Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 01.05.2009 um 23:02:24 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.Hallo Freunde
Mich quälen nach ausführlicher Studie verschiedenster Beiträge in unterschiedlichen Foren zwei Fragen die ich nicht klären konnte
Wenn ich tune verliere ich die Werksgarantie. Soweit klar. Deshalb bieten entsprechend seriöse Tuner über Versicherer Garantien an die den Verlust ausgleichen sollen. Soweit auch gut. Jetzt kommt aber der Teil den ich nicht nachvollziehen kann. Wenn es tatsächlich zum Garantiefall kommt muß der Versicherungsnehmer beweisen das der Schaden durch das Tuning entstanden ist. Davon kann man ja im Umkehrschluß immer folgendes ableiten:
Da generell jedes Bauteil im Fahrbetrieb grundsätzlich auch ohne die Motifikation theoretisch defekt werden kann, lässt sich ein Zusammenhang mit dem Tuning also auch "NIEMALS" beweisen!
Davon kann man wiederum eindeutig ableiten das man sich das Geld für eine Tuningversicherung generell sparen kann, da man den Nachweis für die Erstattung systembedingt niemals erbringen kann. Bitte korrigiert mich wenn ich hierbei falsch liegen sollte oder mir etwas anderes wichtiges entgangen ist.
Die zweite Frage bezieht sich auf das Steuergerät. BMW kann JEDE Modifikation am Steuergerät auslesen, und dann pauschal die Garantie verweigern. Wie stellt sich das ganze den dar, wenn die Originalsoftware vorher wieder aufgespielt wurde. Kann BMW auch sehen das in der Historie des Steuergerätes einmal eine andere Software aufgespielt war, wenn man diese vor Anmeldung der Reparatur wieder in den Originalzustand bringt? Dies sollte ja kein Problem sein, da die meisten Tuner den Originalstand vor dem Tuning sichern. Welche Erfahrungen habt ihr mit diesem gedanklichen Ansatz.
Ich poste diesen Beitrag gleichzeitig in zwei Foren, um möglichst ein breites Spektrum von Antworten zum Wohle aller zu erhalten.
LG Sven
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 01.05.2009 23:02:24