Hilfe Verkehrswidrigkeit wegen Abstand
Zitat:
Zitat:
Weiß nicht wo Du Deine Erfahrungen gemacht hast aber wenn mich jemand anruft (ja, es sind nicht nur Damen dort) und mich voll schleimt bekommt der garnichts von mir.
wenn jedoch beruflich jemand drauf angewiesen ist, bekommt er im Regelfall die doppelte bis dreifache Geldbuße und dann wird von dem Fahrverbot abgesehen, dass geht aber nur einmal, beim zweiten mal gibt es dann dass Fahrverbot ohne wenn und aber.
Ist aber alles eine Einzelfall Entscheidung von daher hängt es immer vom jeweiligen Sachbearbeiter, bzw. Bußgeldstellenleiter ab was gemacht wird.
Das nennt man dann Ermessenspielraum.
(Zitat von: shgfa)
Meine Erfahrung habe ich als jahrelanger Fahrer einer Betonpumpe gemacht:
Wenn man beruflich auf den FS angewiesen ist, sollte man mit äußerster Sorgfalt auf den Erhalt des Selbigen achten! (O-Ton eines Amtsrichters).
Und sobald ich nen Mann am Telefon habe, schleime ich den auch nicht zu. Aber Einsicht und Höflichkeit zeigen, sollte auch bei Dir nicht falsch sein. Oder magst Du eher die extreme, flache Ansage aus der Muschel??
(Zitat von: güttl)
Einsicht und Höflichkeit werden natürlich immer gern gesehen, nur wenn es in geschleime ausartet, ist es nicht mehr so klasse.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied: seit 2005
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Hallo shgfa,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Hilfe Verkehrswidrigkeit wegen Abstand"!
Gruß
Mitglied seit: 06.08.2006
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90 Beiträge
@shgfa Und wie will der filmende Wagen "mitbekommen" ob der Vordermann bremst bzw gebremst hat??? logisch denken bitte!!!!
@phiphi34 Du hast den Begriff Video schon mal gehört??? Ich glaube nicht, da Du sonst Deine Aussage: DAS kann man fast nicht von ner Brücke aus gemacht haben.... nicht gemacht hättest.
@daniel.krueger Das dürfte der Behörde egal sein, ob sich der Verkehrs... an den Vorfall erinnern kann oder nicht! Wenn der RA Akten- bzw Videoeinsicht beantragt, dann ist die Erstberatung schon vorbei und es folgt: der nächste Absatz
Jetzt mal ein paar Worte zum Thema RA: Die Erstberatung ist in der Regel kostenfrei; aber bedenkt mal, daß einige Versicherungen auch einen Selbstbehalt (150€ oder mehr p.a.) haben!!!??
Lebe und liebe das Leben und die Liebe
Zitat:
aber bedenkt mal, daß einige Versicherungen auch einen Selbstbehalt (150€ oder mehr p.a.) haben!!!??
(Zitat von: Klaus)
Nicht per Anno, sondern je Fall ;-)
Nur zwischendurch:
Zitat:
Erstberatung ist beim Anwalt kostelos.
(Zitat von: daspertl)
Ganz sicher nicht. Jedenfalls nicht pauschal. Mag zwar sein, dass es ein, zwei Anwälte gibt, die ne kostenlose Erstberatung anbieten (ich kenn keinen - und ich kenn ziemlich viele Anwälte), aber dann haben die entweder nix zu tun oder das einzige, was bei ner Erstberatung rauskommt ist, dass man dem Anwalt viel erzählt und der "kommt drauf an" als einzige Antwort weiß.
Kann sein, dass die eine oder andere Rechtsschutzversicherung ne kostenlose Erstberatung anbietet (also unabhängig von Selbstbeteiligung, Beschränkung des Versicherungsumfangs, ...) - aber das ist dann wieder ne Frage der Versicherung und hat primär net wirklich was mit dem Anwalt zu tun.
@Topic: ich würd mit dem Problem aber wirklich mal zum Anwalt gehen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
@shgfa Und wie will der filmende Wagen "mitbekommen" ob der Vordermann bremst bzw gebremst hat??? logisch denken bitte!!!!
@phiphi34 Du hast den Begriff Video schon mal gehört??? Ich glaube nicht, da Du sonst Deine Aussage: DAS kann man fast nicht von ner Brücke aus gemacht haben.... nicht gemacht hättest.
@daniel.krueger Das dürfte der Behörde egal sein, ob sich der Verkehrs... an den Vorfall erinnern kann oder nicht! Wenn der RA Akten- bzw Videoeinsicht beantragt, dann ist die Erstberatung schon vorbei und es folgt: der nächste Absatz
Jetzt mal ein paar Worte zum Thema RA: Die Erstberatung ist in der Regel kostenfrei; aber bedenkt mal, daß einige Versicherungen auch einen Selbstbehalt (150€ oder mehr p.a.) haben!!!??
