Nebenkosten-Abrechnung - wer kennt sich aus???
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Mitglied seit: 13.04.2006
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1509 Beiträge
Moin....
Also, zu meinem Problem. Letztes Jahr Herbst habe ich meine neue Wohnung bezogen..
In der alten Wohnung lebte ich 3 Jahre. Beim Einzug in der alten Wohnung sprach der Vermieter über Nebekostenanhebung da GAs usw teuer geworden. Dann haben wir uns müdlich geeinigt die Nebenkosten Vorauszahlung nicht anzuheben sondern bei der Jahresabrechnung dementsprechend in REchnung zu stellen.
Wie gesagt, ich wohnte dort 3 Jahre und über die Jahre kam KEINE Betriebskosten abrechnung. Jetzt wo ich seit halben Jahr in der neuen lebe, bekam ich letzte Woche vom alten Vermieter Nebekostennachzahlung von 01.01.2006-31.12.2006... Das ist doch nicht rechtens. Warum so spät die Abrechnung??? Ich habe eigentlich mit der Abrechnung für 2007 gerechnet....
Wer kennt sich aus???
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Hallo emjey,
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Gruß
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Mitglied seit: 24.07.2005
Bietigheim/Baden
Deutschland
101 Beiträge
Hallo emjey,
der Vermieter hat 12 Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu machen. Von daher hat er in Deinem Fall Pech gehabt. Du musst nix zahlen. Hab jetzt nicht den genauen Gesetzestext da, meine Frau arbeitet aber in der Immobilien-Branche, von daher weiß ich es.
Gruß
Tobi
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.04.2006
OWL
Deutschland
1509 Beiträge
Das schlimme ist, dass ich mich auf ihn verlassen habe und anfang 2007 auf die Abrechnung gewartet habe.. Kam aber nichts...
Ich verstehe mich sonst gut mit ihm. Aber die Sache mit der späten Abrechnung lässt mir keine Ruhe..
Einige sagen mir, dass die Sache verjährt ist... Ich kenne mich aber nicht mit der Rechtslage aus..
Könntest du dich bei deiner Frau erkundigen?? Wäre dir dankbar....
Gruss Martin
Mitglied seit: 24.07.2005
Bietigheim/Baden
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101 Beiträge
Die Sache ist definitiv verjährt. Hab im Internet mal folgendes auf die Schnelle gefunden:
Der Vermieter muss die Abrechnung spätetestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Meistens entspricht er dem Kalenderjahr. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Die Abrechnung ist unwirksam. Aber auch eine kürzere Frist, zum Beispiel sieben Monate, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt hat.
Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf keinesfalls von Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Abrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden.
Ausnahmen von der Regeln
Der Vermieter kann die Zwölf-Monats-Frist für die Abrechnung nur vernachlässigen, wenn er die Verspätung nicht verschuldet hat: Es liegt zum Beispiel noch keine Abrechnung des Wärmeversorgers vor oder die Gemeinde hat die Grundsteuer noch nicht berechnet. Auch wenn die Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft noch keine Abrechnung geschickt hat, kann der Vermieter noch nicht abrechnen. Allerdings sollte er sich bemühen, dass Versorger, Gemeinde und Verwalter die Zahlen pünktlich einreichen.
Hat der Mieter die Abrechnung zwöf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums noch nicht bekommen, beginnt die Ausschlussfrist. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Verjährung, denn die Verjährung kann erst eintreten, nachdem der Vermieter eine Abrechnung geschickt hat. Bekommt der Mieter Geld zurück, verjähren seine Ansprüche nach drei Jahren. Die Frist gilt auch für den Vermieter.
Das mit der Verjährung nach 12 Monaten ist richtig. Habe deswegen garade einen Rechtsstreit hinter mir.
***Ein M3 parkt nicht, er lauert***
Mitglied seit: 02.05.2006
Frankfurt am Main
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488 Beiträge
Sollte für die ein Guthaben entstanden sein, so verjährt es nicht, das kannst du auch nach 2 jahren noch einfordern, die Nachzahlung verjährt nach 12 Monaten, sage deinem Vermieter er soll sich besser informieren und dich in Ruhe lassen,
Grüße
Luke (studiere Immobilienwirtschaft und weiss es daher wirklich...;-))