Moin Compact Kevin,
ist dir an dem Motorrad irgendwas illegales aufgefallen? Vielleicht war der Bock nicht ganz sauber, wenn du verstehst, was ich meine: die schieben sich nämlich auch gerne mal irgendwelche "Soundrohre" in andere Rohre rein, das könnte seinen Wunsch nach einer privaten Klärung des Unfalls ebenfalls erklären... Ich würde dem beim geringsten Verdacht den Bock bis auf die kleinste Schraube zerlegen und in Enzelteilen zurückgeben lassen, dann hat er was davon gehabt.
MfG
Lieber s-line als M-Paket
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Hallo masterkaycee,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall - Motorrad vs BMW"!
Gruß
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Zitat:
Dort galten 50kmh innerorts. Und mein Beifahrer hatte den Motorradfahrer auch nicht gesehen. Wie gesagt Straße vor uns war frei ... Er ist zu dem ohne Licht gefahren und es war 20:25 Uhr.
Die Zeichnung von Sonic ist nahezu Perfekt. Und wir hatten beide Grün!
(Zitat von: Compact-Kevin)
Allein das ist doch schon seltsam...zum einen hätte er es anhaben müssen...zum andern kann man es nicht seperat ausmachen...heißt das dann nicht das die R1 gar keine BE hätte ohne funktionierendes licht?
Beschäme jeden, der an dir zweifelt,
Entäusche keinen, der an dich glaubt!
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Also an dem Motorrad ist mir eigentlich nix aufgefallen. Hatte halt nur so eine Carbon Akraprovice Auspuffanlage dran gehabt. Sonst ganz normal.
Das Licht war 100% aus!
///M
Hätte sich doch ganz einfach klären lassen, ob das Licht zur Unfallzeit eingeschaltet war. Dazu hätte man aber die Lampe zumindestens vorsorglich sicherstellen müssen
Verbiegt die Wendel sich bei einem Aufprall, war das Ding heiss, hat also gebrannt
Wurde denn wenigstens überprüft, ob das Licht funktionsfähig war?
Zitat:
Also an dem Motorrad ist mir eigentlich nix aufgefallen. Hatte halt nur so eine Carbon Akraprovice Auspuffanlage dran gehabt. Sonst ganz normal. Das Licht war 100% aus!
Na ja, Licht kann kaputt gewesen sein, dass muss mal nichts heißen. Worauf ich hinaus wollte, ist, falls die gegnerische Versicherung Ärger machen sollte von wegen Linksabbieger ist wartepflichtig und Teilschuld, könnten technische Veränderungen am Motorrad, die nicht eingetragen sind, für dich von Vorteil sein. Man weiß ja, wie das ist: Sie halten sich weit weniger an Geschwindigkeitsbegrenzungen (siehe dein Unfall) und die Hemmschwelle, irgendnen illegalen Scheiß ans Gerät zu schrauben ist ebenfalls weit niedriger wie bei nem Pkw, weil sie wissen, dass sie im Falle eines Falles schneller geflüchtet sind, als die Polizei erlaubt.
MfG
Lieber s-line als M-Paket
Man schiebt keine Soundrohre irgendwo rein, sondern man entfernt einfach den DB Eater, ja der Eater ist zumeist ein Rohr das im Endtopf drin ist.
und Vielen Dank für die von Masterkaycee gemachte Vorverurteilung der Motorradfahrer.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Zitat:
die Hemmschwelle, irgendnen illegalen Scheiß ans Gerät zu schrauben ist ebenfalls weit niedriger wie bei nem Pkw, weil sie wissen, dass sie im Falle eines Falles schneller geflüchtet sind, als die Polizei erlaubt.
(Zitat von: masterkaycee)
Wenn ich in eine Kontrolle komme habe ich aber nicht mehr sehr viele Möglichkeiten zur Flucht.
by the way, mit Hilfe des Kennzeichens werden die grünen Männchen aber sicherlich vor meiner Haustür warten und auf mich warten bis ich von der "Flucht" wieder nach Hause komme...
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
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Habe soebend mit der Versicherung telefoniert.