(Zitat von: Klaus)
Hallo Klaus
Heute mit dem falschen Bein aufgestanden, oder immer so aggressiv das du grad alle in so nem Ton anfährst ???
Ich wollte ihn mit meiner Aussage dazu bringen seine "Ausrede":
"ya könnte ja sagen das ich überholen wollte oder der vor mir gebremst hat und genau da ich gemessen wurde oder?"
zu überdenken. Falls es eine Nachfahrmessung war, haben die die ganze beanstandete Fahrt auf Viedo, und da verstehen die kein Spass ( Falschaussage ).
Sollte es aber eine Kamera auf einer Brücke sein, kann diese ja nur einen begrenzten Bereich der Fahrbahn überwachen. Da könnte man schon eher so argumentieren.
So hab ich das gemeint.
Grx Phi
@ phiphi34:
Ich weiß nicht, wie es bei euch in der Schweiz ist, in Deutschland ist man als Beschuldigter nicht zur Wahrheit verpflichtet, insofern kann man in so einem Fall nicht wegen "Falschaussage" belangt werden.
@Klaus;
Unter normalen Umständen hätte ich Dir das Messverfahren hier jetzt auch ausführlich erklärt, da ich beruflich damit zu tun habe aber bei Deinen Umgangsformen hat es keinen Sinn, wenn Du meinst es besser zu Wissen, dann bitte!
Die Kameras auf der Autobahn filmen länger mit, müsst mal drauf achten, wenn die auf einer Brücke sind, ist es immer an einem Abschnitt den man gut einsehen kann, ohne Kurven.
Bearbeitet von - shgfa am 03.04.2009 19:19:32
Bearbeitet von - shgfa am 04.04.2009 08:28:45
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
An den TE:
Bist du überhaupt gefahren? ;)
Such doch jemand anders der dein Auto gefahren ist!
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Zitat:
@shgfa Und wie will der filmende Wagen "mitbekommen" ob der Vordermann bremst bzw gebremst hat??? logisch denken bitte!!!!
(Zitat von: Klaus)
Hast du noch nie im Fernsehen gesehen wie solche Verstöße mit dem Videowagen aufgenommen werden?Da sieht man schon alles..sonst wärs ja als Beweismittel nicht zulässig.
Erstmal selber denken bevor man andere dazu auffordert.
Liebe deinen Job und du musst niemals arbeiten!
Hinweis:
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So jetzt hat´s mich auch erwischt.... Meine Mom hat gerade angerufen, dass Post von der Rennleitung gekommen ist. 14m Abstand bei 107km/h auf der AB :-/ Hab leider den Brief noch nicht bekommen und weiss daher auch nicht, welche Beweismittel aufgeführt sind usw. krieg ich aber nächste Woche. Sei auch noch keine Strafe dabei sondern nur der Fragebogen zum Tatbestand. Mal schauen, ob ich da evtl. irgendwie raus komm weil auf 3 Punkte, 160.- und 1 Monat Fahrverbot hab ich nicht so wirklich Lust.
Die ganze Geschichte wundert mich auch bissl, weil ich sonst eigentlich immer den Abstand einhalte. Ich glaub eher, dass ich da grad beim Überholen war und vor mit einer rausgezogen hat oder so aber das weiss ich dann wenn ich das Foto hab.
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Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Also wenn die von der Brücke gefilmt haben hast eig. kaum ne Chance da raus zu kommen.
Hab das ganze selber durch und hab aus verlässlicher Quelle das diese Messungen sehr sehr selten ungültig sind!
Bei uns wird per Video der Verstoß festgestellt und dann ein schönes Bild dazu gemacht (mim Blitzkasten).
...don´t care about tomorrow!
Mitglied seit: 25.07.2006
Schuettorf
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44 Beiträge
Hi,
mir liegen auch 4 mal in der Woche solche Fälle vor die ich klären darf.
Also gefilmt wir definitiv von einer Brücke und du wirst über mehrere hundert meter gefilmt. Damit wollen sie sicher gehen ob du nur überholen wolltest oder ob du länger zu wenig abstand eingehalten hast.
Fordere auf jedenfall das Video an oder geh die Behörde besuchen, oftmals ist vor einem einer engescheert oder anderes also erstmal auf nummer sicher gehen.
Wenn es wirklich an dir lag und du auch keien Chance hast da raus zu kommen ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich der durchschnitt liegt bei 3 Punkten und 75 Euro strafe was bei dir eine Nachprüfung und verlängerung der Probezeit mit sich ziehen lässt.
Gruß Marcel
Hab das Schreiben jetz vorliegen.
Beweismittel: Foto/Video
Bemerkungen: Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz
Hmm da hab ich wohl richtig verkackt. Macht wohl kaum Sinn hier Einspruch einzulegen oder was meint ihr?
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