitat:
Unfall: 27.06.2009 . Bußgeldbescheid: 29.09.2009
(Zitat von: Compact-Kevin)
Wichtig ist nicht der Erhalt des Bußgeldbescheides, sondern das darauf angegebene Datum.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
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Ja ist aber erst wirksam wenn er bei mir eingetroffen ist. Und das war heute.
Der bescheid wurde am 25.09 geschrieben
///M
Ich zitiere mich mal selber:
Habe selber in der Bußgeldstelle gesessen, es ist richtig wie es unten steht.
Zitat:
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Laut § 26 Abs. 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz) beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Wenn in den ersten drei Monaten ein Bußgeldbescheid ergangen ist, egal ob an den Täter selber oder an den Fahrzeughalter, verlängert sich die Frist entsprechend. Die dreimonatige Verjährungsfrist gilt nur, wenn die Behörde in diesem Zeitraum gar keinen Bußgeldbescheid abgesendet hat. Hierbei ist der Empfang des Bußgeldbescheides nicht entscheidend, es geht vielmehr darum, dass die Behörde in diesem Fall tätig geworden ist.
(Zitat von: shgfa)
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Wenn der Motorradfahrer wirklich so schnell und ihne Licht unterwegs war würde ich Einspruch einlegen mit genau diesen Angaben und einem Verweis auf ein noch anhängiges Verfahren (es gibt doch eines, oder?), in dem Du als Kläger auftrittst.
Gruß, Fabi
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Habe morgen einen Termin beim Rechtsanwalt. Halte euch auf dem laufenden!
///M
Was ist denn jetzt dabei herum gekommen ?
Mfg.
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll.
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Akte wurde angefordert und dauert jetzt erstmal.
Melde mich dann wenn es soweit ist.
///M
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten
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So jetzt nach langer Zeit ein paar infos für euch:
-Verfahren wurde Eingestellt bekomme keine Punkte und kein Bußgeld.
-Motorradfahrer wurde auch Schadensersatz angeklagt...
///M