Also derjenige der mir hinten reingemacht ist hat das Motorrad seit dem 28.05.2009. Jedoch ist es nicht auf ihn Versichert bzw war es wahrscheinlich gar nicht sein Motorrad, da das Motorrad auf jemand anderen versichert ist.
Mein Vater meinte vielleicht sei die Karre geklaut gewesen das begründet auch warum er abhauen wollte und keinen Führerschein vorweisen konnte zu dem Zeitpunkt.
Hm aber das hätten die Polizisten doch mitbekommen oder prüfen die das nicht ob die Karre geklaut war?
Kriege jetzt von seiner Versicherung einen "Bogen" und mein Beifahrer bekommt auch einen und dann sollen wir das ganze nochmals schildern... so ein hin und her ...
Und wieder einmal abwarten...
///M
such dir schonmal nen anwalt. gegnerische versicherungen sind echt nervig^^
Das Ding stinkt zum Himmel
Klar muss der Versicherungsnehmer nicht der Fahrer sein....
ruf doch mal auf der Wache an und frag, inwieweit sich das Ding mit seinen Personalien pp. entwickelt hat...
danach würde ich entscheiden, ob ich den Bogen ausfüll oder mir gleich nen pfiffigen Verkehrsrechtsanwalt suche
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Hab letzten noch gesehen, das bei Motorradfahrern der Fahrer die komplette Schuld an Straftaten trägt und er muss auf frischer Tat ertapt werden, also wenn du nach einer Straftat nach Hause fährst und dann zur Polizei sagst, das du nicht der Fahrer warst du die das auch nicht beweisen können, bekommst keine Strafe.
Ob das jetzt 100 %ig stimmt, weiß ich nicht.
www.alpina-archive.com
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Hallo,
habe so ebend Post von der Bußgeldstelle bekommen und ich dacht ich guck nich richtig...
Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.
Sind die irgendwie behindert?
Beweismittel: Angaben des Zeugen / Foto
Wer ist denn der Zeuge???? Der Motorradfahrer selber? Er wäre doch der Geschädigte oder? Zeugen bei diesem Unfall gab es gar keine!!! Ausser mein Beifahrer und der wurde nicht einmal vernommen zu diesem Vorfall.
Die wollen 108,50€ von mir haben...
Kann ich dagegen anfechten ? Habe Rechtsschutz und mein Kumpel wurde als Zeuge aufgenommen jedoch nicht vernommen. Dazu kommt noch das der Motorradfahrer zur Polizei gesagt hat er ist 80-90 gefahren. Hallo???
Desweiteren besagt die Stvo das wenn kein entgegenkommendes Fahrzeug zusehen ist das man zügig abbiegen muss und das haben wir gemacht....
Habt ihr Ideen? Würde da gerne nen Brief hin schreiben also nen Einspruch hinschicken gegen diesen Bußgeldbescheid.
Weil im Enddeffekt bin ich jetzt der beschuldigte und werde sogar noch extrem hochgestuft ( denke mal der Typ wirds richtig ausnutzen mit dem Geld ... ).
Da ich sogar damals an nem Aufbauseminar teilnehmen musste wegen zu schnellem fahren ( 30 kmh zu schnell ) darf ich mir nix mehr zuschulden kommen lassen. Das wäre dann ja jetzt das aus für mein Führerschein!
Bearbeitet von: Compact-Kevin am 29.09.2009 um 12:42:50
///M
Zitat:
Da ich sogar damals an nem Aufbauseminar teilnehmen musste wegen zu schnellem fahren ( 30 kmh zu schnell ) darf ich mir nix mehr zuschulden kommen lassen. Das wäre dann ja jetzt das aus für mein Führerschein!
(Zitat von: Compact-Kevin)
das gibt nur ne verwarnung und eine empfehlung mal zum psycho-doc zu gehen, mach dir wegen deinem lappen mal keine sorgen ;-)
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Die Verwarnung habe ich ja schon bekommen. Wurde nach dem zuschnell fahren nochmals Geblitzt ( über 1 jahr später ) aber nur mit 11kmh zuschnell....
