mal eine kleine gegenfrage...
du warst doch bestimmt bei einem anwalt für verkehrsrecht oder ?
der sollte dir dann auch diese frage beantworten können^^
für den nutzungsausfall gibt es ja tabellen...wenn du den leihwagen nicht nutzt...
mwst kann man meines wissens nicht mit ausbezahlen lassen...wenn man über gutachten abrechnet...
in deutschland gibt es ja für alles fristen^^
gruss
Bearbeitet von - Opern Geist am 17.05.2009 19:22:45