Jedoch kam die Verwarnung nach dem Unfall jedoch stand da noch nicht Fest wer schuld ist.
Bearbeitet von: Compact-Kevin am 29.09.2009 um 12:55:05
Bearbeitet von: Compact-Kevin am 29.09.2009 um 13:04:56
///M
Zitat:
Hallo,
habe so ebend Post von der Bußgeldstelle bekommen und ich dacht ich guck nich richtig...
Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.
(Zitat von: Compact-Kevin)
Ist doch richtig, was die dort geschrieben haben, Du bist doch abgebogen ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen.
Das der Moppedfahrer zu schnell war spielt in der Hinsicht keine Rolle, da es dafür ja anscheinend keine Beweise gibt.
Selbst wenn, dann kann es sein dass der Moppedfahrer auch einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren bekommt aber der Bußgeldbescheid an Dich ist trotzdem richtig vom Sachverhalt her.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Wie soll ich denn nen Fahrzeug vorbeilassen was ich nich gesehen hab ...
Und wie sieht es hinsichtlich der Versicherung aus ? Weil das wäre dann ja nicht korrekt wenn ich dem alles bezahlen muss.
Und wieso kommt dieser Bescheid erst jetzt ? Nach mehr als 3 Monaten ...
Bearbeitet von: Compact-Kevin am 29.09.2009 um 13:35:58
///M
Zitat:
Und wie sieht es hinsichtlich der Versicherung aus ? Weil das wäre dann ja nicht korrekt wenn ich dem alles bezahlen muss.
Und wieso kommt dieser Bescheid erst jetzt ? Nach mehr als 3 Monaten ...
(Zitat von: Compact-Kevin)
Wie oder was die Versicherung entscheidet steht auf einem anderen Blatt, die werden selber den Schuldigen suchen.
Du wirst aber mindestens von einer Teilschuld ausgehen müssen und das auch nur wenn die Aussage des Moppedfahrers durch die Polizei protokolliert worden ist, bzw er das auf seinem Anhörungsbogen auch wiedergegeben hat.
Wenn nicht sieht es eher schlecht aus für Dich, da Du ihm halt die Vorfahrt genommen hast.
Vielleicht weil auch die Bußgeldstellen viel zu tun haben, bzw. auf die Ermittlungsergebnisse der Polizei warten müssen.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 14.01.2006
Dietlas/Thüringen und Hamburg
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Zitat:
Nach mehr als 3 Monaten ...
(Zitat von: Compact-Kevin)
Dumme Frage, aber ist das nicht langsam an der Verjährungsfrist dran mit 3 Monaten? Oder irre mich da?
Beschäme jeden, der an dir zweifelt,
Entäusche keinen, der an dich glaubt!
Zitat:
Zitat:
Nach mehr als 3 Monaten ...
(Zitat von: Compact-Kevin)
Dumme Frage, aber ist das nicht langsam an der Verjährungsfrist dran mit 3 Monaten? Oder irre mich da?
(Zitat von: Beach)
Es sind aber nicht mehr als drei Monate, guck mal auf das Erstellungsdatum vom Bescheid, wenn der heute angekommen ist wird der wohl am 26. oder 27. ausgestellt worden sein und somit innerhalb der Frist.
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Laut § 26 Abs. 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz) beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Wenn in den ersten drei Monaten ein Bußgeldbescheid ergangen ist, egal ob an den Täter selber oder an den Fahrzeughalter, verlängert sich die Frist entsprechend. Die dreimonatige Verjährungsfrist gilt nur, wenn die Behörde in diesem Zeitraum gar keinen Bußgeldbescheid abgesendet hat.
Hierbei ist der Empfang des Bußgeldbescheides nicht entscheidend, es geht vielmehr darum, dass die Behörde in diesem Fall tätig geworden ist.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Sinnvoll wäre es wenn du ein Foto von der Unfallstelle machen würdest , vor allem von der Richtung wo der Motorradfahrer her kam !
Dann kann man sehr wahrscheinlich mehr sagen . Bin ich mir ziemlich sicher !
Mfg Stefan
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll.